Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Aktuelles Sozialrecht (Archiv 2012)

Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Entscheidungen und Meldungen in aller Regel um Einzelfallentscheidungen handelt, die nicht ohne weiteres auf andere Fälle übertragen werden können und eine Rechtsberatung im konkreten Fall nicht ersetzen können.

Sozialrecht (Unfallversicherungsrecht) - Ehegattin eines Landwirts erhält Verletztenrente bereits bei einer MdE von 20 %

Aus verfassungsrechtlichen Gründen ist entgegen des Gesetzeswortlauts (§ 80a Abs. 1 SGB VII), der eine MdE von 30 % fordert, einem Ehegatten einer landwirtschaftlichen Unternehmerin auch dann Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu zahlen, wenn die Unfallfolgen eine MdE von (nur) 20 % bedingen (Sozialgericht Fulda, Urteil vom 9.10.2012, Az. S 4 U 156/10).

(27.12.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Krankenversicherungsrecht) - “Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler” grundsätzlich nicht zu beanstanden

Der 12. Senat des Bundessozialgerichts hat entschieden, dass die "Einheitlichen Grundsätze zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und weiterer Mitgliedergruppen sowie zur Zahlung und Fälligkeit der von Mitgliedern selbst zu entrichtenden Beiträge", die sog. Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler, die der Vorstand des GKV-Spitzenverbandes am 27. Oktober 2008 erließ, grundsätzlich nicht zu beanstanden sind (BSG, 19.12.2012, Az.  B 12 KR 20/11 R).

(20.12.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Unfallversicherungsrecht) - Gesundheitliche Folgen von Mobbing stellen keine Berufskrankheit i.S.d. SGB VII dar

Mobbing am Arbeitsplatz und seine gesundheitlichen Folgen sind weder als Berufskrankheit noch als Arbeitsunfall von der gesetzlichen Unfallversicherung zu entschädigen. Die Erkrankung könne auch nicht “wie” eine Berufskrankheit entschädigt werden, weil keine Erkenntnisse vorlägen, dass eine bestimmte Berufsgruppe bei ihrer Tätigkeit in weitaus höherem Grade als die übrige Bevölkerung Mobbing ausgesetzt sei. Vielmehr komme Mobbing in allen Berufsgruppen sowie im privaten Umfeld vor. Da keine zeitlich auf höchstens eine Arbeitsschicht begrenzte Einwirkung vorliege, sei ferner auch kein Arbeitsunfall anzuerkennen (Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 23.10.2012, Az. L 3 U 199/11)

(19.12.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Schwerbehindertenrecht) - Merkzeichen “RF” für Behinderte, die behinderungsbedingt ans Haus gebunden sind

Behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 80 und mehr sind häufig leidensbedingt von öffentlichen Veranstaltungen faktisch ausgeschlossen. Können sie auch mit Hilfe von Begleitpersonen oder z.B. eines Rollstuhls generell keine öffentlichen Veranstaltungen mehr besuchen, erhalten Sie das Merkzeichen RF. Es verhilft zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht bzw. ab 2013 zur Ermäßigung des Rundfunkbeitrags. Wer behinderungsbedingt nur mit Hilfe eines Multifunktionsrollstuhls und zweier Helfer fortbewegt werden kann und zudem alle halbe Stunde umgelagert werden muss, erfüllt die Voraussetzungen des Merkzeichens RF (Bayer. LSG, Urteil vom 25.09.2012, Az. L 3 SB 15/12, PM vom 14.12.2012).

(17.12.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Kinder-/Jugendhilfe) - Kinderbetreuung

Ein Interview mit Rechtsanwalt Mathias Klose zum Thema “Kinderbetreuung” lesen Sie in der aktuellen Ausgabe der WirtschaftsWoche (Nr. 51) vom 17.12.2012 auf Seite 99.

(17.12.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht - Heilpraktikererlaubnis auch bei Erblindung möglich

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde nach dem Heilpraktikergesetz auch im Fall einer blinden Antragstellerin erfüllt sein können. Nach den Vorschriften des Heilpraktikergesetzes besteht ein Rechtsanspruch auf die Erlaubniserteilung, wenn kein Versagungsgrund nach der Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz eingreift. Die Blindheit der Klägerin begründet keinen Versagungsgrund im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen. Zwar kann sie solche Heilpraktikertätigkeiten nicht ausüben, die eine eigene visuelle Wahrnehmung voraussetzen. Es verbleiben daneben aber, wie die Vorinstanz für das Revisionsgericht bindend festgestellt hat, Bereiche, auf denen sie selbstverantwortlich heilpraktisch tätig sein kann. Dazu gehört insbesondere die Behandlung all jener Erkrankungen, die sich allein mit manuellen Methoden diagnostizieren und therapieren lassen (BVerwG, 13.12.2012, Az. 3 C 26.11).

(14.12.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Spesen sind Einkommen i.S.d. SGB II

Neben dem Grundgehalt eines Fernfahrers sind die gezahlten “Spesen” als Einkommen bei der Berechnung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts zu berücksichtigen. Es handelt sich hierbei nicht um zweckbestimmte Einnahmen. Soweit den Spesen allerdings tatsächliche notwendige Aufwendungen gegenüber stehen, die mit der Erzielung eines Einkommens verbunden waren, sind diese von dem Gesamteinkommen nach § 11 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 SGB II in Abzug zu bringen (Bundessozialgericht, 11.12.2012, Az. B 4 AS 27/12 R).

(12.12.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Schwerbehindertenrecht) - Feststellung des schwerbehindertenrechtlichen Merkzeichens “G” im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes

Grundsätzlich ist schwerbehinderten Antragstellern im Rechtsstreit um die Feststellung von Merkzeichen “G” im Wege der Interessenabwägung bei offener Erfolgsaussicht des Rechtsbehelfs zuzumuten, den Ausgang des Rechtsbehelfsverfahrens abzuwarten. Anordnungsgrund für den Erlass einer einstweiligen Anordnung zur vorläufigen Feststellung des Merkzeichens “G” kann aber auch die Sicherung des verfassungsrechtlich garantierten Existenzminimums sein, wenn ein sozialhilferechtlicher Mehrbedarf nach § 30 Abs. 1 Nr. 2 SGB XII in Betracht kommt (LSG Baden-Württemberg, 23.11.2012, Az. L 8 SB 3897/12 ER-B).

(07.12.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Sozialhilfe) - Selbstbehalt beim Elternunterhalt steigt auf 1.600,- € ab 2013

Zum 01.01.2013 ändert sich die sog. Düsseldorfer Tabelle, die Grundsätze der Unterhaltsberechnung vorgibt.  Insbesondere die Selbstbehalte werden erhöht, was den Unterhaltsverpflichteten zugute kommt. Beim Elternunterhalt erhöht sich der monatliche Freibetrag von bislang € 1.500,00 um € 100,00 auf € 1.600,00.

(06.12.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Kosten der Unterkunft im SGB II bei Untervermietung

Schließt ein Empfänger von Leistungen nach dem SGB II - Hartz IV - mit einem Dritten einen Untermietvertrag, kann das Jobcenter nicht alleine deshalb die Kosten der Unterkunft (KdU) senken, erforderlich ist der Zufluss von Mieteinnahmen. Die Berücksichtigung einer fiktiven Einnahme als bedarfsmindernd ist nach dem SGB II ausgeschlossen. Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG ist nur eine tatsächlich zugeflossene Einnahme als “bereites Mittel” geeignet, den konkreten Bedarf im jeweiligen Monat zu decken (Bundessozialgericht, 29.11.2012, Az. B 14 AS 161/11  R).

(04.12.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht - Entscheidung durch das Sozialgericht ohne mündliche Verhandlung

Klagen vor dem Sozialgericht werden üblicherweise nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung entschieden. Das Sozialgericht kann jedoch ohne mündliche Verhandlung durch Gerichtsbescheid entscheiden, wenn die Sache keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist und der Sachverhalt geklärt ist (§ 105 Abs. 1 S. 1 SGG). Nach Eingang der Einverständniserklärung der übrigen Beteiligten zu einer Entscheidung des Gerichts durch Gerichtsbescheid ohne mündliche Verhandlung und ohne wesentliche Änderung der Prozesslage kann ein Prozessbeteiligter seine zuvor erteilte Einverständniserklärung rechtswirksam nicht mehr widerrufen (SG Karlsruhe, Urteil vom 15.11.2012, Az. S 1 SO 3278/12).

(29.11.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Pflegeversicherung) - Durchschnittliche Pflegekosten betragen 84.000 € für Frauen und 42.000 € für Männer

Die pflegerische Versorgung von Frauen ist deutlich teurer als die von Männern. Erstmals werden mit dem Barmer GEK Pflegereport die genauen Ausgaben der Pflegeversicherung sowie die privaten Kostenanteile geschlechtsspezifisch ermittelt. Für Frauen fallen insgesamt mit fast 84.000 € im Durchschnitt doppelt so hohe Pflegekosten an wie für Männer, deren Pflege Durchschnittsausgaben von 42.000 € verursacht. Frauen müssen zu ihren Pflegekosten privat durchschnittlich etwa 45.000 € beisteuern, während Männer etwa 21.000 € Eigenanteile aufbringen (PM der Barmer GEK vom 27.11.2012 - Pflegereport). Problematisch sind derart hohe Kosten nicht nur für die Pflegebedürftigen selbst, sondern, wenn diese die Eigenbeteiligung nicht mehr tragen können, auch für die Kinder, die dann unter Umständen zum Elternunterhalt heran gezogen werden können.

(28.11.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Beratungspflichten der Arbeitsagentur im Zusammenhang mit der Beantragung von Arbeitslosengeld

Ist aufgrund von Arbeitsbescheinigungen offensichtlich, dass der Arbeitslose bei Verlängerung der Kündigungsfrist im laufenden arbeitsgerichtlichen Kündigungsschutzverfahren nach arbeitsrechtlicher Beendigung einen deutlich höheren Anspruch auf Arbeitslosengeld hätte, hat die Agentur für Arbeit diesen auf die leistungsrechtlichen Folgen einer “Gleichwohlgewährung” und das Dispositionsrecht nach § 118 Abs. 2 SGB III a.F. (= § 137 Abs. 2 SGB III n.F.) hinzuweisen (Sozialgericht  Karlsruhe Urteil vom 31.10.2012, S 16 AL 726/12).

(23.11.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht - Arzt muss vor OP über seltenes, aber folgenschweres Risiko umfassend aufklären

Ein Arzt muss seinen Patienten vor einer Operation umfassend und sachgemäß über ein seltenes, den Patienten aber erheblich beeinträchtigendes Risiko des Eingriffs aufklären. Besteht etwa bei einer zahnärztlichen Versorgung mit Implantaten die seltene, aber gravierende Gefahr einer dauerhaft verbleibenden Nervschädigung, ist der Patient über Inhalt und Tragweite dieser möglichen Folge hinreichend zu informieren. In einem Arzthaftungsprozess muss der Arzt beweisen, dass er den Patienten nach diesen Vorgaben korrekt aufgeklärt hat. Der bloße Hinweis “Nervschädigung” in einem schriftlichen Aufklärungsformular ist dabei ohne weitere Erläuterungen im Aufklärungsgespräch unzureichend. Er verdeutlicht nicht genügend, dass ein nicht mehr zu behebender Dauerschaden eintreten kann. Unterbleibt die Aufklärung und kommt es infolge der OP zu einer Schädigung des Patienten, kommen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche in Betracht  (Oberlandesgericht Koblenz entschieden, Beschlüsse vom 6. Juli und 22. August 2012, Az. 5 U 496/12, PM vom 21.09.12).

(22.11.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Pflegeversicherung) - Themenreport „Pflege 2030“

Der in den Medien viel beachtete und auch überaus interessante Themenreport „Pflege 2030“ - Was ist zu erwarten - was ist zu tun? - der Bertelsmann Stiftung, der u.a. zu der Prognose gelangt, dass sich die Zahl der Pflegebedürftigen bis zum Jahr 2030 auf bis zu 3,4 Millionen erhöhen wird und im Jahr 2030 in Deutschland rund eine halbe Million Pflegekräfte fehlen werden, kann unter folgendem Link abgerufen werden: Themenreport Pflege 2030.

