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Erfolgreiches Rentenverfahren - Mandant erhält volle Erwerbsminderungsrente

Nicht leicht hat es unser Mandant - Alkoholabhängigkeit, rezidivierenden Depressionen und ADHS im Erwachsenenalter machen sein Leben sogar sehr schwer. So schwer, dass er schon seit Längerem nicht mehr abrbeiten konnte. Um seinen Lebensunterhalt zu sichern, beantragte er bei seiner Rentenversicherung, der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) mit Unterstützung und auch auf Anraten seiner behandelnden Ärzte hin die Erwerbsminderungsrente. Die DRV KBS sah zwar ein, dass es unser Mandant aufgrund seiner verschiedenen Erkrankungen nicht leicht hat. Aber er habe es auch nicht sonderlich schwer. Denn leichte Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt könne er noch mehr als sechs Stunden täglich verrichten. Mit dieser Begründung wurde dann der Erwerbsminderungsrentenantrag abgelehnt. 

Gegen die Ablehnung erhob unser Mandant zunächst selbst Widerspruch. Bedauerlicherweise ohne Erfolg. Die DRV KBS wies den Widerspruch als unbegründet zurück. Nach Erhalt des Widerspruchsbescheids beauftragte uns unser Mandant dann mit der Klage gegen die Rentenablehnung. Das Klageverfahren vor dem Sozialgericht Regensburg endete heute mit einem großen Erfolg für unseren Mandanten.

Mit der von uns gefertigten Klagebegründung wurden einerseits die Leistungseinschränkungen unseres Mandanten nochmals betont, auch unter Vorlage weiterer fachärztlicher Behandlungsunterlagen. Andererseits wurde dem Gericht aufgezeigt, dass eine neue Begutachtung auf psychiatrischem Fachgebiet unverzichtbar ist. Diese Sichtweise teilte auch die 11. Kammer des Regensburger Sozialgerichts und beauftragte Dr. D. mit der Erstellung eines Sachverständigengutachtens. Dr. D. gelangte in seinem Gutachten zu dem Ergebnis, dass unser Mandant keine drei Stunden mehr täglich erwerbstätig sein könnte, bejahte mithin die medizinischen Rentenvoraussetzungen.

Gegen das Ergebnis des Gutachtens wehrte sich die Rentenversicherung zunächst noch unter Bezugnahme auf eine beratungsärztliche Stellungnahme. Im Termin zur mündliche Verhandlung am 21. März 2024 gab das Gericht dem Sitzungsvertreter der DRV KBS aber klar zu verstehen, dass es keine Zweifel an der Richtigkeit des Gutachtens von Dr. D. habe und die beratungsärztliche Stellungnahme hingegen für im Ergebnis unrichtig halte. Der Sitzungsvertreter der DRV lenkte daraufhin ein, so dass ein für unseren Mandanten mehr als erfreulicher Vergleich geschlossen werden konnte, durch den unser Mandant für den Zeitraum 1. August 2023 bis 31. Juli 2026 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhält (SG Regensburg, Az. S 11 SB 671/22).

 

 

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