
Wenn der Vorwurf zunächst schwerer wiegt als die Wahrheit – Einstellung eines Verfahrens wegen angeblicher Vergewaltigung
Ein falscher Vorwurf kann ein Leben zerstören. Besonders dann, wenn es um ein Delikt wie Vergewaltigung geht. Ein solcher Fall erreichte kürzlich unsere Kanzlei – mit einem glücklichen Ende. Unser Mandant sah sich dem Vorwurf der Vergewaltigung ausgesetzt. Die Anzeige kam von einer ehemaligen Lebensgefährtin, mit der die Beziehung bereits vor längerer Zeit beendet war. Die Anschuldigungen wogen schwer, und wie so oft in solchen Verfahren galt: Aussage steht gegen Aussage.
Unser Mandant stritt die Tat von Anfang an entschieden ab. Bereits in den ersten Gesprächen wurde deutlich, dass er nachvollziehbare, in sich stimmige Angaben machen konnte – ganz im Gegensatz zur Anzeigenerstatterin. Deren Schilderungen zum sogenannten „Kerngeschehen“ – also dem eigentlichen Ablauf der angeblichen Tat – waren nicht nur vage, sondern vor allem widersprüchlich. Sie wich bei wesentlichen Punkten mehrfach ab, stellte Abläufe unterschiedlich dar und konnte zentrale Fragen nicht plausibel beantworten.
Wir beantragten daraufhin konsequent die Einstellung des Ermittlungsverfahrens mangels Tatverdachts. Mit Erfolg.
Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO ein – ein klarer Hinweis darauf, dass bereits der sogenannte „hinreichende Tatverdacht“ nicht gegeben war. Anders gesagt: Es gab keine belastbaren Anhaltspunkte für eine Anklage, geschweige denn für eine Verurteilung (Staatsanwaltschaft Regensburg, Verfügung vom 09.05.2025 - Az. 402 Js 16585/24).
Für unseren Mandanten war dies eine enorme Erleichterung. Die Monate bis zur Einstellung des Verfahrens waren von Anspannung, Sorgen um den eigenen Ruf und – vor allem – der Angst vor einem möglichen Fehlurteil geprägt.
Solche Fälle zeigen eindrücklich, wie wichtig eine frühzeitige und engagierte strafrechtliche Verteidigung ist – insbesondere bei schwerwiegenden Vorwürfen, die auf wackligen Füßen stehen. Es gilt, Widersprüche aufzudecken, die Glaubwürdigkeit von Aussagen kritisch zu hinterfragen und den Ermittlungsbehörden das vollständige Bild zu liefern.