(20.11.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Erneute Kostensenkungsaufforderung bei unangemessenen Kosten der Unterkunft im SGB II

Im Rahmen der Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II sind die Kosten der Unterkunft in tatsächlicher Höhe zu übernehmen, wenn sie angemessen sind. Hält das Jobcenter die Kosten für unangemessen, muss es nach der Rechtsprechung den Hilfebedürftigen darauf hinweisen, damit dieser sich in einem Zeitraum von maximal sechs Monaten ggf. eine angemessene Wohnung suchen kann. Ob eine solche Kostensenkungsaufforderung, die Voraussetzung für eine Leistungskürzung ist, wiederholt werden muss, wenn der Bezug von Leistungen wegen fehlender Hilfebedürftigkeit für mehr als sechs Monate unterbrochen war, ist nach erneuter Antragstellung anhand aller Umstände des Einzelfalles zu prüfen (Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.06.2012, Aktenzeichen L 6 AS 582/10, PM 19/12 vom 15.11.20123).

(19.11.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Krankenversicherungsrecht) - Nachforderung der Krankenhausvergütung

Die Nachforderung der Krankenhausvergütung mehr als vier Jahre nach erteilter Schlussrechnung verstößt gegen den Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben. Krankenkassen können von Krankenhäusern erwarten, dass sie - in Einklang mit ihren eigenen Interessen - jedenfalls innerhalb eines vollständigen Geschäftsjahres durch ihre Binnenkontrolle abklären, dass die erteilten Schlussrechnungen vollständig sind (Bundessozialgericht, 14.11.2012, Az. B 1 KR 6/12 R).

(15.11.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht - Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

Die bloße Erwartung eines ungünstigen Gutachtensergebnisses berechtigt nicht zur Ablehnung eines Sachverständigen im Sozialgerichtsprozess. Relevant sind vielmehr nur begründete Befürchtungen, die Begutachtung könnte den Boden der Sachlichkeit, Neutralität und Unvoreingenommenheit verlassen (Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 09.10.2012, L 15 VJ 2/08).

(12.11.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Schwerbehindertenrecht) - Grad der Behinderung bei Diabetes

Für die Feststellung eines GdB von 50 reicht es nicht aus, wenn ein an Diabetes erkrankter Mensch eine Insulintherapie mit täglich mindestens vier Insulininjektionen durchführt, wobei die Insulindosis in Abhängigkeit vom aktuellen Blutzucker, der folgenden Mahlzeit und der körperlichen Belastung selbstständig variiert werden muss. Vielmehr muss die betreffende Person insgesamt gesehen auch krankheitsbedingt erheblich in der Lebensführung beeinträchtigt sein (Bundessozialgericht, 26.10.2012 - Az. B 9 SB 2/12 R).

(07.11.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Grundsicherungsträger muss Kosten für Legasthenie-Therapie übernehmen

Hilfsbedürftige Schüler die eine Lese- und Rechtsschreibschwäche haben, müssen die Kosten für eine entsprechende Therapie nicht aus eigener Tasche zahlen, sondern können diese über das Hartz IV - Bildungspaket vom Jobcenter bezahlt bekommen (Sozialgericht Marburg, Beschluss vom 01.11.2012, Az: 5 AS 213/12 ER).

(06.11.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Leistungen nach dem SGB II im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes

Im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes kann der Regelbewilligungszeitraum von sechs Monaten so Berücksichtigung finden, dass Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hartz IV) vorläufig für sechs Monate ab Beantragung des einstweiligen Rechtsschutzes bei Gericht gewährt werden (Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 20.09.2012, L 7 AS 633/12 B ER).

(01.11.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Schwerbehindertenrecht) - Unentgeltliche Beförderung von Schwerbehinderten im öffentlichen Personenverkehr

Schwerbehinderte Menschen, die infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt oder hilflos oder gehörlos sind, werden von Unternehmern, die öffentlichen Personenverkehr betreiben, gegen Vorzeigen eines entsprechend gekennzeichneten Ausweises unentgeltlich befördert, § 145 I 1 SGB IX. In seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt ist, wer infolge einer Einschränkung des Gehvermögens, auch durch innere Leiden oder infolge von Anfällen oder von Störungen der Orientierungsfähigkeit, nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder nicht ohne Gefahren für sich oder andere Wegstrecken im Ortsverkehr zurückzulegen vermag, die üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt werden. Das Tatbestandsmerkmal der im Ortsverkehr üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegten Wegstrecke des § 146 Abs. 1 Satz 1 SGB IX wird nach bisheriger Rechtsprechung aufgrund des durch Studien bestätigten Erfahrungswissens ausgelegt. Anhaltspunkte dafür, dass infolge Zeitablaufs sich die Tatsachengrundlage geändert haben könnte, liegen nicht vor, weshalb die bisherige Voraussetzung der Bewältigung von Wegstrecken von zwei km in einer halben Stunde ohne Berücksichtigung von geographischen Besonderheiten im Einzelfall weiter gilt (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.10.2012, Az L 8 SB 1914/10).

(31.10.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht - Verdienstgrenzen bei Minijobs steigen zum Jahreswechsel

Der Bundestag hat am 25.10.2012 einen Gesetzentwurf zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung angenommen. Die Verdienstgrenze bei Minijobs steigt zum 01.01.2012 von € 400 auf € 450 Euro. Weiterhin wird die Rentenversicherungspflicht geändert. Bislang waren Minijob versicherungsfrei in der Rentenversicherung, Minijobber konnte allerdings die Versicherungspflicht wählen. Zum 01.01.2013 dreht sich dies um. Minijobber sind dann in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, können aber die Versicherungsfreiheit wählen.

(26.10.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Unfallversicherungsrecht) - Entscheidung über die Verletztenrente erst mehr als drei Jahre nach dem Arbeitsunfall

Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit über die 26. Woche nach dem Versicherungsfall hinaus um wenigstens 20 vom Hundert gemindert ist, haben Anspruch auf eine Rente (§ 56 I 1 SGB VII). Während der ersten drei Jahre nach dem Versicherungsfall soll der Unfallversicherungsträger die Rente als vorläufige Entschädigung festsetzen, wenn der Umfang der Minderung der Erwerbsfähigkeit noch nicht abschließend festgestellt werden kann. Innerhalb dieses Zeitraums kann der Vomhundertsatz der Minderung der Erwerbsfähigkeit jederzeit ohne Rücksicht auf die Dauer der Veränderung neu festgestellt werden (§ 62 I 1 u. 2 SGB VII). Spätestens mit Ablauf von drei Jahren nach dem Versicherungsfall wird die vorläufige Entschädigung als Rente auf unbestimmte Zeit geleistet. Bei der erstmaligen Feststellung der Rente nach der vorläufigen Entschädigung kann der Vomhundertsatz der Minderung der Erwerbsfähigkeit abweichend von der vorläufigen Entschädigung festgestellt werden, auch wenn sich die Verhältnisse nicht geändert haben (§ 62 II 1 u. 2 SGB VII). Wird aber nach Ablauf von mehr als drei Jahren nach einem anerkannten Arbeitsunfall erstmals über die Verletztenrente entschieden, ist der Unfallversicherungsträger nicht befugt, die MdE unter Hinweis auf eine nicht mit medizinischen Anknüpfungstatsachen belegte und auch sonst nicht spezifizierte Anpassung und Gewöhnung herabzusetzen (SG Hildesheim, Urteil vom 05.09.2012, Az. S 11 U 27/08).

(25.10.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Erstattungen aus einer Betriebskostenabrechnung als Einkommen im SGB II

Erstattungen aus einer Betriebs- und Heizkostenabrechnung stellen Einkommen i.S.d. § 11 SGB II dar. Nach § 22 Abs. 1 Satz 4 SGB II a.F. mindern Rückzahlungen und Guthaben, die den Kosten für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, die nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift entstehenden Aufwendungen. Hieran hat sich durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Klägers nichts geändert. Einkommen des Insolvenzschuldners, das bei der Deckung seines Bedarfs nach dem SGB II zu berücksichtigen ist, unterliegt nicht der Pfändung und Zwangsvollstreckung und wird daher auch nicht Teil der Insolvenzmasse (Bundessozialgericht, 16.10.2012, Az.  B 14 AS 188/11 R).

(24.10.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Krankenversicherungsrecht) - Einholung von MDK-Stellungnahmen im Widerspruchsverfahren

Die Einholung von (weiteren) Stellungnahmen des MDK in einem Widerspruchsverfahren betreffend die Weiterzahlung von Krankengeld ist kurzfristig möglich und rechtfertigt nicht die Überschreitung der dreimonatigen Widerspruchsverbescheidungsfrist des § 88 Abs. 2 SGG durch die betroffene Krankenkasse (Sozialgericht Regensburg, 21.09.2012, Az. S 2 KR 252/12).

(19.10.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Kinder-/Jugendhilferecht) - Keine Verringerung des Nettoeinkommens durch rechtsmissbräuchlichen Wechsel der Steuerklasse

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass der Vater eines in einer Jugendhilfeeinrichtung untergebrachten Kindes den Kostenbeitrag für diese Unterbringung nicht durch einen Steuerklassenwechsel reduzieren kann, wenn dieser als rechtsmissbräuchlich anzusehen ist (BVerwG, 11.10.2012, Az. 5 C 22.11).

(18.10.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Das Vorliegen einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft im SGB II

§ 7 Abs. 3 Nr. 3c SGB II normiert für das Vorliegen einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft drei Voraussetzungen, die kumulativ vorliegen müssen: Es muss sich (1.) um Partner handeln, die (2.) in einem gemeinsamen Haushalt zusammenleben und zwar (3.) so, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen. Bei den Kriterien (1.) und (2.) - nämlich der Partnerschaft und des Zusammenlebens in einem gemeinsamen Haushalt - handelt es sich um objektive Tatbestandsvoraussetzungen, die nach der Systematik des § 7 Abs. 3 Nr. 3 SGB II jeweils zusätzlich zu der subjektiven Voraussetzung des Einstehens- und Verantwortungswillens gegeben sein müssen. Von dem Bestehen einer Partnerschaft ist auszugehen, wenn eine Ausschließlichkeit der Beziehung in dem Sinne gegeben ist, dass sie keine vergleichbare Lebensgemeinschaft daneben zulässt. Zudem muss zwischen dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und dem Dritten die grundsätzliche rechtlich zulässige Möglichkeit der Heirat bzw. Begründung einer Lebenspartnerschaft bestehen. Das "Zusammenleben in einem gemeinsamen Haushalt" im Sinne des § 7 Abs 3 Nr 3c SGB II erfordert das Bestehen einer "Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft". Die Vorschrift stellt mithin ihrerseits auf zwei Elemente ab, das Zusammenleben einerseits und das "Wirtschaften aus einem Topf" andererseits. Dies bedeutet, dass die Partner in "einer Wohnung" zusammenleben und die Haushaltsführung an sich sowie das Bestreiten der Kosten des Haushalts gemeinschaftlich durch beide erfolgen müssen (Bundessozialgericht,  23.08.2012, Az. B 4 AS 34/12 R)

(15.10.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Rentenrecht) - Verweisbarkeit auf die Tätigkeit als Registrator

Die Tätigkeit als Registrator stellt für einen Facharbeiter grundsätzlich eine zumutbare Verweisungstätigkeit nach dem vom Bundessozialgericht zur Berufsunfähigkeit i.S.v. § 240 SGB VI entwickelten Mehrstufenschema dar. Derartige Tätigkeiten stehen nach dem Ergebnis der berufskundlichen Ermittlungen des Senats auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in ausreichendem Umfang zur Verfügung. Die soziale Zumutbarkeit ergibt sich daraus, dass diese Tätigkeiten von den Tarifvertragsparteien in der neuen Entgeltordnung zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) durch die tarifliche Einstufung in Entgeltgruppe 3 in ihrem qualitativen Wert dem Leitberuf des angelernten Arbeiters gleichgestellt sind (Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil vom 25.9.2012, L 13 R 6087/09).

(10.10.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht - Schätzung von Sozialversicherungsbeiträgen nur bei Offenlegung der Grundlagen im Beitragsbescheid

Bei der Schätzung zur Nachforderung von Beiträgen zur Sozialversicherung, die sich aus dem Umstand ergeben, dass die Christlichen Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht tariffähig waren und damit auch keine wirksamen Tarifverträge abschließen konnten, müssen im Beitragsbescheid die Grundlagen der Schätzung angegeben werden, sonst ist dieser rechtswidrig (Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.08.2012, Az. L 6 223/12 B ER).

Weitere Informationen: Folgen der Tarifunfähigkeit der CGZP für Arbeitgeber

(08.10.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Leibrentenzahlung als Kosten der Unterkunft im SGB II

Eine Leibrente wird häufig als Gegenleistung für die Übereignung einer Immobilie vereinbart. Die Zahlungen einer Leibrente durch einen Empfänger von Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II (“Hartz IV”) können als durch das Jobcenter zu leistende Kosten der Unterkunft angesehen werden. § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II schließt die Berücksichtigung der Leibrente nicht aus (Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 03.09.2012, Az. L 6 AS 404/12 B ER).

