Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Aktuelles Sozialrecht (Archiv 2009)

 

Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Entscheidungen und Meldungen in aller Regel um Einzelfallentscheidungen handelt, die nicht ohne weiteres auf andere Fälle übertragen werden können und eine Rechtsberatung im konkreten Fall nicht ersetzen können.

Sozialrecht (Krankenversicherungsrecht) - Augenoptiker sind Krankenkassen zur Auskunft verpflichtet

Augenoptiker sind verpflichtet, über Leistungs- und Abrechnungsvorgänge für den Zeitraum 2001 bis 2003 zu erteilen, wenn vermeintliche Fehler und Auffälligkeiten bei der Abrechnung von Sehhilfen durch Augenoptiker vorliegen, also der Verdacht besteht, dass es in den Jahren 2001 bis 2003 zu Falschabrechnungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen gekommen sein kann. Der Betrugsverdacht begründet ein Auskunftsrecht der gesetzlichen Krankenversicherungen (Urteile des Sozialgerichts Aachen, Az. S 13 KR 136/07 u.a.).

(28.12.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Keine Sanktion (§ 31 SGB II) bei Ablehnung einer Eingliederungsmaßnahme ohne Eingliederungsvereinbarung

Die Nichtteilnahme an einer Maßnahme der Eignungsfeststellung oder einer Trainingsmaßnahme führt nur dann zu einer Absenkung des Arbeitslosengelds II (Hartz 4) gem. § 31 SGB II, wenn zuvor eine Eingliederungsvereinbarung zwischen dem Grundsicherungsträger und dem Hilfebedürftigen geschlossen worden ist. Andernfalls liegt kein Grund vor, der eine Absenkung des Arbeitslosengeldes rechtfertigen könnte (BSG, 17.12.2009, Az. B 4 AS 20/09 R).

(22.12.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Krankenversicherungsrecht) - Anspruch auf Versorgung mit einem digitalen Hörgerät

Zum Ausgleich von Hörbehinderungen haben die gesetzlichen Krankenkassen für die Versorgung mit solchen Hörgeräten aufzukommen, die nach dem Stand der Medizintechnik die bestmögliche Angleichung an das Hörvermögen Gesunder erlauben und gegenüber anderen Hörhilfen erhebliche Gebrauchsvorteile im Alltagsleben bieten. Daran müssen auch die Festbeträge der Krankenkassen ausgerichtet werden. Demzufolge begrenzt der für ein Hilfsmittel festgesetzte Festbetrag die Leistungspflicht der Krankenkasse dann nicht, wenn er für den Ausgleich der konkret vorliegenden Behinderung objektiv nicht ausreicht. Das beurteilt sich nach den Versorgungsanforderungen der jeweils betroffenen Gruppe von Versicherten, hier der etwa 125.000 Personen mit einem Hörverlust von nahezu 100 Prozent. Sie konnten  nach Ansicht des Bundessozialgerichts mit den im Jahr 2004 geltenden Festbeträgen nicht ausreichend versorgt werden. Damit ist nunmehr endlich entschieden, dass auch ein Anspruch auf ein digitales Hörgerät bestehen kann (BSG, 17.12.2009, Az. B 3 KR 20/08 R).

(21.12.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Begrenzung der Kosten der Unterkunft im SGB II bei Umzug vor Leistungsbeginn

Die Leistungen nach dem SGB II, Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz 4), umfassen gem. § 22 I SGB II auch die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU). Hält der Träger der Grundsicherung (ARGE) die KdU für unangemessen hoch, kann er die Kosten auf den angemessenen Betrag kürzen, bis zur Dauer von sechs Monaten können aber auch unangemessene Kosten der Unterkunft und Heizung getragen werden (§ 22 I 3 SGB II). Dieses gilt grundsätzlich auch, wenn der Hilfebedürftige kurz vor Beginn des Leistungsbezugs eine neue Wohnung zu einer unangemessenen Miete anmietet. Der Grundsicherungsträger ist daher zunächst verpflichtet, die tatsächlichen Kosten der Wohnung zu tragen, es sei denn, der Hilfebedürftige hatte bei Abschluss des Mietvertrags ihm zurechenbar Kenntnis von der Unangemessenheit der Aufwendungen. Einer Zusicherung des Trägers zur Übernahme der Aufwendungen für die neue Wohnung i. S.d. § 22 II SGB II bedarf es  vor Leistungsbeginn bzw. Erstantragstellung nicht (Bundessozialgericht, 17.12.2009, Az. B 4 AS 19/09 R).

(18.12.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Rentenversicherungsrecht) - Fehlende Rendite kein Argument gegen die Rentenversicherungspflicht

Ein Angestellter beantragte, von der Pflicht zur Beitragszahlung in die gesetzliche Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung befreit zu werden. Er begründete dies damit, dass seinen Beiträgen keine entsprechenden Gegenleistungen gegenüber stünden. Dies gelte insbesondere im Hinblick auf die demografische Entwicklung in Deutschland. Durch die Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre ergäbe sich zudem eine Negativrendite. Dieser Argumentation folgte weder das Sozialgericht der I. Instanz noch das Landessozialgericht in der Berufungsinstanz. Rendite ist kein vorrangiges Ziel der Sozialversicherungen. Im Übrigen verstoße die einkommensunabhängige Versicherungspflicht in der Arbeitslosen- und Rentenversicherung nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungserichts nicht gegen das Grundgesetz (LSG Hessen, L 8 KR 304/07).

(16.12.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Unfallversicherungsrecht) - Unfall beim Umparken eines Pkw gehört nicht zum versicherten Arbeitsweg

Ein Unfall, der sich beim erforderlichen Umparken eines anderen Pkws ereignet, so dass man mit dem eigenen Pkw den Weg zur Arbeit antreten kann, ist kein sogenannter Wegeunfall (§ 8 SGB VII), der zu einem Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung führt. Nach Ansicht des angerufenen Sozialgerichts fehle es an dem erforderlichen engen Zusammenhang zwischen versicherter Tätigkeit, also dem unmittelbaren Weg zur Arbeit, und dem Unfall (Urteil vom 22.10.2009, Az. S 14 U 74/09).

(11.12.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Ein Lottogewinn stellt anrechenbares Einkommen im SGB II dar

Leistungen nach dem SGB II, Grundsicherung für Arbeitsuchende, erhalten Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, erwerbsfähig sind, ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und hilfebedürftig sind (§ 7 Abs. 1 Nr. 1-4 SGB II). Hilfebedürftig sind Personen, die den Lebensunterhalt, die Eingliederung in Arbeit und den Lebensunterhalt der mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, vor allem nicht aus Einkommen und Vermögen sichern kann (§ 9 Abs. 1 SGB II). Einkommen sind grundsätzlich alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert (§ 11 Abs. 1 S. 1 SGB II). Ein  Lottogewinn stellt Einkommen in diesem Sinne dar. Dass in der Vergangenheit möglicherweise mehr Geld in Lotterielose investiert wurde las der eigentliche Gewinn ist, ändert daran nichts (Urteil des SG Lippstadt vom 23.10.2009, Az. S 13 AS 3/09).

(10.12.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Krankenversicherungsrecht) - Krankenversicherte haben Unannehmlichkeiten bei der Umstellung des Lieferanten hinzunehmen

Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung haben Unannehmlichkeiten hinzunehmen, wenn die Lieferanten umgestellt werden. Ein berechtigtes Interesse daran, von einer anderen Firma beliefert zu werden, kann beispielsweise medizinisch oder durch einen unzumutbaren Vertriebsweg begründet werden. Unannehmlichkeiten, die durch die Umstellung des Lieferanten entstehen, müssen aber hingenommen werden, da Krankenkassen Verträge über die Versorgung mit bestimmten Hilfsmitteln (hier: Inkontinenzmaterial) abschließen können und dann ihre Versicherten auch nur über diesen beliefern lassen können (SG Düsseldorf, Az. S 25 KR 603/08).

(09.12.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Fiktive Bemessung des Arbeitslosengeldes nach einer Ausbildung ohne Ausbildungsvergütung

Bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes ist als Bemessungsentgelt ein fiktives Arbeitsentgelt  zugrunde, zu legen, wenn zuvor eine Ausbildung absolviert wurde, für die keine Ausbildungsvergütung bezahlt wurde. Eine Bemessung des Arbeitslosengeldes unter Zugrundelegung der tariflichen  Ausbildungsvergütung vergleichbarer Auszubildender gibt es hingegen keine  Rechtsgrundlage. Gem. § 132 Abs. 1 und 2 S. 1 SGB III ist die Vergütung zugrunde zu legen, die fiktiv mit dem erworbenen Ausbildungsabschluss erzielt werden könnte. Unter Berücksichtigung der Absicht des Gesetzgebers,  aus Vereinfachungsgründen die fiktive Bemessung für alle  Versicherungspflichtverhältnisse vorzusehen, denen kein Arbeitsentgelt  zugeordnet werden kann, liegt damit auch kein Verstoß gegen den allgemeinen  Gleichheitssatz des Art. 3 GG vor (Bundessozialgericht, Urteil vom 03.12.2009, Az. B 11 AL 42/08 R).

(08.12.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Darlehen im Bereich des SGB II nicht als Einkommen anrechenbar

In der praktischen Anwendung des SGB II ist immer wieder streitig, wann Einnahmen in Geld als Einkommen des Hilfebedürftigen zu berücksichtigen sind und damit zu einer Minderung des Anspruchs auf Grundsicherungsleistungen oder zu einem Ausschluss des Anspruchs auf Grundsicherungsleistungen führen. Streitigkeiten entstehen gehäuft im Zusammenhang mit Darlehen. Nach m.E. zutreffender Ansicht ist ein Darlehen nicht als Einkommen anzurechnen und damit anspruchsneutral. Zu dieser Einschätzung gelangt auch das Sozialgericht Dortmund. Ein Darlehen stelle  kein anzurechnendes Einkommen dar, weil es anders als bei einem Geschenk die wirtschaftliche Situation des Darlehensempfängers nicht verbessere. Werde  die Rückzahlung geschuldet, beinhalte das Darlehn keinen vermögenswerten Vorteil. Dabei sei es sogar unschädlich, dass mit Vereinbarung des Darlehns der konkrete Rückzahlungszeitpunkt noch offen gelassen worden sei (SG Dortmund, Az. S 22 AS 66/08).

Anmerkung: Die Nichtanrechnung von Darlehen als Einkommen wird aktuell auch thematisiert in einem Aufsatz von Berlit thematisiert: “Wirtschaftliche Hilfebedürftigkeit im SGB II in der neueren Rechtsprechung” in Neue Zeitschrift für Sozialrecht (NZS) 2009, 538.

(07.12.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Unfallversicherungsrecht) - Umweg zur Tankstelle gehört nicht zum Arbeitsweg

Ein Unfall, der auf dem Heimweg von der Arbeit, jedoch nicht auf direktem Weg, sondern auf einem Umweg zum Tanken, ist kein Arbeitsunfall i.S.v. § 8 SGB VII. Die zuständige Berufsgenossenschaft muss daher keine Leistungen erbringen. Sofern die Fahrt zur oder von der Arbeitsstätte unterbrochen wird und sich dann ein Unfall ereignet, besteht nur Versicherungsschutz, wenn der Grund für die Unterbrechung einen besonders engen sachlichen, örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit, der Arbeit, aufweist. Das Auftanken des für den Weg zur Arbeit benutzten Fahrzeugs ist grundsätzlich dem persönlichen Lebensbereich des Versicherten zuzurechnen und damit nicht geschützt. Etwas anderes kann allenfalls dann gelten, wenn der Versicherte aus Gründen tanken muss, die er nicht zu vertreten hat und die für ihn unvorhersehbar waren. Dies könnte z.B. bei einer Verkehrsumleitung oder bei einem Stau der Fall sein (SG Detmold, Urteil vom 16.11.2009, Az. S 14 U 3/09.

