Aktuelles Sozialrecht (Archiv 2013)
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Entscheidungen und Meldungen in aller Regel um Einzelfallentscheidungen handelt, die nicht ohne weiteres auf andere Fälle übertragen werden können und eine Rechtsberatung im konkreten Fall nicht ersetzen können.
Sozialrecht - Gesetzliche Neuerungen zum 1. Januar 2014
Ab dem 1. Januar 2014 treten zahlreiche gesetzliche Änderungen im Sozialrecht in Kraft. Beispielsweise erhöhen sich die Regelbedarfe im SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende und im SGB XII (Sozialhilfe), konkret auf 391 € (Regelbedarfsstufe 1), 353 € (Regelbedarfsstufe 2), 313 € (Regelbedarfsstufe 3), 296 € (Regelbedarfsstufe 4), 261 € (Regelbedarfsstufe 5), 229 € (Regelbedarfsstufe 6). Die Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld wird auch 2014 wieder von sechs auf zwölf Monate verlängert. Arbeitsgeber haben nun die Möglichkeit, Arbeits- und Nebeneinkommensbescheinigungen für die Berechnung von Arbeitslosengeld auch elektronisch an die Bundesagentur für Arbeit zu übermitteln (BEA-Verfahren). Arbeitnehmer aus Bulgarien und Rumänien genießen ab 2014 volle Freizügigkeit in der EU. Der Abgabesatz der Künstlersozialabgabe steigt zum neuen Jahr von 4,1 Prozent auf 5,2 Prozent an. Hingegen soll nun doch keine Veränderung beim Rentenversicherungsbeitrag eintreten, der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung soll ab dem 1. Januar 2014 weiterhin 18,9 Prozent in der allgemeinen Rentenversicherung und 25,1 Prozent in der knappschaftlichen Rentenversicherung betragen (PM des BMAS vom 19.12.2013).
(30.12.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht (Krankenversicherungsrecht) - Kündigung eines privaten Krankenversicherungsvertrags für einen Mitversicherten
Nach § 205 Abs. 6 S. 1 VVG kann ein privater Krankenversicherungsvertrag durch den Versicherungsnehmer nur dann gekündigt werden, wenn er bei einem anderen Versicherer für die versicherte Person einen neuen Vertrag abschließt. Die Kündigung wird nur wirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb von zwei Monaten nach der Kündigungserklärung nachweist, dass die versicherte Person bei einem neuen Versicherer ohne Unterbrechung versichert ist; liegt der Termin, zu dem die Kündigung ausgesprochen wurde, mehr als zwei Monate nach der Kündigungserklärung, muss der Nachweis bis zu diesem Termin erbracht werden (§ 205 Abs. 6 S. 2 VVG). Ist in der privaten Krankenversicherung eine volljährige Person (hier: Kind des Versicherungsnehmers) mitversichert, so ist die Wirksamkeit der Kündigung eines Krankheitskostenversicherungsvertrages durch den Versicherungsnehmer für den volljährigen, von ihm nicht gesetzlich vertretenen Mitversicherten gem. § 205 Abs. 6 S. 1 VVG aber nicht von dem Nachweis einer nahtlosen Anschlussversicherung für den Mitversicherten abhängig (BGH, 18.10.2013, Az. IV ZR 140/13).
(27.12.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht (Rentenrecht) - Anspruch auf Witwenrente nach Wartezeiterfüllung im Ausland
Witwenrente bzw. Witwerrente nach Deutschem Recht (§ 46 SGB VI) verlangt eine Mindestwartezeit von 60 Monaten. Die Berechnung dieser Monate richtet sich nach Deutschem Rentenrecht und zwar auch dann, wenn wegen eines Sozialversicherungsabkommens Zeiten Berücksichtigung finden, die im Ausland zurückgelegt worden sind. Das bedeutet, dass ein einziger rentenrechtlicher Tag in einem Monat ausreicht, um einen Wartezeitmonat zu begründen, auch wenn dieser im Abkommensstaat (hier: Bosnien-Herzegowina) zurückgelegt ist (Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 13.06.2013, Az. L 6 R 366/12).
