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GdB vor Gericht erreicht: 40 + 20 + 10 = 50

40 + 20 + 10 ergibt 70 - rechnerisch. Schwerbehindertenrechtlich ergab 40 + 20 +10 in einem aktuellen Fall aus unserer Kanzlei, konkret einen Gesamt-GdB von 50. Mit dem Ergebnis von 50 lag das rechtliche Ergebnis zwar niedriger als das rechnerische Ergebnis, war aber genau das von unserem Mandant gewünschte und angestrebte Ergebnis.

Wie so oft, war Gegenstand unserer Beauftragung die Durchsetzung eines GdB von 50, welcher die rechtliche Schwerbehinderteneigenschaft begründet. Bei unserem Mandanten war zunächst ein GdB von 30 durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) - Region Oberpfalz - Versorgungsamt festgestellt worden. Im Widerspruchsverfahren fand eine Erhöhung auf 40 statt. Ob unser Mandant einen GdB von 50 beanspruchen kann, musste dann durch das Sozialgericht Regensburg (Az. S 5 SB 613/23) geklärt werden. Die Klärung erfolgte am 16. April zu Gunsten unseres Mandanten.

Nachdem das Gericht ein medizinisches Sachverständigengutachten eingeholt hatte, das zu einem Einzel-GdB von 40 für die im Vorderungs stehenden psychischen Erkrankungen, einem Einzel-Gdb von 20 für das vorhandene Schlafapnoesyndrom und einem weiteren Einzel-GdB von 10 für Bluthochdruck gekommen war, wurde ein Vergleich mit dem ZBFS geschlossen, durch den sich dieses verpflichtete, ab dem 16. April einen Gesamt-GdB von 50 bei unserem Mandanten festzustellen.

 

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