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GdB von 20 auf 50 - Schwerbehinderung bei Mastozytose

Seit einigen Jahren schon befassen wir uns in der Kanzlei mit den rechtlichen Auswirkungen der (systemischen) Mastozytose, besonders im Zusammenhang mit dem GdB und der Rente wegen Erwerbsminderung. Der Regelfall beim GdB ist, dass die zuständige Behörde den GdB zu niedrig bemisst, vielfach dürfte in Bezug auf die systemische Mastozytose einfach das fachlich-medizinische Wissen fehlen. Mit einem GdB-Bescheid von 20 (!) bei systemischer Mastozytose wandte sich vor Kurzem auch eine Mandntin an uns. Schon ein erster Blick auf die Krankengeschichte zeigte, dass dieser bei Weitem zu niedrig war.

Wir legten daraufhin für unsere Mandantin Widerspruch ein und begründeten diesen fundiert. Nur kurze Zeit später kam der Abhilfebescheid der Stadt Hamm: "...Ihr Widerspruch ist begründet ... Ihr Grad der Behinderung (GdB) beträgt 50...". Ein großer Erfolg für unsere Mandantin, der zeigt, dass es sich gerade bei selteneren Erkrankungen lohnt, um seine Rechte zu kämpfen!

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