(20.12.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Vorabentscheidungsverfahren zum Gleichbehandlungsgebot für EU-Bürger im SGB II
Die Leistungsausschlussklausel des § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II differenziert nach der Staatsangehörigkeit, weil sie Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II arbeitsuchenden EU-Bürgern anderer Mitgliedstaaten für die gesamte Dauer ihres Aufenthaltsrechts zur Arbeitsuche uneingeschränkt verweigert, während deutsche Staatsangehörige diese beanspruchen können. Viele Sozialgerichte und halten diese Vorschrift aber für rechtswidrig und erkennen einen Hartz-IV-Anspruch auch für EU-Ausländer an, beispielsweise das Bayerische Landessozialgericht in seinem Urteil vom 19.06.2013 mit dem Az. L 16 AS 847/12 oder das Sozialgericht Regensburg in seinem Beschluss vom 27.03.2013 mit dem Az. S 9 AS 138/13 ER. Höchstrichterlich gekärt ist diese Frage aber noch nicht. Das Bundessozialgericht hat nun ein bei ihm diesbezüglich anhängiges Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) verschiedene Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt, insbesondere, ob europarechtliche Vorschriften einer nationalen Bestimmung (§ 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II) entgegen, die Unionsbürgern, die sich als Arbeitsuchende auf die Ausübung ihres Freizügigkeitsrechts berufen können, eine Sozialleistung, die der Existenzsicherung dient und gleichzeitig auch den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert, ausnahmslos für die Zeit eines Aufenthaltsrechts nur zur Arbeitsuche und unabhängig von der Verbindung mit dem Aufnahmestaat verweigert? (BSG, Az. B 4 AS 9/13 R; PM v. 12.12.2013).
(12.12.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht (Behindertenrecht) - Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen gem. § 2 Abs. 3 SGB IX
Menschen sind behindert im Rechtssinne, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist (§ 2 Abs. 1 SGB IX). Menschen sind schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 vorliegt (§ 2 Abs. 2 SGB IX). Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden sollen behinderte Menschen mit einem GdB von weniger als 50, aber wenigstens 30, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten können (gleichgestellte behinderte Menschen - § 2 Abs. 3 SGB IX). Zuständig für die Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten ist die örtliche Agentur für Arbeit. Lehnt diese den Antrag auf Gleichstellung ab, kann dagegen Widerspruch und ggf. Klage zum Sozialgericht erhoben werden. Für eine Klage auf Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen fehlt das Rechtsschutzbedürfnis ausnahmsweise aber dann, wenn die Gleichstellung zwischenzeitlich anerkannt wurde, die Gleichstellung nur noch für vergangene Zeiträume begehrt wird und nichts dazu vorgetragen wird, aus welchen Gründen eine Gleichstellung mit Wirkung für die Vergangenheit gerichtlich geltend gemacht wird (LSG Baden-Württemberg, 19.11.2013, Az. L 13 AL 2601/13).
(06.12.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht (Sozialversicherungsrecht) - Anwendung deutschen Sozialversicherungsrechts auf eine ausländische Firma
Wird ein ausländischer Firmenmantel (hier: tschechische s.r.o., tschechische Bezeichnung für die Rechtsform einer haftungsbeschränkten Gesellschaft in der tschechischen Republik, die einer deutschen GmbH entspricht) alleine zum Schein genutzt, um in der Bundesrepublik Deutschland Tätigkeiten einer insolventen deutschen Einzelfirma fortzusetzen, findet grundsätzlich deutsches Sozialversicherungsrecht Anwendung, so dass ein deutscher sozialversicherungsrechtlicher Betriebsprüfungsbescheid (§ 28p SGB IV) auch die ausländische Firma binden kann (SG Landshut, Urteil vom 06.11.2013, S 10 R 5003/11).
(04.12.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Übernahme rückständiger Stromkosten durch den Grundsicherungsträger
Jobcenter sind unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, Empfängern von Leistungen nach dem SGB II im Falle einer Stromsperre durch Gewährung eines Darlehens Hilfe zu gewähren. Diese Voraussetzungen sind bei übermäßigem Stromverbrauch und die selbst verursachte wiederholte Stromsperre aber nicht gegeben (SG Koblenz, 04.11.2013, Az. S 14 AS 724/13 ER).
(27.11.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht (Opferentschädigungsrecht) - Eilrechtsschutz im Bereich des OEG
Begehrt ein Antragsteller im Wege einer einstweiligen Anordnung die vorläufige Gewährung von Beschädigtenversorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG), liegt regelmäßig kein Anordnungsgrund vor. Dies gilt selbst dann, wenn der Betroffene keine anderen Sozialleistungen bezieht (Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 30.10.2013, L 15 VG 35/13 ER).
