Rentenbescheid? Es fehlen noch Unterlagen! Es fehlen noch Unterlagen? Rentenbescheid!
Auch nach vielen Jahren anwaltlicher Tätigkeit im Sozialrecht erlebt man immer wieder Kurioses. Erfreulicherweise mit positivem Ausgang für unsere Mandantin - der Weiterbewilligung der Erwerbsminderungsrente.
Unsere Mandantin bezog von ihrer Rentenversicherung, der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund eine Rente wegen Erwerbsminderung. Die Rente war befristet bis zum 30.11.2023. Über drei Monate vor dem Befristungsende beantragte unsere Mandantin die Weitergewährund der Erwerbsminderungsrente. Es geschah aber zunächst: Nichts. Erst im Dezember 2023, also nach Befristungsende, erhielt unsere Mandantin Post von der Rentenversicherung. Die DRV bewilligte aber nicht die Erwerbsminderungsrente weiter, sondern teilte unserer Mandantin lediglich lapidar mit, dass die aktuellen medizinischen Befunde nicht ausreichen würden, um über die Weiterzahlung der Rente entscheiden zu können. Durchaus überraschend und nicht ohne weiteres nachvollziehbar, dass eine Rentenversicherung, deren tägliches Brot die Entscheidung über Erwerbsminderungsrentenanträge ist, rund vier Monate benötigt, um festzustellen, dass die vorliegenden Unterlagen nicht ausreichend sind; welche Unterlagen noch benötigt würden, verriet die Versicherung aber auch nicht. Zumindest vorläufig erklärte sich die Rentenversicherung aber immerhin bereit, die Rente bis Ende Januar 2024 weiter zu bezahlen.
Unsere Mandantin korrespondierte zunächst noch selbst mit der DRV Bund, um die Angelegenheit zu klären, kam aber nicht entscheidend weiter. Sie beauftrage daraufhin uns, ihre Interessen gegenüber der Rentenversicherung wahrzunehmen. Wir wandten und dann umgehend an die Deutsche Rentenversicherung. Kurz darauf erhielt unsere Mandantin dann die Nachricht, dass sie noch medizinisch begutachtet werden müsse, und zwar in Regensburg bei einem Facharzt für Psychiatrie am 30. Januar 2024 - also rund fünf (!) Monate nach Stellung des Weiterbewilligungsantrags. Dass dies nicht sein kann, fiel dann aber nicht sein kann, fiel dann offenbar auch dem zuständigen Sachbearbeiter auf. Denn am 30. Januar 2024, also an dem Tag, an dem unsere Mandantin beim Gutachter war und das Gutachtensergebnis der DRV Bund also unmöglich bekannt gewesen sein kann, bewilligte die DRV Bund unserer Mandantin die Rente wegen voller Erwerbsminderung weiter.
Insgesamt ein sehr kurioser, ja dubioser Verfahrensablauf, der rechtlich und tatsächlich überhaupt keinen Sinn macht, aber zeigt, dass im Rentenverfahren alles möglich.