Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Anerkennung einer PTBS bei Soldaten – Erfolg vor dem SG Reutlingen

Soldaten, die im Auslandseinsatz Schlimmstes erleben, kehren oft mit tiefen seelischen Verletzungen zurück. Dass diese psychischen Folgen wehrdienstbedingte Gesundheitsschäden darstellen und deshalb Anspruch auf Versorgung nach dem Soldatenentschädigungsgesetz (früher: Soldatenversorgungsgesetz) besteht, ist in der Theorie unbestritten – in der Praxis aber häufig schwer durchzusetzen. Hier sehen Sie ein Beispiel aus unserer Kanzlei, in der die Durchsetzung vor Gericht gelang.

In einem aktuellen Verfahren, das wir vor dem Sozialgericht Reutlingen (S 1 VE 1212/24) geführt haben, ging es genau um das oben Geschilderte: Unser Mandant war mehrfach im Auslandseinsatz, unter anderem in Afghanistan. Dort war er wiederholt lebensbedrohlichen Situationen ausgesetzt, unter anderem bei Angriffen auf deutsche Soldaten, bei denen auch Kameraden getötet wurden. In der Folge entwickelte er eine schwere posttraumatische Belastungsstörung, begleitet von einer depressiven Symptomatik sowie massiven Einschränkungen in Alltag und Sozialleben.

Die Bundeswehr hatte zwar die psychische Erkrankung dem Grunde nach als Folge einer Wehrdienstbeschädigung anerkannt und einen Grad der Schädigungsfolgen (GdS) von 40 festgestellt – was jedoch der Schwere des Krankheitsbildes in keiner Weise gerecht wurde. Die Symptomatik war anhaltend, schwerwiegend und durch zahlreiche medizinische Stellungnahmen, u. a. eines Bundeswehrkrankenhauses, nachvollziehbar belegt. Trotz umfassender ambulanter und stationärer Behandlung blieb die Erkrankung behandlungsresistent.

Wir reichten daraufhin Klage ein mit dem Ziel, einen GdS von mindestens 50 feststellen zu lassen. Noch während des Verfahrens erkannte die Bundeswehr im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs das Klagebegehren in vollem Umfang an. Damit war der Weg frei für eine höhere Versorgung unseres Mandanten.

Dieses Verfahren zeigt exemplarisch, wie wichtig eine fundierte juristische Begleitung in versorgungsrechtlichen Streitigkeiten ist – insbesondere, wenn es um die Anerkennung psychischer Erkrankungen geht. Die rechtlichen Hürden sind hoch, das Verfahren belastend, doch der Erfolg ist möglich – und für die Betroffenen oftmals von existenzieller Bedeutung.

Wenn auch Sie oder ein Angehöriger mit ablehnenden oder unzureichenden Bescheiden im Zusammenhang mit einer wehrdienstbedingten Erkrankung konfrontiert sind, beraten wir Sie gerne. Die Rechtsanwaltskanzlei Klose verfügt über umfangreiche Erfahrung im Versorgungsrecht und setzt sich mit Nachdruck für Ihre Ansprüche ein.

 

Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch den Ratgeber von Rechtsanwalt Mathias Klose: Das neue Soldatenentschädigungsgesetz

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