Fachanwalt für Arbeitsrecht
Effektive anwaltliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Arbeitsrechts bedarf umfassender Rechtskenntnis und Erfahrung. Sofern Sie im Bereich des Arbeitsrechts nach Rat und spezieller Unterstützung suchen, können Sie sich gerne auch an den in meiner Kanzlei als freier Mitarbeiter tätigen Rechtsanwalt Dr. Martin Bartmann wenden. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht verfügt er insoweit über die erforderlichen Kenntnisse und die erforderliche Erfahrung.
Der Fachanwalt für Arbeitsrecht verfügt gemäß § 10 der Fachanwaltsordnung (FAO) über eine zusätzliche Qualifikation auf dem Gebiet des Arbeitsrecht. Eine ordnungsgemäße und effektive Vertretung des Rechtssuchenden wird durch diese Spezialisierung ebenso gewährleistet wie eine umfassende Beratung und vielfältige Unterstützung im gesamten Bereich des Arbeitsrechts. Die besondere Qualifikation muss der Fachanwalt für Arbeitsrecht vor der für ihn örtlich zuständigen Rechtsanwaltskammer nachgewiesen haben, die dem Rechtsanwalt die Fachanwaltsbezeichnung verleiht. Rechtsanwalt Dr. Bartmann wurde die Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht von der Rechtsanwaltskammer Nürnberg im Jahr 2008 verliehen.
Für eine Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung muss der Rechtsanwalt über besondere theoretische Kenntnisse sowie über besondere praktische Erfahrung verfügen. So wird im Bereich des Arbeitsrechts von dem Anwalt u.a. verlangt, innerhalb von drei Jahren die in der FAO festgelegten Fallzahlen sowie das festgelegte Fallquorum erreicht zu haben. Darüber hinaus muss eine mindestens dreijährige ununterbrochene Zulassung und Tätigkeit als Rechtsanwalt vorliegen.
Besondere Kenntnisse besitzt der Fachanwalt für Arbeitsrecht nach den Vorgaben der FAO in den Bereichen:
- Individualarbeitsrecht: Abschluss, Inhalt und Änderung des Arbeits- und Berufsausbildungsvertrages; Beendigung des Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnisses einschließlich Kündigungsschutz; Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung, Schutz besonderer Personengruppen, insbesondere der Schwangeren und Mütter, der Schwerbehinderten und Jugendlichen; Grundzüge des Arbeitsförderungs- und des Sozialversicherungsrechts.
- Kollektives Arbeitsrecht: Tarifvertragsrecht; Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht; Grundzüge des Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrechts.
- Verfahrensrecht.
Für Fragen zum Arbeitsrecht stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.