Der Staatsanwalt war's!
Für große Erheiterung sorgte vorgestern eine Zeugin mit ihrer Aussage vor dem Landgericht Amberg. In einem Strafprozess wegen des Verdachts des besonders schweren Raubes, der besonders schweren räuberischen Erpressung u.a. (Az. 51 KLs 175 Js 8232/22) wurde die Zeugin, eine Augenzeugin des Geschehens, vom Vorsitzenden, Landgerichtspräsident Dr. Täschner, gefragt, ob einer der im Sitzungssaal Anwesenden den bei der Tat verwendeten Pkw gefahren habe und gegebenenfalls welcher. Im Sitzungssaal war neben den 4 Angeklagten, den 4 Verteidigern, darunter Rechtsanwalt Mathias Klose, dem psychiatrischen Sachverständigen, dem Protokollführer, einigen Sicherheitskräften und Zuschauern auch der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft Amberg.
Die Zeugin sah sich lange und intensiv im Gerichtssaal um. Nach reiflicher Überlegung sagte sie voller Überzeugung:
"Der war's" - und zeigte auf den Staasanwalt!
Im Sitzungssaal sorget diese Aussage natürlich unter den Anwesenden für große Erheiterung und viele Lacher. Es kommt eher selten vor, dass der Staatsanwalt als Täter identifiziert wird....
Bei aller Heiterkeit zeigt diese Begebenheit aber natürlich auch die große Problematik des Zeugenbeweises: Zeugen sind unzuverlässig, in der Regel - wie hier - nicht einmal absichtlich, sondern einfach versehentlich. Die Erinnerung trügt immer wieder. Zeugen irren immer wieder. Zu Recht gilt der Zeuge daher, zumindest in Strafverteidigerkreisen, als das schlechteste aller Beweismittel.