
440.000 € Nachforderung nach Betriebsprüfung – Vollstreckung gestoppt
Nach einer Betriebsprüfung flatterte unserem Mandanten ein Bescheid der Deutschen Rentenversicherung ins Haus: Nachforderung in Höhe von über 440.000 € – sofort fällig, ohne Wenn und Aber.
Was viele nicht wissen: Widerspruch und Klage haben bei solchen Bescheiden keine aufschiebende Wirkung. Das heißt: Die Zahlungspflicht besteht unabhängig davon, ob man den Bescheid für falsch hält oder juristisch angreift. Es droht die sofortige Vollstreckung – mit allen Konsequenzen. Genau deshalb prüfen wir bei Betriebsprüfungsmandaten routinemäßig die Möglichkeit eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung. Nur so lässt sich die Vollstreckung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens abwenden. Der Antrag muss gut begründet werden, insbesondere unter dem Gesichtspunkt einer unbilligen Härte – zum Beispiel durch betriebswirtschaftliche Auswertungen oder aktuelle Steuerunterlagen.
Im aktuellen Fall konnten wir die Rentenversicherung überzeugen: Die Vollziehung wurde durch Schreiben vom 07.07.2025 ausgesetzt, der Mandant muss die Nachforderung zunächst nicht zahlen – bis das Gericht, hier das Sozialgericht Nürnberg, über die Klage entscheidet. Diese Entscheidung war für ihn wirtschaftlich überlebenswichtig.
Unser Rat: Wenn Sie einen Bescheid aus der Betriebsprüfung erhalten, reicht ein Widerspruch bzw. eine Klage allein oft nicht. Lassen Sie zusätzlich die Aussetzung der Vollziehung prüfen – wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung zur Seite.