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Zurück in die GKV durch Gesellschaftsgründung

Vor allem im Alter ist der Wunsch vieler privat Krankenversicherter groß, in die gesetzliche Krankenversicherung zurück zu kehren. Vor allem die oftmals sehr hohen Versicherungsprämien in der privaten Krankenversicherung (PKV) begründen diesen Wunsch, denn die günstigen Prämien junger Jahre sind längst Geschichte, im Gegenteil - die Prämien werden unabhängig vom Einkommen auch in Zukunft deutlich weitersteigen und irgendwann und unkalkulierbar möglicherweise die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Privatversicherten übersteigen. Demgegenüber erscheinen die einkommensabhängigen Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als deutlich kalkulierbarer und als nahezu sicherer Hafen.

Ein Wechsel von der PKV in die GKV ist aber nicht ohne Weiteres möglich, sondern nur unter engen Voraussetzungen. Wer aber nicht scheut, gewisse Anstrengungen auf sich zu nehmen, um die gesetzlichen Voraussetzungen zu erfüllen, wird in aller Regel einen Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung und Pflegeversicherung finden. Einen solchen Weg sollten wir jüngst auch für einen Mandanten finden, was wir auch getan haben. Im Falle unseres Mandanten war die Gründung einer GmbH der Schlüssel zur erfolgreichen Rückkehr von der PKV in die GKV.

Unser Mandant war bislang als Physiotherapeut selbständig tätig. Vor vielen Jahren wechselte er, geködert durch die damals noch sehr niedrigen Beiträge, in die private Krankenversicherung. Jetzt wollte er zurück. Seine Tätigkeit als Physiotherapeut übte er bislang zusammen mit einem Kollegen in der Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) aus, der Rechtsform, wie sie häufig von Physiotherapeuten, Ärzten, Anwälten und anderen Freiberuflern gewählt wird.
Wir haben mit unserem Mandanten die verschiedenen Möglichkeiten des Wechsels zurück in die GKV und die jeweiligen rechtlichen Voraussetzungen besprochen. Zusammen mit dem Steuerberater wurden auch die steuerrechtlichen Auswirkungen mit bedacht. Letztlich entschied sich unser Mandant dann zur Rückkehr in das gesetzliche Krankenversicherungssystem über die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) als zukünftige Rechtsform der Physiotherapiepraxis. Die GmbH wurde so gestaltet, dass unser Mandant im Verhältnis zur GmbH abhängig beschäftigt ist und sein Jahresverdienst die Versicherungspflicht in der GKV begründet.

Die Gesllschaft hat zwei Gesellschafter. Unseren Mandanten als Minderheitsgesellschafter und den bisherigen Praxiskollegen als Mehrheitsgesellschafter. Die Stimmen in der Beschlussfassung richten sich nach den Gesellschaftsanteilen. Die Beschlussfassung in der GmbH erfolgt mit einfacher Mehrheit. Beide werden zu Geschäftsführern der Gesellschaft bestellt.
Damit erfüllt unser Mandant die Voraussetzungen der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Sozialversicherungspflicht von Gesellschafter-Geschäftsführern von GmbHs, um abhängiger Beschäftigter der GmbH und damit versicherungspflichtig zu sein.

Ein Fallbeispiel, das anschaulich zeigt, dass der Weg von der PKV zurück in die PKV führen kann - gerade wenn man die sozialgerichtliche Rechtsprechung berücksichtigt!

 

 

 

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