
Erfolgreich vor dem Sozialgericht: Erwerbsminderungsrente erreicht
In einem aktuellen Verfahren vor dem Sozialgericht Landshut (S 12 R 80/23) konnten wir für unsere Mandantin einen wichtigen Erfolg erzielen. Diese leidet an mehreren gravierenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen, darunter:
- Wiederkehrende Anpassungsstörungen mit kurzdauernden depressiven Dekompensationen
- Kombinierte Persönlichkeitsstörung mit Leistungsmotiv
- Generalisierte Angststörung mit Agoraphobie und Panikattacken
- Zustand nach Adipositas per magna infolge übermäßiger Kalorienzufuhr
- Anhaltende Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren
Trotz dieses komplexen psychiatrischen und psychosomatischen Befundes hatte die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd den Antrag auf Erwerbsminderungsrente zunächst abgelehnt. Begründung: Unsere Mandantin sei noch in der Lage, vollschichtig zu arbeiten – also sechs Stunden oder mehr täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Gegen diesen ablehnenden Bescheid hatte unsere Mandantin, vertreten durch den Sozialverband VdK, zunächst Widerspruch eingelegt. Dieser wurde zurückgewiesen. Daraufhin wurde Klage beim Sozialgericht Landshut erhoben – in diesem Verfahren haben wir die Vertretung übernommen.
Im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens wurde ein psychiatrisches Sachverständigengutachten eingeholt. Dieses bestätigte, dass unsere Mandantin seit dem 03.05.2022 nur noch in der Lage ist, zwischen drei und unter sechs Stunden täglich zu arbeiten – sowohl in ihrer zuletzt ausgeübten Tätigkeit als auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Auf dieser Grundlage konnte am 28.03.2025 ein Vergleich mit der beklagten Rentenversicherung geschlossen werden: Unsere Mandantin erhält nun eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, befristet vom 01.12.2022 bis 30.11.2025, sowie eine weitere Befristung bis zum 31.01.2026.
Dieser Fall zeigt einmal mehr, wie entscheidend eine fundierte medizinische Begutachtung und eine sorgfältige juristische Aufarbeitung im sozialgerichtlichen Verfahren sind – gerade bei Erwerbsminderungsrenten und psychischen Erkrankungen, die im Antragsverfahren häufig nicht in vollem Umfang berücksichtigt werden.