Erfolg vor dem Sozialgericht München: EMSR-Projektplaner siegt im Streit um Sozialversicherungspflicht
In einem langwierigen Prozess vor dem Sozialgericht München ergang sich kürzlich eine wichtige Entscheidung, die durchaus Auswirkungen auf die Sozialversicherungspflicht von EMSR-Projektplanern haben könnte.
Der Rechtsstreit zwischen unserem Mandanten, einem EMSR-Projektplaner, und der Deutschen Rentenversicherung Bund über die Sozialversicherungspflicht der Tätigkeit für GmbH wurde vor dem Sozialgericht München (Az. S 6 BA 415/18) verhandelt. Nach einem langen Verfahren und zunächst einer Entscheidung im Rahmen des Statusanfrageverfahrens und des Widerspruchsverfahren, die gegen unseren Mandanten ausfiel, ergab sich im Klageverfahren eine Wendung zugunsten des EMSR-Projektplaners.
Ursprünglich hatte die Deutsche Rentenversicherung Bund im Statusanfrageverfahren eine abhängige Beschäftigung gemäß § 7 SGB IV angenommen, was zu einer Sozialversicherungspflicht für den EMSR-Projektplaner geführt hätte. Dieser Ansicht widersprachen jedoch die auftraggebende GmbH und der Projektplaner selbst und legten Widerspruch ein. Trotz dieses Widerspruchs blieb die Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung unverändert.
Im anschließenden Klageverfahren vor dem Sozialgericht München kam es jedoch zu einer neuen Entwicklung. Der Vorsitzende Richter der 6. Kammer des Sozialgerichts gab klare Hinweise, dass er die Rechtsansicht der GmbH und des EMSR-Projektplaners teilt und die Tätigkeit nicht als versicherungspflichtig einstuft. Dies führte letztendlich dazu, dass die Deutsche Rentenversicherung ihre ursprüngliche Entscheidung revidierte und den Sozialversicherungspflichtstatus des Projektplaners als Selbständigen im Termin zur mündlichen Verhandlung vom 11.07.2023 (Az. S 6 BA 415/18) anerkannte.
Das Urteil des SG München kann in der Praxis Konsequenzen für EMSR-Projektplaner und andere ähnlich gelagerte Berufe. Es stellt einen wichtigen Orientierungspunkt dar, der dazu beitragen könnte, Klarheit in der Frage der Sozialversicherungspflicht solcher Tätigkeiten zu schaffen. Durch die Anerkennung der Versicherungsfreiheit des EMSR-Projektplaners werden die Berufsgruppe und die Unternehmen, die ihre Dienste in Anspruch nehmen, von zusätzlichen finanziellen Belastungen befreit. Zusätzlich bietet das Urteil eine klare Orientierung für zukünftige Streitfälle dieser Art. Es unterstreicht die Bedeutung einer detaillierten Prüfung des Beschäftigungsverhältnisses und der tatsächlichen Ausgestaltung der Tätigkeit, um die Sozialversicherungspflicht korrekt zu bestimmen. Das Anerkenntnis der DRV Bundstärkt den Schutz und die Unabhängigkeit von Selbstständigen in einer sich wandelnden Arbeitswelt.