Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Verletztenbeistand - das unbekannte Wesen

Als Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Sozialrecht mit langjähriger Erfahrung im Bereich des Strafrechts bin ich häufig für Opfer von Sexualdelikten mandatiert, um die bestmögliche Unterstützung zukommen zu lassen. Neben meiner Tätigkeit als Verteidiger liegt mein Schwerpunkt in der Vertretung von Opfern von Sexualdelikten, wie sexueller Missbrauch oder Vergewaltigung. Dabei ist es immer wieder erstaunlich, wie wenig Opfer von Straftaten über ihre rechtlichen Möglichkeiten im Strafverfahren wissen. Während die Nebenklage noch etwas bekannter ist, ist der Verletztenbeistand nahezu unbekannt. Ein aktueller Fall aus der Kanzlei gibt Anlass, darüber kurz zu informieren.

Verletzte können sich des Beistands eines Rechtsanwalts bedienen oder sich durch einen solchen vertreten lassen (§ 406f Abs. 1 S. 1 StPO). Dies gilt in jedem Stadium des Strafverfahrens. 

Oftmals sind Opfer von Sexualdelikten verunsichert und wissen nicht, welche Rechte ihnen im Strafverfahren zustehen. Hier kommt dem Verletztenbeistand eine entscheidende Rolle zu. Bereits im Ermittlungsverfahren kann er dem Opfer, das im Verfahren eigentlich nur "Zeuge" ist, zur Seite stehen und es über seine Rechte informieren und unterstützen. Dazu gehören beispielsweise:

1. Begleitung zu polizeilichen Vernehmungen: Der Verletztenbeistand kann das Opfer zu Vernehmungen begleiten, um sicherzustellen, dass die Interessen des Opfers gewahrt bleiben und es nicht alleine mit den Ermittlungsbehörden konfrontiert ist.

2. Informationsvermittlung: Der Verletztenbeistand klärt das Opfer über den Ablauf des Strafverfahrens auf, erklärt die Bedeutung einzelner Schritte und informiert über mögliche Folgen. Der Verletztenbeistand kann Akteneinsicht nehmen.

3. Unterstützung bei der Antragstellung: Der Verletztenbeistand kann strafprozessuale Anträge stellen, z.B. Beweisanträge zur Vernehmung weiterer Zeugen.

Die Hinzuziehung eines Verletztenbeistands ist eine wichtige Möglichkeit, Opfern von Sexualdelikten - und anderer Delikte! - Unterstützung zukommen zu lassen. Sowohl im Ermittlungsverfahren als auch ggf. in der Hauptverhandlung (dann als Nebenklagevertreter) spielt der Verletztenbeistand eine entscheidende Rolle, um sicherzustellen, dass die Rechte des Opfers im ansonsten täterzentrierten Strafprozess gewahrt werden.

Opfer sollten sich dieser Möglichkeit bewusst sein und nicht zögern, einen Verletztenbeistand hinzuzuziehen, um bestmöglich geschützt und vertreten zu sein. In bestimmten Fällen kann der Verletztenbeistand auch durch das Gericht beigeordnet werden, dann übernimmt die Staatskasse die Vergütung des Zeugenbeistands:

 

Verletztenbeistand - Rechtsanwalt Mathias Klose - Fachanwalt für Strafrecht

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