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DAK übernimmt Kosten einer PET/CT-Untersuchung

Bei unserer Mandantin war nach bösartiger Neubildung der Schilddrüse ein signifikanter Tumormarker-Anstieg festzustellen. Die behandlenden Ärzte empfahlen daher dringend eine ambulante PET/CT-Untersuchung. Hierfür beantragte unsere Mandantin dann umgehend die Kostenübernahme durch ihre Krankenkasse, die DAK. Diese lehnte den Antrag jedoch ab. Bei der bei unserer Mandantin vorliegenden Erkrankung könnten die Kosten nicht übernommen werden. Es würden noch keine ausreichenden wissenschaftlichen Studien zu Wirksamkeit und Nutzen vorliegen.

Gegen diese Entscheidung vom 3. Januar 2024 haben wir für unsere Mandantin erfolgreich Widerspruch erhoben.

In der Widerspruchsbegründung haben wir unter Berufung auf einschlägige sozialgerichtliche Rechtsprechung dargestellt, dass ein Kostenübernahmeanspruch gegeben ist. Unserer Einschätzung folgte nun auch die Krankenversicherung unserer Mandantin und erklärte durch Abhilfebescheid vom 4. März, die Kosten der PET/CT-Untersuchung zu übernehmen.

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