(26.11.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht (Unfallversicherungsrecht) - Abweichungen von den üblichen MdE-Bewertungskriterien im Unfallversicherungsrecht
Das Ausmaß der Minderung der Erwerbsfähigkeit ist im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung von entscheidender Bedeutung. Insbesondere besteht ein Anspruch auf Verletztenrente (§ 56 SGB VII) erst ab einer MdE von 20 v.H. über die 26. Woche nach dem Versicherungsfall hinaus. Abweichungen von den zulässigerweise pauschalisierten MdE-Bewertungskriterien sind bei hierzu vergleichbaren Verletzungsmustern rechtlich nur dann geboten, wenn die zu bewertende funktionelle Beeinträchtigung des verletzten Organs von dem in der versicherungsrechtlichen und unfallmedizinischen Literatur vorgegebenen, einschlägigen Bewertungsansatz nicht oder nicht vollständig erfasst wird (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.10.2013, Az. L 8 U 2828/12).
(20.11.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht (Krankenversicherungsrecht) - Elektronische Gesundheitskarte begegnet keinen rechtlichen Bedenken
Versicherte sind verpflichtet, zum Nachweis ihres Versicherungsschutzes ab dem 1. Januar 2014 die elektronische Gesundheitskarte zu benutzen. Es besteht kein Anspruch gegen die Krankenkassen auf Ausstellung eines anderweitigen Versicherungsnachweises. Sowohl die Nutzungspflicht als auch die Speicherung der Personaldaten auf der Karte sind durch ein überwiegendes Interesse der Versichertengemeinschaft gedeckt (Sozialgericht Berlin, 07.11.2013, Az. S 81 KR 2176/13 ER).
(18.11.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht (Unfallversicherungsrecht) - Meniskusschaden als Berufskrankheit eines Fußballprofis
Berufskrankheiten werden von der gesetzlichen Unfallversicherung entschädigt. Als Berufskrankheit zählen auch Meniskusschäden nach mehrjährigen andauernden oder häufig wiederkehrenden, die Kniegelenke überdurchschnittlich belastenden Tätigkeiten. Eine solche Tätigkeit ist bei Fußballerspielern der ersten bis zur vierten Liga anzunehmen (Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 30.09.2013, Az. L 9 U 214/09).
(15.11.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht (Schwerbehindertenrecht) - GdB-Bewertung bei Diabetes mellitus
Der Grad der Behinderung wurde bis 2008 nach den „Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (AHP) festgestellt. Seit 2009 ist die Versorgungsmedizin-Verordnung und vor allem die Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung, die sog. versorgungsmedizinischen Grundsätze (VG), maßgebend. Da die AHP und die VG in der Fassung vom 10.12.2008, in Kraft getreten am 01.01.2009, nicht zur GdB-Bewertung bei Diabetes mellitus geeignet sind, kann auch für die Zeit vor dem 22.07.2010 auf die Neufassung der VG, Teil B, Nr. 15.1 in der Fassung vom 14.07.2010, in Kraft getreten am 22.07.2010, zurückgegriffen werden, da ihr Inhalt als “antizipiertes Sachverständigengutachten” bedeutsam ist (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.10.2013, Az. L 6 SB 5459/11).
(11.11.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Hartz-IV-Regelsatz steigt um neun Euro
Der Bundesrat hat der Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze zugestimmt. Vorgesehen ist ein Anstieg um 2,27 Prozent. Alleinstehende erhalten somit ab Januar 2014 einen Betrag von 391 Euro und damit neun Euro mehr als bisher (PM des Bundesrats 225/13).
(08.11.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht (Unfallversicherungsrecht) - Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz im Verein
Beschäftigte sowie Personen, die wie Beschäftigte tätig werden, sind gesetzlich unfallversichert gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Dies kann auch für Vereinsmitglieder gelten, wenn diese für den Verein Tätigkeiten verrichten, die üblicherweise in einem Beschäftigungsverhältnis ausgeübt werden. Werden Vereinsmitglieder allerdings im Rahmen ihrer Mitgliedspflichten tätig, sind sie nicht gesetzlich unfallversichert (Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 30.04.2013, Az. L 3 U 231/10, PM vom 06.11.2013).
