Instanzen: 2 - Säumniszuschläge: 0
Nach einer Betriebsprüfung macht die Deutsche Rentenversicherung oft nicht nur Beitragsnachforderungen tur Sozialversicherung geltend, sondern auch Säumniszuschläge. Diese treiben die Forderung häufig massiv in die Höhe, sie betragen immerhin 1% des rückständigen Sozialversicherungsbeitrags pro Monat. Im konkreten Fall kamen zu einer Beitragsnachforderung in Höhe von rund 88.000 € noch Säumniszuschläge von etwa 30.000 €. An der Nacherhebung der Beiträge konnte leider auch im sozialgerichtlichen Verfahren nicht gerüttelt werden. Allerdings konnte im Berufungsverfahren vor dem Bayerischen Landessozialgericht (Az. L 7 BA 71/23) trotzdem ein für unseren Mandanten günstiger Vergleich geschlossen werden:
Die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd (DRV Bayern Süd) verzichtet auf die Geltendmachung von Säumniszuschlägen. Eine Ersparnis von rund 30.000 € für unseren Mandanten!