Weiterzahlung der Erwerbsminderungsrente vor dem Sozialgericht durchgesetzt
Unserem Mandanten war, insbesondere aufgrund psychischer Erkrankungen, von der Deutschen Rentenversicherung Westfalen (DRV) eine Rente wegen voller Erwerbsminderung besfristet bezahlt worden. Eine Überprüfung des Gesundheitszustands unseres Mandanten ergab aus Sicht der Rentenversicherung eine wesentliche Besserung des Gesundheitszustands und damit den Wegfall der Erwerbsminderung und der entsprechenden Rente. Gegen diese Entscheidung wurde letztlich, nachdem auch der Widerspruch, wie häufig, ohne Erfolg geblieben war, durch uns Klage erhoben.
Das Sozialgericht Regensburg holte antragsgemäß ein medizinisches Sachverständigengutachten auf neurologischem/psychiatrischem Fachgebiet ein. Der Sachverständige Prof. Dr. med. H. sah die Erwerbsfähigkeit mit der Ansicht des Klägers und konträr zur Ansicht der DRV schlicht als nicht gegeben an.
Dieser Einschätzung konnte sich auch die DRV Westfalen im Prozess nicht widersetzen und gestand daher umserem Mandanten weiterhin Rente wegen voller Erwerbsminderung bis 4/2023 zu (SG Regensburg, Vergleich vom 14.07.2021, Az. S 17 R 661/19).