(04.12.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Kürzung der Kosten der Unterkunft (§ 22 SGB II) nur bei Vorliegen eines “schlüssigen Konzepts”

Gemäß § 22 SGB II haben Grundsicherungsempfänger Anspruch auf Leistungen für eine angemessene Unterkunft und Heizung. Die ARGE darf die Kosten der Unterkunft nur dann kürzen, wenn sie insoweit ein schlüssiges Konzept zugrunde legt. Die bloße Orientierung am Wohngeldgesetz (WoGG) sowie die Auswertung der Anzeigen des Wohnungsmarktes der örtlichen Presse reichen jedoch nach Ansicht des Sozialgerichts Gießen nicht aus. Die ARGE hat insbesondere darzulegen, inwieweit die Auswertung des Wohnungsmarkts in die Ermittlung der Angemessenheit von Unterkunftskosten einfließt. Erfolgt dies nicht, kann auch ein Quadratmeterpreis, der sich am oberen Ende der durch Auswertung des Immobilienmarkts der lokalen Presse ermittelten Preisspanne befindet, angemessen sein (Sozialgericht Gießen, Beschluss vom 24.11.2009, Az. S 26 AS 1266/09 ER).

(03.12.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Die Vermutungsregel des § 9 V SGB II ist bei unklarem Einkommen und Vermögen nicht anwendbar

Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird nach § 9 V SGB II vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann. Praktisch streitig ist oftmals bereits, ob überhaupt eine Haushaltsgemeinschaft zwischen den Verwandten bzw. Verschwägerten und dem Hilfebedürftigen besteht. Ist jedoch unstreitig, dass eine Haushaltsgemeinschaft (nicht eine Bedarfsgemeinschaft) vorliegt, kann die Vermutungsregel des § 9 V SGB II anwendbar sein. Die Regelung ist aber nicht anwendbar, wenn völlig unklar ist, welches Einkommen und Vermögen die Verwandten bzw. Verschwägerten haben, z.B. weil der Hilfebedürftige dazu keine Angaben machen kann und die verwandten bzw. verschwägerten Personen diesbezüglich keine Angaben machen (Sozialgericht Landshut, Beschluss vom 27.10.2009, Az. S 7 AS 586/09 ER; veröffentlicht in: ASR 2010, S. 38 ff.)

(02.12.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Unfallversicherungsrecht) - Kein Unfallversicherungsschutz bei Teilnahme an einer Jugendfreizeit

Bei der Teilnahme an einer Jugendfreizeit (hier: DLRG-Jugend-Zeltlager) handelt es sich nicht um eine gesetzlich unfallversicherte Ausbildungsveranstaltung, sondern um eine reine Freizeitveranstaltung, wenn Spiel- und Spaßaktivitäten wie Nachtwanderungen und Lagerfeuer im Vordergrund stehen. Kommt es während der Veranstaltung zu einem Unfall (hier: ein Elfjähriger erlitt durch einen Unfall Verletzungen an Lippe und Gebiss), handelt es nicht um einen versicherten Arbeitsunfall. Die Klage des Verletzten wurde daher in der II. Instanz abgewiesen (Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Az. L 2 U 25/08).

(01.12.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht - Arbeitsgemeinschaften können auch vor den Zivilgerichten klagen und verklagt werden

Eine Arbeitsgemeinschaft nach § 44b SGB II (ARGE) ist nicht nur im Verfahren vor den Sozialgerichten rechts- und parteifähig (§ 70 SGG), d.h. kann selbst klagen und verklagt werden, sondern auch vor den Zivilgerichten (§ 50 I ZPO). Die Rechts- und Parteifähigkeit einer ARGE wird auch nicht dadurch in Frage gestellt, dass das Bundesverfassungsgericht durch Urteil vom 20. Dezember 2007 erkannt hat, dass Arbeitsgemeinschaften gemäß § 44b SGB II dem Grundsatz eigenverantwortlicher Aufgabenwahrnehmung durch die Gemeinden und Gemeindeverbände widersprechen und § 44b SGB  deshalb Art. 28 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 83 GG verletzt (BVerfGE 119, 361). Denn ungeachtet der Unvereinbarkeit von § 44b SGB II mit dem Grundgesetz bleibt diese Bestimmung nach dem Ausspruch des Bundesverfassungsgerichts bis zum 31. Dezember 2010 weiter anwendbar (Urteil des BGH vom 22.10.2009, Az. III ZR 295/08).

Anmerkung: In dem Verfahren ging es um Amtshaftungsansprüche (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG), welche gegen die beklagte ARGE geltend gemacht wurden. Von Bedeutung wird diese Entscheidung aber auch für Zivilverfahren sein, in denen eine ARGE als Klägerin auftritt und auf sie gemäß § 33 SGB II übergegangene Ansprüche gerichtlich geltend macht, zum Beispiel Unterhaltsansprüche (§§ 1361, 1570 ff., 1601, 1615l BGB), Rückforderungen wegen Verarmung des Schenkers (§ 528 BGB) oder sonstige Herausgabeansprüche (§ 812 BGB).

(30.11.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Anspruch auf Stromversorgung nach dem SGB II auch im Bauwagen

Empfänger von Hartz-IV haben gemäß § 22 SGB II Anspruch auf Leistungen für angemessene Unterkunft und Heizung. Bei selbstgenutztem Wohneigentum umfasst dies Aufwendungen, die zu dessen Erhalt geeignet und erforderlich sind. Bei selbstgenutztem Wohneigentum umfasst dies Aufwendungen, die zu dessen Erhalt geeignet und erforderlich sind. Hierzu gehört auch die Anschaffung einer Solaranlage, soweit eine anderweitige Stromversorgung nicht gewährleistet ist. Da eine funktionierende Stromversorgung ein elementares Grundbedürfnis des menschenwürdigen Lebens und Wohnens sei, wurde die beklagte ARGE verurteilt, dem Kläger ein Darlehen über 6.195,- € zur Anschaffung einer Solaranlage zu gewähren (LSG Hessen, Beschluss vom 28.10.2009, Az. L 7 AS 326/09 ER).

(26.11.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Unfallversicherungsrecht) - Wirbelsäulenerkrankung eines Mechanikers ist nicht unbedingt eine Berufskrankheit

Eine bandscheibenbedingte Erkrankung der Lendenwirbelsäule (LWS) ist als Berufskrankheit (BK) anzuerkennen, wenn der Zusammenhang zwischen der beruflichen Tätigkeit und der Erkrankung mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit nachgewiesen wird. Das ist bei einem besonderen Gefährdungspotential durch hohe Belastungsspitzen der Fall. Mechaniker seien diesen jedoch “anders als Pflegepersonal” nicht ausgesetzt. Dieser Auffassung ist jedenfalls das Hessische Landessozialgericht. Bei dem betroffenen Kläger kam es beim Anheben eines Altöleimers zu einem akuten Schmerzereignis in der Lendenwirbelsäule. Ein Bandscheibenvorfall wurde diagnostiziert. Die Berufsgenossenschaft (BG) lehnte die Anerkennung einer Berufskrankheit ab. Das LSG bestätigte nun diese Entscheidung (Az. L 3 U 202/04).

(25.11.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Rentenrecht) - Die Erziehungsrente benachteiligt nichteheliche Kinder und ist daher möglicherweise verfassungswidrig

Kann ein Elternteil wegen Kindererziehung nicht erwerbstätig sein, sichert der andere Ehepartner regelmäßig Familieneinkommen und -unterhalt. Verstirbt der arbeitende rentenversicherte Partner, erhält der überlebende Elternteil eine Witwen- bzw. Witwerrente. In einer vergleichbaren Situation finden sich Geschiedene wieder, die nicht wieder geheiratet haben und die wegen Erziehung eines gemeinsamen Kindes nicht arbeiten können, wenn der den Unterhalt sichernde vormalige Ehepartner verstirbt. In diesen Fällen zahlt die gesetzliche Rentenversicherung eine Erziehungsrente (§ 47 SGB VI) und trägt so zur Absicherung der Hinterbliebenen bei. Waren die Kindeseltern jedoch nicht verheiratet und stirbt der arbeitende rentenversicherte Elternteil, besteht kein Anspruch auf eine Erziehungsrente. Diese rentenversicherungsrechtliche Regelung ist aber nach Ansicht des Bayerischen Landessozialgerichts verfassungswidrig, da nichteheliche Kinder auf diese Weise unzulässig benachteiligt würden. Es werde insbesondere gegen Art. 6 V GG (Gebot der Gleichstellung und Gleichbehandlung aller Kinder ungeachtet ihres Familienstandes) und Art. 3 I GG (allgemeiner Gleichbehandlungsgrundsatz) verstoßen. Das Verfahren wurde daher dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt (BayLSG, Beschl. vom 30.09.2009, Az. L 1 R 204/09).

(23.11.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht - Keine Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe bei einem Streitwert unter 750,- €

Das Bayerische Landessozialgerichts hat in einem Sozialgerichtsprozess aus dem Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende eine Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe (PKH) als unzulässig angesehen, weil der Beschwerdewert des Ausgangsverfahrens unter der Rechtsmittelgrenze von 750,00 € gelegen hatte. Damit habe das Sozialgericht in I. Instanz endgültig entschieden. Entscheidet die I. Instanz mit Endgültigkeit, dann gilt das auch für dazugehörige Nebenverfahren wie hier die beantragte Prozesskostenhilfe. Aus den Gesetzesmaterialien ergebe sich, dass der Gesetzgeber mit der Prozessrechtsnovelle des Jahres 2008 die Sozialgerichtsbarkeit habe entlasten wollen. Es sei deshalb nicht anzunehmen, dass der Beschwerdeausschluss wegen Unterschreiten der sozialgerichtlichen Berufungssumme entsprechend § 202 SGG i.V.m. § 127 Abs. 2 S. 2  ZPO habe entfallen sollen (Beschluss des BayLSG vom 22.10.2009, Az. L 7 AS 525/09 B PKH).

(20.11.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht - Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren durch Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage

Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts ist das grundrechtliche Gebot des effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) auch im sozialgerichtlichen Verfahren hinreichend gewährleistet. Mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 GG ist es erforderlich, aber auch ausreichend, dass der Betroffene trotz einer von Gesetzes wegen fehlenden aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs oder seiner Klage (hier: im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende gemäß § 39 SGB II) die Möglichkeit hat, effektiven - das heisst hier auch vorläufigen Rechtsschutz durch eine gerichtliche Anordnung der aufschiebenden Wirkung zu erhalten. Diese Möglichkeit ist durch § 86b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG hinreichend gewährleistet. Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass die Gerichte dabei die Interessen des Bürgers an der vorläufigen Aussetzung der Entscheidung mit dem Vollzugsinteresse der Allgemeinheit abwägen sowie die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs beurteilen, soweit sie beachten, dass schon die sofortige Vollziehung eines Verwaltungsaktes ein besonderes öffentliches Interesse erfordert, das über jenes hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt (Beschl. vom 30.10.2009, Az. 1 BvR 2395/09).

(19.11.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Aufwendungen für neue Rollläden zählen nicht zu den Kosten der Unterkunft im SGB II

Empfänger von Hartz-IV haben gemäß § 22 SGB II Anspruch auf Leistungen für angemessene Unterkunft und Heizung. Bei selbstgenutztem Wohneigentum umfasst dies Aufwendungen, die zu dessen Erhalt geeignet und erforderlich sind. Ob dies auch für die Reparatur defekter Rollläden gilt, beurteilte der 7. Senat des Hessischen Landessozialgerichts jedoch als fraglich. Jedenfalls aber bestehe insoweit keine Eilbedürftigkeit, so dass der Anspruch darauf nicht im Wege des Eilrechtsschutzes (§ 86 SGG) geltend gemacht werden kann (Beschluss vom 28.09.2009, Az. L 7 AS 334/09 B ER).

