Vergleich in Brustverkleinerungsrechtsstreit
Die Hürden, die die sozialgerichtliche Rechtsprechung an die Gewährung von Mamma-Reduktionsplastiken bzw. die Erstattung der Kosten stellt, sind hoch. Sie sind aber nicht unüberwindbar.
Nachdem unsere Mandantin in einem Rechtsstreit um die Erstattung der Kosten einer Mamma-Reduktionsplastik in I. Instanz vor dem Sozialgericht Regensburg unterlegen war, war das Berufungsverfahren vor dem Bayerischen Landessozialgericht (LSG) zumindest teilweise erfolgreich. Vor dem LSG (Az. L 4 KR 129/18) konnte ein Vergleich geschlossen werden, in dem sich die Krankenkasse unserer Mandantin (Techniker Krankenkasse) erfreulicherweise zu einer teilweisen Kostenerstattung verpflichtete. Dementsprechend hat es sich gelohnt, das negative erstinstanzliche Urteil nicht hinzunehmen, sondern dagegen anzugehen.