Arbeitsgericht Regensburg
Das Arbeitsgericht Regensburg befindet sich in der Bertoldstraße 2 in 93047 Regensburg. Das Arbeitsgericht Regensburg verfügt über keine eigenen Parkplätze für Besucher. Verschiedene Parkmöglichkeiten finden sich aber in unmittelbarer Nähe zum Arbeitsgericht, z.B. im Parkhaus Dachauplatz oder am Schwanenplatz.
Das Arbeitsgericht Regensburg ist örtlich zuständig für arbeitsrechtliche Rechtsstreitigkeiten aus den Bezirken der Amtsgerichte Kelheim, Neumarkt i.d. Oberpfalz, Regensburg und Straubing sowie mit der Kammer Landshut (Seligenthalerstraße 10 in 84034 Landshut - Gebäude des Sozialgerichts Landshut) für arbeitsrechtliche Rechtsstreitigkeiten aus den Bezirken der Amtsgerichte Landau a.d. Isar und Landshut.
Sachlich zuständig ist das Arbeitsgericht Regensburg insbesondere für Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis (z.B. Klagen bzgl. Lohn), über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Arbeitsverhältnisses (z.B. Kündigungsschutzklagen) und aus Verhandlungen über die Eingehung eines Arbeitsverhältnisses und aus dessen Nachwirkungen (z.B. Diskriminierungsklagen).
Beim Arbeitsgericht Regensburg existieren derzeit 10 Kammern in der Besetzung mit einem Vorsitzenden und zwei ehrenamtlichen Richtern als Beisitzern.
Die Zuweisung der Rechtsstreitigkeiten erfolgt nach dem Geschäftsverteilungsplan.
Das Arbeitsgericht Regensburg ist per Telefon erreichbar unter 0941/50250 sowie per Fax unter 0941/5025300. Für persönliche Vorsprachen ist das Arbeitsgericht Regensburg von Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 16.0 Uhr sowie am Freitag von 08.00 bis 14.00 Uhr geöffnet.
Für Ihre Fragen stehe ich Ihnen als gerne zur Verfügung.