(07.11.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht - Rechtsmitteleinlegung per Email
Die Rechtsmitteleinlegung in Sozialgerichtsprozessen per Email ist in Bayern nach wie vor unzulässig. Die Einlegung eines Rechtsmittels per Email wäre § 65a Abs. 1 SGG dann möglich, wenn der Freistaat Bayern von seiner gesetzlichen Befugnis Gebrauch gemacht hätte, die Email als formwirksam anzuerkennen. Der Freistaat Bayern hat von dieser bundesgesetzlichen Befugnis aber bislang nicht Gebrauch gemacht, so dass die Einlegung eines Rechtsmittels durch Email nicht den formellen Voraussetzungen entspricht (Bayerisches Landessozialgericht, 01.10.2013, L 7 AS 528/13 B ER).
(04.11.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht (Rentenrecht) - Stationäre Reha-Maßnahme auf Kosten der Rentenversicherung am Toten Meer
Nur im Einzelfall kann bei Psoriasiserkrankungen unter Berücksichtigung der Krankheitsanamnese einschließlich durchgeführte erfolgloser Therapien im Inland, des Chronifizierungsgrades und des aktuellen Erscheinungsbildes der Erkrankung das Auswahlermessen des Rentenversicherungsträgers ausnahmsweise auf Null reduziert sein, so dass eine stationäre Rehabilitation auf Kosten der gesetzlichen Rentenversicherung am Toten Meer als einzig erfolgverprechende Maßnahme verbleibt (Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 24.09.2013, Az. L 6 R 1130/11).
(31.10.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht (Krankenversicherungsrecht) - Kein Anspruch auf Krankenkassenzuschuss zu Sportkursen
Zu den möglichen Präventionsleistungen, die eine Krankenkasse ihren Mitgliedern zu gewähren hat, fällt nach den gesetzlichen Vorschriften des SGB V kein monatlicher Zuschuss zu einem Sportkurs. Sofern eine Krankenkasse vergleichbare Sportangebote ihren Mitgliedern unterbreitet, handelt es sich um rein freiwillige Leistungen, auf die kein Anspruch besteht (Sozialgericht Koblenz, 25.10.2013, PM 3/13).
(29.10.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht - Voraussetzungen einer sozialgerichtlichen einstweiligen Anordnung
Gerade im Sozialrecht sind Angelegenheiten oftmals so dringend, dass eine Entscheidung im "normalen" Widerspruchsverfahren oder Gerichtsverfahren nicht abgewartet werden kann. Dann kann unter bestimmten Voraussetzungen im Wege des Eilrechtsschutzes vorgegangen und eine vorläufige Regelung erreicht werden. Eine einstweilige Anordnung (§ 86b Abs. 2 Satz 2 SGG) setzt voraus, dass ein Hauptsacheerfolg zumindest möglich erscheint. Verhindert ein Antragsteller durch Verweigerung der erforderlichen Mitwirkung trotz ausdrücklicher Aufforderung zur Mitwirkung auch seitens des Gerichts, dass die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende geprüft und festgestellt werden können, kann im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes eine Entscheidung auf der Grundlage der materiellen Beweislast getroffen werden (Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 24.09.2013, L 16 AS 513/13 B ER).
(25.10.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht - Keine Zwangsvollstreckung ohne vollstreckbare Ausfertigung im Sozialrecht
Auch im Sozialrecht kann, wenn auch selten, die Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen eine Behörde, z.B. ein Jobcenter oder eine Krankenkasse, wenn diese nach einem abgeschlossenen Sozialgerichtsverfahren ihren Pflichten nicht nachkommt. Vollstreckt werden kann insbesondere aus den meisten gerichtlichen Entscheidungen, etwa aus einem Urteil, aus einstweiligen Anordnungen, aus Anerkenntnissen und gerichtlichen Vergleichen (§ 199 SGG). Für die Einzelheiten der sozialrechtlichen Zwangsvollstreckung gelten die Vorgaben der Zivilprozeßordnung (ZPO) entsprechend. D.h. es muss beispielsweise ein Vollstreckungsantrag gestellt werden und es muss eine sog. vollstreckbare Ausfertigung der zu vollstreckenden Entscheidung vorliegen. Kommt die Behörde einer im Urteil auferlegten Verpflichtung nicht nach, so kann das Gericht des ersten Rechtszugs auf Antrag unter Fristsetzung ein Zwangsgeld bis zu tausend Euro durch Beschluß androhen und nach vergeblichem Fristablauf festsetzen (§ 201 SGG). Auch eine Vollstreckung gemäß § 201 SGG ohne vollstreckbare Ausfertigung findet aber nicht statt (Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 12.09.2013, Az. L 11 AS 503/13 B).
