Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Aktuelles Sozialrecht (Archiv 2011)

Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Entscheidungen und Meldungen in aller Regel um Einzelfallentscheidungen handelt, die nicht ohne weiteres auf andere Fälle übertragen werden können und eine Rechtsberatung im konkreten Fall nicht ersetzen können.



Sozialrecht (Rentenrecht) - Keine Witwenrente nach nur 17-tägiger Ehe

Hat eine Ehe nicht mindestens ein Jahr gedauert, so besteht regelmäßig kein Anspruch auf Witwen- bzw. Witwerrente. Nur wenn besondere Umstände die Annahme einer sogenannten Versorgungsehe, die allein oder überwiegend einen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung bezwecken solle, widerlegen, kann eine entsprechende Rente beansprucht werden. Hiervon ist nicht auszugehen, wenn zum Zeitpunkt der Heirat ein Ehepartner bereits an einer Krebserkrankung im Endstadium leidet (Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 16.11.2011, Az. L 5 R 320/10).

(30.12.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Rentenrecht) - Vorzeitige Altersrente aus der Landwirtschaftlichen Alterskasse

Die besonderen Altersrisiken von Landwirten und deren Ehegatten sichern die Landwirtschaftlichen Alterskassen ab. Voraussetzung für einen Altersrentenbezug ist dort unter anderem die Aufgabe des landwirtschaftlichen Unternehmens. Das Bayerische Landessozialgericht hatte die Frage zu entscheiden, ob der Altersrentenbezug eines Ehegatten neben der Aufgabe des Unternehmens des Landwirts auch die Aufgabe eines weiteren, vom Ehegatten selbst betriebenen Unternehmens voraussetzt und bejaht.  Die Abgabe eines Unternehmens erfordere den endgültigen Verlust der landwirtschaftlichen Unternehmereigenschaft. Dies müsse auch für den Ehegatten eines Landwirts gelten, der zusätzlich ein eigenes Unternehmen - über eine unschädliche Restgröße hinaus - betreibe (Bayer. Landessozialgericht Urteil vom 28. September 2011 - Az. L 1 LW 3/09).

(22.12.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Sozialhilferecht/Pflegeversicherungsrecht) - Heimaufenthalt allein trennt Ehegatten nicht

Sozialhilfe zur Pflege wird nur geleistet, soweit den Pflegebedürftigen oder deren Ehegatten bzw. Lebenspartnern nicht zuzumuten ist, die Pflegekosten zu tragen. Ein Ehegatte oder Lebenspartner kann jedoch nicht herangezogen werden, wenn er vom Pflegebedürftigen getrennt lebt (§ 19 Abs. 3 SGB XII). Allein aus der Unterbringung in einem Pflegeheim folgt eine Trennung allerdings nicht. Hiervon ist vielmehr erst bei einem nach außen erkennbaren Trennungswillen auszugehen (Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 25.11.2011, Az. L 7 SO 194/09).

(21.11.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Keine Leistungskürzung im SGB II, wenn Arbeitsangebot gegen arbeitsrechtliche Grundsätze verstößt

Die enge Verzahnung von Arbeits- und Sozialrecht zeigt einmal mehr ein aktuelle Urteil. Unterbreitet das Jobcenter einem Bezieher von Hartz IV Leistungen ein Arbeitsangebot, darf dieses Angebot nicht gegen das Arbeitsrecht, z.B. bezüglich Vergütung und Haftung des Arbeitnehmers, verstoßen. Weigert sich der Arbeitslose ein solches Arbeitsverhältnis einzugehen, darf die Behörde ihre Leistungen nicht gem. §§ 31, 31a SGB II um 30 % kürzen (Sozialgericht Gießen, Urteil vom 25.11.2011, Az. S 22 AS 869/09).

(20.12.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Krankenversicherungsrecht) - Krankenkasse darf Versicherten keine Prämien in Höhe eines Selbstbehalts zahlen, wenn der Tarif sich nicht von selber trägt

Die beteiligte Betriebskrankenkasse regelte in Art. I § 13a ihrer Satzung den Wahltarif Selbstbehalt. Danach können freiwillige Mitglieder, die sich für vollständige Kostenerstattung entschieden haben, jeweils für ein Kalenderjahr einen Tarif mit einem der Höhe nach gestaffelten Selbstbehalt und einer Beitragserstattung in dieser Höhe wählen. Das Bundesversicherungsamt lehnte es als zuständige Aufsichtsbehörde ab, die Satzungsänderung zu genehmigen. Zu Recht, wie nun das Bundessozialgericht entschied, da der Selbstbehalt gegen § 53 Abs. 1 SGB V (“Wahltarife”) verstößt (BSG, 08.11.2011, Az.  B 1 A 1/11 R).

(15.12.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Unfallversicherungsrecht) - Mord ist kein Arbeitsunfall

Mord ist kein Arbeitsunfall i.S.d. SGB VII. Es besteht  kein Unfallversicherungsschutz bei Ermordung auf einem Arbeitsweg durch einen Familienangehörigen aus familiären Gründen. Der ursächliche Zusammenhang mit dem Betrieb sei entfallen, wenn die Tat ausschließlich auf einer persönlichen Feindschaft der Beteiligten beruhe (LSG Baden-Württemberg, Beschluß vom 22.11.2011, L 2 U 5633/10).

(14.12.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Einkommensfreibetrag nach § 11 II 2 SGB II auch für erwerbsunfähige Hilfebedürftige

Vom Erwerbseinkommen eines “nicht erwerbsfähigen” Arbeitslosengeld-II-Empfängers ist kein Grundfreibetrag nach § 11 Abs. 2 S. 2 SGB II in Höhe von 100,00 € abzusetzen. Der Freibetrag nach § 11 Abs. 2 S. 2 SGB II steht nur “erwerbsfähigen” Hilfebedürftigen mit Erwerbseinkommen zu. Auf die nicht erwerbsfähigen Hartz-IV-Empfänger ist jedoch § 82 Abs. 3 S. 1 SGB XII entsprechend anzuwenden, wonach ein Betrag in Höhe von 30 vom Hundert des Einkommens aus selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit der Leistungsberechtigten abzusetzen ist, höchstens jedoch 50 vom Hundert des Eckregelsatzes. Da in beiden Existenzsicherungssystemen - SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende, “Hartz IV”) und SGB XII (Sozialhilfe) - für die Anrechnung von Erwerbseinkommen Freibeträge vorgesehen sind, kann der nicht erwerbsfähige SGB-II-Hilfebedürftige nicht deshalb schlechter behandelt werden, weil er als Nichterwerbsfähige in das Leistungssystem des SGB II einbezogen wird. Er steht - als nicht erwerbsfähiger Sozialgeldbezieher nach dem SGB II - der vom SGB XII erfassten Personengruppe aber näher als der Gruppe der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen (Bundessozialgericht, 28.11.2011,  Az. B 14 AS 201/10 R).

(12.12.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Elterngeldrecht) - Anspruch auf Elterngeld auch im Gefängnis

Anspruch auf Elterngeld hat, wer einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, mit seinem Kind in einem Haushalt lebt, dieses Kind selbst betreut und erzieht und keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt (§ 1 Abs. 1 BEEG). Dies gilt auch in der JVA. Während der Verbüßung einer Haftstrafe hat eine Mutter Anspruch auf Elterngeld, wenn sie im Gefängnis zusammen mit ihrem Kind lebt und für dieses tatsächlich und wirtschaftlich sorgt (Sozialgericht Berlin, Urteil vom 21. Oktober 2011, S 2 EG 139/08).

(08.12.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Rentenrecht) - Auch ein “versehentlich” versandter Bescheid bindet die Rentenversicherung

Verschickt eine Behörde (hier: Deutsche Rentenversicherung) einen positiven Bescheid an den Antragsteller, obwohl dieser nur als Duplikat für den internen Gebrauch erstellt war, ist die Behörde zur Leistung verpflichtet. Sind die Bescheide nicht mit Wissen und Wollen der Behörde versandt worden, ist dies von der Behörde zu beweisen. Jedenfalls handele es sich um sog. Scheinverwaltungsakte die nach den rechtsstaatlichen Grundsätzen des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit als wirksam zu behandeln seien (Sozialgericht Wiesbaden, Urteil vom 01.09.2011, Az.: S 9 R 163/09).

(06.12.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Unfallversicherungsrecht) - Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz im Ausland

Wer für eine Auslandstätigkeit eingestellt und anschließend nicht beim gleichen Arbeitgeber im Inland weiterbeschäftigt werde, ist während seines Auslandeinsatzes nicht gesetzlich unfallversichert. Grundsätzlich sind nur Arbeitsunfälle im Inland gesetzlich versichert. Versicherungsschutz im Ausland besteht ausnahmsweise, wenn der Verunglückte aus einem inländischen Beschäftigungsverhältnis heraus für eine begrenzte Tätigkeit ins Ausland entsandt werde und die anschließende Weiterbeschäftigung im Inland gesichert ist (Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 20.09.2011, Az. L 3 U 170/07).

(02.12.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Zulässige Anrechnung einer Einkommensteuererstattung auf das Arbeitslosengeld II

Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die Anrechnung einer Einkommensteuerstattung auf das Arbeitslosengeld II (Hartz IV). Ihre hiergegen erhobene Klage blieb vor den Sozialgerichten ohne Erfolg, weil eine nach Antragstellung auf Grundsicherung zugeflossene Einkommensteuererstattung nicht Vermögen, sondern Einkommen darstelle und daher bedarfsmindernd zu berücksichtigen sei. Die Beschwerdeführerin sieht sich durch die angefochtenen Entscheidungen des Grundsicherungsträgers und der Fachgerichte in ihrem Grundrecht auf Eigentum verletzt, da diese nach ihrer Ansicht zu einer Rückzahlung der Einkommensteuererstattung führten. Die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, weil die Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen. Insbesondere wird die Beschwerdeführerin durch die Anrechnung der Einkommensteuererstattung auf eine steuerfinanzierte Sozialleistung nicht in ihrem Grundrecht auf Eigentum aus Art. 14 Abs. 1 GG verletzt (BVerfG, 08.11.2011, Az. 1 BvR 2007/11).

(29.11.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Elterngeldrecht) - Ausgestaltung des Elterngelds als Einkommensersatzleistung verfassungsgemäß

Das Elterngeld ist gesetzlich als Einkommensersatz ausgestaltet. Es wird in Höhe von 67 % des in den zwölf Monaten vor dem Monat der Geburt des Kindes durchschnittlich erzielten monatlichen Einkommens aus Erwerbstätigkeit bis zu einem Höchstbetrag von 1.800,- € monatlich für volle Monate gezahlt, in denen die berechtigte Person kein Erwerbseinkommen erzielt. Die Beschwerdeführerin widmet sich der Erziehung ihrer fünf Kinder, während ihr Ehemann erwerbstätig ist. Für ihr 2007 geborenes Kind wurde ihr Elterngeld lediglich in Höhe des Mindestbetrages in Höhe von 300,- € gewährt. Ihre Klage auf Gewährung von Elterngeld in Höhe des Maximalbetrages von 1.800,- € blieb bis zum Bundessozialgericht erfolglos. Die Beschwerdeführerin sieht sich hierdurch in ihren Grundrechten auf Gleichheit sowie auf Schutz und Förderung von Ehe und Familie verletzt. Durch die Ausgestaltung des Elterngelds als Entgeltersatzleistung würden die Eltern, die vor der Geburt kein Erwerbseinkommen erwirtschaftet hätten, benachteiligt und Mehrkindfamilien, in denen realistisch nur ein Elternteil berufstätig sein könne, diskriminiert. Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, da die Annahmevoraussetzungen nicht vorliegen. Die Beschwerdeführerin ist insbesondere nicht in ihren Grundrechten verletzt (BVerfG, Beschluss vom 9. November 2011, Az. 1 BvR 1853/11).

(25.11.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Rentenrecht) - Rentenanpassung 2010 rechtmäßig

Die Festsetzung des aktuellen Rentenwertes zum 01.07.2010 durch § 1 Abs. 1 der Rentenwertbestimmungsverordnung 2010, die “Rentenanpassung 2010”, entspricht den gesetzlichen Vorgaben des SGB VI (gesetzliche Rentenversichwerung) und verletzt auch kein Verfassungsrecht (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.11.2011, Az. L 11 R 267/11).

(24.11.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Keine Prozesskostenhilfe für Klage gegen die Höhe der seit 01.01.2011 geltenden SGB-II-Regelsätze

Die aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 (Az. 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09) durch den Gesetzgeber mit Wirkung zum 1. Januar 2011 vorgenommenen Neuregelungen der existenzsichernden Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung entsprechen den Vorgaben des BVerfG, so dass mangels Erfolgsaussicht keine Prozesskostenhilfe für Klage gegen die Höhe der seit 1. Januar 2011 geltenden Regelsätze nach dem SGB II zu bewilligen ist (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.10.2011, Az. L 2 AS 4330/11 B).