(04.10.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht - Kostentragungspflicht bei Anerkenntnis vor dem Sozialgericht

Erkennt eine Behörde (hier: Jobcenter) in einem Verfahren vor dem Sozialgericht den geltend gemachten Anspruch an, ist es sachgerecht, der anerkennenden Behörde die Kosten aufzuerlegen (Sozialgericht Regensburg, 10.09.2012, Az. S 11 AS 406/12 ER).

(01.10.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht - Eine Sozialbehörde muss über Anträge und Widersprüche entscheiden

Ist ein Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht beschieden worden, so ist die (Untätigkeits-) Klage nicht vor Ablauf von sechs Monaten seit dem Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts zulässig, § 88 Abs. 1 SGG. Das gleiche gilt, wenn über einen Widerspruch nicht entschieden worden ist, mit der Maßgabe, dass als angemessene Frist eine solche von drei Monaten gilt, § 88 Abs. 2 SGG. D.h. die betroffene Behörde muss über einen Antrag bzw. Widerspruch entscheiden. Eine Ausnahme von der Bescheidungspflicht des § 88 SGG besteht nur, wenn der geltend gemachte Anspruch unter keinen denkbaren Umständen bestehen kann und nicht bereits dann, wenn der Beklagte der Ansicht ist, der Kläger könne mit dem Sachbegehren keinen Erfolg haben (Sozialgericht Reutlingen, 04.09.2012, Az. S 12 AS 1722/12).

(28.09.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Schwerbehindertenrecht) - Kein Einbau eines Aufzugs im Haus der Eltern eines schwerbehinderten Kindes auf Kosten des Sozialhilfeträgers bei vorhandenem Vermögen

Nach § 92 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 SGB XII bleibt vorhandenes Vermögen bei der Hilfe, die dem behinderten noch nicht eingeschulten Menschen die für ihn erreichbare Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen soll, völlig unberücksichtigt, und Einkommen wird nur bei den Kosten des Lebensunterhalts berücksichtigt. Der Einbau eines Fahrstuhls, der es einem behinderten Kind ermöglichen soll, sich innerhalb des Hauses zu bewegen bzw. überhaupt das Haus zu verlassen, ist keine privilegierte Eingliederungshilfemaßnahme nach § 92 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 SGB XII (Bundessozialgericht, 20.09.2012, Az. B 8 SO 15/11 R).

(24.09.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Krankenversicherungsrecht) - Krankengeld während der Arbeitslosigkeit

Hat der Arbeitslose wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Urlaubsabgeltung erhalten oder zu beanspruchen, so ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Zeit des abgegoltenen Urlaubs (§ 157 II 1 SGB III). In der Zeit, für die sie Arbeitslosengeld oder Unterhaltsgeld nach dem SGB III beziehen, haben Arbeitslose grundsätzlich auch einen Krankengeldanspruch gegen die Krankenkasse. Einem Arbeitslosen steht allerdings dann ausnahmsweise kein Anspruch auf Arbeitslosengeld zu, wenn er während des Ruhenszeitraums nach § 157 II SGB III arbeitsunfähig erkrankt. Dem Arbeitslosen, dessen Arbeitslosengeldanspruch bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit nach § 157 II SGB III  ruht, steht aber auch kein Krankengeldanspruch zu, wenn eine Prognose ergibt, dass er mehr als einen Monat ab Ende des Beschäftigungsverhältnisses arbeitsunfähig sein wird (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 31.8.2012, Az. L 8 AL 3396/11).

(21.09.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Unfallversicherungsrecht) - Kostenerstattung für notwendige Parkgebühren im Rahmen der medizinischen Rehabilitation

Erhält ein Unfallverletzter von der Berufsgenossenschaft nach einem Arbeitsunfall physiotherapeutische Leistungen und legt den Weg in die physiotherapeutische Praxis mit dem Auto zurück, so sind auch die Kosten für das Abstellen des Autos in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone zu erstatten (Sozialgericht Hildesheim, Urteil vom 24.07.2012, Az. S 11 U 129/11).

(20.09.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht/Sozialhilfe) - Leistungen nach dem SGB II und dem SGB XII werden zum 01. Januar 2013 erhöht

Im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II - Hartz IV - und der Sozialhilfe nach dem SGB XII werden die Regelsätze zum 01.01.2013 angehoben. Alleinlebende erhalten dann 382 Euro (= 8 Euro mehr), Paare/Bedarfsgemeinschaften 345 Euro (= 8 Euro mehr), Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren 289 Euro (= 2 Euro mehr), Kinder von 6 bis unter 14 Jahren 255 Euro (= 4 Euro mehr) und Kinder von 0 bis 6 Jahre 224 Euro (= 5 Euro mehr). Dies teilt die Bundesregierung am 19.09.2012 mit.

(19.09.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Luxemburger auf Arbeitsuche in Deutschland erhält Hartz IV

Ein luxemburgischer Staatsangehöriger, der sich allein zur Arbeitsuche in Deutschland aufhält, kann zumindest nach vorläufiger Würdigung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II (“Hartz IV”) beanspruchen, auch wenn § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II dies eigentlich ausschließt (Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21.08.2012, Az. L 3 AS 250/12 B ER).

(17.09.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht - Keine Arzthaftung bei Verweigerung einer fachgerechten Behandlung durch zweitbehandelnden Arzt

Trotz einer fehlerhaften medizinischen Behandlung kann die Haftung des Arztes ausgeschlossen sein, wenn der Patient im Anschluss die dringend empfohlene fachgerechte Behandlung durch einen anderen Arzt verweigert. Wäre der gesundheitliche Schaden durch die richtige Zweitbehandlung verhindert worden, kann dies dazu führen, dass der erste Arzt auch bei einem groben Behandlungsfehler keinen Schadensersatz leisten muss (Oberlandesgericht Koblenz, Beschlüsse vom 27.06.2012 und 27.08.2012, Az. 5 U 1510/11).

(14.09.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Krankenversicherungsrecht) - Grenzen der Mitgliederwerbung für Krankenkassen

Rabattgutscheine für Einrichtungshäuser oder Freizeitaktivitäten sind kein zulässiges Instrument, um Mitglieder für eine Krankenkasse zu werben. Die gesetzlichen Krankenkassen konkurrieren zwar miteinander. Sie dürfen sich jedoch nicht alle Freiheiten des Marktes zunutze machen. Von Gesetzes wegen haben sie ihre Tätigkeit darauf zu beschränken, ihre Mitglieder in Gesundheitsfragen zu unterstützen und zu versorgen. Weitere Grenzen folgen aus dem Gebot der Zusammenarbeit der gesetzlichen Krankenkassen. Vor diesem Hintergrund dürfen sie sich bei der Werbung von Mitgliedern nur solcher Mittel bedienen, die einen Bezug zur Gesundheit aufweisen (Sozialgericht Berlin, Urteil vom 10. August 2012, Az. S 81 KR 1280/11).

(13.09.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht - Sozialversicherungsbeitrag für einen von einer Wohnungseigentümergemeinschaft beschäftigten Hausmeister

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann nicht verlangen, den von ihr für die als Hausmeister und Reinigungskraft beschäftigten Personen zu entrichtenden Gesamtsozialversicherungsbeitrag nach den für geringfügige Beschäftigungen in Privathaushalten geltenden - günstigeren - Beitragssätzen (§ 249b S. 2 SGB V, § 172 Abs. 3a SGB VI, jeweils i.V.m § 8a SGB IV) festzusetzen. Als zweckbezogener Personenverband ist eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus dem Bereich des “Privaten” iS von § 8a SGB IV herausgelöst, weil sie speziell durch das Wohnungseigentumsrecht als Rechtssubjekt gegenüber den Eigentümern verselbstständigt ist, sich durch (individuelle) Sonderbereiche einerseits und über die jeweiligen Privatwohnbereiche hinausgehende Gemeinschaftsbereiche andererseits auszeichnet sowie durch einen Verwalter handelt. Beschäftigen die Wohnungseigentümer durch die Wohnungseigentümergemeinschaft Personen zur Überwachung und Säuberung der gemeinschaftlich genutzten Bereiche, liegt keine durch einen privaten Haushalt begründete Beschäftigung für Tätigkeiten vor, die sonst gewöhnlich durch Haushaltsmitglieder erledigt werden (Bundessozialgericht, 31.08.2012, Az. B 12 R 4/10 R).

(07.09.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Sperre beim Bezug von Arbeitslosengeld wegen Herbeiführung der Arbeitslosigkeit

Ein Rotlichtverstoß eines Berufskraftfahrers, der zum Entzug der Fahrerlaubnis und zum Verlust des Arbeitsplatzes durch arbeitgeberseitige Kündigung führt, weil ihn dieser nicht mehr beschäftigen kann, begründet grundsätzlich grobe Fahrlässigkeit des Arbeitnehmers hinsichtlich der Herbeiführung der Arbeitslosigkeit und kann zum Eintritt einer Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld führen (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 1.8.2012, Az. L 3 AL 5066/11).

(05.09.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Rentenrecht) - Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sollen sinken

Das Bundeskabinett hat am 29.08.2012 einen Gesetzentwurf zur Senkung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1. Januar 2013 beschlossen. Er schafft zunächst lediglich die technischen Voraussetzungen – die endgültige Höhe des künftigen Beitrags und damit das Ausmaß der Absenkung steht erst zu einem späteren Zeitpunkt fest (Herbstschätzung) und wird dann im parlamentarischen Verfahren gegebenenfalls nachjustiert (PM des BMAS vom 29.08.12).

(03.09.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Elterngeld)  - Ausschluss ausländischer Staatsangehöriger vom Bundeserziehungsgeld und vom Bundeselterngeld verfassungswidrig

Nach dem bis zum 31. Dezember 2006 geltenden Bundeserziehungsgeldgesetz in der hier maßgeblichen Fassung von 2006 (BErzGG) und dem am 1. Januar 2007 in Kraft getretenen Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) ist die Gewährung von Erziehungs- bzw. Elterngeld an ausländische Staatsangehörige davon abhängig, über welche Art von Aufenthaltstiteln die Betroffenen verfügen (§ 1 Abs. 6 BErzGG und § 1 Abs. 7 BEEG). Die zum unbefristeten Aufenthalt berechtigende Niederlassungserlaubnis führt immer zur Anspruchsberechtigung. Hingegen sind die Inhaber einer befristeten Aufenthaltserlaubnis grundsätzlich nur dann anspruchsberechtigt, wenn die Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt oder berechtigt hat. Vom Anspruch auf Erziehungs- oder Elterngeld auch dann grundsätzlich ausgenommen sind allerdings ausländische Staatsangehörige, denen der Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen erlaubt ist. Für die Inhaber solcher humanitärer Aufenthaltserlaubnisse gilt jedoch eine Rückausnahmeregelung, wonach sie dann einen Anspruch auf Erziehungs- oder Elterngeld haben, wenn sie sich seit mindestens drei Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten und eines der in § 1 Abs. 6 Nr. 3b BErzGG bzw. § 1 Abs. 7 Nr. 3b BEEG genannten Merkmale der Arbeitsmarktintegration erfüllen, das heißt im Bezugszeitraum entweder im Bundesgebiet berechtigt erwerbstätig sind, Arbeitslosengeld I beziehen oder Elternzeit in Anspruch nehmen. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat die vorgelegten Vorschriften wegen Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG und gegen das Verbot der geschlechtsbezogenen Diskriminierung aus Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG für nichtig erklärt (BVerfG, 10.07.2012, Az. 1 BvL 2 - 4/10, 3/11).

(30.08.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht - Arzthaftung wegen Behandlungsfehlern im Zusammenhang mit einer Implanon-Implantation zur Empfängnisverhütung

Ein zur Arzthaftung führender Behandlungsfehler im Zusammenhang mit einer Implanon-Implantation zur Empfängnisverhütung ist darin zu sehen, wenn das Verhütungsmittel Implanon nicht ordnungsgemäß implantiert wird, insbesondere das wirkstoffhaltige Stäbchen vor der Einlage aus der Einführungskanüle herausgleitet oder die Einführungskanüle unter die Haut gebracht wird, dann aber – unbemerkt – das implanonhaltige Stäbchen wieder mit entfernt wird und es deswegen anschließend zur Schwangerschaft kommt (LG Heidelberg, Urteil vom 1.8.2012, 4 O 79/07).