(18.11.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Krankenversicherungsrecht) - Krankenkasse muss nicht für das Einfrieren von Samenzellen zahlen

Gesetzlich Krankenversicherte haben auch dann keinen Anspruch auf Kostenübernahme des Einfrierens und Lagerns von Samenzellen durch die gesetzliche Krankenkasse, wenn aufgrund einer bevorstehenden Hodenkrebsoperation und Chemotherapie Zeugungsunfähigkeit droht. Etwaige beamtenrechtliche Regelungen, die die Kryokonservierung erlaubten, seien auf das gesetzliche Krankenversicherungsrecht nicht übertragbar. Die Klage wurde daher abgewiesen (Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 03.11.2009, Az. S 13 KR 115/09).

(16.11.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Fristlose Wohnungskündigung nach unpünktlichen Zahlungen durch den Sozialleistungsträger ist unzulässig

Der Bundesgerichtshof hat eine überaus mieter- und sozialleistungsempfängerfreundliche Entscheidung getroffen. Ein Wohnraummietverhältnis darf vom Vermieter nicht fristlos gekündigt werden, wenn der zuständige Sozialleistungsträger (ARGE, Jobcenter) die Miete unpünktlich überweist. Ob ein Grund zur fristlosen Kündigung der Wohnung vorliegt, ist anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls zu prüfen. Ein etwaiges Verschulden des Leistungsträgers muss sich der mietende Leistungsempfänger nicht zurechnen lassen, da der Träger nicht Erfüllungsgehilfe des Mieters ist, sondern die ihm obliegenden staatlichen Aufgaben der Daseinsvorsorge wahrnimmt. Es macht keinen Unterschied, ob die Miete an den Hilfebedürftigen oder direkt an den Vermieter bezahlt wird (BGH, Urt. vom 21.10.2009, Az. VIII ZR 64/09).

(13.11.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Elterngeldrecht) - Partnermonate im Elterngeld sind nicht verfassungswidrig

Nach Auffassung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen ist es nicht verfassungswidrig, dass Eltern nur dann für die Dauer von 14 Monaten Elterngeld beziehen können, wenn jeder der beiden Partner mindestens für die Dauer von zwei Monaten Elterngeld bezieht (Partnermonate). In dem Rechtsstreit hatte eine verheiratete Mutter eine Benachteiligung gegenüber Alleinerziehenden gerügt, da Alleinerziehende - anders als sie selbst, die nur für zwölf Monate Elterngeld beanspruchen kann - die maximale Dauer von 14 Monaten selbst beanspruchen können. Das Gericht verneinte allerdings die Verfassungswidrigkeit der Regelungen des BEEG. Es liege weder ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 GG) vor, noch ein Verstoß gegen das Gebot des Schutzes von Ehe und Familie gemäß Art. 6 GG (Beschl. vom 12.10.2009, Az. L 13 EG 27/09).

(11.11.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Krankenversicherungsrecht) - Keine Anerkennung der Gesprächspsychotherapie in der gesetzlichen Krankenversicherung

Gesprächspsychotherapeuten haben weiterhin keinen Zugang zur vertragsärztlichen Versorgung, dürfen also in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Personen weiterhin nicht behandeln. Nach Ansicht des Bundessozialgerichts verletzt der Beschluss des gemeinsamen Bundesausschusses, die Gesprächstherapie nicht als geeignetes psychotherapeutisches Behandlungsverfahren anzuerkennen nicht die Rechte von Therapeuten, die sich im Bereich der Gesprächstherapie weitergebildet haben. Die Gesprächstherapie sei nur für die Behandlung affektiver Störungen geeignet und auch nur dann, wenn die Patienten an keiner weiteren Störung leiden. Daher ist davon auszugehen, dass ein Therapeut, der ausschließlich für die Gesprächstherapie qualifiziert ist, die Mehrzahl möglicher Patienten nicht adäquat behandeln könnte (BSG vom 28.10.2009, Az. B 6 KA 45/08 R, B 6 KA 11/09 R).

(10.11.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Rentenrecht) - Kein Anspruch auf Witwenrente bei Versorgungsehe

Hat eine Ehe nicht mindestens ein Jahr gedauert, wird eine Versorgungsehe vermutet. Kann diese Vermutung nicht widerlegt werden, besteht kein Anspruch auf eine Witwenrente bzw. Witwerrente  gem. § 46 SGB VI (LSG Hessen, AZ. L 5 R 240/05).

(09.11.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld II bei großer Erbschaft

Verfügt ein Erblasser in seinem Testament, dass eine erhebliche Erbschaft (hier: ca. 240.000,- €) an einen Bezieher von Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) unter Einschaltung eines Testamentsvollstreckers nur soweit ausgezahlt werden darf, dass die Hilfebedürftigkeit des Leistungsempfängers nicht entfällt, also weiterhin ein Anspruch auf Grundsicherungsleistungen besteht, darf die Leistungsträgerin (ARGE) dennoch die Leistungen einstellen, da diese Art der Testamentsgestaltung sittenwidrig sei und der Leistungsempfänger es daher anzufechten habe. Anders als in Fällen eines Behindertentestaments benötige der Erbe hier nicht die Hilfe des Erblassers, um seinen Lebensunterhalt bestreiten zu können (Sozialgericht Dortmund, Beschl. vom 25.09.2009, Az. S 29 AS 309/09 ER).

(05.11.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Keine Anspruchsverwirkung bei verspäteter Abgabe des Antragsformulars für Arbeitslosengeld II

Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II (Hartz IV) werden nur auf Antrag erbracht und nicht für die vor Antragstellung liegende Zeit (§ 37 SGB II). Wird der Antrag abgegeben, aber über einen längeren Zeitraum (hier: rund sechs Monate) nicht weiter verfolgt, z.B. durch das Nichterbringen erforderlicher Angaben und Nachweisen, tritt keine Verwirkung des Anspruchs auf Leistungen nach dem SGB II ein, wenn der Grundsicherungsträger (ARGE) in dieser Zeit nicht darauf hinwirkt, dass unvollständige Angaben ergänzt werden (§ 16 III SGB II). Für den antragstellenden Bürger besteht im  Verwaltungsverfahren die Verpflichtung mitzuwirken. So kann nach §  60  SGB I von dem Antragsteller verlangt werden, bestimmte Beweismittel zu  bezeichnen und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers  Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen. § 66 SGB I  sieht bei fehlender oder nicht rechtzeitiger Mitwirkung die Sanktion  der Leistungsversagung vor, wenn die dort genannten Voraussetzungen  erfüllt sind. Der beklagte Grundsicherungsträger hätte sich hier im Hinblick auf § 16 III SGB II dieser  Instrumente des sozialrechtlichen Verwaltungsverfahrens bedienen müssen,  die hier einen Rückgriff auf das Rechtsinstitut der Verwirkung  ausschließen (Urteil des Bundessozialgerichts 28.10.2009, Az. B 14 AS 56/08 R).

(02.11.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Keine Sonderbeihilfe für Schulbücher trotz zehn schulpflichtiger Kinder

Nach Ansicht des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen kann eine Familie mit zehn schulpflichtigen Kindern vom Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV), der ARGE, keine zusätzliche Beihilfe für den Erwerb von Schulbüchern verlangen, wenn die Arge für den Kauf ein Darlehen anbietet. Es besteht insoweit kein Mehrbedarf, da dessen Fälle im SGB II abschließend geregelt wurden und dazu zählt der Schulbuchkauf eben nicht. Auch ein Anspruch gegen den Träger der Sozialhilfe besteht nicht, da keine atypische Bedarfslage vorliegt (LSG NRW, Az. 7 AS 72/08).

(26.10.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Mündliche Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit von “Hartz IV”

Am 20.10.2009 verhandelt das Bundesverfassungsgericht in Sachen “Hartz IV” - Az. 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09. Auf Vorlage des Hessischen Landessozialgerichts wird geprüft, ob die Höhe der Regelleistung für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (60%)  verfassungsgemäß ist. Anders als bei der Ermittlung der Regelleistung für Alleinstehende habe der Gesetzgeber die von ihm selbst statuierte Sachgesetzlichkeit bei der Festsetzung des kinderspezifischen Bedarfs ohne hinreichenden Grund verlassen. Es fehle an einer eingehenden Begründung auf der Basis einer realitätsbezogenen Erfassung des speziellen Mindestbedarfs von Kindern. Unklar bleibe vor allem, wie sich der Betrag von 207 Euro für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres zusammensetze, und es sei nicht zu erkennen, inwiefern der Gesetz- und Verordnungsgeber Bildungsausgaben in die Regelleistung von Kindern und Jugendlichen einberechnet habe. Durch die Neuregelungen zum 1. August 2009 (§ 24a SGB II in der Fassung des FamLeistG) und zum 1. Juli 2009 (§ 74 SGB II in der Fassung des Gesetzes zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland) werde der aufgezeigte Verfassungsverstoß der Ungleichbehandlung bzw. mangelnden Folgerichtigkeit bei der Festsetzung der Regelleistung für Kinder und Jugendliche zu Beginn des Jahres 2005 nicht geheilt, sondern vielmehr unterstrichen.

Die mündliche Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht gliedert sich wie folgt:
•Formalien, Sachbericht
•Allgemeine Ausführungen, Eingangsstatements (Bundesregierung, Verfahrensbeteiligte)
•Zulässigkeit der Vorlagen
•Regelleistung für Erwachsene und erwachsene Partner (Fakten und  Material, rechtliche Bewertung)
•Regelleistung für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (Fakten und Material, rechtliche Bewertung)

Mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgericht wird im Dezember 2009/Januar 2010 gerechnet.

(19.10.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht - Rechtswidrige überlange Verfahrensdauer in sozialgerichtlichen Verfahren

Vor dem Bundesverfassungsgericht war eine Verfassungsbeschwerde erfolgreich, die sich gegen die rechtsstaatswidrige überlange Verfahrensdauer in einem sozialgerichtlichen Verfahren richtete. Der streitgegenständliche Sozialgerichtsprozess dauert bereits rund neun Jahre (!) und ist noch nicht beendet. Die Karlsruher Richter sahen in der überlangen Verfahrensdauer eine Verletzung des grundrechtlich gewährleisteten Gebots effektiven Rechtsschutzes, Art. 19 Abs. 4 GG (Beschluss vom 24.09.2009, Az. 1 BvR 1304/09). Hingegen wurde eine weitere Verfassungsbeschwerde, in der es um die Dauer eines seit 2008, also seit etwa einem Jahr, rechtshängigen Sozialrechtsstreit ging, nicht zur Entscheidung angenommen.

(13.10.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Pflegeversicherungsrecht) - Betreuungsleistungen für psychisch kranke oder demente Versicherte ohne Pflegestufe

Demente oder psychisch erkrankte Versicherte, die hinsichtlich Körperpflege, Nahrungsaufnahme und Mobilität noch weitgehend selbstständig sind, werden regelmäßig nicht in Pflegestufe 1 eingestuft. Sie erhalten daher trotz des hohen Aufsichts- und Betreuungsbedarfs kein Pflegegeld. Allerdings hat der Gesetzgeber den Anspruch auf Erstattung von Betreuungskosten erweitert. Durch das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung vom Mai 2008 ist der Anspruch auf Erstattung von Betreuungskosten erweitert worden. Hiermit hat der Gesetzgeber auf die Kritik reagiert, dass dem Hilfebedarf geistig behinderter Menschen nicht hinreichend Rechnung getragen werde. Der Leistungsbetrag für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (§§ 45 a, 45b SGB XI) kann nun auch von Personen mit Betreuungsbedarf beansprucht werden, die keinen erheblichen Pflegebedarf haben und deshalb Pflegestufe 1 nicht erreichen. Auch können nunmehr jährlich bis zu 2.400 € Betreuungskosten (früher maximal 460,- €) erstattet werden (Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 27.08.2009, Az. L 8 P 35/07).

