Fast geschafft! Rechtsanwalt Christian Falke auf dem Weg zum Fachanwalt für Sozialrecht
Rechtsanwalt Mathias Klose ist seit 2011 Fachanwalt für Sozialrecht. Rechtsanwalt Christian Falke wird es in Kürze auch sein.
Für eine Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung muss der Rechtsanwalt über besondere theoretische Kenntnisse sowie über besondere praktische Erfahrung verfügen. So wird im Bereich des Sozialrechts von dem Anwalt u.a. verlangt, innerhalb von drei Jahren die in der Fachanwaltsordnung festgelegten Fallzahlen sowie das festgelegte Fallquorum erreicht zu haben. Darüber hinaus muss eine mindestens dreijährige ununterbrochene Zulassung und Tätigkeit als Rechtsanwalt vorliegen. Die besonderen theoretischen Kenntnisse erwirbt der Rechtsanwalt im Rahmen eines Fachanwaltslehrgangs, dessen erfolgreiche Teilnahme der Anwalt u.a. mit schriftlichen Leistungsnachweisen dokumentieren muss.
Diese Voraussetzungen erfüllt Christian Falke. Er ist seit dem Jahr 2007 als Rechtsanwalt tätig. Er hat den Fachanwaltslehrgang im Jahr 2023 erfolgreich abgeschlossen und er hat die besondere praktische Erfahrung in der Fallbearbeitung, die die Fachanwaltsordnung voraussetzt.
Dementsprechend gehen wir davon aus, dass der kürzlich gestellte Antrag auf Verleihung der Befugnis, die Bezeichnung "Fachanwalt für Sozialrecht" zu führen, Rechtsanwalt Falke zeitnah von der Rechtsanwaltskammer Nürnberg verliehen wird.