Digitale Akten als Verfahrensbeschleuniger
Papierakten sind in manchen Anwaltskanzleien noch immer an der Tagesordnung. Wir setzen schon seit Jahren auf eine elektronische Aktenführung. Denn der seit einigen Jahren verpflichtende elektronische Rechtsverkehr hat zahlreiche Vorteile. Gerade auch dann, wenn seine Möglichkeiten nicht nur von der Kanzlei aus genutzt werden, sondern auch mobil eingesetzt werden. Dass die Vorteile auch im Bereich der Abkürzung der Verfahrensdauer liegen, zeigt ein aktuelles Beispiel aus unserer Kanzlei.
In einem Termin zur Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht Regensburg in einem Kündigungsschutzprozess hatte unser Mandant die Bewilligung von Prozesskostenhilfe beantragt. Bei der Prüfung der Unterlagen zum Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Gütetermin stelle das Gericht dann aber fest, dass ein Dokument fehlen würde. Ein Umstand, der nicht weiter dramatisch ist, aber zu einer Zeitverzögerung im Verfahren führt, da das Gericht in solchen Fällen eine Frist zur Übersendung der fehlenden Unterlagen setzt. Die Unterlagen werden dann üblicherweise nach der Verhandlung an das Arbeitsgericht übermittelt.
Diese Verzögerung konnte Rechtsanwalt Klose hier aber vermeiden.
Noch im Gerichtssaal wurde über Notebook und Anwaltssoftware per VPN-Verbingung über den eigenen iPhone-Hotspot vom Kanzlei-Server die noch fehlenden Unterlagen an das Arbeitsgericht übermittelt. Daher konnte unserem Mandanten ohne eine zeitliche Verzögerung Prozesskostenhilfe noch im Güteverhandlungstermin vom 11.10.2023 bewilligt werden. Elektronische Akte - Papierakte 1:0.