(12.10.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Krankenversicherungsrecht) - Keine Verordnung der “Pille” zur Aknebehandlung

Es ist im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung nicht zulässig, die Anti-Baby-Pille, also ein Kontrazeptivum, zum Zweck der Behandlung von Akne zu verordnen. Ein Arzt, der dennoch die “Pille” zur Aknebehandlung verschreibt, muss an die gesetzliche Krankenversicherung der Behandelten Regress leisten. Die gesetzliche Krankenversicherung ist nur verpflichtet, Arzneimittel zu bezahlen. Bei der Anti-Baby-Pille handelt es sich aber um kein Arznei-, sondern ein Empfängnisverhütungsmittel. Lediglich für Versicherte bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres darf die Anti-Baby-Pille indikationsunabhängig verordnet werden (Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 25.09.2009, Az. S 14 KA 166/07, nicht rechtskräftig).

(07.10.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht - Übernahme von Bestattungskosten durch den Sozialhilfeträger

Ein Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII (oder auch SGB II) hat, wenn der Ehepartner verstirbt, einen Anspruch auf Übernahme der Beerdigungskosten durch den Sozialhilfe- bzw. Grundsicherungsträger. Der Bedürftige muss sich nicht auf einen möglicherweise bestehenden Ausgleichsanspruch gegen die Mutter des Verstorbenen oder das Bundesland verweisen lassen (Urteil des BSG vom 29.09.2009, Az. B 8 SO 23/08 R).

(01.10.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Belehrungspflicht des Grundsicherungsträgers bzgl. der Unangemessenheit der Unterkunftskosten

Nach Ansicht des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz muss der Grundsicherungsträger, regelmäßig also die ARGE, eine Familie, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II bezieht (Hartz 4), erneut auf die Unangemessenheit der Kosten der Unterkunft hinweisen, wenn sich der Wohnbedarf infolge der Geburt eines Kindes erhöht hat. Die Belehrung, die zuvor erfolgt war, als das Kind noch nicht geboren war, wirkt nicht fort, da sich die tatsächlichen Verhältnisse wesentlich verändert haben und der Wohnbedarf erhöht. Der Träger der Grundsicherung hätte die Bedarfsgemeinschaft auf den nun maßgeblichen angemessenen Mietpreis hinweisen müssen. Da dies im gegenständlichen Fall nicht geschehen war, hat die Bedarfsgemeinschaft weiterhin einen Anspruch auf die Übernahme auch der nicht mehr angemessenen Kosten der Unterkunft (Az. L 3 AS 80/07).

(28.09.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Kein Anspruch auf Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung im SGB II

Hartz-IV-Empfänger haben keinen Anspruch auf den Abschluss einer (bestimmten) Eingliederungsvereinbarung. Nach § 15 I 1 SGB II soll die Agentur für Arbeit zwar versuchen, mit dem Leistungsempfänger eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen. Kommt die Eingliederungsvereinbarung nicht zustande, z.B. weil der Leistungsempfänger sich weigert, zu unterschreiben, kann die ARGE die Eingliederungsvereinbarung durch den Erlass eines Verwaltungsakts ersetzen. Der Bezieher von Leistungen nach dem SGB II kann nicht einwenden, eine von der ARGE vorgeschlagene Eingliederungsvereinbarung sei rechtswidrig, weil er an deren Entwicklung nicht beteiligt war. § 15 I 1 SGB II stellt nach Ansicht des Bundessozialgerichts nämlich eine bloße Verwaltungsvorschrift dar, die dem Einzelnen keinen Anspruch auf Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung verschafft (Urteil vom 22.09.2009, Az. B 4 AS 13/09 R).

(24.09.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Sperre beim Bezug von Arbeitslosengeld wegen Tätigkeit für die Konkurrenz

Wird ein Arbeitnehmer unerlaubt für ein Konkurrenzunternehmen tätig, verletzt er seine arbeitsvertraglichen Pflichten erheblich. Der Arbeitgeber kann insoweit eine fristlose Kündigung aussprechen. Beantragt der Betroffene daraufhin Arbeitslosengeld nach den §§ 117 ff. SGB III, wird dieses erst nach Ablauf einer Sperrzeit von 12 Wochen gem. § 144 Abs. 3 S. 1 SGB III bezahlt, da er durch arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben hat und so jedenfalls fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat (LSG Hessen, Az. L 9 AL 91/08).

(21.09.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Vertrauensschutz für Grundsicherungsempfänger bei Überzahlungen

Ist für die Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Hartz-IV) im Bewilligungsbescheid nicht ohne weiteres erkennbar, dass die ARGE Einkommen unzureichend berücksichtigt hat und es dadurch zu einer Leistungsüberzahlung kommt (hier: € 2.314,-), kann die Grundsicherungsbehörde die Überzahlungen für zurückliegende Zeiträume nicht zurückverlangen. Der vor dem Sozialgericht angefochtene Erstattungsbescheid war daher rechtswidrig und wurde aufgehoben. Der Kläger hatte die zuviel bezahlten Beträge bereits für den Lebensunterhalt verbraucht und konnte sich auf Vertrauensschutz berufen (Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 22.07.2009, Az. S 28 AS 228/08).

(14.09.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Krankenversicherungsrecht) - Keine Kostenerstattung für “Orthomol vision diabet”

Nach Ansicht des Bundessozialgerichts heben Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen keinen Anspruch auf die Erstattung der Kosten für das Präparat “Orthomal vision diabet”. Ungeklärt blieb die Frage, ob das Präparat als Lebensmittel oder Arzneimittel einzustufen ist, da - selbst wenn es sich um ein Arzneimittel handeln sollte - eine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen nicht besteht. Die Therapie mit Orthomal vision diabet ist nach Ansicht der Kasseler Richter weder zweckmäßig noch wirtschaftlich, da es an der erforderlichen arzneimittelrechtlichen Zulassung fehlt. Auch ein sogenannter Einzelimport kommt nicht in Betracht, so dass auch unter diesem Gesichtspunkt eine Leistungspflicht der beklagten Krankenversicherung zu verneinen ist (Entscheidung des BSG vom 08.09.2009, Az. B 1 KR 1/09 R).

(10.09.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht  - Ein illegales Beschäftigungsverhältnis setzt keinen fahrlässigen oder vorsätzlichen Gesetzesverstoß des Arbeitgebers voraus

Ein illegales Beschäftigungsverhältnis gem. § 14 II 2 SGB IV mit der Folge der Fiktion einer Nettolohnvereinbarung setzt keinen vorsätzlichen oder fahrlässigen Gesetzesverstoß des Arbeitgebers voraus. Arbeitgeber können daher auch dann auf der Grundlage eines fingierten Nettolohns zur Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen herangezogen werden, wenn sie irrtümlich davon ausgegangen sind, dass ein Subunternehmer- und kein Arbeitsverhältnis vorgelegen habe. Ein illegales Beschäftigungsverhältnis meint ein Beschäftigungsverhältnis, bei welchem die maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen objektiv nicht eingehalten werden. Ein illegales Beschäftigungsverhältnis nach § 14 II 2 SGB IV liegt dementsprechend bereits dann vor, wenn für ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis keine Abgaben bezahlt werden. Auf eine subjektive Komponente - Vorsatz oder Fahrlässigkeit - kommt es nicht an. Der Kläger musste daher hier Sozialversicherungsbeiträge von mehr als 10.000 € nachzahlen (Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, 29.07.2009, Az. L 6 R 105/09).

(07.09.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Aufwendungen für eine Leibrente als Kosten der Unterkunft

Nach § 22 I 1 SGB II werden vom Grundsicherungsträger die Kosten der Unterkunft und Heizung in der tatsächlichen Höhe übernommen, soweit diese Kosten angemessen sind. Aufwendungen für eine Leibrente, die für den Erwerb der Wohnung anfallen, können zu den Kosten der Unterkunft (KdU) zählen und vom Grundsicherungsträger, in der Regel der ARGE, übernommen werden. Voraussetzung ist aber, dass die Leibrechte vom Hilfebedürftigen auch tatsächlich bezahlt wird. Die bloße Vereinbarung einer Leibrente, ohne dass diese auch gezahlt wird, reicht nicht aus, da § 22 I 1 SGB II die Übernahme fiktiver KdU nicht vorsieht (BSG vom 20.08.2009, Az. B 14 AS 34/08 R).

(01.09.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Erstausstattung für die Wohnung auch nach vorherigem Verzicht

Verzichtet ein Bezieher von Leistungen nach dem SGB II (Hartz-IV) zunächst darauf, Leistungen für die Erstausstattung der Wohnung (§ 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 SGB II) zu beantragen, weil er glaubt, bald wieder Arbeit zu finden, kann er auch noch später Leistungen für die Erstausstattung beanspruchen, wenn er bis dahin auf die Wohnungseinrichtung ganz oder teilweise verzichtet hat. Dem Anspruch steht nicht entgegen, dass “der Kläger die  Wohnung bereits im November 2003 bezogen und damals auf den Erwerb von  Einrichtungsgegenständen verzichtet hat” (Urteil des Bundessozialgerichts vom 20.08.2009, Az. B 14 AS 45/08 R).

(24.08.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Schwerbehindertenrecht) - Geltendmachung der Schwerbehinderteneigenschaft

Spricht ein Arbeitgeber gegenüber einem schwerbehinderten Arbeitnehmer (GdB mindestens 50) ohne die vorherige Zustimmung des Integrationsamts eine Kündigung aus, so ist diese grundsätzlich unwirksam (Sonderkündigungsschutz Schwerbehinderter, § 85 SGB IX). Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts muss die Unwirksamkeit der Kündigung von dem Schwerbehinderten aber innerhalb von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung mittels einer Kündigungsschutzklage zum zuständigen Arbeitsgericht geltend gemacht werden (§ 4 S. 1 KSchG); andernfalls gilt die Kündigung - trotz Fehlens der Zustimmung des Integrationsamts - als rechtswirksam. Nur im Ausnahmefall kann die Nichteinhaltung der Regelfrist von drei Wochen für den Gekündigten unerheblich sein. Das LAG München nimmt einen solchen Ausnahmefall an, wenn im Einzelfall nur geringer Vertrauensschutz zugunsten des Arbeitgebers anzunehmen ist, insbesondere wenn er aufgrund besonderer Umstände davon ausgehen muss, dass der von der Kündigung betroffene Arbeitnehmer schwerbehindert ist (Az. 4 Sa 1049/08, Urteil vom 23.07.2009).

(17.08.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Unfallversicherungsrecht) - Schutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei Unfall als Streckenposten

Wird jemand unentgeltlich und freiwillig als Streckenposten bei einem Autorennen tätig und dabei durch einen Teilnehmer des Rennens verletzt (hier: Hüftgelenksluxationsfraktur, Schädel-Hirn-Trauma, erhebliche Gehbehinderung), genießt er - entgegen der Ansicht der zuständigen Berufsgenossenschaft - den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (SGB VII). Der Betroffene sei als Streckenposten “wie ein Beschäftigter” tätig gewesen und daher unfallversichert und für die Unfallfolgen zu entschädigen (Urteil des Sozialgerichts Gießen vom 28.05.2009, Az. S 3 U 202/06).

(13.08.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Hartz-4-Empfänger haben Anspruch auf Fernsehgerät

Empfänger von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II (Hartz 4) haben im Rahmen der Erstausstattung einer Wohnung Anspruch auf Leistungen zur Anschaffung eines Fernsehers. Entgegen der Ansicht der ARGE, die ein TV-Gerät für den Haushalt als nicht notwendig erachtete, bejahte das Sozialgericht Frankfurt einen Anspruch. “Zur Erstausstattung einer Wohnung zählten in der Regel alle Gegenstände, die in Haushalten unterer Einkommensgruppen üblicherweise vorhanden sind. Dies sei bei einem Fernseher der Fall, da fast 95 % solcher Haushalte mit Fernsehern ausgestattet seien. Ein Fernsehgerät stelle damit den sozialüblichen Standard dar, der auch Hartz IV-Empfängern zugestanden werden müsse”. Allerdings beschränkt sich der Anspruch auf die Anschaffung eines gebrauchten Geräts (Az. S 17 AS 388/06 und S 17 AS 87/08).