(21.11.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Unfallversicherungsrecht) - Unfallversicherungsschutz eines Busfahrers während seiner Pause

Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung wegen eines Arbeitsunfalls erhält nur, wer in seiner versicherten Tätigkeit verunglückt ist. Unfälle im privaten Bereich sind nicht versichert. Diese Abgrenzung gestaltet sich in den jeweiligen Randbereichen oft nicht einfach. Ein Busfahrer, der in seiner Pause ein Fußballspiel angesehen hatte und auf dem Rückweg zu seinem Bus verunglückt , erhält keine Leistungen der Berufsgenossenschaft als Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung, da der rechtlich wesentliche, innere Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis fehle, es sich also um Freizeit handele (Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 25. Oktober 2011, Az. L 3 U 52/11).

(18.11.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht - Erstattung der Kosten für die Teilnahme an einer mündlichen Verhandlung

Nach § 191 SGG werden einem an einem Sozialgerichtsprozess Beteiligten, insbesondere dem Kläger und dem Beklagten, dessen persönliches Erscheinen angeordnet worden ist, auf Antrag Barauslagen und Zeitverlust “wie einem Zeugen” vergütet. Unter die Vergütung barer Auslagen fällt unter anderem der Fahrtkostenersatz (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 5 JVEG). Besteht für den Kläger objektiv keine Notwendigkeit, für die An- und Abreise zur Teilnahme an einer mündlichen Verhandlung vor dem Sozialgericht (hier: in einem rentenrechtlichen Rechtsstreit) ein Taxi zu benutzen, sind lediglich die Kosten für die - fiktive - Benutzung eines Privat-PKW erstattungsfähig (SG Karlsruhe Beschluß vom 2.11.2011, Az. S 1 KO 4475/11).

(14.11.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Sozialhilferecht) - Im Eilverfahren kein Sozialhilfeanspruch auf Gebärdensprachdolmetscher für inklusiven Grundschulunterricht

Kinder sollen in der Schule nicht nur formale Fähigkeiten wie Rechnen, Lesen und Schreiben erlernen, sondern sie sollen durch Bildung Teil unserer sozialen und kulturellen Welt werden. Dazu erwerben sie kommunikative Kompetenzen; sie lernen, Verantwortung in der Klassengemeinschaft zu tragen sowie Ursache und Wirkung sozialen Verhaltens zu erkennen. Zur Erreichung dieser Ziele steht den Kindern im konkreten Fall zunächst der empfohlene Weg über die Förderschule zur Verfügung. Wenn aber die steuerfinanzierte Sozialhilfe den von den Eltern gewählten Weg eines inklusiven Unterrichts, also den Besuch einer Regel-Grundschule mit Hilfe von Gebärdensprachdolmetschern, fördern soll, dann muss das gesetzliche Erfordernis der Angemessenheit erfüllt sein. Diese richtet sich nicht in erster Linie an einem Kostenvergleich aus, sondern an der Bewertung, wie die Bildungsziele am Besten erreicht werden können. Im Vergleich von Förderschule und inklusivem Unterricht ist entscheidend, dass das gesetzgeberische Ziel der inklusiven Schule heute noch nicht erreicht ist, also eine Übergangsphase besteht. Eine Regelschule mit Gebärdensprachdolmetscher allein kann aber für die gehörlosen Kinder nicht in gleichem Maße wie die Förderschule sicherstellen, dass sie das Ziel der Teilhabe an der Gesellschaft erreichen. Damit scheidet eine Orientierung an dem nur kurzfristigen Ziel der Integration in die Regelschule aus. Der Sozialhilfeträger kann deshalb jedenfalls im Rahmen des Eilverfahrens nicht zur Kostenübernahme für die Gebärdensprachdolmetscher in Höhe von rund 5.000,- € monatlich verpflichtet werden (Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 02.11.2011, Az. L 8 SO 164/11 B ER).

(11.11.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Papstsatire rechtfertigt zwölfwöchige Sperre des Arbeitslosengelds

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht in der Regel für die Dauer einer Sperrzeit von 12 Wochen der Arbeitslose sein Beschäftigungsverhältnis gelöst oder durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, insbesondere Anlass zur Kündigung, gegeben hat und dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat (Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe gemäß § 144 SGB III). Der 12. Senat des Landessozialgerichts Baden-Württemberg hat in seinem Urteil vom 21. Oktober 2011 festgestellt, dass die fristlose, verhaltensbedingte Kündigung eines in einem von der Caritas getragenen Krankenhauses beschäftigten Krankenpflegers rechtmäßig war und ihm deshalb auch für 12 Wochen von der beklagten Arbeitsagentur zu Recht kein Arbeitslosengeld bewilligt worden ist, da der langjährig im kirchlich getragenen Krankenhaus beschäftigte Krankenpfleger hatte unter einem Pseudonym auf einer Internetseite den Papst diffamierende, von ihm selbst als Satire bezeichnete Texte veröffentlichte (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Oktober 2011 - Az. L 12 AL 2879/09).

(08.11.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht - Pfändungsschutz für Sozialleistungen entfällt zum Jahreswechsel

Wird eine Sozialleistung auf das Konto des Berechtigten bei einem Kreditinstitut überwiesen, ist die Forderung, die durch die Gutschrift entsteht, nach § 51 Abs. 1 S. 1 SGB I für die Dauer von 14 Tagen seit der Gutschrift der Überweisung unpfändbar. Zum Jahreswechsel stehen wichtige Änderungen zum Kontenpfändungsschutz an, die insbesondere die Empfänger von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II (“Hartz IV”) sowie die Empfänger von Kinderzuschlag beachten sollten. Der bisherige 14-tägige gesetzliche Pfändungsschutz von Sozialleistungen (§ 51 SGB I) fällt zum 1. Januar 2012 weg. Die Bundesagentur für Arbeit rät daher von Kontenpfändung betroffenen Kunden, bestehende Konten schnellstmöglich in ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto umzuwandeln. Durch eine Umwandlung wird automatisch ein Grundfreibetrag in Höhe von 1.028,89 € geschützt. Der persönliche Freibetrag kann unter Umständen aber auch höher ausfallen. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn auf ein Konto für mehrere Personen Leistungen aus der Grundsicherung überwiesen werden oder wenn auf dem Konto andere Transferleistungen (beispielsweise Kindergeld oder Kinderzuschlag) eingehen. Die Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto erfolgt auf Antrag durch die kontoführende Bank. Geht der Pfändungsschutz über den persönlichen Freibetrag hinaus, ist ein Nachweis erforderlich. Dieser Nachweis kann über eine Bescheinigung erfolgen. Soweit es sich um Leistungen aus der Grundsicherung handelt, kann diese Bescheinigung beim zuständigen Jobcenter eingeholt werden. Werden Sozialleistungen nur einmalig erbracht, genügt zum Nachweis in der Regel der Bewilligungsbescheid. Für Bezieher von Kindergeld und Kinderzuschlag ist in der Regel der Bescheid der Familienkasse als Nachweis ausreichend. Wird das Konto nicht rechtzeitig in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt besteht für Leistungsbezieher die Gefahr, dass zum Jahresanfang nicht über eingegangene Geldleistungen, wie zum Beispiel das Arbeitslosengeld II, verfügt werden kann (BA für Arbeit, PM 065 vom 04.11.11).

(07.11.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Krankenversicherungsrecht) - Anspruch auf Krankengeld auch nach Ende des Arbeitsverhältnisses

Arbeitnehmer, die am letzten Tag ihres Arbeitsverhältnisses von einem Arzt krankgeschrieben werden, erhalten ab dem Folgetag Krankengeld, auch wenn mit dem Arbeitsverhältnis die Versicherung mit Anspruch auf Krankengeld endet. Das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (früheren) Spitzenverbänden der Krankenversicherung vertretenen Auffassung widersprochen. Diese hatten gemeint, Krankengeld erhalte nur derjenige, der zum Zeitpunkt der Entstehung des Krankengeldanspruchs noch mit Anspruch auf Krankengeld versichert sei. Da nach der gesetzlichen Regelung ein Anspruch auf Krankengeld erst nach dem Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit entstehe und eine Versicherung mit Krankengeldanspruch nur während der versicherungspflichtigen Beschäftigung bestehe, könne eine erst am letzten Tag der Beschäftigung festgestellte Arbeitsunfähigkeit nicht zu einem Krankengeldanspruch führen. Demgegenüber hält es das LSG NRW für ausreichend, wenn die Arbeitsunfähigkeit zu einem Zeitpunkt festgestellt worden ist, an dem noch die Versicherung mit Krankengeldanspruch bestanden hat und sich dann der Krankengeldanspruch nahtlos an das beendete Arbeitsverhältnis anschließt. Darüber hinaus hat das LSG entschieden, dass die Krankenkasse den Versicherten darauf hinweisen muss, dass er bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit spätestens am letzten Tag des Zeitraums, für den der Arzt Arbeitsunfähigkeit bescheinigt hat, die weiter bestehende Arbeitsunfähigkeit durch den Arzt feststellen lassen muss. Versäumt die Kasse diesen Hinweis, ist es unschädlich, wenn der Versicherte erst einen Tag später den Arzt aufsucht und deshalb kein lückenloser Krankengeldanspruch besteht (LSG NRW, Urteil vom 14.7.2011, Aktenzeichen L 16 KR 73/10, PM v. 24.10.11).

(04.11.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Unfallversicherungsrecht) - Illegale Beschäftigung steht Unfallversicherungsschutz nicht entgegen

Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII  sind in der gesetzlichen Unfallversicherung kraft Gesetzes “Beschäftigte” gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichert, und zwar auch wenn sie illegal tätig werden und schwarzarbeiten (Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 30.09.2011, Az. L 9 U 46/10).

(02.11.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Keine Sperrzeit gem. § 144 SGB III nach  Abschluss eines Aufhebungsvertrags

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht in der Regel für die Dauer einer Sperrzeit von 12 Wochen der Arbeitslose sein Beschäftigungsverhältnis gelöst oder durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben hat und dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat (Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe gemäß § 144 SGB III). Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn zwischen Arbeitgeber und -nehmer ein Aufhebungsvertrag geschlossen worden war. Es tritt allerdings ausnahmsweise keine Sperrzeit ein, wenn der Arbeitnehmer erst nach arbeitgeberseitiger Kündigung einen Aufhebungsvertrag schließt, wenn die Arbeitgeberkündung rechtmäßig gewesen wäre und die gewährte Abfindung den Betrag nach § 1a KSchG nicht übersteigt (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 19.10.2011, Az. L 3 AL 5078/10).

(28.10.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Sozialhilferecht) - Übernahme der Bestattungskosten im SGB XII

Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden vom Träger der Sozialhilfe übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen (§ 74 SGB XII). Bestattungskosten werden dementsprechend nur dann vom Sozialhilfeträger übernommen, wenn die Kostentragung den bestattungspflichtigen Verwandten aus wirtschaftlichen oder persönlichen Gründen nicht zugemutet werden kann. Je weiter das Verwandtschaftsverhältnis ist, um so eher kann dies der Fall sein. Fehlende Nähe zwischen Geschwistern allein führt allerdings nicht zur Unzumutbarkeit (Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 06.10.2011, Az. L 9 SO 226/10).

(26.10.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Vertragsarztrecht) - Hemmung der Ausschlussfrist bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen von Vertragsärzten

Die Krankenkassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen überwachen die Wirtschaftlichkeit der vertragsärztlichen Versorgung durch Beratungen und Prüfungen (§ 106 Abs. 1 SGB V). Die vierjährige Ausschlussfrist für Wirtschaftlichkeitsprüfungen im Vertragsarztrecht wird trotz der Entbehrlichkeit eines Prüfantrages durch einen solchen Antrag gehemmt, wenn dem Vertragsarzt die Einleitung des Prüfverfahrens bekannt gegeben wird. Dies hat das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in entschieden. Wegen unwirtschaftlicher Verordnung von Arzneimitteln besteht aufgrund einer Wirtschaftlichkeitsprüfung die Möglichkeit, einen Vertragsarzt der gesetzlichen Krankenversicherung in Honorarregress zu nehmen. Der Regress ist aufgrund einer Ausschlussfrist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn seit dem Tag nach dem Ende des geprüften Verordnungszeitraumes vier Jahre vergangen sind. Die Frist wird jedoch gehemmt, wenn die beteiligten Krankenkassenverbände ein Prüfungsverfahren beantragen und die Einleitung eines solchen Verfahrens dem betroffenen Arzt bekannt gegeben wird. Dies gilt nach Auffassung des Landessozialgerichts selbst für nach dem 01.01.2000 aufgetretene Fälle, für die das Erfordernis einer Antragstellung durch die Verbände in § 106 Abs. 5 Satz 1 SGB V aufgehoben worden war. Dem Schutzbedürfnis des Arztes werde dadurch hinreichend Rechnung getragen, dass die Hemmung erst mit Bekanntgabe der Eröffnung des Prüfverfahrens an ihn beginne (Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.09.2011, Az. L 5 KA 7/11, PM 18.10.2011).

