Suchtberatung vermeidet Bestrafung
Gerade im Bereich des Jugendstrafrechts sind die Einwirkunngs- und Einflussnahmemöglichkeiten des Strafverteidigers enorm. Dies zeigt ein aktueller, typischer Jugendstrafrechtsfall von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose.
Dem von Mathias Klose verteidigten, noch unter das Jugendstrafrecht (JGG) fallenden Mandanten lag der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln, konkret Cannabis, zur Last, mithin ein Verstoß gegen § 29 BtmG. Nach unserer Beauftragung haben wir unserem Mandanten dringend geraten, Suchtberatungsgespräche zu absolvieren, was er anschließend auch machte. Die entsprechende Bestätigung der Beratungsstelle und ein Gestädnis unseres Mandanten, haben eine Bestrafung verhindert. Mit Beschluss vom 6. Dezember 2023 stellte der zuständige Jugendrichter am Amtsgericht Regensburg das gegen unseren Mandanten geführte Strafverfahren nach § 47 JGG ein.
Ein erfreulicher Verfahrensausgang für unseren Mandanten, wie man sich ihn als Strafverteidiger wünscht. Denn ist die "Weste" erst einmal nicht mehr weiß, ist der Übergang vom Jugendlichen- in das Erwachsenenleben deutlich schwieriger, und zwar in allen Lebensbereichen, angefangen von der Ausbildungs- bzw. Jobwahl bis hin zur Justiz, falls es nochmals zu strafrechtlich relevanten Vorfällen kommen sollte.