(27.08.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Krankenversicherungsrecht) - Kostenerstattung für selbst beschaffte Hörgeräte

Gegen die Krankenkasse kann ein Anspruch auf Versorgung mit einem nicht eigenanteilsfreien Hörgerät bestehen bzw. - wenn das Hörgerät (hier: Sprass Premium 10er Batt) selbst beschafft worden war - auf Erstattung des Eigenanteils, wenn es sich um das am besten geeignete Hörgerät handelt (hier: Sprachverstehen von 100 % statt 90 % bei einem als eigenanteilsfrei angebotenen Gerät und von 90 % im Störgeräusch gegenüber 85 % bei einem als eigenanteilsfrei angebotenen Gerät). Die Krankenversicherung schuldet die bestmögliche Angleichung an das Hörvermögen Gesunder nach dem Stand der Hörgerätetechnik, soweit dies im Alltagsleben einen erheblichen Gebrauchsvorteil bietet. Dazu gehört auch das Hören in größeren Räumen und bei störenden Umgebungsgeräuschen. Die Versorgungsanzeige des Hörgeräteakustikers an die Krankenversicherung ist als umfassender Antrag des Versicherten zu werten, der sich nicht nur auf die Versorgungspauschale bezieht, sondern auch auf den darüber hinausgehenden Eigenanteil. Es muss darüber aufgeklärt werden, dass das am besten geeignete Gerät eigenanteilsfrei abgegeben werden muss, nicht nur eines mit schlechteren Hörergebnissen (SG Oldenburg, Urteil vom 04.07.2012, Az. S 81 R 84/11).

(23.08.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Eigenständiges Verfahren für Kosten der Unterkunft weiterhin möglich

Im Streit über die Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II (“Hartz IV”) kann die Leistungshöhe der zu gewährenden Unterkunftskosten auch nach der gesetzlichen Neuregelung zum 1. Januar 2011 weiterhin eigenständig überprüft werden, ohne dass die übrigen Leistungen des Arbeitslosengeldes II Gegenstand dieser Prüfung werden müssen, auch wenn es sich um Zeiträume nach dem 1. Januar 2011 handelt. Dies kann zu einer Verfahrensbeschleunigung führen (Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10.07.2012, Aktenzeichen L 3 AS 307/12 B ER und L 3 AS 308/12 B).

(21.08.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht - Erstattung von Fahrkosten anlässlich einer ärztlichen Begutachtung im Sozialgerichtsverfahren

Der Anspruch auf Entschädigung eines Beteiligten wegen Fahrtkosten anlässlich einer ärztlichen Begutachtung im Rahmen eines Sozialgerichtsverfahrens erlischt drei Monate nach dem letzten Untersuchungstermin beim jeweiligen Gutachter. Die Ausschlussfrist beginnt für den Beteiligten nicht erst mit Abschluss der Instanz (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.07.2012, L 12 KO 1608/12).

(16.08.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Krankenversicherungsrecht) - Sofortiger Entzug der Dialysegenehmigung bei voraussichtlich fehlender fachlicher Eignung des Arztes

Einem Arzt kann die Genehmigung für die Durchführung von Dialysebehandlungen mit sofortiger Wirkung entzogen werden, wenn jetzigen und künftigen Patienten aufgrund der fachlichen Ungeeignetheit des Arztes konkret Gesundheitsschäden drohen (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 16. Juli 2012 - L 3 KA 48/12 B ER).

(13.08.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Bewilligung von Arbeitslosengeld im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes

Das zuständige Sozialgericht kann auf Antrag eine einstweilige Anordnung erlassen, wenn die Gefahr besteht, dass durch eine Veränderung des bestehenden Zustands die Verwirklichung eines Rechts des Antragstellers vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte. Einstweilige Anordnungen sind auch zur Regelung eines vorläufigen Zustands in Bezug auf ein streitiges Rechtsverhältnis zulässig, wenn eine solche Regelung zur Abwendung wesentlicher Nachteile nötig erscheint (§ 86 Abs. 2 S. 1 u. 2 SGG). Begehrt der Antragsteller im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die vorläufige Bewilligung von Arbeitslosengeld, so ist der Anordnungsgrund regelmäßig gegeben, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, zuvor erfolglos einen Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) gestellt zu haben (Sozialgericht Heilbronn, Beschluss vom 2.8.2012, Az. S 7 AL 4417/11 ER).

(06.08.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Unfallversicherungsrecht) - Meniskusschaden als Berufskrankheit

Der Versicherungsfall der Berufskrankheit Nr. 2102 erfordert nur einen Meniskusschaden als wesentliche Folge der versicherten belastenden Tätigkeit; eine (Meniskus-) Erkrankung i. S. einer bestehenden klinischen Symptomatik ist nicht Voraussetzung für die Feststellung der Berufskrankheit (Landessozialgericht Baden-Württemberg, 27.06.2012, Az. L 8 U 384/09)

(01.08.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht - Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

Im Sozialgerichtsprozess kann ein Sachverständiger wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Sachverständigen zu rechtfertigen. Die Überschreitung des Gutachtensauftrags mit grober Verletzung der Privatsphäre des Untersuchten rechtfertigt grundsätzlich die Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen. Dagegen begründet ein Verfahrensfehler des Sachverständigen bei der Durchführung der Untersuchung noch nicht die Besorgnis der Befangenheit, wenn der Fehler auf einer spontanen Entschließung des Sachverständigen beruht, die keine Rückschlüsse auf ein planmäßiges, nur gegen den Untersuchten gerichtetes Ermitteln zulässt (LSG Baden-Württemberg, 25.06.2012, Az. L 8 SB 1449/12 B).

(31.07.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Rentenrecht) - Eingeschränkte Vermittelbarkeit auf dem Arbeitsmarkt kein Grund für Rente

Liegt trotz gesundheitlicher Beschwerden ein für leichte körperliche Tätigkeiten ausreichendes Leistungsvermögen vor, besteht auch dann kein Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung, wenn aufgrund Alters und aufgrund der gesundheitlichen Beeinträchtigungen nur eine eingeschränkte Vermittelbarkeit auf dem Arbeitsmarkt besteht, also die Gefahr besteht, dass längerfristig Arbeitslosigkeit besteht. Dieses Risiko trägt aber nicht die Rentenversicherung, sondern die Arbeitslosenversicherung. Solange - abstrakt betrachtet - zumindest leichte körperliche Arbeiten unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes sechs und mehr Stunden täglich zumutbar sind, kommt es nicht darauf an, ob der Betroffene tatsächlich einen solchen Arbeitsplatz finden bzw. bekommen kann (Sozialgericht Mainz, Urteil vom 13.07.2012, Az. S 10 R 489/10).

(27.07.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Anspruch auf Übernahme von “Doppelmieten” im SGB II

Das Jobcenter muss grundsätzlich nicht für Doppelmieten aufkommen, die dadurch entstehen, dass ein altes Mietverhältnis noch ausläuft, während bereits eine neue Wohnung bezogen wurde. Ein Anspruch auf Übernahme der Überschneidungskosten besteht nur ausnahmsweise, wenn diese trotz aller Anstrengungen unvermeidlich waren. Der Leistungsberechtigte muss sich dabei genauso um die Vermeidung von Doppelmieten bemühen, wie dies jeder andere wirtschaftlich denkende Mieter auch tun würde (Sozialgericht Berlin, 31.05.2012, Az. S 150 AS 25169/09).

(24.07.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Krankenversicherungsrecht) - Kein Anspruch gegen die Krankenkasse auf Versorgung mit “Gepan instill”

Gesetzlich Krankenversicherte haben keinen Anspruch auf Versorgung mit “Gepan instill”. Es handelt sich um ein arzneimittelähnliches Medizinprodukt. Es ist als vorwiegend physikalisch wirkender Stoff oder Zubereitung aus Stoffen aber weder Arznei- noch Hilfsmittel (BSG, 02.07.2012, Az. B 1 KR 23/11 R).

(18.07.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Ausbildungsförderungsrecht) - Förderfähigkeit einer ergänzenden Auslandsausbildung nach dem BAföG

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass ein Anspruch auf Förderung einer ergänzenden Auslandsausbildung auch dann bestehen kann, wenn Auszubildende an der inländischen Hochschule einen Master-Abschluss anstreben, aber an der ausländischen Universität Kurse in einem Bachelor-Studiengang belegen. Voraussetzung ist die Gleichwertigkeit des Besuchs der ausländischen Ausbildungsstätte mit einer im Inland gelegenen Ausbildungsstätte (§ 5 Abs. 4 Satz 1 BAföG). Der notwendige Vergleich ist nicht auf den konkreten Studiengang oder einzelne besuchte Lehrveranstaltungen bezogen, sondern auf die Ausbildungsstätten, an denen die Ausbildung stattfinden. Es gehe um die “institutionelle Gleichwertigkeit”. Ein Förderungsanspruch kann daher auch bestehen, wenn die an der ausländischen Hochschule belegten Kurse zwar in einem Bachelor-Studiengang belegt werden, diese Ausbildung aber für die inländische Hochschulausbildung in einem Master-Studiengang förderlich ist und zumindest teilweise auf die vorgeschriebene oder übliche Ausbildungszeit im Inland angerechnet werden kann, § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BAföG (BVerwG, 12.07.2012, Az, 5 C 14.11).

(16.07.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & F.achanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Rentenrecht) - Kürzung der Altersversorgung ehemaliger Vertragsärzte rechtswidrig

In Hessen haben Vertragsärztinnen und Vertragsärzte - neben Ansprüchen gegenüber dem Versorgungswerk der Landesärztekammer - auch Versorgungsansprüche gemäß der sogenannten Erweiterten Honorarverteilung (EHV) der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KV). Nach den satzungsrechtlichen Bestimmungen der KV wird ein bestimmter Anteil der von den Krankenkassen zur Vergütung der vertragsärztlichen Leistungen bezahlten Honorare nicht an die berufstätigen Ärzte als Erbringer dieser Leistungen verteilt. Dieser Honoraranteil wird vielmehr den aus dem Berufsleben ausgeschiedenen Vertragsärzten oder deren Hinterbliebenen ausgezahlt. Für die Zeit ab dem 3. Quartal 2006 wurde ein sogenannter Nachhaltigkeitsfaktor eingeführt, der eine deutliche Absenkung der Versorgungsbezüge bewirkt. Diese Neuregelung hat der 4. Senat des Hessischen Landessozialgerichts in vier Parallelverfahren mit Urteilen vom 27. Juni 2012 wegen Verletzung der Eigentumsgarantie für rechtswidrig erklärt (Hessisches Landessozialgericht, PM vom 02.07.2012, Az.: L 4 KA 43/11, 45/11, 46/11, 47/11).

(13.07.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Sperrzeit wegen des Abschlusses eines Auflösungsvertrags

Hat ein Arbeitsloser sein Beschäftigungsverhältnis ohne wichtigen Grund gelöst und grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt, ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Dauer einer Sperrfrist von 12 Wochen (§ 144 I Nr. 1, III SGB III a.F. bzw. § 159 I Nr. 1, III SGB III n. F.). Diese Sperrzeit gilt auch dann, wenn mit dem Abschluss eines Auflösungsvertrages durch eine sog. Turboprämie oder Turboklausel eine höhere Abfindung verbunden ist (Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 22.06.2012, A. L 7 AL 186/11).

(10.07.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Vorliegen einer Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II

Die wiederholte Bezeichnung der langjährigen Wohnpartnerin gegenüber dem Grundsicherungsträger (Jobcenter) als “Lebensgefährtin” spricht gegen das Vorliegen einer bloßen Wohngemeinschaft und für eine Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft, also eine Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II (Sozialgericht Karlsruhe Urteil vom 26.6.2012, S 4 AS 3038/11).

(06.07.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Unfallversicherungsrecht) - Einstandspflicht der gesetzlichen Unfallversicherung bei Unfall unter Alkoholeinfluss

Wer einen Arbeitsunfall erleidet, wird aus der gesetzlichen Unfallversicherung (SGB VII) entschädigt. Ob (noch) ein Arbeitsunfall vorliegt, ist häufig bei Arbeits- oder Wegeunfällen streitig, die unter Alkoholeinfluss passieren. Die Berufsgenossenschaften lehnen dann die Feststellung eines Arbeitsunfalls oftmals ab, denn der Unfall sei wesentlich durch alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit verursacht und der Zusammenhang mit einer versicherten Arbeit trete dahinter zurück. Bleibt unklar, wieviel Alkohol der Betroffene vor und nach dem Unfall getrunken hatte, geht dies zu Lasten der Berufsgenossenschaft und es ist vom Vorliegen eines Arbeitsunfalls bzw. Wegeunfalls auszugehen (Bayer. Landessozialgericht, Urteil vom 17. April 2012, Az. L 3 U 543/10 ZVW).

(04.07.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arzthaftungsrecht) - Schmerzensgeld für Wundenwäsche mit Putzmittel im Krankenhaus

Der für Arzthaftungsverfahren zuständige 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln hat einer 43-jährigen Frau ein Schmerzensgeld von 6.000,00 € zuerkannt, nachdem ihr in einer städtischen Klinik versehentlich mit einem Putzmittel eine Wunde ausgewaschen worden war, das in rechtlicher Hinsicht einen Behandlungsfehler darstelle (OLG Köln, Urteil vom 27. Juni 2012, Az: 5 U 38/10).