(21.10.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht (Sozialversicherungsrecht) - Sozialversicherungsrechengrößen 2014
Das Bundeskabinett hat am 16.10.2013 die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2014 beschlossen. Die Bezugsgröße erhöht sich auf 2.765 Euro/Monat (2013: 2.695 Euro/Monat). Die Bezugsgröße (Ost) steigt auf 2.345 Euro/Monat (2013: 2.275 Euro/Monat). Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steigt auf 5.950 Euro/Monat (2013: 5.800 Euro/Monat) und die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) auf 5.000 Euro/Monat (2013: 4.900 Euro/Monat). Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) steigt von 52.200 Euro im Jahr 2012 auf 53.550 Euro (PM des BMAS vom 16.10.2013).
(17.10.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Unionsbürger haben Anspruch auf Hartz IV
Unionsbürger, die nur zum Zweck der Arbeitssuche nach Deutschland kommen, sollen nach dem SGB II keinen Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen haben. Diesen Ausschluss hat das Bayerische Landessozialgericht als europarechtswidrig angesehen und einem italienischen Staatsbürger Arbeitslosengeld II zugesprochen (Bayer. LSG Urteil vom 19. 6. 2013 - L 16 AS 847/12; PM vom 11.10.2013).
(15.10.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht (Rentenrecht) - Rentenversicherungspflicht von Pflegepersonen
Wer einen Pflegebedürftigen mit Anspruch auf Pflegeversicherungsleistungen in seiner häuslichen Umgebung nicht erwerbsmäßig in einem Pflegeumfang von wenigstens 14 Wochenstunden pflegt, ist in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert (§ 3 Nr. 1a SGB VI). Die Beiträge zahlt die Pflegeversicherung. Voraussetzung ist allerdings ein Pflegeumfang von wenigstens 14 Wochenstunden. Hat der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) den erforderlichen Umfang der häuslichen Pflege nicht im Einzelfall festgestellt, ist auf die schlüssigen und glaubhaft gemachten Angaben der Pflegeperson oder des Pflegebedürftigen abzustellen (Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 26.09.2013, Az. L 1 KR 72/11).
(10.10.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht (Krankenversicherungsrecht) - Einheitliche Regeln für den Erlass von Beitragsschulden in der Krankenversicherung verabschiedet
Am 1. August 2013 ist das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung in Kraft getreten. Um für alle Mitglieder bei verschiedenen Krankenkassen gleiche Bedingungen in Bezug auf den Beitragserlass sicherzustellen, wurde der GKV-Spitzenverband beauftragt, die konkreten Bedingungen einheitlich zu regeln. Das Bundesministerium für Gesundheit hat diese Grundsätze nun genehmigt. Nach den Rahmenvorgaben des Gesetzgebers profitieren einzelne Versichertengruppen unterschiedlich stark. Die größtmögliche Hilfe in Form eines Erlasses von Beitragsansprüchen für die Vergangenheit erhalten diejenigen Personen, die derzeit - trotz geltender Versicherungspflicht - keine Krankenversicherung haben, wenn sie sich bis zum Ende dieses Jahres bei ihrer Krankenkasse melden. Darüber hinaus werden auch die Versicherten entlastet, die seit 1. April 2007 im Wege der Auffangpflichtversicherung ins System der gesetzlichen Krankenversicherung zurückgekehrt sind, aber ihre Beiträge für die Zeit seit Beginn der Versicherungspflicht bis zur (verspäteten) Anzeige der Versicherung nicht zahlen konnten. Andere Versichertengruppen mit Beitragsschulden sollen nach dem Willen des Gesetzgebers durch die Senkung der Säumniszuschläge ebenfalls finanziell entlastet werden. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge und Säumniszuschläge ist nicht vorgesehen. Auch Beitragsrückstände für Zeiten, die außerhalb der Spanne zwischen Beginn der Versicherungspflicht und Anzeige der Versicherung bei der Krankenkasse liegen, werden vom Gesetz nicht berücksichtigt (PM des GKV-Spitzenverband und des Bundesministeriums für Gesundheit vom 18.09.2013).