(21.10.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Schwerbehindertenrecht) - Voraussetzung für die Zuerkennung des Merkzeichens “RF” im Schwerbehindertenrecht

(Schwer-) Behinderte können Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen, die sogenannten behindertenrechtlichen Merkzeichen. Solange ein behinderter Mensch mit technischen Hilfsmitteln und mit Hilfe einer Begleitperson in zumutbarer Weise öffentliche Veranstaltungen aufsuchen kann, ist er an der Teilnahme am öffentlichen Geschehen nicht ständig gehindert und hat keinen Anspruch auf das Merkzeichen RF. Er muss praktisch an das Haus gebunden sein, um seinen Ausschluss von öffentlichen Veranstaltungen begründen zu können  (Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 23.8.2011, S 1 SB 5864/09).

(18.10.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitsförderungsrecht) - Bundesagentur für Arbeit muss selbständige Tätigkeit im Ausland fördern

Nehmen Arbeitslose eine selbstständige, hauptberufliche Tätigkeit auf, können sie in der Zeit nach der Existenzgründung eine finanzielle Förderung zur Sicherung ihres Lebensunterhalts beanspruchen, den Gründungszuschuss gem. § 57 SGB III. Dies gilt auch für eine Tätigkeit im Ausland (hier: Pizzeria in Österreich), konkret in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz (Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 23.09.2011, Az. L 7 AL 104/09).

(17.10.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Anspruch auf Erstausstattung einer Wohnung im SGB II

Der Anspruch auf Wohnungserstausstattung (§ 23 Abs. 3 S. 1 SGB II) ist bedarfsbezogen zu verstehen. In Abgrenzung zu einem Erhaltungs- und Ergänzungsbedarf, der aus der SGB-II-Regelleistung zu bestreiten ist, kommt eine Wohnungserstausstattung im einer erneuten Ausstattung des Hilfebedürftigen mit Möbeln und Haushaltsgeräten in Betracht, wenn der Hilfebedürftige nachweist, dass er - regelmäßig im Zusammenhang mit besonderen Ereignissen - über die notwendigen Ausstattungsgegenstände nicht oder nicht mehr verfügt. Ein solcher Anspruch kann grundsätzlich auch dann bestehen, wenn eine Wohnungserstausstattung bereits vorhanden war und bei Zuzug aus dem Ausland untergeht (Bundessozialgericht, 06.10.2011 - Az. B 4 AS 202/10 R).

(12.10.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Sozialversicherungsrecht) - Beitragsprüfungsbescheide ohne Angabe des Prüfzeitraums rechtswidrig

Spätestens alle vier Jahre prüfen nicht nur die Finanzbehörden, ob die Arbeitgeber die Entgelte richtig versteuert haben, sondern auch die Rententräger prüfen, ob Löhne und Gehälter zutreffend verbeitragt wurden. Der Bestimmtheitsgrundsatz von diesbezüglichen Beitragsbescheiden ist verletzt, wenn der Arbeitgeber als Adressat des Bescheides nicht in der Lage ist, das von ihm Geforderte zu erkennen und zudem muss die Entscheidung eine geeignete Grundlage für die ggfs. zwangsweise Durchsetzung bilden. Dies ist nicht der Fall, wenn der Prüfungszeitraum nicht angegeben ist. Die Entscheidung konkretisiert die Begründungspflicht der Betriebsprüfungsbehörden. Der Rechtsschutz bei Betriebsprüfungen durch die Rententräger wird damit zugunsten der Arbeitgeber deutlich gestärkt (Bayer. Landessozialgericht, Urteil vom 17. Mai 2011 - L 5 R 848/08, PM 05.10.11).

10.10.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Elterngeldrecht) - Regelung der Partnermonate im Elterngeld rechtmäßig

Elterngeld kann grundsätzlich vom Tag der Geburt des Kindes bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats bezogen werden. Jedoch darf gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 BEEG die Bezugszeit für einen Elternteil grundsätzlich nicht mehr als 12 Monate betragen, mindestens zwei Monate Elterngeld müssen vom anderen Elternteil in Anspruch genommen werden - sogenannte Partnermonate. Entgegen der Rechtsansicht des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen begegnet diese Regelung nach der Rechtsansicht des Bundesverfassungsgerichts keinen rechtlichen Bedenken (BVerfG, Beschluss vom vom 19. August 2011, Az. 1 BvL 15/11).

04.10.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Erforderlichkeit eines Umzugs im SGB II

Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden im Grundsicherungsrecht in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind (§ 22 Abs. 1 S. 1  SGB II.  Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft, also vor dem Umzug, soll der Leistungsempfänger die Zusicherung des für die Leistungserbringung bisher örtlich zuständigen kommunalen Trägers zur Berücksichtigung der Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind (§ 22 Abs. 4 SGB II). Für die Annahme der “Erforderlichkeit” eines Umzugs muss ein plausibler, nachvollziehbarer und verständlicher Grund vorliegen, der sich aus den Umständen des Einzelfalls ergeben muss. Die Unterbringung von zwei Schulkindern verschiedenen Geschlechts in einem Zimmer mit einer Größe von 9 qm hält das Landessozialgericht Baden-Württemberg nicht für zumutbar und bejaht daher die Erforderlichkeit des Umzugs der Hartz-IV-beziehenden Familie (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.8.2011, Az. L 12 AS 3144/11 ER-B).

(26.09.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Sozialhilferecht) - Private Krankenversicherung und Sozialhilfe

Privat krankenversicherte Sozialhilfeempfänger wurden bislang von den Sozialgerichten regelmäßig auf die Zumutbarkeit einer Absicherung im Basistarif verwiesen. Seit der Einführung des so genannten Basistarifs in der privaten Krankenversicherung besteht ein dem Versorgungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbarer Versicherungsschutz. Das Bayerische Landessozialgericht hat nun entschieden, dass daraus kein Zwang zum Abschluss eines solchen Basistarifs folgt. Der Sozialhilfeträger hat vielmehr auch dann Aufwendungen zur privaten Krankenversicherung zu übernehmen, wenn der Sozialhilfeempfänger einen anderen Tarif gewählt hat (Bayer. Landessozialgericht, Urteil vom 19.07.11 - Az. L 8 SO 26/11, PM 31.08.11).

(21.09.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Unfallversicherungsrecht) - Notwendigkeit einer Nachuntersuchung durch die Berufsgenossenschaft

Eine Nachuntersuchung eines Beziehers einer Verletztenrente durch die Berufsgenossenschaft (BG) ist erst und nur erforderlich, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass eine wesentliche Änderung des Gesundheitszustands eingetreten ist. Anhaltspunkte können sich entweder aus einer Befragung der behandelnden Ärzte ergeben - die gegenüber einer gutachterlichen Untersuchung als milderes Mittel erscheint - oder aus allgemeinen medizinischen Erkenntnissen. Zeitablauf allein genügt nicht, um die Erforderlichkeit einer Nachuntersuchung zu begründen (SG Heilbronn, 8.9.2011, Aktenzeichen  S 6 U 3471/10).

(16.09.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitsförderungsrecht) - Gründungszuschuss soll unverändert beibehalten werden

Der Bundesrat hat sich gegen die Pläne der Bundesregierung ausgesprochen, den Gründungszuschuss für Arbeitslose in eine Ermessensleistung umzuwandeln und dessen Bezugsdauer zu verkürzen. Er dürfe weder verkürzt noch verschlechtert werden, auch solle er als Pflichtleistung erhalten bleiben (“Heute im Bundestag” Nr. 350 vom 14.09.2011).

(15.09.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Schwerbehindertenrecht) - Grad der Behinderung bei Diabetes mellitus

Ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 ist für an Diabetes erkrankte Menschen erst dann gerechtfertigt, wenn eine Insulintherapie mit täglich mindestens vier Injektionen erforderlich ist, wobei die Insulindosis in Abhängigkeit vom aktuellen Blutzucker, der folgenden Mahlzeit und der körperlichen Belastung selbständig variiert werden muss. Außerdem müssen die Betroffenen durch erhebliche Einschnitte gravierend in der Lebensführung beeinträchtigt sein. Die Blutzuckerselbstmessung und die Insulindosen (bzw. Insulingaben und Insulinpumpe) müssen dokumentiert sein (Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.7.2011, Aktenzeichen L 4 SB 182/10).

(12.09.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Unfallversicherungsrecht) - Geringfügige Hilfeleistung nicht gesetzlich unfallversichert 

Arbeitnehmer sind während ihrer Arbeit gegen Berufskrankheit und Arbeitsunfall gesetzlich unfallversichert. Dies gilt auch für Personen, die zwar keine eigentlichen Arbeitnehmer sind, aber zumindest “wie Arbeitnehmer”, also arbeitnehmerähnlich tätig sind. Geringfügige und selbstverständliche Hilfe aus Gefälligkeit steht hingegen nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.  Zwar können auch unentgeltliche Tätigkeiten arbeitnehmerähnlich sein. Es muss sich jedoch um eine Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert handeln (Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 28.06.2011, Az. L 3 U 134/09).

(09.09.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Krankenversicherungsrecht) - Leistung von Krankengeld im einstweiligen Rechtsschutz

Insbesondere dann, wenn “offensichtlich ein Anspruch auf Krankengeld als Entgeltersatzleistung besteht” und ein Vertrösten auf eine Entscheidung in der Hauptsache nicht zumutbar ist, etwa weil der Betroffene ohne Krankengeld seinen Lebensunterhalt durch die deutlich niedrigeren Leistungen nach dem SGB II bestreiten müsste, kann eine sozialgerichtliche einstweilige Anordnung (§ 86 II 2 SGG) mit der Verpflichtung der Krankenkasse zur Fortzahlung von Krankengeld erwirkt werden (Bayerisches Landessozialgericht - Beschluss vom 11. August 2011 - Az. L 5 KR 271/11 B ER).

(06.09.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Anspruch auf Wertersatz bei rechtswidrigem Ein-Euro-Job

Ein Anspruch auf Wertersatz für die von einem Grundsicherungsempfänger im Rahmen eines 1-€-Jobs nach § 16d SGB II geleistete Arbeit (sog. öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch) gegen das Jobcenter ist denkbar, wenn der 1-€-Job rechtswidrig ist. Erforderlich ist eine (rechtsgrundlose) Vermögensmehrung. Diese Vermögensmehrung kommt jedenfalls dann in Betracht, wenn es an einer “Zusätzlichkeit” der Arbeitsgelegenheit fehlt, also die Arbeit in jedem Fall hätte durchgeführt werden müssen (Bundessozialgericht, 27.08.2011, Az. Az.:  B 4 AS 1/10 R).

(05.09.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Sozialhilferecht) - Übernahme angemessener Bestattungskosten durch den Sozialhilfeträger

Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden gem. § 74 SGB XII vom Träger der Sozialhilfe übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen. Der 8. Senat des Bundessozialgerichts hat nun entschieden, dass erforderliche Bestattungskosten durch den Sozialhilfeträger nicht nach Maßgabe pauschal ermittelter Vergütungssätze zu übernehmen sind, sondern dass die Angemessenheit der einzelnen geltend gemachten Kosten sowie des Gesamtpakets zu ermitteln sind (BSG, 25.08.2011, Az. B 8 SO 20/10 R).

(01.09.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Krankenversicherungsrecht) - Erhebung von Krankenkassenzusatzbeiträgen unwirksam

Erhebt eine Krankenkasse (hier: DAK) Zusatzbeiträge (hier: monatlich 8,00 € ab Februar 2010), muss sie ihre Versicherten ausreichend auf das Sonderkündigungsrecht (§ 175 Abs. 4 S. 5 SGB V) hinweisen. Der Hinweis muss klar, vollständig, verständlich und eindeutig sein. Es reicht nicht aus, wenn sich der Hinweis versteckt im Kleingedruckten findet. Bis zur Nachholung einer gesetzeskonformen Belehrung müssen Mitglieder keine Zusatzbeiträge zahlen (Sozialgericht Berlin, Urteile vom 10. August 2011, Az. S 73 KR 2306/10; S 73 KR 15/11).

(29.08.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitsförderungsrecht) - Umschulung zum Ergotherapeuten ist als Maßnahme der beruflichen Weiterbildung förderungsfähig

Die Umschulung vom Orthopädieschuhtechniker zum Ergotherapeuten kann als Maßnahme der beruflichen Weiterbildung (§§ 77 ff. SGB III) von der Bundesagentur für Arbeit gefördert werden. Die Dauer einer Vollzeitmaßnahme, die zu einem Abschluss in einem allgemein anerkannten Ausbildungsberuf führt, ist angemessen, wenn sie gegenüber einer entsprechenden Berufsausbildung um mindestens ein Drittel der Ausbildungszeit verkürzt ist. Ist eine Verkürzung um mindestens ein Drittel der Ausbildungszeit auf Grund gesetzlicher Regelungen ausgeschlossen, wie bei der Ausbildung zum Ergotherapeuten, so ist die Förderung eines Maßnahmeteils von bis zu zwei Dritteln der Maßnahme nicht ausgeschlossen, wenn bereits zu Beginn der Maßnahme die Finanzierung für die gesamte Dauer der Maßnahme gesichert ist. Es ist auch nicht erforderlich, dass es sich um eine sog. institutionelle Finanzierungssicherheit handelt. Die Sicherstellung der Finanzierung kann auch durch private finanzielle Mittel sichergestellt werden (Urteil des Sozialgerichts Regensburg vom 04.08.2011, Az. S 12 AL 118/11). Dementsprechend wurde die Arbeitsagentur verurteilt, dem von Rechtsanwalt Mathias Klose vertretenen Kläger 2/3 der Ausbildung zum Ergotherapeuten zu finanzieren.

