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Mastozytose und GdB - diesmal vor dem Sozialgericht Augsburg

Wir vertreten regelmäßig Mandanten, die an Mastozytose leiden. Wir haben darüber und die sich ergebenden rechtlichen Probleme schon häufiger berichtet. Häufiger berichtet haben wir in diesem Zusammenhang auch die guten Erfolgsaussichten von Klagen im Bereich des SGB IX im Zusammenhang mit der Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft. Ein "Paradebeispiel" eines Mastozytose-GdB-Prozesses haben wir kürzlich vor dem Sozialgericht Augsburg für unseren Mandanten erfolgreich durchlebt.

Das zuständige Versorgungsamt, hier das ZBFS - Region Schwaben - Versorgungsamt stellte zunächst nur einen GdB von 30 für die Mastozytose fest. Der dagegen erhobene Widerspruch mit dem Ziel eines GdB von 50 blieb ohne Erfolg. Erfolg hatte dann aber die Klage vor dem zuständigen Sozialgericht, diesmal dem Sozialgericht in Augsburg.

Dieses holte ein unabhängiges medizinisches Sachverständigengutachten ein, das insgesamt zu einem GdB von 50 kam. Dieser Einschätzung folgte dann auch das ZBFS, so dass ein entsprechender Vergleich geschlossen werden konnte:

GdB Vergleich 50 SG Augsburg

 

Ein schöner Erfolg für unserem Mandanten (SG Augsburg, Az. S 10 SB 68/23).

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