(07.10.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht - Kostentragung im Sozialgerichtsverfahren
Das Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit ist für Versicherte, Leistungsempfänger sowie Hinterbliebenen-leistungsempfänger und behinderte Menschen in der Regel gerichtskostenfrei (§ 183 S. 1 SGG). Das Gericht hat im Urteil - auf Antrag durch Beschluss, wenn das Verfahren anders als durch Urteil, etwa durch Klagerücknahme oder Vergleich, beendet wird - zu entscheiden, ob und in welchem Umfang die Beteiligten einander Kosten zu erstatten haben (§ 193 Abs. 1 SGG), insbesondere Rechtsanwaltskosten. Ausschlaggebend ist regelmäßig das Obsiegen bzw. Unterliegen im Prozess. Unabhängig davon kann das Gericht der Behörde ganz oder teilweise die Kosten auferlegen, die dadurch verursacht werden, dass die Behörde erkennbare und notwendige Ermittlungen im Verwaltungsverfahren unterlassen hat, die im gerichtlichen Verfahren nachgeholt wurden (§ 192 Abs. 4 SGG). Erkennbare und notwendige Ermittlungen im Verwaltungsverfahren sind im Sinne von § 192 Abs. 4 SGG auch dann unterlassen worden, wenn die Behörde zwar den Ermittlungsbedarf erkannt und ein grundsätzlich hierfür geeignetes Beweismittel herangezogen hat, das hieraus resultierende Beweisergebnis jedoch einem gesetzlichen Beweisverwertungsverbot unterliegt (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.9.2013, Az. L 8 U 3192/13 B).
(02.10.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht (Kinder- und Jugendhilfe) - SGB-VIII-Kostenbeitrag nur bei rechtmäßiger Maßnahme
Die Erhebung eines jugendhilferechtlichen Kostenbeitrags von den Eltern des Jugendlichen nach den Bestimmungen der §§ 91 ff. SGB VIII setzt die Rechtmäßigkeit der zugrunde liegenden Jugendhilfemaßnahme für den Jugendlichen voraus. Ist die Maßnahme rechtswidrig, kommt eine Heranziehung der Eltern zu einem Kostenbeitrag nicht in Betracht. Ausschließlich die finanzielle Bedürftigkeit des Jugendlichen rechtfertigt nicht den Übergang von einer ambulanten zu einer stationären Maßnahme nach dem SGB VIII; eine solche Maßnahme stellt sich als rechtswidrig dar (VG Stuttgart, 12.09.2013, Az. 7 K 4480/11).
(30.09.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht (Unfallversicherungsrecht) - Privates Telefonieren während der Arbeitszeit ist nicht unfallversichert
Arbeitnehmer sind nach Maßgabe des SGB VII während ihrer Arbeit gesetzlich unfallversichert. Persönliche oder eigenwirtschaftliche Verrichtungen - wie z.B. Essen oder Einkaufen - können allerdings die versicherte Tätigkeit und damit den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz unterbrechen. Dies gilt auch für das private Telefonieren während der Arbeitszeit, wenn damit die versicherte Tätigkeit nicht lediglich geringfügig unterbrochen wird; hier dauerte die Arbeitsunterbrechung etwa zwei bis drei Minuten (Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 17.09.2013, Az. L 3 U 33/11)
(27.09.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Pulmonale Kachexie begründet Anspruch auf Mehrbedarf im SGB II
Bei pulmonaler Kachexie handelt es sich um eine schwere Form der Abmagerung, die sich auf die Lungenleistung auswirkt. Muss daher eine besonders kalorienreiche Kost zu sich genommen werden, begründet dies einen vom Jobcenter zu übernehmenden Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung (Sozialgericht Gießen, Urteil vom 09.07.2013, Az.: S 22 AS 866/11 WA).
(23.09.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht (Unfallversicherungsrecht) - Unfallversicherungsschutz ehrenamtlicher Helfer
Ehrenamtliche Helfer sind nur im Rahmen ihrer originären Helfertätigkeit gesetzlich unfallversichert, nicht aber bei einem Helferfest, was zu ihrem Dank veranstaltet wird, sofern nicht die Voraussetzungen einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung vorliegen (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.7.2013, Az. L 6 U 1199/11).
(16.09.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Sozialdatenschutz durch die Bundesagentur für Arbeit
Jeder hat nach § 35 Abs. 1 S. 1 SGB I Anspruch darauf, dass die ihn betreffenden Sozialdaten, also Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person, von den Leistungsträgern nicht unbefugt erhoben, verarbeitet oder genutzt werden (Sozialgeheimnis). Die Überweisungspraxis der Bundesagentur für Arbeit verletzt nicht das Sozialgeheimnis. Zu den Sozialdaten, die nicht unbefugt offenbart werden dürfen, gehört zwar auch der Bezug von Hartz IV-Leistungen. Weder aus der angegebenen Bundesagentur für Arbeit als überweisende Stelle noch aus der angeführten Kundennummer lässt sich aber ein solcher Leistungsbezug erkennen (Bayer. LSG, Urteil vom 17.6.2013, Az. L 7 AS 48/13).
