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Klage wirkt wunder - Vergleichsangebot nach weniger als drei Wochen Verfahrensdauer

Sozialgerichtsverfahren sind für die Kläger oft effektiv, jedoch in aller Regel sehr zeitaufwendig. Verfahrensdauern von neun bis zwölf Monaten sind keine Seltenheit. Eine angenehme Ausnahme stellt in zeitlicher Hinsicht ein derzeit von uns für eine Mandantin geführtes GdB-Verfahren vor dem Sozialgericht Landshut dar (Az. 9 SB 66/24).

Im Verfahren ist, wie so oft, streitig, ob unserer Mandantin ein GdB von 50 und damit die rechtliche Schwerbehinderteneigenschaft zusteht. Gegen den ergangenen Widerspruchsbescheid hatten wir am 6. Februar 2024 Klage zum Sozialgericht Landshut erhoben. Heute, am 26.02.2024 ging bei uns ein Schriftsatz des Zentrums Bayern Familie und Soziales (ZBFS) Landesversorgungsamt ein. Nicht einmal drei Wochen nach Klageerhebung unterbreitet das ZBFS ein für unsere Mandantin ein sehr erfreuliches Vergleichsangebot, das das Verfahren in kürzester Zeit im Sinne unserer Mandantin beenden wird: "Der Beklagte erklärt sich bereit ... einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 ... festzustellen".

Selbst für uns, die wir schon in einer Vielzahl von Sozialgerichtsverfahren tätig waren, ist so eine kurze Prozessdauer ungewöhnlich, jedoch sehr zu begrüßen. Auf diese Weise wird der sozialgerichtliche Rechtsschutz nicht nur effektiv, sondern auch effizient.

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