Absolvierte Fortbildung: Der Beschuldigte im Strafprozess
Rechtsanwalt Mathias Klose (Fachanwalt für Sozialrecht und Fachanwalt für Strafrecht) hat am 15. Juni eine Fortbildungsveranstaltung zum Thema 'Der Beschuldigte im Strafprozess' absolviert, die sich u.a. mit folgenden Problemkomplexen beschäftigte:
Der Beschuldigte im Strafprozess
Begründung der Beschuldigteneigenschaft als Anknüpfungspunkt für Belehrungspflichten aus § 136 Abs. 1 StPO
Rechtsfolgen bei Verstößen gegen die Belehrungspflichten nach § 136 Abs. 1 StPO
Verdeckte Befragung des Beschuldigten durch V-Leute und Verdeckte Ermittler
Tatprovokation (Voraussetzungen und Rechtsfolgen)
Verbotene Vernehmungsmethode
Die Rechtsanwälte der Rechtsanwaltskanzlei Klose bilden sich regelmäßig und konsequent fort, um die Mandanten stets auf der Grundlage des neuesten Stands von Rechtsprechung und Gesetzgebung beraten, vertreten und verteidigen zu können.