(13.09.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Bestimmung der angemessenen Kosten der Unterkunft im SGB II
Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden vom Grundsicherungsträger in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind, § 22 I 1 SGB II. Die Bestimmung der angemessenen Kosten der Unterkunft (KdU) erfolgt nach der ständigen Rechtsprechung auf der Grundlage eines konkret-individuellen Maßstabs, eines “schlüssigen Konzepts”. Der SGB-II-Leistungsträger kann nicht frei wählen, ob er seiner Entscheidung ein schlüssiges Konzept oder aber die Tabellenwerte nach § 12 WoGG zzgl. eines Sicherheitszuschlags zugrunde legt. Letztere finden erst und nur dann als Hilfsmaßstab Anwendung, wenn ein schlüssiges Konzept nicht vorliegt und auch nicht mehr nachträglich erstellt werden kann (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 13.08.2013, L 11 AS 456/12).
(10.09.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht (Elternunterhalt) - Elternunterhaltspflicht des nicht erwerbstätigen Kindes
Bei der Bemessung des elternunterhaltsrechtlich relevanten Einkommens der nicht erwerbstätigen Tochter ist auf ihren Taschengeldanspruch gegen ihren Ehemann abzustellen. Dass dabei mittelbar ihr Ehemann den Elternunterhalt zahlt, ist unbedenklich. Sie kann von ihrem Ehemann die Zahlung eines Taschengeldes verlangen, auf dessen Verwendung der Ehemann keinen Einfluss hat bzw. nicht haben sollte. Dieser Taschengeldanspruch beträgt nach der Rechtsprechung 5 bis 7 % des zur Verfügung stehenden Nettoeinkommens. Die Tochter ist allerdings nicht verpflichtet, ihren gesamten Taschengeldanspruch für den Unterhaltsanspruch ihrer Mutter einzusetzen. Insoweit hat der Bundesgerichtshof bereits festgestellt, dass dem Unterhaltspflichtigen vom Taschengeld ein Betrag in Höhe von 5 bis 7 % des Mindestselbstbehaltes des Unterhaltspflichtigen und vom überschießenden Betrag die Hälfte zu verbleiben hat. Diese Entscheidung wird überwiegend dahin ausgelegt, dass die 5 bis 7 % nach dem Familienselbstbehalt zu berechnen sind, da stets vom Familieneinkommen ein Betrag in Höhe des Familienselbstbehaltes freibleiben müsse (OLG Braunschweig, Urteil vom 16.07.2013, Aktenzeichen 2 UF 161/09).
(06.09.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht (Elterngeldrecht) - Kein Elterngeld während Strafhaft
Einer Mutter, die mit ihrem Kind in einer Mutter-Kind-Einrichtung des geschlossenen Strafvollzuges untergebracht ist, steht grundsätzlich kein Elterngeld zu. Denn sie lebt nicht in einem “Haushalt”, wie ihn das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) in § 1 Abs. 1 Nr. 2 verlangt (Bundessozialgericht, 04.09.2013, Az. B 10 EG 4/12 R).
(05.09.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht (Rentenversicherungsrecht) - Anspruch auf bestmögliche Hörgeräteversorgung
Die Übergabe der vertragsärztlichen Hörgeräteversorgung an den Hörgeräteakustiker und die Weiterleitung an die zuständige Krankenkasse ist als maßgebliche Antragstellung im Sinne des § 14 SGB IX anzusehen. Die Antragstellung ist auf bestmögliche Hörgeräteversorgung gerichtet. Die Abgrenzung des Umfangs der Leistungspflicht zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und Krankenversicherung im Bereich von geltend gemachten Teilhabeleistungen richtet sich danach, ob das begehrte Hilfsmittel dem unmittelbaren Behinderungsausgleich dient, dann: Leistungspflicht der Krankenversicherung, oder ausschließlich berufliche und arbeitsplatzspezifische Gebrauchsvorteile bietet, dann: Leistungspflicht der Rentenversicherung. (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.08.2013, Az. L 13 R 2607/10).
(04.09.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht (Krankenversicherungsrecht) - Keine Kostenübernahme für spezielle Krebsdiagnostik (PET/CT)
Gesetzlich Krankenversicherte haben keinen Anspruch auf Übernahme bzw. Erstattung der Kosten in Form eines speziellen Verfahrens der Nuklearmedizin, der Positronenemissionstomographie plus Computertomograhie – PET/CT (Sozialgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 09.07.2013, Az. S 25 KR 191/09).
