„Zweimal zur Kasse gebeten“ - Wiwo-Artikel zum Krankenkassenbeitrag auf Betriebsrenten
Ein sozialrechtlicher Klassiker und aus unserer Sicht ein sehr unrühmliches Kapitel der deutschen Sozialrechtsgeschichte ist die Beitragspflicht von Betriebsrenten, z.B. Direktversicherungen, in der gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Für die Betroffenen stellt die doppelte Verbeitragung ihrer Betriebsrenten nicht nur einen herben wirtschaftlichen Nachteil dar, sondern für viele auch eine riesige Enttäuschung.
Schlossen sie doch die Betriebsrentenverträge damals in dem allseits suggerierten Glauben ab, dadurch zunächst Steuern zu sparen und im Alter die Versicherungsleistungen ohne Abzüge in Anspruch nehmen zu können. Jetzt, im Alter, werden diese Erwartungen, die seinerzeit nicht zuletzt durch die Politik geschürt wurden, enttäuscht. Betriebsrenten sind in der Regel in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu verbeitragen. Diese Vorgehensweise wurde in zahlreichen Entscheidungen von den Gerichten durch alle Instanzen abgesegnet, bis hin zum Bundessozialgericht und zum Bundesverfassungsgericht. Die kritischen Stimmen aus der sozialrechtlichen Literatur blieben ungehört.
Der Beitrag in der aktuellen Ausgabe de Wirtschaftswoche mit dem Titel "Zweimal zur Kasse gebeten - sind doppelte Krankenkassenbeiträge bald Geschichte", in dem auch Rechtsanwalt Mathias Klose zu Wort kommt, befasst sich eingehend mit dieser Problematik und wagt einen Blick in die Zukunft.
sie finden den Artikel in der aktuellen Printausgabe der Wiwo oder online unter https://www.wiwo.de/my/finanzen/vorsorge/zweimal-zur-kasse-gebeten-sind-doppelte-kassenbeitraege-auf-betriebsrenten-bald-geschichte/29977236.html