(26.08.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Elterngeldrecht) - Keine Elterngeldberechnung gegen des Willen des Elterngeldberechtigten

Elterngeld wird grundsätzlich nach dem Einkommen aus Erwerbstätigkeit berechnet, das in den zwölf Kalendermonaten vor der Geburt des Kindes durchschnittlich erzielt worden ist. Bei der Bestimmung der für die Einkommensermittlung maßgebenden zwölf Kalendermonate bleiben aber Monate unberücksichtigt, in denen die berechtigte Person Elterngeld für ein älteres Kind oder Mutterschaftsgeld bezogen hat oder in denen wegen einer auf die Schwangerschaft zurückzuführenden Erkrankung Erwerbseinkommen weggefallen ist. Der 10. Senat des Bundessozialgerichts hat nun entschieden, dass die - in der Regel für den Elterngeldberechtigten günstige - Vorschrift des § 2 Abs. 7 S. 5 und 6 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), wonach unter anderem Zeiten einer schwangerschaftsbedingten Einkommensminderung bei der Festlegung des zwölfmonatigen Bemessungszeitraumes für das Elterngeld nicht zu berücksichtigen sind, dann nicht anzuwenden ist, wenn der Elterngeldberechtigte der Anwendung ausdrücklich widerspricht (BSG, 18.08.2011, Az. B 10 EG 7/10 R, PM 22/11).

(24.08.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Krankenversicherungsrecht) - Krankenkasse muss bei unzureichender Aufklärung durch den Arzt auch für Privatbehandlung bezahlen

Geht ein in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherter aufgrund unzureichender Aufklärung eines Vertragsarztes davon aus, er erhalte eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse, liegt ein sogenanntes Systemversagen vor. In diesem Fall muss die gesetzliche Krankenkasse die Behandlungskosten auch dann übernehmen, wenn der Versicherte einen Privatbehandlungsvertrag mit dem Arzt unterzeichnet hat. Das Fehlverhalten des Arztes ist der Krankenkasse zuzurechnen (Hessisches Landessozialgericht, PM vom 15.08.2011, Az. L 8 KR 313/08).

(22.08.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Ausbildungsförderungsrecht) - Regelungen zum großen BAföG-Teilerlass verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass § 18b Abs. 3 Satz 1 BAföG mit dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) unvereinbar ist, soweit es  Studierenden wegen Rechtsvorschriften zur Mindeststudienzeit einerseits (v.a. Studierende der Humanmedizin in den neuen Ländern und Studierende der Humanmedizin in den alten Ländern ab Sommersemester 1993) und zur Förderungshöchstdauer andererseits objektiv unmöglich ist, einen großen Teilerlass zu erhalten. In diesem Umfang dürfen die Gerichte und Verwaltungsbehörden die Vorschrift nicht mehr anwenden. Eine gesetzliche Neuregelung von § 18b Abs. 3 S. 1 BAföG ist bis zum 31.12.2011 zu treffen (BVerfG, Beschluss vom vom 21. Juni 2011, Az. 1 BvR 2035/07).

(19.08.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Fernsehquiz-Gewinner hat keinen Hartz-IV-Anspruch

Wird der Gewinn aus einem Fernsehquiz (hier: 20.000 €), der während der Bezugsdauer von Hartz IV erzielt wird, zur Tilgung von Schulden und für Anschaffungen verbraucht, kann dies die Hilfebedürftigkeit und damit den Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen ausschließen, da der Gewinn als Einkommen über einen längeren Zeitraum aufgeteilt wird (Sozialgericht Frankfurt/Main, Beschluss vom 14. Juli 2011, Az.: S 32 AS 788/11 ER).

(17.08.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht - Nachträgliche Überprüfung bestandskräftiger Bescheide nach § 44 SGB X

Soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass eines Verwaltungsaktes das Recht unrichtig angewandt (hier: rechtswidrige Bewilligung zu geringer Sozialhilfeleistungen) oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als unrichtig erweist, und soweit deshalb Sozialleistungen zu Unrecht nicht erbracht oder Beiträge zu Unrecht erhoben worden sind, ist der Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Verwaltungsakt auf Angaben beruht, die der Betroffene vorsätzlich in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat, § 44 Abs. 1 SGB X. Nur bei vorsätzlichen Falschangaben ist demnach keine Rücknahme eines rechtswidrigen Sozialhilfebescheides für die Vergangenheit möglich.  Die seit dem 1. April 2011 geltende Regelung des § 116a SGB XII, dass Sozialhilfeleistungen nach Rücknahme eines rechtswidrigen Leistungsbescheides nur noch für ein Jahr vor der Rücknahme erbracht werden, gilt nicht für die vor diesem Stichtag gestellten Anträge (Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 20.05.2011, Az. L 7 SO 92/10).

(16.08.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Krankenversicherungsrecht) - Krankengeld und Eilrechtsschutz

Stellt die Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld unberechtigt ein, kann ein Anspruch auf Krankengeld in Eilverfahren vor den Sozialgerichten regelmäßig im Wege der Regelungsanordnung gemäß § 86b Abs. 2 Satz 2 SGG verfolgt werden (Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 17. Juni 2011 - Az. L 4 KR 76/11 B ER).

(11.08.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Arbeitslosengeld II und einzusetzendes Vermögen

Einer Bewilligung von ALG II (Hartz 4) steht zu verwertendes Vermögen solange entgegen, bis es verbraucht ist. Bei nachträglicher Aufhebung der Leistungsbewilligung nach § 45 SGB X wegen fehlender Hilfebedürftigkeit aufgrund von vorhandenem einzusetzendem Vermögen ist die gesamte überzahlte Leistung zu erstatten. Eine Beschränkung des Rückforderungsbetrags der Höhe nach auf den Wert des zu verwertenden Vermögens erfolgt nicht (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.07.2011, Az. L 12 AS 4994/10).

(08.08.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Krankenversicherungsrecht) - Anspruch auf zweiten Elektro-Rollstuhl nur im Ausnahmefall

Zum Ausgleich einer Behinderung im Bereich der Mobilität haben Versicherte gegenüber ihrer gesetzlichen Krankenkasse einen Anspruch auf Versorgung mit einem geeigneten Elektro-Rollstuhl. Ein zweiter Elektro-Rollstuhl muss hingegen regelmäßig nicht gewährt werden. Etwas anderes gilt erst dann, wenn der Erst-Rollstuhl regelmäßig über längere Zeit nicht verfügbar ist, ein passender Ersatz-Rollstuhl nicht gestellt werden kann und der Versicherte deshalb über längere Zeit überwiegend bettlägerig ist (Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 19.05.2011, Az. L 8 KR 310/08).

(05.08.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Unfallversicherungsrecht) - Unfallversicherungsschutz auf Dienstreisen

Bei einer Dienstreise besteht grundsätzlich gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Ereignet sich ein Unfall hingegen bei einem Fußballspiel im Rahmen der Dienstreise, so handelt es sich in der Regel nicht um einen versicherten Arbeitsunfall (Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 15.03.2011, Az. L 3 U 64/06).

(02.08.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Rechtswidrigkeit eines Aufhebungs- und Rückforderungsbescheids im SGB II

Bevor ein Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid betreffend Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz 4) erlassen wird, ist dem Betroffenen gem. § 24 SGB X (Anhörung) Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern. Die Anhörung der Mutter des Betroffenen reicht insoweit nicht aus; ein gleichwohl ergangener Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid ist rechtswidrig (Bundessozialgericht, 07.07.2011, Az. B 14 AS 144/10 R).

(01.08.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Krankenversicherungsrecht) - Ausschluss von der Familienversicherung nach § 10 Abs. 3 SGB V

In der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 bis 8, 11 oder 12 SGB V pflichtversichert oder nicht freiwillig versichert sind, nicht versicherungsfrei oder nicht von der Versicherungspflicht befreit sind; dabei bleibt die Versicherungsfreiheit nach § 7 SGB V außer Betracht, nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind und kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches überschreitet;  für geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1, § 8a des Vierten Buches beträgt das zulässige Gesamteinkommen 400 € (§ 10 Abs. 1 SGB V). Kinder sind jedoch nach § 10 Abs. 3 SGB V nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist, also insbesondere privat krankenversichert ist, und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2011: 49.500 € = 4.125 € monatlich) übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist. Diese Regelung ist verfassungsgemäß (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom vom 14. Juni 2011, Az. 1 BvR 429/11).

(26.07.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht - Versicherungspflicht des  Online-Journalismus nach dem KSVG

Selbständige Künstler und Publizisten werden in der Rentenversicherung der Angestellten, in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der sozialen Pflegeversicherung versichert, wenn sie die künstlerische oder publizistische Tätigkeit erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausüben und im Zusammenhang mit der künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit nicht mehr als einen Arbeitnehmer beschäftigen, es sei denn, die Beschäftigung erfolgt zur Berufsausbildung oder ist geringfügig (§ 1 Künstlersozialversicherungsgesetz - KSVG). Ein Online-Journalist, der von ihm verfasste aktuelle Beiträge auf einer eigenen Website kostenlos zur Verfügung stellt und Einnahmen überwiegend durch den Verkauf von Werbeflächen auf dieser Website erzielt, unterliegt so der Versicherungspflicht nach dem KSVG (Urteil des BSG vom 21.07.2011, Az.  B 3 KS 5/10 R).

(22.07.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Rentenversicherungsrecht) - Verbindlichkeit eines Vergleichs im sozialrechtlichen Verfahren

Ein gerichtlicher Vergleich, in dem sich der Versicherte mit dem Rentenversicherungsträger über die Zuordnung von Zeiten nach dem FRG zu den Qualifikationsgruppen des SGB VI einigt, ist verbindlich. Eine nachträgliche Überprüfung nach § 44 SGB X ist nicht möglich (LSG Baden-Württemberg Urteil vom 9.6.2011, L 10 R 3494/08).

(18.07.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Unfallversicherungsrecht) - Unfallversicherungsschutz für Schüler

Kraft Gesetzes sind in der gesetzlichen Unfallversicherung auch Schüler während des Besuchs von allgemein- oder berufsbildenden Schulen und während der Teilnahme an unmittelbar vor oder nach dem Unterricht von der Schule oder im Zusammenwirken mit ihr durchgeführten Betreuungsmaßnahmen versichert (§ 2 Abs. 1 Nr. 8 b SGB VII). Wird einem Schüler unmittelbar vor Beginn des Unterrichts schwindelig und begibt er sich deshalb in den Waschraum der Toilette, um sich zu erfrischen, steht er im Waschraum der Toilette unter Versicherungsschutz nach § 2 Abs. 1 Nr. 8 b SGB VII (LSG Baden-Württemberg, 09.06.2011, Az. L 10 U 1533/10).

(14.07.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Hinzuverdienstgrenzen im SGB II erhöht

Die Möglichkeiten für Arbeitslosengeld-II-Empfänger, hinzu zu verdienen, wurden zum 1. Juli ausgeweitet. Grundsätzlich gilt weiterhin, dass Einkommen auf einen Grundsicherungsanspruch angerechnet wird. Um Hartz-IV-Empfänger schneller wieder an Arbeit heranzuführen, wird aber nicht das gesamte Einkommen angerechnet. Wie gehabt, bleibt der Freibetrag in Höhe der ersten 100,- €  vom Erwerbseinkommen erhalten. Neu ist, dass bei dem erwirtschafteten Einkommen zwischen 100,- und 1.000,- € (bislang: 100,- bis 800,- €) künftig zu 20 Prozent nicht angerechnet wird. Einkommen, das darüber liegt, bleibt weiterhin zu zehn Prozent anrechnungsfrei (BReg online, Artikel vom 30.06.2011).

(11.07.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Unfallversicherungsrecht) - Rezension

In der aktuellen Ausgabe der Advoice (Ausgabe 2/2011, S. 60) finden Sie eine von Rechtsanwalt Mathias Klose verfasste Rezension des Werks “Eberhard Eichenhofer / Ulrich Wenner (Hrsg.), Kommentar zum SGB VII, Gesetzliche Unfallversicherung, Wannagat Sozialgesetzbuch, 1. Auflage 2011, Luchterhand”.

(11.07.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Ausbildungsförderung) - BAföG-Förderung bei mehrfachem Wechsel des Studienfachs

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass bei der Berechnung des Zeitpunktes, ab dem die Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für ein Studium nach Fachrichtungswechsel aus wichtigem Grund (§ 7 Abs. 3 BAföG) nur noch als verzinsliches Bankdarlehen nach § 17 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BAföG gewährt wird, die Fachsemester aller vorangegangenen, nicht abgeschlossenen Studiengänge zu berücksichtigen sind. Die weitere  Ausbildung ist nicht mehr für die gesamte Regelstudienzeit wie ein Erststudium durch hälftigen Zuschuss und hälftiges zinsfreies Staatsdarlehen zu fördern. Vielmehr ist die vorangegangene, in Normalform voll geförderte Ausbildungszeit anzurechnen (BVerwG, Az. 5 C 13.10, Urteil vom 30. Juni 2011, PM 55/11).

