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ZBFS erkennt Schwerbehinderung an

Ein "Klassiker" in Schwerbehindertenverfahren ist der Rechtsstreit um die Höhe des Grads der Behinderung (GdB) bei psychischen Erkrankungen. Die Versorgungsämter sind gerade bei Erkrankungen der Psyche zunächst oft zurückhaltend, was die GdB-Höhe angeht. Häufig führen hier aber Sozialgerichtsverfahren dann zum geschünschten Erfolg, d.h. zur Feststellung des gewünschten GdB. So auch in einem aktuellen Fall aus unserer Kanzlei.

Das ZBFS Versorgungsamt - Region Oberpfalz sah bei unserer Mandantin, die u.a. an einer posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) und Depression leidet, legiglich einen GdB von 40 als berechtigt an. Im Klageverfahren vor dem Sozialgericht Regensburg (Az. S 3 SB 445/23) gelangte die gerichtliche Sachverständige, eine Ärztin und Psychologin, zu dem Ergebnis, dass ein GdB von 50 und damit die Schwerbehinderteneigenschaft vorliege. Das war auch das Klageziel. Das Versorgungsamt gab angesichts des Gutachtensergebnisses ein Anerkenntnis ab, das von unserer Mandantin natürlich gerne angenommen wurde.

 

Auszug aus dem Sachverständigengutachten mit GdB 50

(Auszug aus dem Sachverständigengutachten)

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