Ausbildung zum Ergotherapeuten - Rentenversicherung übernimmt Schulkosten
Unser Mandant lag mit seiner Rentenversicherung, der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd in Landshut im Streit darüber, ob diese die Kosten seiner Ausbildung zum Ergotherapeuten trägt. Die DRV Bayern Süd weigerte sich zunächst. Auch das Widerspruchsverfahren brachte für unseren Mandanten noch keinen Erfolg. Erfolg brachte dann aber das vor dem Sozialgericht Regensburg geführte Klageverfahren (Aktenzeichen S 9 R 832/22). Nach einem Termin zur Erörterung der Sach- und Rechtslage gab die Rentenkasse mit Schriftsatz vom 23. April 2024 ein Vergleichsabgebot ab, das unser Mandant gerne akzeptiert hat:
"...Danach belaufen sich die Kosten bis einschließlich April 2024 auf insgesamt 3.025,00 Euro. Nach telefonischer Rücksprache mit der Schule fallen bis zum Ende der Ausbildung im Juli 2024 zusätzlich noch Kosten in Höhe von 265,00 Euro an (3 x 75,00 Euro Verwaltungsgebühr und 40,00 Euro für Urkunde). Die unmittelbar mit dem Schulbesuch verbundenen Kosten betragen somit
3.290,00 Euro.
Zur Erledigung des Rechtsstreits unterbreiten wir folgendes Angebot:
1. Die unmittelbar mit dem Schulbesuch verbundenen Kosten in Höhe von 3.290,00 Euro (bereits geleistete Schulgeldzahlungen an die Döpfer Schulen Regensburg in Höhe von 3.025,00 Euro sowie die noch zu erwartenden Kosten in Höhe von 265,00 Euro) werden im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben übernommen.
..."