(12.08.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Keine Sperrzeit bei Kündigung mit wichtigem Grund

Nach § 144 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 S. 1 SGB III ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Dauer von zwölf Wochen, wenn der Arbeitnehmer, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben, das Beschäftigungsverhältnis gelöst hat oder durch arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung des Arbeitsverhältnisses gegeben hat und dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat - Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe. Praktisch bedeutsam sind hier besonders Kündigungen des Arbeitnehmers. Nur wenn ein wichtiger Grund für die Kündigung vorlag, kann eine Sperrzeit vermieden werden. Nach Auffassung des Hessischen Landessozialgerichts kann ein wichtiger Grund i.S.v. § 144 SGB III vorliegen, wenn der Arbeitnehmer objektiv überfordert ist (Urteil vom 18.06.2009, Az. L 9 AL 129/08).

(03.08.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Sperrzeit für Arbeitslosengeld nach Altersteilzeit

Vereinbart ein Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber Altersteilzeit und wird das ursprünglich unbefristete Arbeitsverhältnis deswegen in ein befristetes Arbeitsverhältnis umgewandelt, kann dies eine Sperrzeit gem. § 144 Abs. 1 Nr. 1 SGB III rechtfertigen, wenn der Arbeitnehmer nach Ablauf von Arbeits- und Freistellungsphase Arbeitslosengeld beziehen möchte. Durch die Vereinbarung von Altersteilzeit hat der Arbeitnehmer das Beschäftigungsverhältnis gelöst. Es kann jedoch sein, dass insoweit ein wichtiger Grund vorlag, der den Eintritt einer Sperre gem. § 144 SGB III verhindert, so z.B. wenn der Arbeitnehmer bei Vereinbarung der Altersteilzeit geplant hatte, nach der Freistellungsphase unmittelbar in Altersrente zu gehen und daher eigentlich von einem sicheren Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis auszugehen war (Bundessozialgericht vom 21.07.2009, Az. B 7 AL 6/08 R).

(29.07.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Krankenversicherungsrecht) - Versorgung mit einer Badeprothese als Krankenkassenleistung

Nach Ansicht des Bundessozialgerichts haben beinamputierte gesetzlich Krankenversicherte grundsätzlich Anspruch auf Versorgung mit einer Badeprothese (Schwimmprothese, wasserfeste Prothese), auch wenn sie bereits mit einer normalen Laufprothese versorgt sind. Maßgeblich ist, dass eine Badeprothese dem unmittelbaren Ausgleich der Behinderung im Nassbereich zuhause und in Schwimmbädern dient. Dass der Besuch von Schwimmbädern auch der sportlichen Betätigung dient und der allgemeinen Freizeitgestaltung tritt hinter den Behinderungsausgleich zurück und ist daher unerheblich. Die Revision des Versicherten war dementsprechend erfolgreich (Urteil vom 25.06.2009, Az. B 3 KR 2/08 R).

(27.07.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Darlehen für den Schulbesuch im SGB II

Hartz-4-Bezieher haben, wenn sie nach Ablauf der allgemeinen Schulpflicht ein Gymnasium besuchen und dazu auf die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel angewiesen sind, neben ihrem Regelsatz Anspruch auf ein zinslosen Darlehen von der ARGE, um die Kosten für die Beförderung mit den öffentlichen Verkehrsmitteln aufbringen zu können (hier: Monatskarte im Wert von 56,90 €). Nach Ansicht des Sozialgerichts Marburg müsse jeder, auch wenn eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage im SGB II fehlt, das Recht auf Bildung auch tatsächlich nutzen können und Zugang zu einer umfassenden schulischen Bildung haben (Az. S 9 SO 60/09 ER, Beschluss vom 14.07.2009).

(23.07.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Pflegeversicherungsrecht) - Keine Kostenerstattung für Pflegeheim in Österreich

Das Bayerische Landessozialgericht hat entschieden, dass die deutsche Pflegekasse einer deutschen Versicherten keine Kosten für Sachleistungen in Form der vollstationären Pflege in einem österreichischen Pflegeheim zu erstatten hat. Vielmehr ruht der Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung, solange sich der Versicherte im Ausland aufhält (BayLSG vom 17.07.2009, Az. L 2 P 6/06) Übereinstimmend mit dem EuGH (Urteil vom 16.07.2009, Rechtssache C-208/07) geht das Landessozialgericht davon aus, dass diese gesetzliche Regelung nicht gegen das Europarecht verstößt.

(21.07.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Bewerbung im Ausland auf Kosten der Arbeitsagentur

Das Hessische Landessozialgericht hat mit Urteil vom 19.06.2009 (Az. L 7 AL 15/09) entschieden, dass Arbeitslose Anspruch auf Erstattung von Reisekosten ins EU-Ausland für ein Bewerbungsgespräch haben. Nach Ansicht des Berufungsgerichts sei die Übernahme von Reisekosten nicht auf das Inland beschränkt. Es verstoße gegen die europarechtlich garantierte Freizügigkeit der Arbeitnehmer, wenn die Übernahme von EU-Auslandsbewerbungskosten kategorische abgelehnt würde. Im Übrigen wurde auf die Neuregelung des Arbeitsförderungsrecht (SGB III) zum Jahr 2009 hingewiesen, nach der ausdrücklich auch die Anbahnung oder die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung auch in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Wirtschaftsraum oder in der Schweiz gefördert werden kann.

(20.07.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Krankenversicherungsrecht) - Kein Zuschuss für in Tschechien beschafften Zahnersatz ohne vorherige Genehmigung des Heil- und Kostenplans durch die Krankenkasse

Die beklagte Krankenkasse (AOK) lehnte es ab, für eine im in Tschechien durchgeführte Zahnbehandlung den gesetzlich vorgesehen Festzuschuss zu übernehmen, da die Behandlung im Ausland ohne vorherige Genehmigung des Heil- und Kostenplans erfolgt sei. Die dagegen gerichtete Klage des Versicherten hatte in allen Instanzen keinen Erfolg. Das Erfordernis vorheriger Genehmigung  einer zahnprothetischen Behandlung durch die Krankenkasse gilt nicht  nur für eine Behandlung im Inland, sondern auch in anderen  EG-Mitgliedsstaaten. Das verstößt nicht gegen Europarecht. Eine eineinhalb Jahre vor der Behandlung im Ausland eingeholte Genehmigung eines inländischer Heil- und Kostenplan änderte hier nichts, da die Genehmigung nach sechs Monaten die Gültigkeit verliert (BSG vom 30.06.2009, Az. B 1 KR 19/08 R).

(17.07.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Widerspruch gegen Betriebsübergang ist sperrzeitneutral

Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 08.07.2009 entschieden, dass der Widerspruch eines Arbeitnehmers gegen einen Betriebsübergang grundsätzlich keine Sperrzeit gem. § 144 I Nr. 1 SGB III rechtfertigt, auch wenn das Arbeitsverhältnis anschließend durch einen Aufhebungsvertrag gegen Zahlung einer Abfindung zwischen dem Arbeitnehmer und dem bisherigen Arbeitgeber beendet wird. Unabhängig davon hält das BSG an seiner bisherigen Rechtsprechung fest, dass ein wichtiger  Grund zur Lösung des Beschäftigungsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag  nur besteht, wenn dem Arbeitnehmer anderenfalls objektiv rechtmäßig zum  selben Zeitpunkt gekündigt worden und ihm die Hinnahme der Kündigung  nicht zumutbar gewesen wäre (Az. B 11 AL 17/08 R).

(13.07.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Unfallversicherungsrecht) - Schutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei Sportunfall

Bestimmte Sportler sind für ihre Sportunfälle gesetzlich  abgesichert. Berufssportler, wie etwa Fußballprofis, sind als  Beschäftigte ihres Vereins in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Ebenso Schüler im Rahmen des Schulsports (§ 2 I Nr. 1 und  Nr. 8b SGB VII). Auch Arbeitnehmer sind als  Betriebssportler unfallversichert, wenn sie an einem regelmäßig  stattfindenden Betriebssport teilnehmen, der vor allem dem Ausgleich der  beruflichen Belastungen dient und unternehmensbezogen organisiert ist. Auch eine Leistungssportlerin, die zugleich Arbeitnehmerin ist, kann bei einem Sportunfall in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert sein, wenn die Erbringung der sportlichen Leistung zu den arbeitsvertraglichen Pflichten gehört (Urteil des BSG vom 30.06.2009, Az. B 2 U 22/08 R).

(08.07.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - 3-jährige Weiterbildung ist von der Bundesagentur für Arbeit zu fördern

Nach den gesetzlichen Bestimmungen des SGB III (Arbeitsförderung) können Arbeitnehmer zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt oder zur Abwendung drohender Arbeitslosigkeit durch Übernahme von Weiterbildungskosten von der Bundesagentur für Arbeit gefördert werden, wenn eine fachkundige Stelle die Förderung zugelassen hat. Voraussetzung der Zulassung ist besonders eine angemessene Dauer der Weiterbildungsmaßnahme. Bei einer Vollzeitweiterbildung ist das der Fall, wenn sie gegenüber einer entsprechenden Berufsausbildung um mindestens ein Jahr verkürzt ist. Ist die Verkürzung nicht möglich, ist die Maßnahme trotzdem zuzulassen, wenn schon zu Beginn die Finanzierung insgesamt gesichert ist. Liegt die Zulassung der fachkundigen Stelle vor, ist diese für die Bundesagentur grundsätzlich bindend, auch wenn die Dauer der Maßnahme drei Jahre beträgt (Landessozialgericht Hessen, Beschluss vom 28.04.2009, Az. L 7 AL 118/08 B ER).

(07.07.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Finanzierungskosten eines Eigenheims sind in Höhe der angemessenen Kosten der Unterkunft zu übernehmen

Die ARGE muss Leistungsempfängern nach dem SGB II (ALG 2, Hartz 4) die Finanzierungskosten für ein Eigenheim (nur) in Höhe der angemessenen Kosten der Unterkunft erstatten (§ 22 Abs. 1 S. 1 SGB II). Diese Vorgehensweise ist nicht zu beanstanden, es liegt insbesondere kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz und die grundgesetzliche Eigentumsgarantie vor. Auszugehen ist von der  für Wohnberechtigte im sozialen Mietwohnungsbau jeweils maßgebende  Wohnraumgröße (hier: 65 qm für die aus zwei Personen  bestehende Bedarfsgemeinschaft). Finanzierungskosten für ein selbst  genutztes Haus, die die nach den genannten Maßstäben zu ermittelnden  Kosten überschreiten, sind unangemessen (Urteil des Bundessozialgerichts vom 02.07.2009, Az. B 14 AS 42/07 R).

(06.07.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Krankenversicherungsrecht) - GPS-Leitsystem als Hilfsmittel für Blinde in der gesetzlichen Krankenversicherung

Ein “Leitsystem für Blinde und Sehbehinderte” (GPS-System) ist nach Ansicht des BSG ein Hilfsmittel i.S.v. § 33 SGB V, so dass die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich besteht. Jedoch besteht die Leistungspflicht auch nur dann, wenn das Hilfsmittel auch “im Einzelfall erforderlich” ist. Daran fehlte es in dem vorliegenden Revisionsverfahren aber, da der Versicherte bereits ausreichen mit Hilfsmitteln versorgt war, u.a. mit einem Blindenführerhund und einem Blindenstock; daneben steht ihm auch ein PKW mit Arbeitsassistenzfahrer zur Verfügung (Urteil vom 25.06.2009, Az. B 3 KR 4/08 R).

(02.07.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Krankenversicherungsrecht) - Die Praxisgebühr ist rechtmäßig

Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 25.06.2009 die Rechtmäßigkeit der vierteljährlichen Zuzahlung von 10,00 € beim Arztbesuch (Praxisgebühr) bejaht. Die Praxisgebühr fügt sich in das gesetzliche System der von Versicherten zu leistenden Zuzahlungen ein, z.B. zu Arznei-, Heil und Hilfsmitteln, dessen Rechtmäßigkeit bereits mehrfach von Bundessozial- und Bundesverfassungsgericht festgestellt wurde. Insbesondere darf der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen auch von finanziellen Erwägungen mitbestimmt sein und der Gesetzgeber ist berechtigt, die Versicherten an bestimmten Leistungen in der Form von Zuzahlungen zu beteiligen, solange dies dem Einzelnen finanziell zugemutet werden kann. Davon kann bei einer Begrenzung der Zuzahlungen auf 1% bzw. 2% des jährlichen Bruttoeinnahmen des Versicherten (§ 62 SGB V) ausgegangen werden (Az. B 3 KR 3/08 R).

