Ist die Erwerbsminderungsrente immer befristet? Nein!
Renten wegen Erwerbsminderung (§ 43 SGB VI) werden grundsätzlich befristet. So auch im Falle unseres Mandanten. Wegen internistischer und psychiatrischer Erkrankungen bewilligte ihm die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) eine Rente wegen Erwerbsminderung, jedoch befristet auf drei Jahre. Gegen die zeitliche Befristung der Rente wurde Widerspruch erhoben mit dem Ziel, eine unbefristete Erwerbsminderungsrente zu erhalten. Dieses Ziel wurde erreicht.
Im Widerspruchsverfahren wurde nochmals klar aufgezeigt, dass eine Besserung des Gesundheitszustands unseres Mandanten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auszuschließen ist, sowohl auf internistischem als auch auf psychiatrischem Fachgebiet. Denn genau das, der Ausschluss einer Besserungsmöglichkeit, ermöglicht ausnahmsweise die Gewährung einer unbefristeten Erwerbsminderungsrente. Dies sah letztlich auch die DRV Bund ein und bewilligte unserem Mandanten nun eine unbefristete Renten wegen Erwerbsminderung bis zum Eintritt der Regelaltersrentengrenze.