(06.07.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Krankenversicherungsrecht) - Erhebung von Krankenkassenzusatzbeiträgen unwirksam

Erhebt eine Krankenkasse (hier: City BKK) Zusatzbeiträge (hier: monatlich 8,00 bzw. 15,00 €), muss sie ausreichend auf das Sonderkündigungsrecht der Mitglieder nach § 175 Abs. 4 S. 5 SGB V hinweisen. Der Hinweis müsse klar, vollständig, verständlich und eindeutig sein. Er müsse durch seine Stellung im Text und die drucktechnische Gestaltung dem durchschnittlichen Empfänger verdeutlichen, dass er den Zusatzbeitrag oder dessen Erhöhung durch einen Kassenwechsel vermeiden könne. Ein im Kleingedruckten verstecktes Gesetzeszitat erfüllt die Hinweispflicht nicht. Bis zur Nachholung einer gesetzeskonformen Belehrung müssen Mitglieder keine Zusatzbeiträge zahlen. Die Krankenkasse muss bereits gezahlte Zusatzbeiträge erstatten.

(04.07.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Elterngeld) - Berücksichtigung der Elternzeit bei der Berechnung des Elterngelds zulässig

Das Elterngeld wird in Höhe von 67 % des in den zwölf Kalendermonaten vor der Geburt des Kindes durchschnittlich erzielten monatlichen Erwerbseinkommens bis zu einem Höchstbetrag von 1800 € monatlich für zwölf oder vierzehn volle Monate gezahlt, in denen die berechtigte Person kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielt. Bei der Bestimmung der für die Einkommensermittlung maßgeblichen zwölf Kalendermonate bleiben die Zeiten des Bezugs von Elterngeld für ein älteres Kind oder Mutterschaftsgeld unberücksichtigt. Einbezogen werden dagegen Monate, in denen der anspruchstellende Elternteil Elternzeit ohne den Bezug von Elterngeld wahrgenommen hat (§ 2 Abs. 7 BEEG). Diese Regelung ist verfassungsgemäß (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom vom 6. Juni 2011, Az. 1 BvR 2712/09)

(30.06.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Keine Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe gemäß § 144 SGB III

Wird einem Berufskraftfahrer wegen einer Verkehrsstraftat die Fahrerlaubnis entzogen und kündigt der Arbeitgeber daraufhin das Arbeitsverhältnis, weil er den Mitarbeiter nicht mehr beschäftigen kann, so war ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Ursache der Arbeitslosigkeit, weswegen grundsätzlich eine Sperrzeit beim Bezug des Arbeitslosengelds (§ 144 SGB III) eintreten kann. Es fehlt jedoch an der groben Fahrlässigkeit des Mitarbeiters bezüglich der Verursachung der Arbeitslosigkeit, wenn der Grund für den Entzug der Fahrerlaubnis lediglich eine fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs - ohne Einfluss berauschender Mittel - war und ihm auch wegen der Umstände des Einzelfalles kein leichtfertiges Verhalten vorgeworfen werden kann (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 8.6.2011, Az. L 3 AL 1315/11).

(24.06.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Erstattung von Nachhilfekosten nur unter bestimmten Voraussetzungen

Bei Schülerinnen und Schülern, die im SGB-II-Bezug stehen, wird eine schulische Angebote ergänzende angemessene Lernförderung berücksichtigt, soweit diese geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen (§ 28 Abs. 5 SGB II). Nachhilfeunterricht ist nur dann geeignet i.S.d. § 28 Abs. 5 SGB II, wenn er dazu beiträgt, die Leistungen zu stabilisieren oder zu verbessern bzw. die wesentlichen Lernziele zu erreichen. Ist dies nicht der Fall, verbessern sich die Noten trotz Nachhilfe etwa nicht, besteht kein Anspruch auf solche Leistungen der Teilhabe und Bildung (Sozialgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 5. Mai 2011, Az. S 26 AS 463/11 ER)

(21.06.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Schwerbehindertenrecht) - Feststellung des Gesamt-GdB bei Vorliegen mehrerer Funktionsbeeinträchtigungen

Auf Antrag des behinderten Menschen stellen die  zuständigen Behörden das Vorliegen einer Behinderung und den Grad der Behinderung (GdB) fest (§ 69 Abs. 1 S. 1 SGB IX). Liegen mehrere Funktionsbeeinträchtigungen vor, so sind Einzel-Grade der Behinderung anzugeben; bei der Ermittlung des Gesamt-Grads der Behinderung durch alle Funktionsbeeinträchtigungen dürfen jedoch die einzelnen Werte nicht addiert werden. Auch andere Rechenmethoden sind für die Bildung eines Gesamt-GdB ungeeignet. Maßgebend sind die Auswirkungen der einzelnen Funktionsbeeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen zueinander. Die Gesundheitsstörungen Zuckerkrankheit/Polyneuropathie (Einzel-Grad der Behinderung 40), Bluthochdruck/Durchblutungsstörungen des Herzens, abgelaufener Herzinfarkt (Einzel-GdB 20), seelische Störung (Einzel-GdB 20), Sehminderung beidseits (Einzel-GdB 10) sowie Funktionsbehinderung der Wirbelsäule (Einzel-GdB 10) begründen einen Gesamt-GdB von 50 (Bayerisches Landessozialgericht, Az. L 15 SB 108/09).

(14.06.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht/Krankenversicherungsrecht) - Kein Mehrbedarf für nicht verschreibungspflichtige Medikamente im SGB II

Hartz-IV-Bezieher haben neben einem Anspruch auf Regelleistung keine weiteren Ansprüche auf laufende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts wegen etwaiger Belastungen mit Kosten für nicht verschreibungspflichtige Medikamente (Bundessozialgericht - B 14 AS 146/10 R - 26.05.2011).

(06.06.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Keine Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe gemäß § 144 SGB III

Ein arbeitsvertragswidriges Verhalten, das nach arbeitsrechtlichen Grundsätzen keinen ausreichenden Grund für eine außerordentliche oder eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung darstellt, führt nicht zum Eintritt einer Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe nach § 144 Abs. 1 Nr. 1 SGB III beim Bezug von Arbeitslosengeld. Hat sich die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte hinsichtlich der Beurteilung, ob ein arbeitsvertragswidriges Verhalten zu einer solchen Kündigung berechtigt, nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses geändert, so ist die neue Rechtsprechung der Arbeitsgerichte jedenfalls dann zu Grunde zu legen, wenn der Bescheid über die Sperrzeit noch nicht bestandskräftig ist (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.5.2011, L 3 AL 5286/10).

(01.06.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Unfallversicherungsrecht) - Familiäre Gefälligkeitsarbeiten sind nicht gesetzlich unfallversichert

Arbeitnehmer sind während ihrer Arbeit gesetzlich unfallversichert. Dies gilt auch für Personen, die “wie Arbeitnehmer” tätig sind. Hilft ein Student seinen Eltern bei Eigenbauarbeiten, so handelt es sich allerdings um eine übliche und zu erwartende Gefälligkeitsleistung, die nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fällt (Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 15.03.2011, Az. L 3 U 90/09).

(30.05.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Schwerbehindertenrecht) - Voraussetzungen für das Merkzeichen “RF” im Behindertenrecht

Die Voraussetzungen für den Nachteilsausgleich “RF” sind wegen einer Harn- und Stuhlinkontinenz nicht gegeben, wenn eine praktisch bestehende Bindung an das Haus durch Versorgung mit Inkontinenzartikeln zumutbar verhindert wird und der Behinderte somit nicht generell vom Besuch öffentlicher Veranstaltungen ausgeschlossen ist (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 9.5.2011, Az. L 8 SB 2294/10).

(24.05.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Mietminderung und Kosten der Unterkunft im SGB II

Für Hartz-IV-Empfänger werden nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II Bedarfe für Unterkunft und Heizung (KdU) in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind. Mindert der Arbeitslosengeld-II-Empfänger die Miete gegenüber dem Vermieter, darf der Grundsicherungsträger grundsätzlich die Miete nicht ungemindert an den Vermieter gemäß § 22 Abs. 4 SGB II direkt auszahlen, sondern lediglich die Leistungen für die Unterkunft und Heizung entsprechend dem Maß der Minderung zu reduzieren (Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 19.4.2011, S 15 AS 2985/09).

(23.05.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Krankenversicherungsrecht) - Freies Krankenkassenwahlrecht für Mitglieder insolventer Krankenkassen

Die City BKK ist insolvent und schließt zum 30. Juni. Für die Versicherten der City BKK - und jeder anderen insolventen Krankenkasse - stellen sich in diesem Zusammenhang viele Fragen, insbesondere aufgrund der gehäuften Presseberichte, dass andere gesetzliche Krankenkassen die Aufnahme verweigern, insbesondere die Aufnahme alter oder kranker Personen. Dieses Vorgehen ist aber rechtswidrig. Die von der Insolvenz der City BKK betroffenen Mitglieder können zu jeder anderen gesetzlichen Krankenversicherung wechseln. Die Ausübung des Wahlrechts ist gegenüber der gewählten Krankenkasse zu erklären. Diese darf die Mitgliedschaft nicht ablehnen (§ 175 I 1, 2 SGB V). Die gewählte Krankenkasse hat nach Ausübung des Wahlrechts unverzüglich eine Mitgliedsbescheinigung auszustellen (§ 175 II 1 SGB V).

(20.05.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Schwerbehindertenrecht) - Bildung des Gesamt-GdB bei Vorliegen mehrerer Funktionsbehinderungen

Bei einem Einzel-Grad der Behinderung (GdB) von 20 für die Zuckerkrankheit, einem Einzel-GdB von 20 für den Bluthochdruck und einem Einzel-GdB von 10 für die Funktionsbehinderung der Wirbelsäule ist auch der zuerkannte Gesamt-GdB von 30 nicht zu beanstanden (Bayerisches Landessozialgericht, L 15 SB 108/09).

(16.05.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Elterngeld) - Stichtagsregelung zur Gewährung von Elterngeld rechtmäßig

Die Stichtagsregelung im Elterngeldrecht, die zwischen Eltern, deren Kind ab dem 1. Januar 2007 geboren ist, und Eltern, deren Kind vor diesem Zeitpunkt geboren ist, unterscheidet, verstößt nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG). Die durch die Stichtagsregelung bewirkte Ungleichbehandlung verstößt auch nicht gegen den Gleichheitssatz in Verbindung mit der Pflicht des Staates zum Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 Abs. 1 GG).  Die Regelung in § 27 Abs. 1 BEEG ist im Ergebnis verfassungsgemäß (Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 20. April 2011, Az. 1 BvR 1811/08, 1 BvR 1897/08).

(12.05.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Steuererstattungen mindern den Anspruch auf SGB-II-Leistungen

Eine während des Hartz-IV-Bezugs zufließende Steuerrückerstattung (hier: Einkommensteuer) verringert die Hilfebedürftigkeit und ist deshalb auf den Hartz-IV-Anspruch anzurechnen. Die Anrechnung als Einkommen wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass es um die Rückzahlung von Steuern geht, die der Leistungsberechtigte ursprünglich selbst zuviel gezahlt hat (Sozialgericht Berlin, Urteil vom 15. April 2011, Az. S 82 AS 37663/10).

(11.05.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Krankenversicherungsrecht) - Vergütungsvereinbarung zwischen einem Arzt und einem gesetzlich Krankenversicherten

Eine Vergütungsvereinbarung zwischen einem Arzt und einem gesetzlich Versicherten ist nur dann wirksam, wenn der gesetzlich versicherte Patient vor der Behandlung ausdrücklich verlangt, auf eigene Kosten behandelt zu werden und dies dem Arzt schriftlich bestätigt. Nur dann hat der Arzt einen Vergütungsanspruch gemäß der ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ) unmittelbar gegen den Patienten (AG München, Az. 163 C 34297/09, PM 21/11 v. 02.05.2011).

(10.05.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Unfallversicherungsrecht) - Unentgeltliche Nachbarschaftshilfe und Unfallversicherungsschutz

Auch unentgeltliche Nachbarschaftshilfsarbeiten können unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (SGB VII) fallen und im Versicherungsfall, insbesondere einem Arbeitsunfall, Leistungsansprüche gegen die gesetzliche Unfallversicherung begründen. Unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht nicht ein Beschäftigter, sondern auch wer beschäftigungsähnlich handelt. Dann ist das Haftungsrisiko dem nutznießenden Unternehmen zuzurechnen. Dies war der Fall gewesen, weil der Verunfallte mit seinem Fachkönnen und entsprechend dem Willen des Nachbarn umfangreichere Malerarbeiten von wirtschaftlichem Wert erbracht hatte (BayLSG, Urteil vom 29. März 2011, Az. L 3 U 255/10).