(29.06.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht - Sozialversicherungspflicht von Call-Center-Mitarbeitern

Nach Ansicht des Bayerischen Landessozialgerichts sind Mitarbeiter in Call-Centern grundsätzlich sozialversicherungspflichtig. Auch wenn die Mitarbeiter in den Arbeitsverträgen als “selbständige Telefonkräfte” bezeichnet werden, die auf Basis freier Mitarbeit und Honorarabrechnung tätig werden. Wenn diese Angestellten im Wesentlichen dieselbe Arbeit wie fest angestellte Arbeitnehmer verrichten, sind sie versicherungspflichtig (Urteil vom 23.06.2009, Az. L 5 R 412/08).

(25.06.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Anspruch auf Beratungshilfe im Widerspruchsverfahren

Empfänger von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II, Hartz IV) haben in der Regel einen Anspruch auf die Bewilligung von Beratungshilfe schon im Widerspruchsverfahren. Die Nichtgewährung von Beratungshilfe für ein Widerspruchsverfahren kann nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts den Anspruch auf “Rechtswahrnehmungsgleichheit” (Art. 3 I, 20 I, III GG) verletzen. Vergleichsmaßstab ist das Handeln eines Bemittelten, der bei der Inanspruchnahme von Rechtsrat die insoweit entstehenden Kosten vernünftig abwägt. Ergibt diese Abwägung, dass die Inanspruchnahme rechtlicher Beratung angezeigt ist, muss dies auch für einen Nichtbemittelten gelten, so dass auch für das sozialrechtliche Widerspruchsverfahren Beratungshilfe erforderlich sein kann. Der praktisch häufigen Argumentation der Rechtspfleger, dass es dem Antragsteller zumutbar sei, “bei der Widerspruchsbehörde vorzusprechen und deren kostenlose Beratung in Anspruch zu nehmen, auch wenn diese mit der Ausgangsbehörde identisch sei”, um Beratungshilfe zu versagen, ist damit der Boden entzogen. Entscheidend ist vielmehr, ob anwaltliche Hilfe zur Wahrnehmung der Rechte notwendig ist. In der Regel ist die Beauftragung eines Rechtsanwalts jedenfalls zur “Effektivitätssteigerung des Verfahrens” geeignet, was wiederum vor allem im Bereich des existenzsichernden Charakters des Arbeitslosengeldes II bedeutsam ist. (Beschluss des BVerfG vom 11.05.2009, Az. 1 BvR 1517/08).

(22.06.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Krankenversicherungsrecht) - Sechsjährige Sperre für Ärzte nach kollektivem Zulassungsverzicht ist rechtmäßig

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass es rechtmäßig ist, Teilnehmer einer Aktion zum kollektiven Verzicht auf die Zulassung (“Ärztestreik”) als Vertragsarzt bzw. Vertragszahnarzt frühestens nach sechs Jahren wieder zuzulassen, wenn die Aufsichtsbehörde zumindest für einen  Planungsbereich aufgrund der Verzichtsaktion eine Gefährdung der  Sicherstellung der Versorgung der Versicherten festgestellt hat. Eine Wiederzulassungssperre verstößt in solchen Fällen insbesondere nicht gegen das Grundgesetz (BSG vom 17.06.2009, Az. B 6 KA 14/08 R, B 6 KA 16/08 R, B 6 KA 18/08 R).

(18.06.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Nur tatsächlich bezahlter Unterhalt stellt Einkommen i.S.d. SGB II dar

Empfänger von Hartz IV (Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II) müssen sich Unterhalt nur in der tatsächlich bezahlten Höhe als Einkommen anrechnen lassen. Bedeutungslos ist, ob in einer Unterhaltsvereinbarung ein höherer Betrag vereinbart wurde. Entscheidend ist, ob und welche Mittel dem unterhaltsberechtigten Leistungsbezieher tatsächlich bereit stehen. Rechnet der Unterhaltsverpflichtete auf und ist die Aufrechnung unwirksam, geht der Unterhaltsanspruch auf den Grundsicherungsträger, in der Regel die ARGE, über (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.04.2009, Az. L 5 AS 81/07).

(15.06.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Krankenversicherungsrecht) - Erfolglose Verfassungsbeschwerde in Sachen private Krankenversicherung

Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 26.03.2007 (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz) zurückgewiesen. Die Verfahren wurden von privaten Versicherungsunternehmen und privat versicherten Personen geführt. Angegriffen wurde insbesondere die Einführung einer Versicherungspflicht in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung und die damit verbundene Einführung eines Basistarifs in der privaten Krankenversicherung sowie die Einführung der teilweisen Übertragbarkeit von Altersrückstellungen. Nach Ansicht des BVerfG sind jedoch durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz keine Grundrechte verletzt, besonders nicht die Berufsfreiheit und die Vereinigungsfreiheit. Vielmehr entspricht die gesetzliche Neuregelung dem Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes (Urteil vom 10.06.2009, Az. 1 BvR 706/08; 1 BvR 814/08; 1 BvR 819/08; 1 BvR 832/08; 1 BvR 837/08).

(12.06.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - EU-Ausländer können einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben

Nach Ansicht des EuGH können in Deutschland lebende EU-Ausländer (hier: einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) haben, wenn sie tatsächlich eine Verbindung zum inländischen Arbeitsmarkt hergestellt haben und das ALG II eine Leistung darstellen soll, um den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern. Die tatsächliche Verbindung zum deutschen Arbeitsmarkt kann sich schon daraus ergeben, dass der EU-Ausländer während eines “angemessenen” Zeitraums eine Arbeitsstelle im Inland sucht (Urteil vom 04.06.2009, Az. C-22/08, C-23/08).

(10.06.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht - Bayerische Studiengebührenregelung ist verfassungsgemäß

Die aktuelle bayerische Studiengebührenregelung ist mit der Landesverfassung vereinbar. Die Verpflichtung, pro Semester bis zu 500 € zu bezahlen, verstößt weder gegen das Rechtsstaatsprinzip, noch das Grundrecht der Handlungsfreiheit, noch den Gleicheitssatz (BayVerfGH vom 28.05.2009, Az. Vf 4 VII/07).

(08.06.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht - Berechnung der Höhe des Elterngeldes

Die Höhe des Elterngeldes berechnet sich grundsätzlich nach dem Einkommen das Erwerbstätigkeit, das in den zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes durchschnittlich erzielt wurde (§ 2 I BEEG). Unberücksichtigt bleiben dabei Zeiten, in denen Elterngeld für ein älteres Kind bezogen wurde, Mutterschaftsgeld bezogen wurde oder wegen einer Schwangerschaftserkrankung kein Erwerbseinkommen erzielt werden konnte (§ 2 VII BEEG). Ging jedoch eine Elternzeit für ein älteres Kind voran, in der kein Elterngeld bezogen wurde, bleibt diese Zeit nicht ebenfalls unberücksichtigt. Die entsprechenden gesetzlichen Berechnungsregeln sind nach Ansicht des Bundessozialgerichts verfassungsgemäß (Urteil vom 19.02.2009, Az. B 10 EG 2/08 R).

(03.06.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Sozialversicherungsrecht) - Versicherungspflicht von Kurierfahrern

Das Bayerische Landessozialgericht hat in einem aktuellen Urteil (Az. L 9 AL 33/06) entschieden, dass Kurierfahrer, die in ein Auftragsvergabesystem eines Transportunternehmens eingegliedert sind und deren Firmenschild verwenden müssen, versicherungspflichtige Arbeitnehmer sind und keine selbständige Tätigkeit ausüben.

(28.05.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht, BAföG-Recht) - Zuschuss zu den Kosten der Unterkunft für Studenten

Wird einem Studenten BAföG wegen des Erreichens der Bagatellgrenze (§ 51 Abs. 4 BAföG - keine Auszahlung von Beträgen unter 10,00 €) nicht ausgezahlt, steht dies einem Anspruch nach dem SGB II nicht entgegen. Der grundsätzliche Ausschluss von “dem Grunde nach” BAföG-berechtigten Personen von Leistungen nach dem SGB II greife hier nicht (Beschluss des Hessischen LSG vom 20.05.2009, Az. L 6 AS 340/08 B ER).

(25.05.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Anrechnung von Vermögen im SGB II

Nach § 12 II 1 Nr. 1 a SGB II ist bei der Berechnung des Vermögens von Leistungsempfängern der Grundsicherung für Arbeitsuchende ein Freibetrag von € 4.100,00 für jedes hilfebedürftige, minderjährige Kind abzusetzen. Es handelt sich hier aber nicht um einen “Kinderfreibetrag”, der der Bedarfsgemeinschaft in jedem Fall und unabhängig vom Vorhandensein von Vermögen beim minderjährigen Hartz-IV-Bezieher zusteht. Der Freibetrag steht nur dem jeweiligen Kind zu, und zwar auch nur dann, wenn das Kind auch Vermögen besitzt  (Bundessozialgerichts vom 13.05.2009, Az. B 4 AS 58/08 R).

(18.05.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Krankenversicherungsrecht) - Keine Protonentherapie bei Brustkrebs

Bei Brustkrebs darf eine Protonentherapie nicht auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung durchgeführt werden. Eine solche Therapie anstelle der Therapie mit Photonen ist nur im Rahmen klinischer Studien zur Prüfung der Wirksamkeit möglich. Bei Augentumoren oder Prostatakarzinomen ist die Protonentherapie hingegen weiterhin Kassenleistung (Urteil des Bundessozialgerichts vom 06.05.2009, Az. B 6 A 1/08 R).

(11.05.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Verwertung einer Lebensversicherung als besondere Härte

Bei langjährigen Selbständigen, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II beziehen, kann die Pflicht zur Verwertung einer Lebensversicherung ausscheiden, da dies eine besondere Härte (§ 12 III 1 Nr. 6 SGB II) bedeuten kann, wenn verschieden Umstände vorliegen, insbesondere eine Versorgungslücke besteht (Urteil des Bundessozialgerichts vom 07.05.2009, Az. B 14 AS 35/08 R).

(08.05.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Krankenversicherungsrecht) - Praxisgebühr auch für Beamte

Nach Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 30.04.2009 haben auch Beamte und ihre beihilfeberechtigten Familienmitglieder die sogenannte Praxisgebühr zu bezahlen. Die Regelungen über die Praxisgebühr und die Beihilfevorschriften stellen sicher, dass der Beamte nicht unzumutbar belastet wird (Az. 2 C 127.7, 2 C 11.08).

(04.05.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Keine Anrechnung von Zinsen aus Schmerzensgeld im Rahmen des SGB II

Nach Ansicht des Sozialgerichts Aachen ist Schmerzensgeld und Zinsen daraus, das einem Empfänger von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) gezahlt wird, nicht als Einkommen oder Vermögen leistungsmindernd anzurechnen (Urteil vom 29.04.2009, Az. S 23 AS 23/08), noch nicht rechtskräftig).

(30.04.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Keine Anrechnung der Abwrackprämie im Rahmen des SGB II

Bei der Berechnung des Bedarfs eines Beziehers von Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) ist die staatliche Abwrackprämie (Umweltprämie, Verschrottungsprämie), nicht als Einkommen oder Vermögen zu berücksichtigen. Bei der Abwrackprämie handelt es sich - ähnlich wie bei der Eigenheimzulage - um zweckgebundenes Einkommen (SG Magdeburg, Beschluss vom 15.04.2009, Az. S 16 AS 907/09 ER).