(03.07.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Schwerbehindertenrecht) - Voraussetzungen des Merkzeichens “aG” im Behindertenrecht

Personen, die beim Ein- und Aussteigen aus dem PKW eine weit geöffnete Wagentür benötigen, sind nicht außergewöhnlich gehbehindert (Merkzeichen aG) und daher nicht berechtigt, einen sog. Behindertenparkplatz zu benutzen (Sozialgericht Mainz, 24.05.2012, Az. 13 SB 486/10).

(02.07.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Krankenversicherungsrecht) - Krankenkasse muss Kosten für ”Speedy-Tandem” nicht übernehmen

Gesetzlich Krankenversicherte haben nach § 33 SGB V Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln, die erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen. Nicht zu diesen Hilfsmitteln gehören regelmäßig Fahrräder, die als Zuggerät an einen Rollstuhl gekoppelt werden (Speedy-Tandem). Denn Aufgabe der gesetzlichen Krankenkassen ist die medizinische Rehabilitation, die durch das Herumfahren eines Rollstuhls mit Hilfe eines angekoppelten Fahrrads nicht erreicht werden kann (Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 28. Juni 2012, Az. L 1 KR 100/10).

(29.06.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Keine Absetzung von Aufwendungen für Business-Kleidung und Friseurbesuche vom Einkommen im SGB II

Die Klägerin begehrt höheres Arbeitslosengeld II. Sie nahm ab 1. Juni 2008 eine Halbtagsbeschäftigung  auf. Der Beklagte bewilligte unter Anrechnung des erzielten Einkommens Leistungen für Juni 2008 in Höhe von 675,89 Euro, für Juli 2008 in Höhe von 107,28 Euro und für August bis November 2008 in Höhe von 108,66 Euro. Die Klägerin wandte sich gegen die Nichtberücksichtigung der Aufwendungen für Business-Kleidung und Friseurbesuche als Abzugsposten vom zu berücksichtigenden Einkommen mit Widerspruch und Klage, allerdings erfolglos (BSG, 19.06.2012, Az. B 4 AS 163/11 R).

(27.06.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht - Leiharbeitgeber muss wegen nichtiger CGZP-Tarifverträge höhere Sozialbeiträge abführen

Das Bundesarbeitsgericht hat Ende 2010 die mit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit (CGZP) geschlossenen Tarifverträgen für nichtig erklärt. Daher hätten die Zeitarbeitsfirmen die Leiharbeiter wie Festangestellte entlohnen und entsprechend höhere Sozialversicherungsbeiträge abführen müssen. Die Rentenversicherung hat von einem Zeitarbeitsunternehmen infolgedessen im November 2011 Sozialversicherungsbeiträge nachgefordert. Hiergegen hat das Unternehmen Widerspruch erhoben und im gerichtlichen Eilverfahren beantragt, dessen aufschiebende Wirkung anzuordnen. Der 1. Senat des Landessozialgerichts Hessen hat aber in dem erlassenen Eilbeschluss den Antrag der Zeitarbeitsfirma abgelehnt. Es bestünden keine ernsthaften Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Beitragsbescheides. Zwar habe das Bundesarbeitsgericht die fehlende Tariffähigkeit der CGZP nicht für die Vergangenheit ausgesprochen. Es sei jedoch nicht erkennbar, weshalb der entsprechende Tarifvertrag in der Zeit vor der bundesarbeitsgerichtlichen Entscheidung wirksam gewesen sein sollte. Die Zeitarbeitsfirma könne sich auch nicht auf Vertrauensschutz berufen. Denn es liege weder eine Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung vor, noch werde der gute Glaube in die Tariffähigkeit
einer Vereinigung geschützt. Ferner seien Gründe, die eine unbillige Härte begründen könnten, nicht ersichtlich. Daher bleibe es bei der gesetzlichen Regelung, dass ein Widerspruch gegen einen Beitragsbescheid keine aufschiebende Wirkung habe (LSG Hessen, Beschluss vom 23.04.2012, Az. L 1 KR 95/12 B ER).

Weitere Informationen: Folgen der Tarifunfähigkeit der CGZP für Arbeitgeber

(25.06.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht - Stadt muss Kosten für Privatbetreuung ersetzen, wenn kein Kindergartenplatz zur Verfügung steht

Die Stadt Mainz konnte einer Frau für ihre Tochter nicht schon ab deren vollendeten zweiten Lebensjahr einen städtischen Kindergartenplatz zur Verfügung stellen. Hierzu war sie erst sechs Monate später in der Lage, sodass die Frau ihr Kind in der Zwischenzeit in einer privaten Betreuungseinrichtung unterbringen musste.  Die Richter der 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz haben mit Urteil vom 10.05.2012 die beklagte Stadt Mainz verpflichtet,  die Kosten für diese Unterbringung in Höhe von 2.187,77 € zu ersetzen (VG Mainz, 10.05.2012, Az. 1 K 981/11.MZ).

(21.06.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Rentenversicherungsrecht) - Witwenrente nach nur 19 Tagen Ehe möglich

Witwen oder Witwer haben keinen Anspruch auf Witwenrente oder Witwerrente, wenn die Ehe nicht mindestens ein Jahr gedauert hat, es sei denn, dass nach den besonderen Umständen des Falles die Annahme nicht gerechtfertigt ist, dass es der alleinige oder überwiegende Zweck der Heirat war, einen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung zu begründen (§ 46 Abs. 2a SGB VI). War aber eine frühere Eheschließung aufgrund eines jahrelangen Scheidungsverfahrens unmöglich, so ist selbst dann nicht von einer Versorgungsehe auszugehen, wenn der Versicherte bereits bei der Hochzeit tödlich erkrankt war und die Ehe demzufolge nur 19 Tage dauerte. Trotz der Ehedauer von unter einem Jahr besteht ein Anspruch auf Witwenrente (Sozialgericht Berlin, 30.05.2012, Az. S 11 R 5359/08).

(19.06.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Aufhebungsvertrag und Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld

§ 1a KSchG, der dem Arbeitnehmer bei betriebsbedingter Kündigung einen arbeitsrechtlichen Anspruch auf Abfindung in bestimmter Höhe sichern kann (0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr), wenn er keine Kündigungsschutzklage erhebt, hat Auswirkungen auch auf das Arbeitsförderungsrecht des SGB III. Eine Prüfung der Rechtmäßigkeit der drohenden Arbeitgeberkündigung erfolgt bei Aufhebungsverträgen unter Vereinbarung einer Abfindung bis zur Höhe nach § 1a KSchG nur noch dann, wenn im konkreten Fall Anhaltspunkte für eine Gesetzesumgehung zu Lasten der Versichertengemeinschaft vorliegen, etwa der Arbeitgeber  mit einer offensichtlich rechtswidrigen Kündigung gedroht hat. Wäre dem Arbeitgeber jedoch bei Nichtabschluss des Aufhebungsvertrags eine außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist möglich gewesen, kann dies einen wichtigen Grund für den Aufhebungsvertragsabschluss und die Lösung des Arbeitsverhältnisses darstellen, der dem Eintritt einer Sperrzeit gemäß § 144 SGB III entgegensteht (Bundessozialgericht, Urteil vom 02.05.2012, Az.  B 11 AL 6/11 R).

(18.06.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Stillende Mütter erhalten keine höheren ALG-II-Leistungen

Stillende Mütter erhalten wegen eines höheren Kalorienbedarfs und sonstigen mit dem Stillen verbundenen Kosten keine höheren Hartz-IV-Leistungen. Der Regelbedarf sei nach Ansicht des Sozialgerichts als Pauschale ausgestaltet, die über die in § 21 SGB II genannten Fälle hinaus keine Besonderheiten berücksichtige. Der individuelle Kalorienbedarf unterscheide sich erheblich, je nach körperlicher Anstrengung, Gewicht, Größe und Geschlecht. Das Gesetz sehe ausdrücklich nur einen Mehrbedarf während der Schwangerschaft vor, der nicht auf stillende Mütter zu übertragen sei. Auch liege keine Krankheit vor, die eine kostenaufwändigere Ernährung notwendig mache. Schließlich sei ein unabweisbarer, besonderer Bedarf sei nicht zu berücksichtigen, weil die durch das Stillen verursachten Kosten durch Einsparungen bei der Ernährung des Kindes gedeckt werden könnten (Sozialgericht Wiesbaden, 29.05.2012, Az. S 16 AS 581/11)

(13.06.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Kinder-/Jugendhilfe) - Kinderbetreuung

Zum Thema Kinderbetreuung in Regensburg und dem entsprechenden Rechtsanspruch zitiert die Mittelbayerische Zeitung vom 11.06.2013 Rechtsanwalt Mathias Klose (http://www.mittelbayerische.de/region/regensburg/artikel/stadt-genug-krippen-vorhanden/796327/stadt-genug-krippen-vorhanden.html).

(11.06.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Krankenversicherungsrecht) -  Anspruch auf Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit “bis auf Weiteres”

In der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte haben in der Regel Anspruch auf Krankengeld, wenn die Krankheit sie arbeitsunfähig macht oder sie auf Kosten der Krankenkasse stationär in einem Krankenhaus, einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung behandelt werden (§ 44 Abs. 1 SGB V). Der Anspruch auf Krankengeld entsteht bei Krankenhausbehandlung oder Behandlung in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung von ihrem Beginn an, im übrigen von dem Tag an, der auf den Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit folgt (§ 46 S. 1 SGB V). Die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung (Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien) regeln die Details der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit. Die Bescheinigung für die Krankengeldzahlung soll nach § 6 Abs. 2 Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien in der Regel nicht für einen mehr als sieben Tage zurückliegenden und nicht mehr als zwei Tage im Voraus liegenden Zeitraum erfolgen; ist es auf Grund der Erkrankung oder eines besonderen Krankheitsverlaufs offensichtlich sachgerecht, können längere Zeiträume der Arbeitsunfähigkeit bescheinigt werden. Bescheinigt der Arzt, dass Arbeitsunfähigkeit weiterhin bestehe und der Zeitpunkt des Wiedereintritts der Arbeitsfähigkeit nicht absehbar sei, also Arbeitsunfähigkeit “bis auf Weiteres” vorliege, ist dies ausreichend.  Diese Arbeitsunfähigkeits-Feststellung auch nicht etwa dann rechtlich unbeachtlich, wenn die Krankenkasse entscheidet, die Krankengeldzahlung  zu beenden. Es bedarf dann auch keiner weiteren Arbeitsunfähigkeitsmeldung. Nur in den anders gelagerten Fällen, in denen ein Versicherter sich im Streit mit seiner Krankenkasse über das Fortbestehen von AU allein auf eine zeitlich befristete ärztliche Arbeitsunfähigkeits-Feststellung stützt, muss er vor Ablauf der bescheinigten Arbeitsunfähigkeitsdauer den Fortbestand weiterer Arbeitsunfähigkeit erneut ärztlich feststellen (Bundessozialgericht, 10.05.2012, Az. B 1 KR 20/11 R).

(11.06.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Rentenversicherungsrecht) - Geburtsdatenänderung bei früherer Falschangabe gegenüber Rentenversicherung

Auch die Nennung eines Geburtsdatums bei der früheren Vorspiegelung einer Scheinidentität zur Vermeidung einer Abschiebung gegenüber der Rentenversicherung ist eine “erste Angabe” eines solchen Datums gegenüber einem Sozialleistungsträger. Diese führt dazu, dass das Geburtsdatum bei altersabhängigen Rechten und Pflichten im Bereich der Sozialversicherung und auch bei der darauf aufbauenden Versicherungsnummer in der gesetzlichen Rentenversicherung nur korrigiert werden kann, wenn ein Schreibfehler vorliegt oder sich aus einer vor der Angabe erstellten Urkunde ein anderes Geburtsdatum ergibt (§ 33a SGB I). Dafür genügt es, wenn sich aus der Urkunde feststellen lässt, dass die Person schon zu einem früheren Zeitpunkt gelebt hat und auf das mutmaßliche Geburtsjahr zurückgerechnet werden kann (Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.03.2012, Aktenzeichen L 4 R 487/11).

