Auf Zeit gespielt und gewonnen
Unser Mandant war zunächst mit einem GdB von 50 schwerbehindert. Das zuständige Versorgungsamt reduzierte im Rahmen einer Nachprüfung des GdB dann auf 30. Damit wäre es für unseren Mandanten nicht mehr möglich gewesen, eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen zu erhalten. Um den Wegfall der Schwerbehinderteneigenschaft entgegen zu wirken, wurde gegen die Herabsetzung zunächst Widerspruch erhoben und anschließend, nachdem der Widerspruch erwartungsgemäß erfolglos war, Klage zum Sozialgericht Regensburg erhoben.
Sowohl im Widerspruchs- als auch im Klageverfahren wurde sehr "auf Zeit" gespielt. Bewusst wurde versucht, die Rechtskraft des Herabsetzungsbescheids hinaus zu zögern, damit unser Mandant weiterhin als schwerbehindert gilt und die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen konnte. Das Spiel auf Zeit war erfolgreich. Die Rechtskraft der GdB-Heraubsetzung wurde hinausgezögert bis unser Mandant die die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen konnte. Dies ist nun geschehen. Die Rente wurde bewilligt.
Die Klage vor dem Sozialgericht wurde damit bedeutungslos. Sie wurde zurückgenommen. Trotz Herabsetzung des GdB und Aberkennung der Schwerbehinderteneigenschaft ist es aber unter Ausnützung der rechtlichen Möglichkeiten gelungen, die Altersrente für schwerbehinderte Menschen durchzusetzen.