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Deutsche Rentenversicherung bewilligt endlich die Kostenübernahme für behinderungsbedingte Pkw-Zusatzausstattung

Als Rechtsanwaltskanzlei für Sozialrecht Regensburg treffen wir oft auf Fälle, in denen meine Mandanten berechtigte Ansprüche gegenüber den Sozialversicherungsträgern haben, die Leistungsträger sich aber - grundlos - weigern, diese zu erfüllen. Ein solcher Fall beschäftigte uns in den letzten Monaten intensiv. Der langwierige Kampf unserer Mandantin um die Kostenübernahme für eine behinderungsbedingte Zusatzausstattung ihres Pkw.

Unsere Mandantin, eine selbständige Frau, war aufgrund ihrer Behinderung (MS) auf eine spezielle Ausstattung für ihr Fahrzeug angewiesen. Diese Zusatzausstattung sollte ihr die Mobilität erleichtern und die Teilnahme am Arbeitsleben ermöglichen. Doch ihr Antrag auf Kostenübernahme wurde von der Deutschen Rentenversicherung immer wieder hinausgezögert. Wir entschieden uns dafür, den Weg vor das Sozialgericht Regensburg zu suchen und eine Untätigkeitsklage einzureichen. Ein Schritt, der oft mit Unsicherheit verbunden ist, aber manchmal notwendig, um die Rechte unserer Mandanten zu wahren. Nachdem die Rentenversicherung dann auch noch begann, die Fahrtauglichkeit unserer Mandantin anzuzweifeln, musste auch noch ein Fahreignungsgutachten eingeholt werden. Letztlich bewilligte die DRV Bund aber durch Bescheid vom 18.07.2023 (Vers.-Nr. 68 .... 4) die Übernahme der Kosten der behinderungsbedingten Zusatzausstattung.

Diese Erfolgsgeschichte zeigt, dass es sich lohnt, für seine Rechte einzustehen und auch den Weg vor Gericht zu gehen, wenn "nichts mehr vorangeht". Gerade im Sozialrecht könnten langwierige Prozesse vermieden werden, wenn die Sozialversicherungsträger ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen würden. 

Wenn Sie selbst oder jemand in Ihrem Umfeld mit sozialrechtlichen Herausforderungen konfrontiert ist und professionelle Unterstützung benötigt, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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