Erfolg in II. Instanz - Schwerbehinderung bei Mastozytose erreicht
Bekanntlich ist die Durchsetzung von Rechten im Zusammenhang mit der Krankheit Mastozytosen seit vielen Jahren ein Kanzleischwerpunkt, besonders was die Erwerbsminderungsrente und den Grad der Behinderung (GdB) angeht. Ein aktuelles Verfahren aus unser Kanzlei in diesem Bereich zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, durchzuhalten und sich nicht durch Rückschläge entmutigen zu lassen. Denn letztlich wurde auch hier, wie sehr häufig, das Ziel erreicht: Ein GdB von 50 und damit die rechtlliche Schwerbehinderteneigenschaft für unsere Mandantin.
Unsere Mandantin leidet an indolenter systemischer Mastozytose. Dafür erachtete das ZBFS Versorgungsamt - Region Niederbayern - einen GdB von 30 als angemessen. Ein dagegen von unserer Mandantin noch selbst erhobener Widerspruch änderte daran nichts. WIr wurden daher mit der Klageerhebung beauftragt. Vor dem Sozialgericht München konnte dann zumindest schon ein Teilerfolg erzielt werden, ein GdB von 40. Da dieser aber nach wie vor unzureichend erschien, legten wir gegen die erstinstanzliche Entscheidung des SG München Berufung zum Bayerischen Landessozialgericht ein. Im Laufe des Berufungsverfahrens gab das ZBFS nun mit Schriftsatz vom 18.11.2024 ein vollständiges Anerkenntnis ab:
Diese späte, aber keinesfalls zu späte Erkenntnis zur Bewertung der Schwere der systemischen Mastozytose freut uns - und unsere Mandantin sicherlich noch mehr (Bayerisches LSG, Az. 3 SB 148/23).