(04.06.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht - Blog

Beachten Sie auch meinen Blog ”Sozialrecht aktuell”: http://sozialrecht-aktuell.blogspot.de/

(01.06.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Münzsammlung muss verwertet werden, bevor Arbeitslosengeld II beansprucht werden kann

Eine Münzsammlung ist im Bereich des SGB II als verwertbarer Vermögensgegenstand zu berücksichtigen. Der Verwertbarkeit einer Münzsammlung steht weder eine offensichtliche Unwirtschaftlichkeit noch eine besondere Härte entgegen. Das Vorliegen von offensichtlicher Unwirtschaftlichkeit kann bei einer Münzsammlung nicht nach denselben Kriterien beurteilt werden, die in der Rechtsprechung für die Verwertung einer Kapitallebensversicherung entwickelt worden sind, denn es ist nach der Art der Vermögensgegenstände zu differenzieren. Eine feste Grenze der Unwirtschaftlichkeit kann bei frei handelbaren Gegenständen, die den Gesetzen des Marktes mit schwankenden Preisen unterliegen, nicht gezogen werden. Der Gesetzgeber des SGB II verfolgte im Übrigen nicht das Ziel, jede vor Eintritt der Bedürftigkeit vorhandene Vermögensposition zu schützen, sondern nur einen wirtschaftlichen Ausverkauf zu verhindern (Urteil des Bundessozialgerichts vom 23.05.2012, Az. B 14 AS 100/11 R).

(01.06.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Unfallversicherungsrecht) - Meniskuserkrankung eines Müllmanns als Berufskrankheit

Die Kniebelastung von Müllwerkern ist vergleichbar mit derjenigen von Hochleistungssportlern. Erleidet ein Müllwerker eine Meniskuserkrankung (hier: ausgeprägte degenerative Meniskopathie), ist diese von der gesetzlichen Unfallversicherung bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen als Berufskrankheit (hier: Nr. 2102 der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) - Meniskusschäden nach mehrjährigen andauernden oder häufig wiederkehrenden, die Kniegelenke überdurchschnittlich belastenden Tätigkeiten)  anzuerkennen und zu entschädigen (Hessisches Landessozialgericht, PM vom 15.05.2012, Az. L 9 U 211/09).

(22.05.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Rentenversicherungsrecht) - Zusammentreffen von Altersrente und Verletztenrente

Wer eine Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung infolge eines Arbeitsunfalls bezieht, muss ab Beginn der Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung damit rechnen, dass nicht beide Renten in voller Höhe ausgezahlt werden. Das gilt auch, wenn Versicherte den Beruf zum Zeitpunkt des Arbeitsunfalles bereits seit Jahren aufgegeben haben (Bayerisches Landessozialgericht - Urteil vom 10. Januar 2012 - Az. L 3 U 61/10).

(18.05.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Krankenversicherungsrecht) -  Kein Anspruch auf “Spitzenmedizin um jeden Preis”

Die gesetzlichen Krankenkassen müssen nur die Krankenbehandlung bzw. Diagnostik leisten, die vom gesetzlichen Leistungskatalog erfasst werden. Dies gilt auch bei lebensbedrohlichen Erkrankungen, wenn zumutbare Alternativen zur Verfügung stehen, die allgemein anerkannten medizinischen Standards entsprechen. Ein Anspruch auf “Spitzenmedizin um jeden Preis” besteht nicht. Die Klage gegen die Krankenkasse auf Erstattung der Kosten für eine spezielle MRT-Diagnostik, die nur von einem Arzt in den Niederlanden angeboten wurde, blieb daher erfolglos (Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 17.04.2012, Az. L 1 KR 298/10).

(16.05.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht -  Beitragsnachforderung der Rentenversicherung infolge der Tarifunfähigkeit der CGZP

Infolge der  durch das Bundesarbeitsgericht festgestellten Tarifunfähigkeit der Tarifgemeinschaft christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) sehen sich viele (Leih-) Arbeitgeber erheblichen Sozialversicherungsbeitragsnachforderungen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) ausgesetzt. Als weiteres Gericht hat sich nun auch das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen mit der Frage der Rechtmäßigkeit der Beitragsnachforderungen beschäftigt und zu Gunsten der Rentenversicherung geurteilt. Die Deutsche Rentenversicherung ist berechtigt, Sozialversicherungsbeiträge nachzufordern, weil Leiharbeitnehmern über Jahre hinweg zu wenig Lohn gezahlt wurde. Der Grundsatz des “equal pay” (gleicher Lohn für gleiche Arbeit) hätte nur durch einen wirksamen Tarifvertrag außer Kraft gesetzt werden können. Ein solcher lag aber nicht vor. Zwar hatte der „Arbeitgeberverband mittelständischer Personaldienstleister“ (AMP) mit der CGZP einen Tarifvertrag geschlossen, aufgrund dessen Leiharbeitnehmer eine geringere Vergütung erhalten haben, als die Stammbelegschaften der Entleiher. Nach der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte ist die CGZP jedoch nicht in der Lage gewesen, wirksame Tarifverträge abzuschließen (Tarifunfähigkeit der CGZP). Daher wurde jahrelang nicht nur zu geringer Lohn gezahlt, sondern auch die Sozialversicherungsträger haben zu niedrige Beiträge erhalten. Diese können nun – bis zur Grenze der Verjährung – nachgefordert werden. Nach dem rechtskräftigen Beschluss des Landessozialgerichts kann sich der Arbeitgeber nicht darauf berufen, dass die Rentenversicherung in der Vergangenheit bereits Betriebsprüfungen durchgeführt hat und keine Beiträge aufgrund der Tarifunfähigkeit der CGZP nachgefordert hat. Denn Betriebsprüfungen haben nur Stichprobencharakter, sollen Beitragsausfälle verhindern und dienen nicht dazu, den Arbeitgeber als Beitrags-schuldner zu schützen oder ihm Entlastung zu erteilen. Der Arbeitgeber kann sich auch nicht darauf berufen, dass er auf die Rechtmäßigkeit des Tarifvertrages mit der CGZP vertraut habe. Es gibt keinen Rechtsgrundsatz, wonach der gute Glaube an die Wirksamkeit eines Tarifvertrages oder die Tariffähigkeit einer Vereinigung geschützt ist (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, 11.05.2012, Az. L 8 R 164/12 B ER, PM 14.05.2012).

Weitere Informationen: Folgen der Tarifunfähigkeit der CGZP für Arbeitgeber

(14.05.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Volle Erstattung der Fahrtkosten  bei Einladung durch das Job-Center

Wer Arbeitslosengeld II bezieht, muss Meldeaufforderungen des Job-Centers nachkommen.  Das Job-Center ist dann aber auch zur vollständigen Übernahme der Reisekosten nach dem Bundesreisekostengesetz verpflichtet. Wer zu einem Meldetermin eingeladen wird, muss dem zwingend folgen, um eine Sanktion zu vermeiden. In der Folge muss das einladende Job-Center auch die Fahrtkosten erstatten. Die Erstattungshöhe steht zwar grundsätzlich im Ermessen der Behörde, das von den Gerichten grundsätzlich nur eingeschränkt geprüft werden kann. Aber jede andere Entscheidung als die vollständige Kostenübernahme ist rechtswidrig. Liegen nachvollziehbare Gründe vor, sei darüber hinaus auch nicht die kürzeste, sondern die verkehrsgünstigste Fahrtstrecke maßgeblich. Bei Benutzung eines PKW richtet sich die Erstattungshöhe nach dem Bundesreisekostengesetz und umfasst nicht nur die Benzinkosten (Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 27. März 2012 - L 11 AS 774/10).

(11.05.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Sozialversicherungsrecht) -  Schmuckgestalter nicht in der Künstlersozialversicherung versichert

Selbständige Künstler und Publizisten werden in der allgemeinen Rentenversicherung, in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der sozialen Pflegeversicherung versichert, wenn sie die künstlerische oder publizistische Tätigkeit erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausüben und im Zusammenhang mit der künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit nicht mehr als einen Arbeitnehmer beschäftigen, es sei denn, die Beschäftigung erfolgt zur Berufsausbildung oder ist geringfügig im Sinne des § 8 SGB IV (§ 1 KSVG). Künstler im Sinne dieses Gesetzes ist, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt (§ 2 S. 1 KSVG). Schmuckgestaltung ist (Kunst-) Handwerk, nicht Kunst. Schmuckgestakter haben daher keinen Anspruch darauf, in die Künstlersozialversicherung aufgenommen zu werden (Sozialgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 27. März 2012, Az: S 25 KR 182/09).

(07.05.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Kindergeld) -  Kein Kinderzuschlag nach § 6a BKGG für Großeltern

Großeltern haben keinen Anspruch auf Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz (BKGG), auch wenn ihnen die Vormundschaft für ihre Enkelkinder übertragen wurde. Das Gesetz sieht den Zuschlag nur vor für Kinder, die mit dem Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft im Sinne des SGB II leben, was bei den Großeltern nicht der Fall ist. Diese können daher zwar Kindergeld für ihre Enkelkinder beziehen, nicht aber den Kinderzuschlag (Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.03.2012, Az. L 6 BK 1/10).

(04.05.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Krankenversicherungsrecht) -  Spezielle Badeprothese kann nicht von gesetzlicher Krankenversicherung gefordert werden

Eine Badeprothese mit einem Schaft in Silikonlinertechnik kann grundsätzlich nicht auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden. Die teurere Badeprothese bietet insgesamt nur geringe Gebrauchsvorteile, z.B. bei längeren Strandurlauben oder längerem Stehen im Wasser, die eine Kostentragung durch die gesetzliche Krankenversicherung nicht rechtfertigen. Zu erbringen ist nur eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Hilfsmittelversorgung. Die Revision zum Bundessozialgericht wurde wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen (Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.02.2012, Aktenzeichen: L 5 KR 75/10).

(02.05.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Keine Sperre des Arbeitslosengeldes bei wichtigem Grund für Arbeitsaufgabe

Schließt eine schwangere Frau mit ihrem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag, um zum Kindsvater in eine andere Stadt zu ziehen, kann die Verhängung einer Sperrzeit bis zur Gewährung von Arbeitslosengeld am Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Arbeitsaufgabe scheitern (Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 27.02.2012, Az. S 31 AL 262/08).

(23.04.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Krankenversicherungsrecht) -  Kein Anspruch auf Versorgung mit Cialis gegen die Krankenkasse

Wegen der Versorgung mit dem Arzneimittel Cialis zur Behandlung einer erektilen Dysfunktion kann ein Versicherter von seiner Krankenkasse weder Kostenerstattung für die Vergangenheit noch künftige Naturalleistung beanspruchen. Die Behandlung der erektilen Dysfunktion mit Cialis unterfällt nicht dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). § 34 Abs 1 Satz 7 und 8 SGB V schließen Arzneimittel von der GKV-Versorgung aus, bei deren Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht. Insbesondere Arzneimittel, die ‑ wie Cialis ‑ überwiegend zur Behandlung der erektilen Dysfunktion dienen, zählen dazu (BSG, 06.03.2012, Az. B 1 KR 10/11 R).

(18.04.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Elterngeld)  - Pflegeeltern haben nur bei Adoptionspflege Anspruch auf Elterngeld

Ein Elterngeldanspruch für andere als leibliche Kinder bestehe nur, wenn eine auf Dauer angelegte und rechtlich verfestigte Familienbeziehung vorliegt, insbesondere weil ein Kind mit dem Ziel der späteren Adoption in Pflege genommen worden ist (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.03.2012 - Az. L 13 EG 37/11).

(16.04.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Sozialversicherungsrecht)  - Tätigkeit als Betreuungskraft für Senioren in Wohnanlage sozialversicherungspflichtig

Beauftragt ein Wohnungsbauunternehmen eine Fachkraft, die Bewohner einer Seniorenwohnanlage nach einem Konzept für Betreutes Wohnen mit Beratungs- und Freizeitangeboten zu unterstützen, handelt es sich um eine sozialversicherungspflichtige abhängige Beschäftigung. Auf eine vertraglich vereinbarte freie Mitarbeit unter Verzicht auf Entgeltfortzahlung im Krankheits- und Urlaubsfall komme es nicht an, weil sie infolge entsprechender Arbeitnehmerrechte den tatsächlichen Verhältnissen und dem Gesamtbild der Tätigkeit der Betreuungskraft nicht entspreche (Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 23.03.2012, Az.: S 34 R 898/10).

(12.04.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Krankenversicherungsrecht) -  ”Kein Krankengeld trotz Arbeitsunfähigkeit”

Den Beitrag zum Thema Krankenkasse und Krankengeld von Rechtsanwalt Mathias Klose in Blizz vom 11.03.2012 “Kein Krankengeld trotz Arbeitsunfähigkeit” finden Sie im Volltext bei Blizz..

