Was lange währt... Anerkenntnis nach fünf Jahren!
Einer unserer Schwerpunkte innerhalb des Sozialrechts ist das Behindertenrecht. In Prozessen um die Höhe des GdB lassen sich häufig sehr gute Ergebnisse für unsere Mandanten erzielen. Nur Geduld muss man oftmals beweisen, wie eine aktueller Prozess zeigt.
Unser Mandant leidet an mehreren Erkrankungen, insbesondere an Sarkoidose. Sein Ziel war die Feststellung eines GdB von mindestens 50 und damit der Schwerbehinderteneigenschaft. Das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie als zuständiges Versorgungsamt gewährten den gewünschten Schwerbehindertenstatus jedoch nicht. Auch das Widerspruchsverfahren brachte noch keinen Erfolg. In dem anschließenden Sozialgerichtsverfahren vor dem Sozialgericht Braunschweig (Az.: S 23 SB 97/17) gab das Niedersächsische Landesamt nun mit Datum vom 20.05.2021 nach Einholung und Bewertung einer Vielzahl von medizinischen Unterlagen ein Anerkenntnis ab: "Ab 24.05.2016 betragt der Grad der Behinderung (GdB) 50.".
Berücksichtigt man das Verwaltungs- und das Widerspruchsverfahren zeigt sich eine Verfahrensdauer von mehr als fünf Jahren. Selbst für die oft langwierigen sozialrechtlichen/sozialgerichtlichen Verfahren ist dies ungewöhnlich lange. Aber ergebnisorientiert ist festzustellen: Es hat sich gelohnt!