Pflegekasse übernimmt Versorgung mit Einmalhandschuhen, Mundschutz und Desinfektionsmittel
Im Pflegeversicherungsrecht (SGB XI) drehen sich Rechtsstreitigkeiten meistens um die Höhe des Pflegegrads. Dass sich auch andere Streitigkeiten lohnen können zeigt ein aktuelles Beispiel aus der Kanzlei.
Unser Mandant mit Pflegegrad 2 ist bei der BKK Wirtschaft & Finanzen gesetzlich pflegeversichert. Er beantragte mit Datum vom 20.01.2021 die Kostenübernahme der Pflegehilfsmittel (PG 54) Einmalhandschuhen, Mundschutz, Handdesinfektionsmittel und Flächendesinfektionsmittel. Die Erforderlichkeit wurde zudem näher erläutert.
Der MDK gelangte seiner sozialmedizinischen Prüfung dann aber zu dem Ergebnis, die Versorgung mit den beantragten Pflegehilfsmitteln sei nicht indiziert. Die Pflegekasse lehnte daraufhin den Antrag ab.
Dagegen wurde mit Erfolg Widerspruch durch unsere Kanzlei erhoben. Auf den Widerspruch hin hpn die BKK Wirtschaft & Finanzen - Pflegekasse ihren Ablehnungsbescheid am 11.05.2021 auf und erklärte die Kostenübernahme bis zum monatlichen Höchtbetrag von 60,00 €. Aufgrund des erfolgreichen Widerspruchs muss sie darüberhinaus die Kosten unserer Tätigkeit im Widerspruchsverfahren erstatten.