(12.04.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Unfallversicherungsrecht) - Entfernen eines Metallrohres von der Autobahn ist eine versicherte Tätigkeit im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung

Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 13 a SGB VII sind unter anderem Personen kraft Gesetzes in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert, die bei einer gemeinen Gefahr Hilfe leisten. Eine gemeine Gefahr besteht, wenn eine ungewöhnliche Gefahrenlage vorliegt, bei der ohne sofortiges Eingreifen eine erhebliche Schädigung von Personen oder bedeutenden Sachwerten unmittelbar droht. Das Überqueren der Autobahn mit dem Ziel, einen den Straßenverkehr gefährdenden Gegenstand zu entfernen, stellt eine derartige gemeine Gefahr dar (BSG, 27.03.2012, Az. B 2 U 7/11 R).

(10.04.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Sozialhilferecht) - Kostenübernahme für Montessori-Therapie im Rahmen der sozialhilferechtlichen Eingliederungshilfe

Die Montessori-Therapie, die durch gezielte Maßnahmen die Förderung der Gesamtentwicklung der Persönlichkeit eines Kindes zum Ziel hat, um dieses an einer selbstverantwortlichen Bewältigung der täglichen Lebenssituation heranzuführen, kann eine im Einzelfall geeignete und erforderliche Maßnahme sein, um einem geistig behinderten Kind die Schulausbildung zu ermöglichen bzw. zu erleichtern (Bundessozialgericht, Az. B 8 SO 30/10 R, 22. März 2012).

(04.04.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Sozialversicherungsrecht) - Stichprobenprüfungen können die nachträgliche Rücknahme bestandskräftiger Prüfbescheide erleichtern, aber nicht ersetzen

Viele Zeitarbeitsunternehmen/Personalunternehmen sehen sich zur Zeit Sozialversicherungsbeitragsnachforderungen als Folge einer Betriebsprüfung (§ 28 p SGB IV) der Rentenversicherung ausgesetzt. Mit den Betriebsprüfungen reagieren die Rentenversicherungsträger auf die durch das Bundesarbeitsgericht (BAG) im Jahr 2010 festgestellte Tarifunfähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen - CGZP (Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 14.12.2010, Az. ABR 19/10), die zur Folge haben kann, dass  auf Grundlage der mit der CGZP geschlossenen Tarifverträge beschäftigte Arbeitnehmer einen höheren (“equal-pay”) Lohnanspruch besitzen können und der Arbeitgeber höhere Beiträge zu den Sozialversicherungen schuldet. Dass Rechtsschutz gegen Prüfbescheide (§ 28 p SGB IV) erfolgreich sein kann, zeigt ein aktueller Beschluss des Bayerischen LSG: Spätestens alle vier Jahre prüfen die Rententräger bei den Arbeitgebern, ob sie alle Arbeitsentgelte richtig verbeitragt haben. Bereits ergangene Prüfbescheide können trotz Bestandskraft eine spätere, den gleichen Zeitraum betreffende Prüfung (hier: anlässlich der festgestellten Tarifunfähigkeit der CGZP) verhindern, solange keine Aufhebung des ersten Prüfbescheids nach § 45 SGB X erfolgt ist. Betriebsprüfungen in Form einer Stichprobenprüfungen können die nachträgliche Rücknahme nach § 45 SGB X erleichtern, aber nicht ersetzen (Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 22. März 2012, L 5 R 138/12 B ER).

Weitere Informationen: Folgen der Tarifunfähigkeit der CGZP für Arbeitgeber

(02.04.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Krankenversicherungsrecht) - Ausschluss nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel zur Basispflege bei Neurodermitis aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ist rechtmäßig

Die nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel “Pasta zinci mollis”, “Balneum-Hermal F” und “Linola Fett” schließt § 34 Abs 1 Satz 1 SGB V grundsätzlich von der GKV-Versorgung aus. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat in seinen Richtlinien (AM-RL) für die Mittel keinen Ausnahmetatbestand vorgesehen. Er legt fest, welche nicht verschreibungspflichtigen (OTC-)Arzneimittel, die bei der Be­handlung schwerwiegender Erkrankungen als Therapiestandard gelten, zur Anwendung bei diesen Erkrankungen mit Begründung vom Vertragsarzt ausnahmsweise verordnet werden können (Bundessozialgericht, 06.03.2012, Az. B 1 KR 24/10 R).

(30.03.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Hilfebedürftigkeit i.S.d. SGB II trotz Immobiliarvermögen

Hilfebedürftig und damit anspruchsberechtigt auf Leistungen nach dem SGB II - Hartz -IV - sind nur bedürftige Personen. Wer Vermögen hat, muss dieses (zunächst) vorrangig für seinen Lebensunterhalt einsetzen. Ausnahmen bestehen z.B für das durch Freibeträge geschützte Schonvermögen. Nicht zum einsetzbaren Vermögen zählt auch, was aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen (hier: wegen eines grundbuchgesicherten Rückübertragungsanspruchs des Grundstücksveräusserers) nicht verwertet werden kann, auch weil es nicht marktfähig ist. Bei Immobilien zählt zur Marktfähigkeit u.a., dass sie ohne Zustimmung Anderer übertragen werden können (Bayer. Landessozialgericht, Urteil vom 2. Februar 2012, Az. L 11 AS 675/10).

(27.03.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Pflegeversicherungsrecht) - Begleitung bei Fahrten zum Arzt gelten als Pflegezeit

Benötigt ein in der sozialen Pflegeversicherung Versicherter bei Arztbesuchen Hilfe durch eine Begleitperson für den Weg vom Fahrzeug zur Arztpraxis, kann auch die für die Fahrt zur Praxis benötigte Zeit bei der Feststellung des Pflegebedarfs und der Eingruppierung in die Pflegestufe zu berücksichtigen sein (Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.02.2012, Az. L 5 P 29/11).

(22.03.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Rentenversicherungsrecht) - Renten steigen zum 1. Juli um über zwei Prozent an

Nach den Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund steigen die Renten für mehr als 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland zum 1. Juli 2012 kräftig an: in Westdeutschland um 2,18 Prozent, in den neuen Ländern um 2,26 Prozent (BMAS, PM vom 12.03.2012).

(20.03.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Krankenversicherungsrecht) - Anspruch auf Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit “bis auf weiteres”

Hat ein Arzt in einem Auszahlschein für Krankengeld Arbeitsunfähigkeit “bis auf weiteres” bescheinigt, hat er die Dauer der Bestätigung in der Regel auch dann nicht auf einen Endzeitpunkt begrenzt, wenn er in dem Schein selbst den nächsten Untersuchungstermin angegeben hat. Das Argument, es liege nach dem genannten Termin der Untersuchung jedenfalls die Voraussetzung einer ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit nicht mehr vor, greift nicht durch (Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23.12.2011, Az. L 5 KR 309/11 B).

(19.03.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Rentenversicherungsrecht) - Wiedereingliederung und private Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine von der gesetzlichen Rentenversicherung getragene, auf höchstens sechs Monate angelegte Beschäftigungsmaßnahme zur Wiedereingliederung des berufsunfähigen Versicherungsnehmers an seiner bisherigen Arbeitsstelle ist keine die frühere Lebensstellung wahrende Verweisungstätigkeit im Rahmen einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Sehen die Bedingungen einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung nur die Möglichkeit einer konkreten Verweisung vor, so kann der berufsunfähige Versicherungsnehmer auch dann nicht verwiesen werden, wenn er die von ihm aufgenommene andere Tätigkeit nach seinen gesundheitlichen Verhältnissen zwar vollschichtig ausüben könnte, sie tatsächlich aber nur in einem so geringen Umfang verrichtet, dass er eine die bisherige Lebensstellung wahrende Vergütung nicht erzielt (OLG Nürnberg, Urteil vom 23.01.2012, 8 U 607/11).

(16.03.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - SGB-II-Erstausstattung mit Schreibtisch

Eine im Leistungsbezug nach dem SGB II stehende Schülerin, die für die erfolgreiche Erledigung ihrer Hausaufgaben einen eigenen Schreibtisch benötigt, kann diesen vom Jobcenter verlangen. Voraussetzung ist, dass in der Wohnung kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht und es sich - im Gegensatz zu einer Ersatzbeschaffung - um eine erstmalige Anschaffung, eine Erstausstattung, handelt. Es besteht aber kein Anspruch auf neue, ungebrauchte Möbel (Sozialgericht Berlin, Urteil vom 15. Februar 2012 (S 174 AS 28285/11 WA).

(15.03.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Pflegeversicherungsrecht) - Übernahme ungedeckter Pflegeheimkosten durch die Pflegekasse

Ein Wunsch- und Wahlrecht des SGB-XI-Leistungsempfängers in Bezug auf die Übernahme ungedeckter Pflegeheimkosten durch die Pflegekasse bei einem Heimwechsel besteht nicht bei unverhältnismäßigen Mehrkosten (Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 17.2.2012, Az. S 1 SO 3144/11).

(09.03.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Krankenversicherungsrecht) - Krankenkasse muss Kosten für molekularbiologische DNA-Sequenzierung nicht tragen

Die 1981 geborene Antragstellerin ist schwanger. Sowohl ihr Vater als auch sie selber leiden unter einem Gendefekt, der eine Augenerkrankung verursachen und zur Erblindung führen kann. Zur Feststellung, ob eine Vererbung dieses Gendefekts auf das Kind der Antragstellerin droht, beantragte die Antragstellerin, ihre Krankenkasse zu verpflichten, eine molekularbiologische Sequenzierung der DNA-Struktur ihres Vaters zu gewähren. Sie machte geltend, diese Untersuchung diene letztlich dazu, die Voraussetzungen für die Vornahme einer Abtreibung zu klären. Das Landessozialgericht hat einen entsprechenden Anspruch verneint. Die Krankenversicherung habe in erster Linie die Aufgabe, Krankenbehandlung zu gewähren, wenn sie notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Im Fall der Klägerin gehe es aber nicht darum, eine Krankheit zu behandeln (LSG NRW, 16.02.2012, Az. L 5 KR 720/11 ER).

(06.03.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Elterngeld) - Berücksichtigung von Einkommen beim Elterngeld

Die Berücksichtigung von Einkünften aus Gewerbebetrieb als Einkommen aus Erwerbstätigkeit bei der Berechnung des Elterngeldes verstößt auch dann nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes (Art. 3 GG), wenn Gegenstand des Gewerbebetriebs die Erzielung von Miet- und Pachteinnahmen ist. Auch das Verbot des Verlustausgleichs zwischen verschiedenen Einkommensarten bei der Elterngeldberechnung verstößt nicht gegen höherrangiges Recht (Sozialgericht Freiburg, Urteil vom 7.2.2012, Az. S 9 EG 4286/09).

(05.03.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Unfallversicherungsrecht) - Verletzung durch zurückrollendes Fahrzeug ist Wegeunfall  in der gesetzlichen Unfallversicherung

Verkehrsunfälle auf dem Weg zur oder von der Arbeitsstelle nach Hause stehen als Wegeunfälle unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Wird ein Versicherter auf dem Rückweg von der Arbeit vor der heimischen Garage beim Versuch, sein zurückrollendes Fahrzeug aufzuhalten, verletzt, stellt dies einen Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung dar (Sozialgericht Wiesbaden, Urteil vom 27.10.11, Az. S 13 U 49/11).

(01.03.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Erfolgsaussichten von SGB-II-Klagen weiterhin gut

Hartz IV-Verfahren haben nach einer Statistik des Sozialgerichts Dortmund auch im siebten Jahr nach Einführung der entsprechenden Gesetze weiterhin eine hohe Erfolgsquote von 44 % (voller bzw. teilweiser Erfolg). Betroffen seien Bescheide der Grundsicherungsbehörden insbesondere zur Angemessenheit von Wohnkosten, Anrechnung von Einkommen und Verhängung von Sanktionen gegenüber Leistungsberechtigten (Pressemeldung des SG Dortmund vom 22.02.2012).

(27.02.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Rentenversicherungsrecht) - Keine Sonderregelung für die Nachzahlung von "Ghetto-Renten"

Der 13. Senat des Bundessozialgerichts hat in zwei Verfahren entschieden, dass für Nachzahlungen aufgrund von Überprüfungsbescheiden zu sogenannten  Ghetto-Renten nach dem Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG) keine Sonderregeln gelten. Auch insoweit sind auf einen Antrag auf nochmalige Überprüfung (§ 44 SGB X) hin Leistungen rückwirkend für höchstens vier Jahre zu zahlen (BSG, 07.02.2012, Az. B 13 R 40/11 R und B 13 R 72/11 R).

(20.02.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Krankenversicherungsrecht) - Krankenkasse muss Kosten für hochwertige Hörgeräteversorgung tragen

Gesetzlich krankenversicherte Schwerhörige haben Anspruch auf technisch hochwertige Versorgung mit Hörhilfen, wenn mit sog. Vertragsgeräten kein optimaler Ausgleich des Hörverlustes erzielt werden kann (Sozialgericht Detmold, 05.10.11, Az. S 5 KR 97/08).