(29.04.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht - Versorgungsschutz bei Teilnahme an einer Impfstudie

Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 23.04.2009 (Az. B 9 VJ 1/08 R). kann eine Versorgung nach den Grundsätzen der Kriegsopferversorgung auch dann in Betracht kommen, wenn jemand an einer Impfstudie teilnimmt und dabei gesundheitlich geschädigt wird. Voraussetzung ist in jedem Fall der “Rechtsschein einer öffentlichen Impfempfehlung”.

(27.04.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Keine Übernahme zusätzlicher Stromkosten im SGB II

Bezieher von Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) haben keinen Anspruch auf Übernahme zusätzlicher Stromkosten durch die ARGE. Die Kosten der Haushaltsenergie sind bereits in der Regelleistung enthalten. Es obliegt dem Leistungsempfänger, mit diesem Budget auszukommen (Beschluss des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 06.04.2009, Az. L 7 B 432/08 AS NZB).

(22.04.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Nachzahlung von Arbeitslosenhilfe nicht auf ALG II anrechenbar

Erhält ein Bezieher von Arbeitslosengeld II Arbeitslosenhilfe für zurückliegende Zeiträume nachbezahlt, stellt die Nachzahlung Einkommen i.S.d. SGB II dar. Es handelt sich allerdings um eine zweckbestimmte Einnahme, die nicht auf den Anspruch auf ALG II angerechnet werden darf (Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 09.03.2009, Az. S 35 AS 12/07).

(14.04.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Kosten der (möblierten) Unterkunft

Nach einer Entscheidung des Sozialgerichts Karlsruhe handelt es sich auch bei dem Mietanteil um Kosten der Unterkunft gem. § 22 I SGB II, der sich bei einer möblierten Wohnung auf die Möblierung bezieht und nicht auf den Wohnraum selbst. Solange die Kosten der (möblierten) Unterkunft die Angemessenheitsgrenze nicht überschreiten, sind sie von der ARGE zu tragen. Ein Pauschalabzug “Vollmöblierung” ist unzulässig (Beschluss vom 26.03.2009, S 8 AS 1073/09 ER).

(06.04.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Krankenversicherungsrecht) - 50%-iger Kostenzuschuss zu künstlicher Befruchtung rechtmäßig

Die seit dem 01.01.2004 geltende Begrenzung der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen für medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft  (künstliche Befruchtung) auf einen Kostenzuschuss von lediglich 50% gem. § 27a III 3 SGB V ist verfassungsgemäß (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27.01.2009, Az. 1 BvR 2892/07).

(23.03.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht - Schüler-BAföG und Leistungen nach dem SGB II

Personen in Ausbildung, deren Ausbildung grundsätzlich nach dem BAföG förderungsfähig ist, erhalten regelmäßig keine Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (§ 7 V SGB II). Eine Ausnahme gilt jedoch für Personen, die “Schüler-BAföG” beziehen, also die eine Berufsfachschule oder Fachschulklasse besuchen, wobei eine abgeschlossene Berufsausbildung vorausgesetzt wird (§ 12 I Nr. BAföG, § 7 VI Nr. 2 SGB II). Bei der Bedarfsberechnung ist dann jedoch das BAföG als Einkommen zu berücksichtigen, wobei wiederum 20% der Förderungssumme als zweckbestimmte Einnahme zu bewerten sind und daher nicht als bedarfsminderndes Einkommen zählen (Urteile des BSG vom 17.03.2009, Az. B 14 AS 61/07 - 63/07 R).

(19.03.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Krankenversicherungsrecht) - Keine Rückabwicklung von Beschäftigungsverhältnissen

Jahrelang korrekt praktizierte Beschäftigungsverhältnisse unter Angehörigen können nicht rückabgewickelt werden. In der Vergangenheit geleistete  Sozialversicherungsbeiträge können nicht zurückgezahlt werden, wenn der Betroffene später vorträgt, es habe von Anfang an, kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vorgelegen. So hat das Bayerische Landessozialgericht in zwei Verfahren entschieden. Einmal ging es um eine Tätigkeit als Geschäftsführer einer GmbH, einmal um die Tätigkeit als Mitbetreiber einer Gaststätte (Urteile vom 06.03.2009, Az. L 4 KR 55/07; L 4 KR 97/08).

(17.03.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Keine Leistungskürzung bei Verweigerung eines Arbeitsangebots mit einem Stundenlohn von € 4,50

Weigert sich ein Langzeitarbeitsloser, gegen einen Dumpinglohn zu arbeiten, darf die ARGE die Leistungen der Grundsicherung nicht kürzen. Im Verfahren sollte der Betroffenen gegen einen Brutto-Stundenlohn von € 4,50 bei einem Textildiscounter arbeiten, wobei der unterste Tariflohn € 9,82 betrug. Diese Art der Beschäftigung sei unzumutbar und die Verweigerung rechtfertigt daher nicht, die Leistungen der Grundsicherung um 30% monatlich gem. § 31 I SGB II zu kürzen (Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 02.02.2009, Az. S 31 AS 317/07).

(17.03.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Krankenversicherungsrecht) - Versorgung mit einem Spezialrollstuhl

Die an amyotropher Lateralsklerose leidende Klägerin versuchte im Wege des sozialgerichtlichen Eilrechtsschutzes einen Anspruch gegen ihre Krankenversicherung auf Versorgung mit einem speziellen Elektrorollstuhl mit Mundsteuerung als Fortbewegungsmittel im häuslichen Bereich durchzusetzen. Das Sozialgericht wies den Antrag ab, auch die Beschwerde blieb erfolglos. Dagegen erhob sie Verfassungsbeschwerde. Diese wiederum hatte Erfolg. Nach Ansicht des BVerfG bestehe in jedem Falle ein Anspruch auf die Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein folgt. Dazu gehört auch das Interesse der Beschwerdeführerin, im Rahmen ihrer krankheitsbedingt sehr eingeschränkten Möglichkeiten im Wohnumfeld einen Rest an Mobilität zu erhalten, wozu wiederum der spezielle Elektrorollstuhl erforderlich ist. Die Sache wurde daher zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Sozialgericht zurückverwiesen (Beschluss vom 25.02.2009, Az. 1 BvR 120/09).

(12.03.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitsförderung) - Berücksichtigung von Weihnachtsgeld bei der Berechnung des Insolvenzgeldes

Bei der Berechnung der Höhe des Insolvenzgeldes werden Sonderzahlungen, wie etwa Weihnachtsgeld, nur berücksichtigt, wenn deren Fälligkeitstermine in dem maßgeblichen drei-Monats-Zeitraum des Insolvenzgeldes liegen. Werden nachträglich die Auszahlungsmodalitäten durch eine Betriebsvereinbarung so geändert, dass die Sonderzahlung erst später - im Insolvenzgeldzeitraum -  ausgezahlt wird, nicht aber der Fälligkeitstermin selbst, ist die Zahlung nicht insolvenzgeldfähig (Bayerisches Landessozialgerichts vom 09.03.2009, Az. L 8 AL 260/06).

(11.03.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitsförderung) - Höheres Insolvenzgeld trotz Lohnverzichts

Nach einer Entscheidung des BSG vom 04.03.2009 kann eine tarifliche Lohnverzichtserklärung bei drohender Insolvenz des Arbeitgebers mit der Wirkung gekündigt werden, dass die bis dahin durch den Verzicht aufgelaufenen Lohnbestandteile bei der Berechnung des Insolvenzgelds von Bedeutung sein können (Az. B 11 AL 8/08 R).

(09.03.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Mehrbedarf für Alleinerziehende auch bei abwechselnder Kinderbetreuung

Das Bundessozialgericht hat am 03.03.2009 entscheiden, dass erwerbsfähigen Hilfebedürftigen i.S.d. SGB II ein Anspruch auf hälftigen Mehrbedarf gem. § 21 III SGB II entsteht, wenn sich geschiedene und getrennt lebende Ehegatten bei der Betreuung und Erziehung eines gemeinsamen Kindes abwechseln, die Abwechslungsintervalle jeweils mindestens eine Woche betragen und sich die Eltern die Kosten teilen. In solchen Fällen ist es nicht sachgerecht, dem “Alles-oder-nichts-Prinzip” zu folgen, vielmehr ist eine zweckgerechte Teilung vorzunehmen (Az. B 4 AS 50/07 R).

(05.03.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Abfindung ist zu berücksichtigendes Einkommen i.S.d. SGB II

Die in einem arbeitsgerichtlichen Vergleich vereinbarte Abfindung stellt Einkommen i.S.d. SGB II dar und ist leistungsmindernd zu berücksichtigen. Hier vereinbarte der Leistungsbezieher mit seinem früheren Arbeitgeber in einem Vergleich im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens die Zahlung einer Abfindung von € 6.500,-. Die Zahlung der Abfindung erfolgte jedoch erst später während der Betroffene bereits Leistungen nach dem SGB II bezog. Entsprechend dem geltenden Zuflußprinzip wurde die Abfindung zu Recht als Einkommen berücksichtigt (Urteil des BSG vom 03.03.2009, Az. B 4 AS 47/08 R)

(04.03.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht - Kostentragung für Schulbücher

Hartz-IV-Empfänger haben nach einem Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 25.11.2008 (Az. L 3 AS 76/07) Anspruch auf Übernahme der Kosten für notwendige Schulbücher. Leistungspflichtig ist allerdings nicht der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende (ARGE), sondern der Träger der Sozialhilfe. Bei dem Bedarf an Schulbüchern handelt es sich um einen atypischen Sonderbedarf, der bei der Berechnung der Regelleistung nicht ausreichend berücksichtigt wurde. Daher ist dieser Bedarf vom Sozialhilfeträger zu übernehmen.

Anmerkung: Zum 01.08.2009 tritt voraussichtlich der neue § 24a SGB II (“Zusätzliche Leistungen für die Schule”) in Kraft, der zusätzliche Leistungen für den Schulbedarf von Grundsicherungsempfängern in Höhe von € 100,- vorsieht.

(02.03.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitsförderung) - Anrechnung des Gründungszuschusses auf das Elterngeld

Wer während des Bezugs von Elterngeld auch einen Gründungszuschuss (§ 57 I SGB III) bezieht, muss sich diesen auf die Höhe des Elterngeld gem. § 3 II BEEG anrechnen lassen, soweit der Gründungszuschuss den Elterngeld-Grundbetrag von € 300,00 übersteigt (Sozialgericht Dresden, Beschluss vom 19.02.2009, Az. S 30 EG 1/09 ER - nicht rechtskräftig). Zu beachten bei dieser Entscheidung ist jedoch, dass es sich um eine Entscheidung im Wege des Eilrechtsschutzes handelte, bei dem nur eine “summarische” Prüfung der Sach- und Rechtslage durch das Gericht erfolgt; es ist daher keineswegs ausgeschlossen, dass das Gericht im Rahmen des Hauptverfahrens zu einer anderen Entscheidung gelangt.

(26.02.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Angemessenheit der Kosten der Unterkunft

Das Bundessozialgericht hat sich mit seiner Entscheidung vom 19.02.2009 (Az. B 4 AS 30/08 R) sehr ausführlich mit der Bestimmung der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft (§ 22 I 1 SGB II) beschäftigt und auch grundsätzliche Erwägungen zur Ausnahmeregelung des § 22 I 3 SGB II angestellt, nach der unter bestimmten Umständen auch unangemessene Kosten der Unterkunft von der ARGE getragen werden können. Bei der Bestimmung der angemessenen Kosten der Unterkunft sind bei der Festlegung der abstrakt zulässigen Wohnungsgröße die landesrechtlichen Ausführungsvorschriften für die Wohnraumförderung zugrunde zu legen (Bayern: Größe einer 2-Zimmer-Wohnung bis zu 50 qm). Bei der Bestimmung des Vergleichsraums ist vor allem auf die Infrastruktur sowie die Homogenität des Lebens- und Wohnbereichs insgesamt abzustellen. Im Einzelfall können - in der Regel zeitlich befristet - aber gem. § 22 I 3 SGB II auch unangemessene Kosten der Unterkunft übernommen werden, da von dem Hilfebedürftigen bei der Suche einer Alternativwohnung nichts “Unmögliches oder Unzumutbares” verlangt werden kann. Der Beweis der Tatbestandsvoraussetzungen “Unmöglichkeit” bzw. “Unzumutbarkeit” obliegt indes dem Hilfebedürftigen; eine Kostensenkungsobliegenheit bleibt in jedem Fall bestehen. Kriterien in diesem Zusammenhang können etwa sein: Die Erforderlichkeit eines Schulwechsels eines minderjährigen Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit, Erforderlichkeit einer speziellen wohnungsnahe Infrastruktur aus besonderen persönlichen Gründen.

