Stiftungsvorstand und Geschäftsführer einer GmbH ist selbständig
Herr M. ist Geschäftsführer unserer Mandantin, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Alleinige Gesellschafterin unserer Mandantin ist wiederum die M. Stiftung. Vorsitzender des Stiftungsvorstands, der aus zwei Personen besteht und der seine Beschlüsse mit einfacher Mehrzeit fasst, ist ebenfalls Herr M.
Um Rechtssicherheit in Bezug auf den sozialrechtlichen Status von M. als GmbH-Geschäftsführer zu haben, haben wir für unsere Mandantin bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) das Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV durchgeführt. Wunschgemäß stellte die DRV Bund mit Bescheid vom 6. Juni 2024 den Erwerbsstatus von M. als selbständig fest.
M ist, obwohl er formell Fremdgeschäftsführer ist, über seine beherrschende Rolle in der „Mutterstiftung“, gleich einem Mehrheitsgesellschafter, nicht Beschäftigtiger (§ 7 SGB IV) unserer Mandantin, sondern selbständig tätig.