(16.02.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Wohngeldrecht) - Zinseinkünfte aus Schmerzensgeld sind bei der Wohngeldberechnung als Einkommen zu berücksichtigen

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass bei der Berechnung, ob und wie viel Wohngeld einem Antragsteller zusteht, dessen Zinseinkünfte auch dann als Einkommen zu berücksichtigen sind, wenn sie aus angelegtem Schmerzensgeld erzielt wurden. Nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) sind bei der Berechnung des Wohngeldes die der Einkommensteuer unterfallenden Einkünfte in Ansatz zu bringen. Danach ist das Schmerzensgeld als solches zu vernachlässigen, weil es nicht der Einkommensteuerpflicht unterliegt. Dies gilt jedoch nicht für Zinsen, die aus der Anlage von Schmerzensgeld erzielt werden. Diese sind nämlich einkommensteuerpflichtig. Auch der Zweck des Schmerzensgeldes rechtfertigt keine Privilegierung der Zinsen. Insbesondere wird der Kläger durch die Berücksichtigung der Zinsen nicht daran gehindert, frei über die Verwendung des Schmerzensgeldes zu verfügen. Auf Härtefallregelungen aus dem Recht der Grundsicherung und der Sozialhilfe kann sich der Kläger nicht berufen, weil diese im Wohngeldrecht grundsätzlich nicht entsprechend anwendbar sind (BVerwG, Az. 5 C 10.11 - Urteil vom 9. Februar 2012; PM 12/12).

(15.02.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arzthaftung) - Haftung des Arztes bei unterbliebenen Behandlungsmaßnahmen

Besteht die ärztliche Pflichtverletzung in einer Unterlassung, ist diese für den Schaden nur dann kausal, wenn pflichtgemäßes Handeln den Eintritt des Schadens verhindert hätte. Nur dann kommen Schadensersatzansprüche aus Arzthaftung gegen den Arzt in Betracht. Die Darlegungs- und Beweislast hierfür trägt regelmäßig der Geschädigte (BGH, Urteil vom 7. Februar 2012 - Az. VI ZR 63/11).

(14.02.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Schüler erhält Nachhilfe als Hartz-IV-Leistung

Nach Verabschiedung des sog. Bildungspakets ist in Ausnahmefällen die Zahlung von Nachhilfeunterricht von dem Hartz-IV-Träger zu zahlen, wenn es um eine kurzfristige Hilfe geht, die zur Erreichung des Klassenziels geeignet und erforderlich ist (Sozialgericht Wiesbaden, Beschluss vom 03.01.2012, Az. S 23 AS 899/11 ER).

(09.02.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Unfallversicherungsrecht) - Wegeunfall unter Alkoholeinfluss in der gesetzlichen Unfallversicherung

Verkehrsunfälle auf dem Weg zur oder von der Arbeitsstelle nach Hause stehen als Wegeunfälle unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Grundsätzlich auch, wenn der Fahrer im Unfallzeitpunkt alkoholisiert war. Nur wenn die alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit als wesentliche Unfallursache feststeht, wird die Berufsgenossenschaft von ihrer grundsätzlichen Leistungspflicht frei (Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 14. Dezember 2011 - L 2 U 566/10).

(07.02.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Krankenversicherungsrecht) - Rhythmische Massage nicht auf Kosten der Krankenkasse

Auch Heilmittel der sich von der Schulmedizin unterscheidenden besonderen Therapierichtungen - wie der anthroposophischen Medizin - sind nur bei positiver Bewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss von den gesetzlichen Krankenkassen zu leisten. Mit der in der anthroposophischen Medizin angewandten rhythmischen Massage hat sich der Bundesausschuss bislang nicht befasst, so dass sie von den gesetzlichen Krankenkassen nicht zu leisten ist (Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 24.11.2011, Az. L 8 KR 93/10).

(03.02.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arzthaftung) - Keine Haftung des Arztes nach ordnungsgemäßer Risikoaufklärung

Für eine missglückte Bruststraffung kann eine junge Frau von dem behandelnden plastischen Chirurgen im Rahmen der Arzthaftung keinen Schadensersatz verlangen, wenn sich die Risiken der Operation verwirklichen, über die sie zuvor aufgeklärt worden ist (OLG Schleswig, 25.01.2012, Az. 4 U 103/10).

(01.02.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Sozialversicherungsrecht) - Beitragsnachforderung von Zeitarbeitsfirmen wegen Tarifunfähigkeit der CGZP

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund ist berechtigt, von Zeitarbeitsfirmen nachträglich Sozialversicherungsbeiträge zu erheben, soweit diese ihre Leiharbeitnehmer bislang auf der Grundlage von Tarifverträgen mit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) schlechter bezahlt hatten als Stammarbeitnehmer der entleihenden Unternehmen und das Bundesarbeitsgericht dann aber mit Beschluss vom 14.12.2010 (Az. 1 ABR 19/10) die Tarifunfähigkeit der CGZP festgestellt hat. Dabei muss jedoch zunächst ein bestandskräftiger Bescheid über eine vorangegangene Betriebsprüfung für den gleichen Zeitraum zurückgenommen werden (Sozialgericht Dortmund, Beschluss vom 23.01.2012, Az. S 25 R 2507/11 ER).

(31.01.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Datenschutz beim Bezug von Arbeitslosengeld 2

Jeder hat Anspruch darauf, dass die ihn betreffenden Sozialdaten von den Leistungsträgern nicht unbefugt erhoben, verarbeitet oder genutzt werden (Sozialgeheimnis - § 35 Abs. 1 S. 1 SGB I). Sozialdaten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person, die von einer in § 35 SGB I genannten Stelle im Hinblick auf ihre Aufgaben nach diesem Gesetzbuch erhoben, verarbeitet oder genutzt werden (§ 67 Abs. 1 SGB X). Das Erheben von Sozialdaten durch in § 35 SGB I genannte Stellen ist zulässig, wenn ihre Kenntnis zur Erfüllung einer Aufgabe der erhebenden Stelle erforderlich ist (§ 67a Abs. 1 SGB I). Ohne seine Mitwirkung dürfen sie nur ausnahmsweise erhoben werden. Der 14. Senat des Bundessozialgerichts hat festgestellt, dass das beklagte Jobcenter durch sein Schreiben an den Haus- und Grundbesitzerverein E. sowie durch seine Telefongespräche mit diesem und mit dem Ehemann der früheren Vermieterin der Kläger unbefugt Sozialgeheimnisse der Kläger offenbart hat, indem er den Leistungsbezug der Kläger mitgeteilt hat. Nach den auch für das SGB II geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften hat jeder Anspruch darauf, dass die ihn betreffenden Sozialdaten von den Leistungsträgern nicht unbefugt erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Der Beklagte kann das Offenbaren der Sozialdaten hier nicht damit rechtfertigen, dass dies erforderlich gewesen sei, um die eigenen Aufgaben zu erfüllen. Er musste in jedem Fall die schutzwürdigen Interessen der Kläger beachten und hätte deshalb vor einer Kontaktaufnahme mit Dritten zunächst das Einverständnis der Kläger einholen müssen (BSG, 25.01.2012, Az. B 14 AS 65/11 R).

(30.01.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Rentenversicherungsrecht) - Deutsche Rente neben ausländischer Rente

Solange eine deutsche Rente für Zeiten gewährt wird, für die auch eine Leistung aus der ausländischen Versicherung (hier: Rumänien) bezogen wird, führt diese in vollem Umfang zum Ruhen (§ 31 FRG) unabhängig von dem Umstand, ob sie auf den gleichen Voraussetzungen wie die deutsche Rente beruht (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.12.2011, L 2 R 5754/10).

(25.01.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht - Umfang der Hinweispflicht nach § 106 Abs. 1 SGG

Der vorsitzende Richter hat im Sozialgerichtsprozess gemäß § 106 Abs. 1 SGG darauf hinzuwirken, dass Formfehler beseitigt, unklare Anträge erläutert, sachdienliche Anträge gestellt, ungenügende Angaben tatsächlicher Art ergänzt sowie alle für die Feststellung und Beurteilung des Sachverhalts wesentlichen Erklärungen abgegeben werden. Für die Frage, ob eine Hinweispflicht des Vorsitzenden nach § 106 Abs. 1 SGG besteht, kommt es entscheidend darauf an, ob die Entscheidung auf einem Gesichtspunkt beruht, zu dem Stellung zu nehmen für die Beteiligten keine Veranlassung bestanden hat. Dies kann nur dann angenommen werden, wenn der Beteiligte auch auf Grund sonstiger nahe liegender Erkenntnisquellen nicht auf den Gedanken hätte kommen können, dass es auf diesen Gesichtspunkt ankommen würde (LSG Baden-Württemberg, Beschluß vom 28.12.2011, Az. L 13 AL 4778/11 NZB).

(23.01.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Keine Sperre für bedrohten Vorstand eines Fußballvereins

Ein Vorstandsvorsitzender eines Vereins, der eine Profifußballmannschaft unterhält, kann einen wichtigen Grund zur vorzeitigen Beendigung seines Anstellungsverhältnisses haben, wenn er andauernden Beschimpfungen und Protesten seitens des Fan-Umfeldes ausgesetzt ist. Die Feststellung einer zwölfwöchigen Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe, während der ein Bezug von Arbeitslosengeld ausgeschlossen ist, ist dann nicht gerechtfertigt (Landessozialgericht Rheinland-Pfalz ,Urteil vom 22.12.2011, Aktenzeichen L 1 AL 90/10).

(18.01.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Arbeitslosengeld 2 und Rundfunkgebühren

Erfolgt wegen eines befristeten Zuschlags zum Arbeitslosengeld 2 nach Bezug von Arbeitslosengeld 1 (§ 24 SGB II a.F.) keine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht, ist die Differenz zwischen den Rundfunkgebühren und dem niedrigeren Zuschlag nicht vom SGB-II-Leistungsträger als unabweisbarer laufender Bedarf gem. § 21 SGB II zu tragen bzw. zu erstatten (Sozialgericht Karlsruhe, 21.12.2011, Az. S 13 AS 3059/11).

(16.01.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Rentenrecht) - Sozialversicherungsabkommen mit dem früheren Jugoslawien gelten fort

Die aus dem vormaligen Jugoslawien stammenden Kläger hatten jeweils über längere Zeit in Deutschland gearbeitet und aus den nach deutschem Recht entrichteten Sozialversicherungsbeiträgen auch Rentenanwartschaften erworben. In die Heimat Bosnien/Herzegovina sowie Kosovo zurückgekehrt, wollten sie die entsprechenden Arbeitnehmeranteile ausbezahlt bekommen. Das hatte die Rentenversicherung abgelehnt. Denn nach dem deutsch-jugoslawischen Sozialversicherungsabkommen, das auch für die betroffenen Kläger fortwirke, seien diese zur freiwilligen Weiterführung der deutschen Rentenversicherung berechtigt. Dann aber sei eine Beitragsrückerstattung ausgeschlossen. Dagegen hatten sich die betroffenen Arbeitnehmer gewandt und die Abkommensfortgeltung verneint. Das Bayerische Landessozialgericht hat entschieden, dass eine Beitragsrückerstattung nicht infrage komme, weil das deutsch-jugoslawischen Sozialversicherungsabkommen auch im Hinblick auf die Heimat der Kläger fortgelte (Bayer. Landessozialgericht, Urteile vom 27.09..2011 - L 6 R 868/08, L 6 R 124/10, L 6 R 884/08).

(13.01.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Krankenversicherungsrecht) - Krankenversicherungsbeiträge aus DDR-Haftopferentschädigung

Die besondere Zuwendung für DDR-Haftopfer, die sog. Opferpension, ist für die Beitragshöhe der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung (§ 9 SGB V) als Einkommen zu berücksichtigen. Der zu zahlende Beitrag erhöht sich entsprechend (Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03.11.2011, Aktenzeichen L 5 KR 203/10).

(04.01.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)

 

Sozialrecht (Elterngeldrecht) - Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses vom Elterngeld bei Aufenthaltserlaubnis “auf Probe” für langjährig geduldete Ausländer

Der 10. Senat des Bundessozialgerichts hält § 1 Abs. 7 Nr. 2d Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) in der Fassung vom 19. August 2007 für verfassungswidrig. Er holt deshalb eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu der Frage ein, ob es mit dem Gleichbehandlungsgebot des Art 3 Abs. 1 Grundgesetz vereinbar ist, dass Ausländer, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Aufenthaltsgesetz erteilt worden ist, keinen Anspruch auf Elterngeld haben (BSG, Az. B 10 EG 15/10 R, PM 30/11)

(02.01.2012 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
 

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