(23.02.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Kabelfernsehen als Kosten der Unterkunft

Bei den Gebühren für Kabelfernsehen handelt es sich jedenfalls dann nicht um angemessene Kosten der Unterkunft (§ 22 I SGB II), wenn die Nutzung des Kabelfernsehens dem Leistungsbezieher mietvertraglich frei steht und anderweitig ein Zugang zu Fernseh- und Rundfunkempfang besteht. Steht es dem Leistungsempfänger mietvertraglich jedoch nicht frei, über den Kabelempfang und die damit verbundenen Gebühren zu entscheiden, können die anfallenden Gebühren angemessen und von der ARGE zu trage sein (Urteil des Bundessozialgerichts vom 19.02.2009, Az. B 4 AS 48/08 R).

(20.02.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Darlehen unter Verwandten ist kein Einkommen i.S.d. SGB II

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat in einem aktuelle veröffentlichten Urteil entschieden, dass ein zinsloses Darlehen, das ein Verwandter einem Hartz-IV-Empfänger gewährt, kein Einkommen i.S.d. SGB II darstellt und daher den Anspruch auf Arbeitslosengeld II nicht mindert. Das gilt auch dann, wenn der Hilfebedürftige mit dem Darlehen Rechnungen bezahlt oder Anschaffungen tätigt. Voraussetzung ist jedoch, dass die Rückzahlung des Darlehens und der Zeitpunkt der Rückzahlung fest vereinbart ist (Az. L 7 AS 62/08).

(16.02.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge sind kein Einkommen i.S.d. SGB II

Leistet ein Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft, das in einem Arbeitsverhältnis steht, Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge, sind diese bei der Berechnung des Einkommens i.S.d. SGB II nicht zu berücksichtigen, mindern den Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende also nicht. Die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung dienen einem staatlichen geförderten Zweck und sind als zweckgebundene Einkünfte nicht bei der Einkommensberechnung zu berücksichtigen. Dies gilt auch, wenn es sich nicht um eine Riester-Rente handelt (Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 25.11.2008, Az. L 3 AS 118/07).

(12.02.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht - Verbesserungen des Meister-BAföG geplant

Ein aktueller Gesetzentwurf sieht die Änderung und Verbesserung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) für das Meister-BAföG vor. Es soll  in Zukunft mehr Förderungsberechtigte geben, insbesondere sollen künftig auch solche Personen einen Anspruch auf Meister-BAföG haben, die bereits auf eigene eine Fortbildung absolviert haben. Auch sollen durch eine Erweiterung des Anwendungsbereichs des AFBG, z.B. im Bereich der ambulanten und stationären Pflege, mehr Personen als bisher in den Genuss der Leistungen des ABFG kommen (BT-Drs. 16/10996).

(06.02.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Pflegerecht) - Leistungsgerechte Vergütung von Pflegeheimen und Pflegediensten

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass die Pflegevergütungen für Pflegeheime und die Vergütung für ambulante Leistungen von Pflegediensten auf einer neuen  Basis zu berechnen sind. Die Pflegesätze sind  danach in einem zweistufigen Verfahren zu berechnen. Im ersten Schritt erfolgt eine Plausibilitätsprüfung der Pflegekassen des Kostenansatzes der Pflegeheime und -dienste. Im zweiten Schritt erfolgt ein externer Vergleich der Pflegesätze (Pflegestufe I, II, III) mit denen anderer Einrichtungen um die Wirtschaftlichkeit zu überprüfen. Nur wenn der geforderte Pflegesatz dann darüber liegt, hat der Heimträger die Gründe darzulegen, warum dies so ist. In anderen Fällen ist von der Wirtschaftlichkeit auszugehen und die entsprechende Vergütung gem. § 84 SGB XI zu gewähren (BSG vom 29.01.2009, Az. B 3 P 6/08, B 3 P 7/08, B 3 P 9/08, B 3 P 8/07, B 3 P 9/07).

(02.02.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Hartz-IV-Regelleistung für Kinder ist möglicherweise verfassungswidrig

Das Bundessozialgericht hält die Regelung des § 28 I 3 Nr. 1 SGB II, nach dem die Hartz-IV-Regelleistung für die in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres nur 60% der für alleinstehende Erwachsene maßgeblichen Regelleistung beträgt, für verfassungswidrig und hat daher dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob § 28 I 3 Nr. 1 SGB II mit dem Grundgesetz in Einklang steht oder nicht. Bis zur Entscheidung des BVerfG werden die betroffenen Verfahren ausgesetzt (Beschlüsse des BSG vom 27.01.2009, Az. B 14/11b AS 9/07 R und Az. B 14 AS 5/08 R).

Anmerkung: Zu beachten ist, dass das BSG nur der Ansicht ist, dass die im SGB II vorgesehene Leistung für Kinder bis zu 14 Jahren nicht verfassungsgemäß ist. Ob dem aber auch tatsächlich so ist, entscheidet erst das Bundesverfassungsgericht.

(28.01.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Pflegerecht) - Schmerzensgeld für Pflegemängel

Zu einem Schmerzensgeld in Höhe von € 15.000,00 verurteilte das Landgericht München I die Trägerin eines Krankenhaus wegen mangelnder Pflege einer pflegebedürftigen Patientin. Bei der betroffenen Patientin waren  Druckgeschwüre wegen mangelnder Dekubitusprophylaxe aufgetreten, was dazu führte, dass der Betroffenen der linke Unterschenkel amputiert werden musste und sie vollständig bettlägerig wurde (Urteil vom 14.01.2009, Az. 9 O 10239/04 - nicht rechtskräftig).

(26.01.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Unfallversicherungsrecht) - Kein Schutz aus der Unfallversicherung bei familiärer Hilfe beim Hausbau

Es besteht kein Schutz aus der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn der Vater beim Hausbau seiner Tochter hilft und dabei einen Unfall erleidet. Es handelt sich insoweit nicht um einen Arbeitsunfall, wenn die Tätigkeit, bei der der Unfall verursacht wird, nach Art, Dauer und zeitlichem Umfang vom verwandschaftlichen Verhältnis geprägt ist und nicht einem Beschäftigungsverhältnis ähnelt (Urteil des SG Dortmund vom 09.12.2008, Az. S 6 U 199/06).

(26.01.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Unterhaltsanspruch und Leistungen nach dem SGB II

Mit Urteil vom 19.11.2008 hat der BGH entschieden, dass vom Unterhaltsberechtigten bezogene Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) einen etwaigen familienrechtlichen Unterhaltsanspruch nicht entfallen lassen, da diese nicht als Einkommen im unterhaltsrechtlichen Sinne zu berücksichtigen sind (Az. XII ZR 129/06).

(21.01.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Aufrechnung der ARGE mit Leistungen nach dem SGB II

Rechnet die ARGE Ansprüche mit Ansprüchen der Grundsicherung für Arbeitsuchende auf, handelt es sich um einen Verwaltungsakt, der nicht gem. § 39 SGB II sofort vollziehbar ist. Vielmehr muss - möchte die Behörde die Aufrechnung sofort vollziehen und nicht erst den Eintritt der Bestandskraft abwarten - die sofortige Vollziehung angeordnet werden, was wiederum eine eigenständigen, tragfähige schriftlichen Begründung erfordert. Fehlt es daran ist die erklärte Aufrechnung rechtswidrig (SG Düsseldorf, S 35 AS 163/08 ER, Beschluss v. 08.12.2008).

(21.01.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Rentenrecht) - Berechnung des Einkommens bei Rente wegen Erwerbsminderung

Verluste aus Vermietung und Verpachtung, die der Bezieher einer Erwerbsminderungsrente erzielt, werden nicht auf das zu berücksichtigende Einkommen aus selbständiger Tätigkeit angerechnet, welches den Rentenanspruch gegebenenfalls mindert (Beschluss des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 31.10.2008, Az. L 4 R 288/08).

(19.01.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Krankenversicherungsrecht) - Anspruch auf Krankengeld im Auslandsurlaub

Nach einer Entscheidung des Hessischen LSG vom 28.11.2008 können Arbeitnehmer auch während eines Auslandsurlaubs einen Anspruch auf Krankengeld gegen ihre Krankenkasse haben. Voraussetzung ist aber, dass der Arbeitnehmer seine Erkrankung ordnungsgemäß nachweist. Bei Erkrankung im EU-Ausland ist das EU-Meldeverfahren zu berücksichtigen, nach dem eine Meldung bei Träger der Krankenversicherung am Aufenthaltsort innerhalb von drei Tagen erforderlich ist. Wird diese Meldung unterlassen besteht kein Anspruch auf Zahlung von Krankengeld (Az. L 8 KR 169/06).

(15.01.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Zeitpunkt des Lohneingangs ist maßgeblich (Zuflussprinzip)

Das Bundessozialgericht hat unter dem Az. B 14 AS 26/07 R ausdrücklich klargestellt, dass bei der Berechnung von Leistungen nach dem SGB II etwaige Lohneingänge in dem Monate zu berücksichtigen ist, in dem er tatsächlich dem Konto des Leistungsempfängers gutgeschrieben wird - man spricht insoweit vom Zuflussprinzip. Das bedeutet, dass es für Empfänger von Leistungen der Grundsicherung keine Rolle spielt, ob etwa der Lohn für Januar erst im März ausbezahlt wird. Entscheidend ist einzig der Zahlungseingang. In der Praxis kann dies zu Vorteilen führen (Leistungsanspruch trotz Erwerbstätigkeit, wenn der Lohn erst später bezahlt wird), aber auch zu Nachteilen (Anspruchswegfall bei späterer bzw. gehäufter Lohnzahlung mit der Folge eines Änderungs- bzw. Aufhebungsbescheids wegen nachträglicher Änderung der Verhältnisse gem. § 48 SGB X und einer Erstattungsforderung gem. § 50 SGB X).

(07.01.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Pflicht zur Vorlage von Kontoauszügen

Bei der Stellung eines Hartz-IV-Folgeantrags ist die ARGE berechtigt, die Vorlage der Kontoauszüge der letzten drei Monate zu verlangen. Die Verpflichtung des Antragstellers ergibt sich aus § 60 I SGB I und ist nicht auf konkrete Verdachtsfälle beschränkt (LSG NRW, Beschluss vom 19.12.2008, Az. L 19 B 224/08 AS).

(07.01.2009 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht - Neuerungen zum 01.01.2009

Arbeitslosenversicherung: Der Beitragssatz sinkt von derzeit 3,3% auf 2,8% des Bruttoeinkommens.

Arbeitsförderung: Das Bundesprogramm "Perspektive 50plus,  Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen", das bislang als Modellprojekt durchgeführt wurde, wird auf mehr als 50 Prozent des Bundesgebietes ausgeweitet, um die Zahl der älteren Langzeitarbeitslosen, die in den Arbeitsmarkt integriert werden, weiter zu erhöhen.

Krankenversicherung: Der Gesundheitsfonds tritt in Kraft. Weitere Informationen finden Sie hier.

Künstlersozialversicherung: Der Abgabesatz der Künstlersozialabgabe sinkt von 4,9% auf 4,4%.

Unfallversicherung: Die gesetzliche Unfallversicherung wird modernisiert und neu ausgerichtet. Die Effektivität und Wirtschaftlichkeit soll gesteigert, die Zahl der Unfallversicherungsträger verringert werden. Die Einzelheiten regelt das Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz.

(31.12.2008 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)
 

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