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Berufsschadensausgleich im Widerspruchsverfahren erreicht

Ein junger Mandant, der in frühester Kindheit Opfer schwerer Gewalt wurde, leidet bis heute an einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS). Aufgrund dieser gesundheitlichen Beeinträchtigung beantragte er Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG), insbesondere die Gewährung von Berufsschadensausgleich. Zuständig war das Landessozialamt Niedersachsen.

Der ursprüngliche Antrag wurde durch das Versorgungsamt abgelehnt. Gegen diesen ablehnenden Bescheid haben wir Widerspruch eingelegt. Mit Erfolg.

Im Rahmen des Widerspruchsverfahrens konnten wir darlegen, dass die gesundheitlichen und beruflichen Folgen der Tat eine besondere Schwere aufweisen und die Voraussetzungen für einen Berufsschadensausgleich erfüllt sind.

Dem Widerspruch wurde schließlich abgeholfen. Durch drei Bescheide vom 7., 12. und 13. Mai 2025 wurde nicht nur der Berufsschadensausgleich bewilligt, sondern darüber hinaus auch eine besondere berufliche Betroffenheit anerkannt. Dies stellt eine wichtige Grundlage für weitergehende Leistungen und mögliche Anpassungen der Ausgleichszahlungen dar.

Der Fall zeigt, dass die Anerkennung von Gewaltfolgen im Rahmen des OEG (jetzt: SGB XIV) und die Durchsetzung entsprechender Ansprüche häufig ein sorgfältiges und rechtlich fundiertes Vorgehen im Widerspruchsverfahren erfordern. Gerade bei psychischen Gesundheitsfolgen wie einer PTBS ist die Beweislage oft komplex und erfordert eine genaue Auseinandersetzung mit medizinischen und beruflichen Entwicklungen.

Bei Fragen zur Opferentschädigung oder zur Durchsetzung von Berufsschadensausgleich stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.

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