(09.05.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Geldgeschenke der Eltern verringern den Anspruch auf SGB-II-Leistungen

Bleibt unklar, ob die Geldzahlung von Verwandten zur Unterstützung eines Hartz IV Empfängers ein Geschenk oder nur ein Darlehen sein sollte, geht dies zu Lasten des Hartz IV Empfängers. Die Zahlung ist als Einkommen leistungsmindernd auf den Hartz IV Anspruch anzurechnen (SG Berlin, Az. S 157 AS 26445/08, PM v. 11.04.2011).

(05.05.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Sozialhilferecht/Pflegeversicherungsrecht) - Rückforderung von Schenkungen durch den Sozialhilfeträger

Die Mutter hatte ihrer Tochter ein Hausgrundstück geschenkt übertragen. Im Rahmen von Sanierungsarbeiten schenkte die Mutter der Tochter 2002 rund € 7.500,- € und 2003 ca. 5.500,- € jeweils in bar. Von 2006 bis 2007 hielt sich die Mutter, die pflegebedürftig geworden war, dann in einem Pflegeheim auf. Ihre Rente reichte aber nicht, die anfallenden Kosten zu decken, so dass sie ergänzende Sozialhilfe erhielt. Der Sozialhilfeträger, auf den etwaige Ansprüche der Mutter gem. § 94 SGB XII übergegangen waren, forderte daraufhin von ihm bezahlte Kosten von knapp über 12.000,- €  wegen Verarmung der Schenkerin gemäß § 528 BGB zurück. Die beklagte Tochter weigerte sich und gab an, die Zahlungen ihrer Mutter seien nicht nur für sie alleine, sondern auch für ihren Ehegatten und ihre Kinder bestimmt gewesen. Sie sollten als Weihnachts- und Geburtstagsgeschenke für einige Jahre im Voraus gedacht sein. Diese Argumentation überzeugte das Gericht allerdings nicht und verurteilte die beschenkte Tochter zur Rückzahlung der rund 12.000,- € an den Träger der Sozialhilfe (Landgericht Coburg, Az. 13 O 784/09, PM 472/11 v. 21.04.2011).

(04.05.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Opferentschädigungsrecht) - OEG und psychische Schädigungsfolgen

Wer infolge eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs erkrankt, hat Anspruch auf Opferentschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) i.V.m. Bundesversorgungsgesetz (BVG). Wird eine durch den Angriff verursachte psychische Erkrankung durch die Flucht des Täters vor der Strafvollstreckung verschlimmert, so sei dies ebenfalls eine Folge der Gewalttat (Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 09.03.2011, Az. L 4 VE 14/10).

(02.05.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Unfallversicherungsrecht) - Kein Unfallversicherungsschutz für Behörden-Skimeisterschaften 

Unfälle beim Betriebssport sind vom Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung nur unter engen Voraussetzungen erfasst. Das Bayerische Landesssozialgericht hat für die Bayerische Behörden-Skimeisterschaft der Inneren Verwaltung entschieden, dass ein verunglückter Teilnehmer keine Leistungen des Bayerischen Gemeindeunfallversicherungsverbandes beanspruchen kann (Bayer. Landessozialgericht, Urteil vom 22. Februar 2011, Az. L 3 U 445/10).

(28.04.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht/Unfallversicherungsrecht) - Volle Anrechnung der Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf das Arbeitslosengeld II ist zulässig

Die Betroffenen erhalten seit mehreren Jahren infolge eines Arbeitsunfalls eine Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung (SGB VII). Im Jahr 2005 wurde ihnen dann auch Arbeitslosengeld II (Hartz IV) bewilligt, wobei der Grundsicherungsträger jeweils die Verletztenrente voll als leistungsminderndes Einkommen berücksichtigte. Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts ist dieses Vorgehen rechtmäßig und verletzt die Betroffenen nicht in ihren Grundrechten (BVerfG, 16.03.2011, Az. 1 BvR 591/08, 593/08).

(26.04.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht - Keine Berufung per E-mail

Das Bayerische Landessozialgericht hat klargestellt, dass E-mails zur Einlegung von Rechtsmitteln nicht den gesetzlichen Formerfordernissen des sozialgerichtlichen Verfahrensrechts genügen (BayLSG, 29.03.2011, Az. L 8 AS 75/11).

(20.04.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Rechtswidriger Ein-Euro-Job kann Anspruch auf Wertersatz begründen

Für erwerbsfähige Hilfebedürftige, die keine Arbeit finden können, sollen gem. § 16d SGB II Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden. Werden Gelegenheiten für im öffentlichen Interesse liegende, zusätzliche Arbeiten gefördert, ist den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zuzüglich zum Arbeitslosengeld II (Hartz IV) eine angemessene Entschädigung für Mehraufwendungen zu zahlen, sog. ein-Euro-Jobs. Ist der ein-Euro-Job aber rechtswidrig, etwa weil er keine “zusätzliche Arbeit” i.S.d. § 16d SGB II darstellt, kann der Hilfebedürftige einen Anspruch auf Wertersatz gegen das Jobcenter haben. Hinsichtlich der Höhe des Erstattungsanspruchs ist davon auszugehen, dass das Jobcenter für die Arbeit des hilfebedürftigen Klägers das übliche Arbeitsentgelt nach dem Tarifvertrag für das Speditionsgewerbe hätte aufwenden müssen und dem hieraus resultierenden Betrag die von dem Beklagten erbrachten Grundsicherungsleistungen (einschließlich der zu tragenden Aufwendungen für die gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung) gegenüber zu stellen sind (Bundessozialgericht, 13.04.2011, Az. B 14 AS 98/10 R).

(18.04.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Krankenversicherungsrecht) - „Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler“ für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung rechtswidrig

Für freiwillige Mitglieder der Krankenkassen wird die Beitragsbemessung einheitlich durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen geregelt (§ 240 SGB V). Die insoweit erlassenen „Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler“ sind vom Vorstand des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen erlassen worden, der aber hierzu nach Ansicht des Hessischen Landessozialgerichts nicht hinreichend demokratisch legitimiert sei. Dementsprechend ist - entgegen § 3  „Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler“ - bei der Bemessung der Versicherungsbeiträge von freiwilligen Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 9 SGB V) die Auszahlung aus einer privaten Lebensversicherung nicht zu berücksichtigen (Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 21.02.2011, Az.: L 1 KR 327/10 B ER).

(11.04.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Opferentschädigungsrecht) - OEG und Stalking

Stalking-Opfer, d.h. Personen, die unter beharrlichen Nachstellungen gelitten haben, können wegen der Schädigungsfolgen (hier: posttraumati­schen Belastungsstörung (PTBS) mit Erschöpfungs- und Angstzuständen, Nervosität, Konzentrations- und Schlafstörungen) einen Anspruch auf Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz - OEG - haben. Nach Auffassung des Bundessozialgerichts ist Stalking zwar nicht generell als “tätlicher Angriff” im Sinne des OEG zu werten. Dieser Begriff setzt nämlich grundsätzlich eine in feindlicher Willensrichtung unmittelbar auf den Körper eines anderen zielende gewaltsame Einwirkung voraus. Je geringer dabei die Kraftanwendung durch den Täter ist, desto genauer muss geprüft werden, inwiefern durch die Handlung eine Gefahr für Leib oder Leben des Opfers bestand. Die Drohung mit Gewalt ist nur dann als tätlicher Angriff anzusehen, wenn die Gewaltanwendung unmittelbar bevorsteht. Hingegen reichen “gewaltlose”, insbesondere psychische Einwirkungen, auf das Opfer für einen Entschädigungsanspruch gemäß dem OEG nicht aus (BSG, 07.04.2011, Az. B 9 VG 2/10 R).

(08.04.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arzthaftung) - Ärztlicher Vergütungsanspruch nach Behandlungsfehler

Bei einem (zahn-) ärztlichen Behandlungsvertrag setzt der Verlust des Vergütungsanspruchs wegen vertragswidrigen Verhaltens nach § 628 Abs. 1 Satz 2 Fall 2 BGB nicht voraus, dass das vertragswidrige Verhalten als schwerwiegend oder als wichtiger Grund im Sinne des § 626 BGB anzusehen ist.  Ein geringfügiges vertragswidriges Verhalten lässt die Pflicht, die bis zur Kündigung erbrachten Dienste zu vergüten, unberührt. Ein (zahn-) ärztlicher Behandlungsfehler kann vertragswidriges Verhalten im Sinne des § 628 Abs. 1 Satz 2 Fall 2 BGB sein (BGH, Urteil vom 29. März 2011 - VI ZR 133/10).

(05.04.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)


 

Sozialrecht (Elterngeld) - Pflegeeltern haben keinen Anspruch auf Elterngeld

Wenn eine Familie ein Pflegekind aufnimmt, steht den Pflegeeltern kein Elterngeld nach dem Bundeselterngeldgesetz (BEEG) zu. Elterngeld steht nur demjenigen zu, der mit seinem leiblichen Kind oder einem diesem gleichgestellten, angenommenen bzw. adoptierten Kind in einem Haushalt lebt (§ 1 I, III BEEG). Einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 GG) sah das Gericht nicht (SG Detmold, Urteil vom 28.03.2011, Az. S 15 EG 29/10).

(04.04.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)


 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - § 7 Abs. 4a SGB II ist nicht anwendbar auf alleinerziehende Hilfebedürftige, die sich in Elternzeit befinden

Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) erhält nicht, wer sich ohne Zustimmung des persönlichen Ansprechpartners außerhalb des in der Erreichbarkeits-Anordnung (EAO) definierten zeit- und ortsnahen Bereiches aufhält (§ 7 Abs. 4a SGB II). Im zeit- und ortsnahen Bereich hält sich auf, wer in der Lage ist, unverzüglich  Mitteilungen des Arbeitsamtes persönlich zur Kenntnis zu nehmen, das Arbeitsamt aufzusuchen, mit einem möglichen Arbeitgeber oder Träger einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme in Verbindung zu treten und bei Bedarf persönlich mit diesem zusammenzutreffen und eine vorgeschlagene Arbeit anzunehmen oder an einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme teilzunehmen. Der Arbeitslose hat deshalb sicherzustellen, dass das Arbeitsamt ihn persönlich an jedem Werktag an seinem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt unter der von ihm benannten Anschrift (Wohnung) durch Briefpost erreichen kann (§ 1 Abs. 1 EAO). Dies gilt jedoch  wiederum nicht für alleinerziehende Hilfebedürftige, die sich in Elternzeit befinden. Für alleinerziehende Hilfebedürftige, die sich in Elternzeit befinden, ist also der außerhalb des in der Erreichbarkeits-Anordnung definierten zeit- und ortsnahen Bereiches ohne negative Rechtsfolgen (SG Karlsruhe Urteil vom 14.3.2011, S 5 AS 4172/10).

(29.03.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht - Kein Kurzarbeitergeld für Leiharbeitsunternehmen

Arbeitnehmer haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld bei erheblichem Arbeitsausfall. Dies gilt nicht, wenn er branchenüblich und damit vermeidbar ist. Hiervon sei auszugehen, wenn Leiharbeitnehmer nicht beschäftigt werden können. Ein Anspruch der Leiharbeitnehmer auf Kurzarbeitergeld gem. § 169 SGB III sei daher zu verneinen (Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 18.03.2011, Az.: L 7 AL 21/08).

(22.03.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld nach Kündigung wegen Verlust des Führerscheins rechtmäßig

Die Voraussetzungen einer Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld I nach dem SGB III sind bei Verlust der Fahrerlaubnis wegen einer privaten Trunkenheitsfahrt eines als Omnibusfahrer beschäftigten Versicherten grundsätzlich erfüllt. Dies ist als arbeitsvertragswidriges Verhalten zu werten, das ohne vorherige Abmahnung eine fristlose, außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber rechtfertigen kann. Von einer allein zulässigen personenbedingten, keine Sperrzeit begründenden Kündigung ist dabei nicht auszugehen (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.2.2011, Az. L 8 AL 3458/10).

(21.03.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Krankenversicherungsrecht) - Festbeträge für Cholesterinsenker sind rechtmäßig

Die vom gemeinsame Bundesausschuss im Jahr 2004 vorgenommene Zusammenfassung der Cholesteriensenker in einer Festbetragsgruppe (§ 35 SGB V) ist rechtlich nicht zu beanstanden. Festbeträge für Cholesterinsenker (Gruppe der HMG-CoA-Reduktasehemmer) sind rechtmäßig (Bundessozialgericht, 01.03.2011, Az. B 1 KR  7/10 R, B 1 KR 10/10 R, B 1 KR 13/10 R).

(16.03.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Sozialhilferecht) - Schulgeld für Besuch einer Privatschule wird im SGB XII nicht erstattet

Leistungen der Eingliederungshilfe im Rahmen der Sozialhilfe sind u.a. Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung, insbesondere im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht und zum Besuch weiterführender Schulen einschließlich der Vorbereitung hierzu (§ 54 SGB XII). Kann der besondere sonderpädagogische Bedarf in einer staatlichen Förderschule erbracht werden, so muss der Sozialhilfeträger das Schulgeld für den Besuch einer Privatschule nicht übernehmen (Hessisches Landessozialgericht, Az. L 9 SO 7/09).

(10.03.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Rentenrecht) - Rentenversicherungspflicht Selbständiger auf Antrag

Auf Antrag versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung sind Personen, die nicht nur vorübergehend selbständig tätig sind, wenn sie die Versicherungspflicht innerhalb von fünf Jahren nach der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit oder dem Ende einer Versicherungspflicht aufgrund dieser Tätigkeit beantragen (§ 4 Abs. 2 SGB VI). Diese (nur) auf Antrag des Berechtigten begründete Versicherungspflicht nach § 4 Abs. 2 SGB VI tritt kraft Gesetzes ein und kann nicht durch Rücktritt, Widerruf oder Kündigung beendet werden (Landessozialgericht Baden-Württemberg, 15.02.2011, Az. L 13 R 741/10).

(07.03.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Sozialversicherungsrecht) - Gemeinnütziger Verein muss Künstlersozialabgabe für Öffentlichkeitsarbeit bezahlen

Ein gemeinnütziger Verein wird zur Künstlersozialabgabe herangezogen, soweit er im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit nicht nur gelegentlich Aufträge an selbständige Künstler vergibt. Die Klage des Vereins gegen den Heranziehungsbescheid der Deutschen Rentenversicherung (DRV) blieb erfolglos, da er ein abgabepflichtiges Unternehmen sei, “weil er künstlerische Leistungen zur Öffentlichkeitsarbeit und Werbung verwerte”, z.B. Einladungsflyer, Briefbögen, Visitenkarten, Logo, Bildbearbeitungen und Plakate den Internetauftritt (Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 25.02.2011, Az. S 34 R 321/08).

(04.03.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Krankenversicherungsrecht) - Krankenkasse muss Zuschuss zum Rollstuhlbasketball bezahlen

Ein Querschnittsglähmter kann dauerhaft Anspruch auf finanzielle Förderung des
Rollstuhlsports haben, wenn dies zur Unterstützung der medizinischen Rehabilitation notwendig ist. Der Krankenkasse ist die Berufung auf die von den Rehabilitationsträgern geschlossene Rahmenvereinbarung, die eine zeitliche Begrenzung des Anspruchs vorsieht, verwehrt. Dies gilt auch dann, wenn die Krankenkasse in der Vergangenheit den Gruppensport bereits finanziell unterstützt hat (Sozialgericht Detmold, Az. S 5 KR 172/09, PI 10.02.2011).

(01.03.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - TV gehört nicht zur Erstausstattung einer Wohnung im SGB II

Zur Erstausstattung einer Wohnung (§ 23 III SGB II) gehören nach ständiger Rechtsprechung des BSG wohnraumbezogene Gegenstände, die für eine geordnete Haushaltsführung und ein an den herrschenden Lebensgewohnheiten orientiertes Wohnen erforderlich sind. Hierzu zählt ein Fernsehgerät nicht (Bundessozialgericht, 24.02.2011, Az. B 14 AS 75/10 R).

(28.02.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Elterngeldrecht) - Regelungen zur Berechnung des Elterngeldes nach Bezug von Streikgeld, Krankengeld oder Arbeitslosengeld verfassungsgemäß

Elterngeld wird grundsätzlich nach dem Einkommen aus Erwerbstätigkeit berechnet, das in den zwölf Kalendermonaten vor der Geburt des Kindes durchschnittlich erzielt worden ist. Als Einkommen ist dabei die Summe der positiven Einkünfte im Sinne des Einkommenssteuerrechts zu berücksichtigen. Bei der Bestimmung der für die Einkommensermittlung maßgebenden zwölf Kalendermonate bleiben nur Monate unberücksichtigt, in denen die berechtigte Person für ein älteres Kind Elterngeld oder Mutterschaftsgeld bezogen hat oder in denen wegen einer auf die Schwangerschaft zurückzuführenden Erkrankung Erwerbseinkommen weggefallen ist. Der 10. Senat des Bundessozialgerichts hat am 17. Februar 2011 entschieden, dass weder Streikgeld noch Krankengeld oder Arbeitslosengeld als Einkommen aus Erwerbstätigkeit im Sinne der Vorschriften des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) anzusehen ist. Auch können Kalendermonate, in denen die berechtigte Person anstelle von Arbeitsentgelt Streikgeld, Krankengeld oder Arbeitslosengeld bezogen hat, nicht bei der Bestimmung der zwölf für die Einkommensermittlung maßgebenden Kalendermonate vor der Geburt des Kindes unberücksichtigt bleiben, mit der Folge, dass Arbeitsentgelt aus weiter zurückliegenden Kalendermonaten heranzuziehen wäre (BSG, PM 8/11, Az. B 10 EG 17/09 R, 20/09 R, 21/09 R)

(23.02.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Rentenrecht) - Kürzung der Erwerbsminderungsrenten auch bei Rentenbeginn vor dem 60. Lebensjahr rechtmäßig

Die Einführung eines gekürzten Zugangsfaktors in der gesetzlichen Rentenversicherung bei Beginn der Erwerbsminderungsrente vor Vollendung des 63. Lebensjahres durch § 77 II 1  Nr. 3 SGB VI ist verfassungsgemäß. Aber auch den Versicherten, die vor Vollendung des 60. Lebensjahres eine Erwerbsminderungsrente beantragen, ist eine Kürzung des Zugangsfaktors zumutbar, weil sie von der vom Gesetzgeber gleichzeitig eingeführten erhöhten Zugangszeit und vom früheren Rentenbezug profitieren (BVerfG, Beschluss vom 11. Januar 2011, Az. 1 BvR 3588/08, 1 BvR 555/09).

(21.02.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Anrechnung von Elterngeld auf SGB-II-Leistungen rechtmäßig

Während bis Ende Dezember 2010 das Elterngeld in Höhe von 300,00 € monatlich nicht auf die Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II angerechnet wurde, müssen Hilfebedürftige nunmehr die Berücksichtigung dieser Zahlungen aufgrund der zulässigen Gesetzesänderung zum Jahr 2011 hinnehmen (Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 19.01.2011, Az. S 8 AS 37/11 ER).

(17.02.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Krankenversicherungsrecht) - Anspruch Krankenversicherter auf Versorgung mit einem C-Leg

Oberschenkelamputierte Krankenversicherte haben Anspruch auf eine technisch hochwertige prothetische Versorgung. Ob ein microprozessorgesteuertes hydraulisches Gelenk, mit dem ein variantenreiches Gehen wieder möglich sein kann (sog. C-Leg), für einen Versicherten geeignet ist, muss aufgrund einer Prognose entschieden werden. Dabei ist der Aktivitätsgrad des Betroffenen sowie seine Fähigkeit zu berücksichtigen, die technischen Möglichkeiten beim Laufen umzusetzen (SG Detmold, S 5 KR 307/07).

(16.02.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Pflegeversicherungsrecht/Krankenversicherungsrecht) - Anspruch schwerstkranker Kinder auf 24-stündige Pflege

Wird die 24-stündige Behandlungspflege von einer anderen Pflegekraft erbracht als die Grundpflege, sind die Kosten für die Behandlungspflege in vollem Umfang von der gesetzlichen Krankenkasse zu zahlen. Dabei darf sie weder den Zeitaufwand für Grundpflege noch das Pflegegeld in Abzug bringen (Hessisches Landessozialgericht, Urteile vom 09.12.2010, Az. L 1 KR 187/10, L 1 KR 189/10.

(14.02.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Hartz IV im Jahr 2011 nach der Grundsatzentscheidung des BVerfG: Widerspruch und Klage erheben

Das Bundesverfassungsgerichts hat bereits vor über einem Jahr, am 09.02.2010, entschieden (Az. 1 BvL 1/09, 3/09, 4/09), dass die Vorschriften des SGB II (Hartz IV), die die Regelleistung für Erwachsene und Kinder betreffen, nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Die Vorschriften sollten aber bis zur Neuregelung, die der Gesetzgeber entsprechend der Forderung des Bundesverfassungsgerichts bis zum 31. Dezember 2010 hätte treffen müssen, weiter anwendbar bleiben. Bis zum 31.12.2010 kam jedoch eine Neuregelung nicht zu Stande. Vielmehr werden weiterhin die bisherigen, verfassungswidrigen gesetzlichen Regelungen des SGB II angewendet. Hartz-IV-Empfängern kann daher nur geraten werden, gegen diese rechtswidrigen Bescheide, jedenfalls wenn sie nicht für vorläufig erklärt worden sind, Widerspruch zu erheben und gegebenenfalls Klage vor dem Sozialgericht zu erheben.

(10.02.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Schwerbehindertenrecht/Krankenversicherungsrecht) - Krankenkasse muss Therapiedreirad für ein behindertes Kind bezahlen

Die Krankenkasse muss die Kosten eines Therapiedreirads tragen. Behinderte sind beim Gebrauch eines Hilfsmittels nicht mit Gesunden vergleichbar. Ein Therapiedreirad ist bei behinderten Minderjährigen (hier: Angelman-Syndrom) im Grundschulalter ein geeignetes Hilfsmittel, wenn hierdurch die soziale Integration in die Gruppe Gleichaltriger ermöglicht wird. Die Integration wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass das Dreirad nur bei Anwesenheit von Erwachsenen genutzt werden kann (Sozialgericht Fulda, Urteil vom 16.12.2010, Az. S 11 KR 7/09).

(09.02.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Sozialversicherungsrecht) - Betriebserwerber haftet nicht für Sozialversicherungsbeitragsschulden des Betriebsveräusserers 

Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über (Betriebsübergang), so tritt dieser gemäß § 613a BGB in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Der Betriebserwerber haftet aber nicht für Sozialversicherungsbeitragsschulden des Betriebsveräusserers. § 613a BGB erfasst nicht Gesamtsozialversicherungsbeiträge nach dem SGB IV. Die Regelungen des Betriebsüberganges nach § 613a BGB ist ausschließlich dem privaten Arbeitsrecht zuzuordnen und erfassten Beitragspflichten nach dem SGB IV nicht (Bayerisches Landessozialgericht, 03.02.2011, Az. L 5 R 848/10 B ER).

(07.02.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Lotteriegewinn wird auf Hartz-IV-Leistungen angerechnet

Der Lotteriegewinn eines Hartz-IV-Empfängers mindert seinen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung, weil der Gewinn darauf als Einkommen anzurechnen ist. Das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in einem jetzt veröffentlichten Urteil. Der Kläger hatte in der Lotterie “Aktion Mensch” 500,- € gewonnen. Gegen die Anrechnung auf seine Hartz-IV-Leistungen in zwei Monatsbeträgen von 250,- € hatte er erfolglos Widerspruch und Klage erhoben. Auch mit seiner Berufung drang er nicht durch. Die Essener Richter argumentierten, der Lotteriegewinn sei wie andere Glücksspielgewinne als Einkommen anzusehen. Der Gewinn verringere damit die Hilfebedürftigkeit des Klägers. Der Kläger hatte eingewandt, er habe seit dem Jahr 2001 945,- € in sein Los investiert. Damit habe er unter dem Strich überhaupt keinen Gewinn, sondern Verluste erzielt. Dieses Argument ließen die Sozialrichter nur für den letzten Monatsbetrag gelten. Lediglich die dafür gezahlten 15,- € durfte der Kläger vom Gewinn von 500,- € abziehen. Zwischen dem für die Monate und Jahre davor gezahlten Einsatz und dem Lotteriegewinn sah das Landessozialgericht dagegen keinen ausreichenden Zusammenhang mehr (Urteil des LSG NRW vom 13.12.2010, PM 25.01.11, Az. L 19 AS 77/09)

(03.02.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitsförderung) - Kein Kurzarbeitergeld für Arztpraxismitarbeiter wegen Rückgang der Patientenzahlen

Arbeitnehmer haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld bei erheblichem Arbeitsausfall, soweit dieser auf wirtschaftlichen Gründen beruht. Hiervon ist aber nicht auszugehen, wenn aufgrund gesetzlicher Änderung im Gesundheitsrecht die Patientenzahlen rückläufig sind. Die Klage eines Arztes, der Kurzarbeitergeld für Praxismitarbeiterinnen beantragt hatte, blieb daher ohne Erfolg (LSG Hessen, Urteil vom 28.01.2011, Az. L 7 AL 80/08).

(02.02.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Sozialversicherungsrecht) - Mitglieder des Mc Donald’s-“board of directors” unterliegen der Sozialversicherungspflicht

Der 12. Senat des Bundessozialgerichts hat entschieden, dass die Mitglieder des “board of directors” einer US-Kapitalgesellschaft - Mc Donalds’s Deutschland Inc. -  der Sozialversicherungspflicht in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung unterliegen und nicht versicherungsfrei sind. Die für Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht geltende Ausnahmebestimmungen finden vorliegend keine - entsprechende - Anwendung. Mithin sind Sozialversicherungsbeiträge auch für die Mitglieder des “board of directors” abzuführen (BSG, 12. Januar 2011, Az. B 12 KR 17/09 R).

(31.01.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Unfallversicherungsrecht) - Verletztenrente nach einem Arbeitsunfall

Ein Anspruch gegen des Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) auf Verletztenrente infolge eines Arbeitsunfalls entsteht nur dann, wenn die rentenberechtigende Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von wenigstens 20 v.H. mehr als 26 Wochen anhält (Mindestdauer der MdE). Entsteht auf Grund einer Verschlechterung der zunächst nicht (mehr) rentenberechtigenden Unfallfolgen eine MdE in rentenberechtigendem Umfang, also mindestens 20 v.H. jenseits der 26. Woche nach dem Versicherungsfall bei gleichzeitiger unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit mit Anspruch auf Verletztengeld, beginnt der Anspruch auf Verletztenrente erst mit dem Ende des Verletztengeldanspruches (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.12.2010, Az. L 10 U 550/08)

(26.01.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Privat krankenversicherte Bezieher von Arbeitslosengeld II haben Anspruch auf Übernahme der Beiträge in voller Höhe

Der 4. Senat des Bundessozialgerichts hat am 18. Januar 2011 - für die Praxis sehr bedeutsam - entschieden, dass ein privat krankenversicherter Hartz-IV-Empfänger von dem Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Jobcenter) die Übernahme seiner Beiträge zur privaten Krankenversicherung in voller Höhe verlangen kann. Der betroffene Kläger konnte nicht mehr, wie noch nach der Rechtslage bis zum 31. Dezember 2008,  als Bezieher von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II automatisch Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung werden, sondern musste seine private Krankenversicherung aufrecht erhalten. Eine ausdrückliche Regelung dazu, wie der offene Beitragsanteil auszugleichen ist, findet sich im SGB II nicht, bislang wurde von den Grundsicherungsträgern lediglich ein Zuschuss (§ 26 Abs. 2 SGB II, § 12 VAG) gezahlt, der in den meisten Fällen aber die von den privat Versicherten Arbeitsuchenden zu zahlenden Krankenversicherungsbeiträge nicht vollständig abdeckte, so dass eine Deckungslücke auftrat. Dies gehört jedoch aufgrund der  leistungsbezieherfreundlichen Entscheidung der Kasseler Richter der Vergangenheit an (Bundessozialgericht, 18.1.2011, B 4 AS 108/10 R).

(19.01.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arzthaftung) - Ärztliche Aufklärungspflichten bezüglich des Behandlungsrisikos

Der Umstand, dass bei der konkreten Behandlung (hier: PRT) über eine Querschnittlähmung noch nicht berichtet worden ist, reicht nicht aus, dieses Risiko als lediglich theoretisches Risiko einzustufen und eine Aufklärungspflicht zu verneinen. Unterbleibt die Patientenaufklärung trotzdem, kommen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche in Betracht (BGH, Urteil vom 6. Juli 2010 - Az. VI ZR 198/09)

(04.01.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)


 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Anspruch auf größere Wohnung für getrennt lebenden Vater im SGB II

Nimmt ein langzeitarbeitsloser Vater, der Hartz IV bezieht,  das Umgangsrecht mit seinem Kind regelmäßig wahr, kann dies den Umzug in eine größere, nicht lediglich für eine Person angemessene Wohnung rechtfertigen. Es handelt sich dann um eine temporäre Bedarfsgemeinschaft, für die eine Wohnung von 40 qm zu klein ist. Dies gilt umso mehr, wenn es sich um einen Vater und seine elfjährige Tochter handelt, die ein zumindest kleines eigenes Zimmer benötigt (Sozialgericht Dortmund, Beschluss vom 28.12.2010, Az. S 22 AS 5857/10 ER).

(17.01.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht - Die Übersendung von Veränderungsmitteilungen an den Sozialleistungsträger mit einfachem Brief ist grundsätzlich nicht grob fahrlässig

Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat u.a. Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind oder über die im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind, unverzüglich mitzuteilen (§ 60 I Nr. 2 SGB I). Der ursprüngliche Bewilligungsbescheid ist dann mit Wirkung für die Zukunft im Verwaltungswege aufzuheben. Der Verwaltungsakt soll aber bereits rückwirkend zum Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse aufgehoben werden, soweit er Betroffene einer durch Rechtsvorschrift vorgeschriebenen Pflicht zur Mitteilung wesentlicher für ihn nachteiliger Änderungen der Verhältnisse (z.B. § 60 I Nr. 2 SGB I) vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht nachgekommen ist. Im konkreten Fall hatte die Beklagte die Bewilligung von Berufsausbildungsbeihilfe rückwirkend aufgehoben, da durch den Rückumzug in den Haushalt der Eltern kein Anspruch mehr darauf bestand. Eine rückwirkende Aufhebung wäre im konkreten Fall aber nur rechtmäßig gewesen, wenn der Kläger eine Mitteilungspflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hätte (§ 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB X). Nach der durchgeführten Beweisaufnahme hatte der Kläger den Umzug mit einfachem Brief der Beklagten mitgeteilt, der diese allerdings nicht erreicht hat. In dieser Konstellation lag keine grobe Fahrlässigkeit vor. Da keine gesetzliche Verpflichtung zur Übersendung per Einschreiben oder in ähnlich gesicherter Weise bestand und auch die Beklagte regelmäßig Bescheide mit einfachem Brief übersandte, konnte eine solche nicht festgestellt werden. Auch eine Pflicht zur Erkundigung, ob bestimmte Schreiben angekommen sind, besteht nicht generell, sondern nur wenn besondere Umstände des Einzelfalles dies gebieten (etwa wenn Anhaltspunkte für den fehlenden Zugang bestehen oder die Behörde zur Übersendung in einer bestimmten Form aufforderte). Da solche Umstände beim Kläger nicht vorlagen, war die Aufhebung der Bewilligung ihrerseits aufzuheben (Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.10.2010, Aktenzeichen L 1 AL 49/09).

(12.01.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrech (Kinder- und Jugendhilferecht) - Kostenbeitrag

Die Heranziehung zu einem jugendhilferechtlichen Kostenbeitrag des Vaters (hier: wegen vollstationären Leistungen der Jugendhilfe an Sohn und Tochter, Heimerziehung und Eingliederungshilfe) ist nur dann im Sinne von § 94 Abs. 1 S. 1 SGB VIII angemessen, wenn dem (erwerbstätigen) Beitragspflichtigen zumindest der sog. unterhaltsrechtliche Selbstbehalt belassen wird (BVerwG, 19.08.2010, Az. 5 C 10.09).

(11.01.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Unfallversicherungsrecht) - Bandscheibenvorfall als Folge eines Arbeitsunfalls

Die Bejahung des ursächlichen Zusammenhangs zwischen einem Arbeitsunfall in Gestalt eines Autounfalls und einem Bandscheibenvorfall an der Halswirbelsäule - und damit die Feststellung des Bandscheibenvorfalls als Unfallfolge - setzt keine knöchernen oder ligamentären Begleitverletzungen an dem entsprechenden Segment der Wirbelsäule voraus (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluß vom 22.12.2010, L 10 U 3840/10).

(10.01.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Schwerbehindertenrecht) - Rezension

In der aktuellen Ausgabe der Advoice (Ausgabe 4/2010, S. 59) finden Sie eine von Rechtsanwalt Mathias Klose verfasste Rezension des Werks “Dau, Düwell, Joussen (Hrsg.), Sozialgesetzbuch IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - Lehr- und Praxiskommentar, Nomos Verlagsgesellschaft, 3. Auflage 2011”.

(05.01.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Grundservicepauschale im betreuten Wohnen als Kosten der Unterkunft im SGB II

Eine nicht abdingbare, mit dem Mietvertrag gekoppelte Pauschale für Grundserviceleistungen (hier: 100,00 €) im Bereich des ambulant betreuten Wohnens eines behinderten Menschen gehört zu den Kosten der Unterkunft i.S.v. § 22 Abs. 1 SGB II und ist vom Träger der Grundsicherung (Hartz IV) zu übernehmen (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.11.2010, Az. L 12 AS 1520/09).

(05.01.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arzthaftung) - Ärztliche Sorgfaltspflichten im Hinblick auf Untersuchungsergebnisse

Den Arzt verpflichten auch die Ergebnisse solcher Untersuchungen zur Einhaltung der berufsspezifischen Sorgfalt, die medizinisch nicht geboten waren, aber trotzdem - beispielsweise aus besonderer Vorsicht - veranlasst wurden; andernfalls kommen arzthaftungsrechtliche Ansprüche in Betracht (Bundesgerichtshof, Urteil vom 21. Dezember 2010 - VI ZR 284/09).

(04.01.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)


 

Sozialrecht (Schwerbehindertenrecht) - Unbehandeltes seelisches Leiden und Grad der Behinderung

Nach der Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) rechtfertigen psychische Erkrankungen einen Grad der Behinderung von bis zu 100. Bei fehlender ärztliche Behandlung kann in der Regel aber nicht davon ausgegangen werden, dass ein diagnostiziertes seelisches Leiden über eine leichtere psychische Störung hinausgeht und bereits eine stärker behindernde Störung im Sinne der GdB-Bewertungsgrundsätze (GdB 30 bis 40) darstellt (Landessozialgericht Baden-Württemberg, 17.12.2010, Az. L 8 SB 1549/10).

(03.01.2011 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

 

Sozialrecht - Gesetzliche Neuerungen zum 01.01.2011

Kurzarbeitergeld: Die Bezugsfrist für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld kann für Ansprüche, die vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2011 entstehen, bis zu 12 Monate betragen. Die Sonderregelungen zur konjunkturellen Kurzarbeit, einschließlich der Regelungen zur Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge, jedoch mit Ausnahme der sog. Konzernklausel (§ 421t Abs. 1-3 SGB III) gelten über den 31. Dezember 2010 hinaus bis Ende März 2012. Ohne die Verlängerung der Sonderregelungen würde sich die Kurzarbeit ab 2011 für die Betriebe deutlich verteuern. Kurzarbeit ist bis zum 31. März 2012 auch für Zeitarbeitnehmer wie für andere Arbeitnehmer möglich.

Arbeitsmarkt: Der Eingliederungszuschuss für Ältere, die Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer, die Weiterbildung beschäftigter älterer Arbeitnehmer und der Vermittlungsgutschein um jeweils ein Jahr bis Ende des Jahres 2011 (§ 421g SGB III) verlängert. Beim Vermittlungsgutschein wird die Wartefrist von zwei Monaten auf sechs Wochen verkürzt. So haben Arbeitslose ab 1. Januar 2011 früher einen Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein. Die Regelung zur erweiterten Berufsorientierung wird bis Ende 2013 verlängert (§ 421q SGB III). Die befristete Möglichkeit, bei Insolvenz, Stilllegung oder Schließung des ausbildenden Betriebes einen Ausbildungsbonus für das die Ausbildung fortführende Ausbildungsverhältnis zu zahlen (Ausbildungsbonus bei Insolvenz; (§ 421r Abs. 11 SGB III) wird bis Ende 2013 verlängert.

Existenzgründung: Die bis Ende 2010 befristete Möglichkeit für Existenzgründer, in der Arbeitslosenversicherung ein Versicherungsverhältnis auf Antrag einzugehen, wird unter Berücksichtigung der gewonnenen Erfahrungen fortgeführt (§ 28a SGB III). Die zeitliche Befristung der freiwilligen Weiterversicherung wird aufgehoben.

Chancengleichheit: Ab 1. Januar 2011 wird es in allen Grundsicherungsstellen eine Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt geben. Diese Regelung gilt entsprechend für zugelassene kommunale Träger. Die Beauftragte wirkt u. a. in Planungs- und Steuerungsprozessen zur Geschäftspolitik sowie bei der Bildungsziel- und Maßnahmeplanung mit, entwickelt und führt Informationsveranstaltungen für erwerbsfähige Hilfebedürftige durch und berät Arbeitgeber in Fragen familienorientierter Personalpolitik.

Sozialversicherungsbeitragssätze: Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt ab dem 1. Januar 2011 unverändert 19,9 Prozent in der allgemeinen Rentenversicherung und 26,4 % in der knappschaftlichen Rentenversicherung. Der Mindestbeitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt weiterhin 79,60 €. Der Abgabesatz der Künstlersozialabgabe wurde unverändert auf 3,9 % festgesetzt. Der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt ab 2011 wieder 15,5 %.

Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 22.12.2010.

Elternunterhalt: Die “Freibeträge” für Kinder, die ihren Eltern Unterhalt leisten (sollen), ergeben sich im Wesentlichen aus der “Düsseldorfer Tabelle”. Die Düsseldorfer Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar, wird aber nahezu jeder Unterhaltsberechnung zugrunde gelegt. Die Tabelle sieht für das Jahr 2011 eine deutliche und “kinderfreundliche” Änderung vor. Der angemessene Selbstbehalt gegenüber den Eltern beträgt mindestens monatlich 1.500 € (bis 2010: 1.400 €) einschließlich 450 € Warmmiete zuzüglich der Hälfte des darüber hinausgehenden Einkommens, bei Vorteilen des Zusammenlebens in der Regel 45 % des darüber hinausgehenden Einkommens. Der angemessene Unterhalt des mit dem Unterhaltspflichtigen zusammenlebenden Ehegatten bemisst sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen (Halbteilungsgrundsatz), beträgt jedoch mindestens 1.200 € (bis 2010: 1050 €) einschließlich 350 € Warmmiete.

(30.12.2010 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Mathias Klose)

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