(23.08.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht (Berufsunfähigkeitsversicherung) - Pflicht zur Schweigepflichtentbindung in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Nach einem aktuellen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts muss eine vertragliche Obliegenheit zur Schweigepflichtentbindung in einer Berufsunfähigkeitsversicherung eng ausgelegt werden, um dem Versicherten die Möglichkeit zur informationellen Selbstbestimmung zu bieten. Soweit keine gesetzlichen Regelungen über die informationelle Selbstbestimmung greifen, kann es zur Gewährleistung eines schonenden Ausgleichs der verschiedenen Grundrechtspositionen geboten sein, zum Beispiel durch eine verfahrensrechtliche Lösung im Dialog zwischen Versichertem und Versicherer die zur Abwicklung des Versicherungsfalls erforderlichen Daten zu ermitteln (BVerfG, 17.07.2013, Az. 1 BvR 3167/08).
(21.08.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht (Sozialversicherungsrecht) - Abgrenzung von selbstständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung
Es spricht nicht gegen eine von Anfang an selbständige Tätigkeit als Platten- und Mosaikleger, dass zu Beginn der Existenzgründung im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber Arbeiten ausgeführt wurden, wenn das Gesamtbild des Tätigkeitsverlaufes durch objektive Umstände zeigt, dass der typische Fall eines im Aufbau befindlichen Unternehmens vorliegt, z.B. Ausweitung der Geschäftstätigkeit auf mehrere Auftraggeber. Der Bescheid der Bundesagentur für Arbeit über die Bewilligung eines Gründungszuschusses bindet den Rentenversicherungsträger im Betriebsprüfungsverfahren weder im Rahmen der Bestandskraft, der Tatbestandswirkung noch der Feststellungswirkung. In Zweifelsfällen spricht die Bewilligung eines Gründungszuschusses auch im Betriebsprüfungsverfahren für die Selbständigkeit der ausgeübten Tätigkeit (SG Landshut, Urteil vom 03.07.2013, Az. S 10 R 5033/12).
(13.08.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht (Elternunterhalt) - Einsatz von Vermögen und Immobilie zur Zahlung von Elternunterhalt
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss das unterhaltspflichtige Kind grundsätzlich auch den Stamm seines Vermögens zur Bestreitung des Elternunterhalts einsetzen. Einschränkungen ergeben sich aber daraus, dass nach dem Gesetz auch die sonstigen Verpflichtungen des Unterhaltsschuldners zu berücksichtigen sind und er seinen eigenen angemessenen Unterhalt nicht zu gefährden braucht. Dem dient auch die eigene Altersvorsorge, die der Unterhaltsschuldner neben der gesetzlichen Rentenversicherung mit weiteren 5 % von seinem Bruttoeinkommen betreiben darf. Entsprechend bleibt dann auch das so gebildete Altersvorsorgevermögen im Rahmen des Elternunterhalts unangreifbar. Der Bundesgerichtshof hat jetzt entschieden, dass der Wert einer angemessenen selbst genutzten Immobilie bei der Bemessung des Altersvermögens eines auf Elternunterhalt in Anspruch genommenen Unterhaltspflichtigen grundsätzlich unberücksichtigt bleibt, weil ihm eine Verwertung nicht zumutbar ist. Übersteigt das sonstige vorhandene Vermögen ein über die Dauer des Berufslebens mit 5 % vom Bruttoeinkommen geschütztes Altersvorsorgevermögen nicht, kommt eine Elternunterhaltspflicht aus dem Vermögensstamm nicht in Betracht (BGH, 07.08.2013, Az. XII ZB 269/12).
(09.08.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht (Kinder- und Jugendhilfe) - Ausreichend Kita-Plätze in Regensburg
Einen Bericht von TVA zur Kitaplatzsituation in Regensburg nach Inkrafttreten des Rechtsanspruchs zum 1. August mit einem Kurzinterview mit Rechtsanwalt Mathias Klose finden Sie hier.
(06.08.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht (Krankenversicherungsrecht) - Familienversicherung für Behinderte ohne Altersbegrenzung
Behinderte Kinder bleiben ohne Altersbegrenzung in der Krankenversicherung ihrer Eltern familienversichert, wenn sie außer Stande sind, sich selbst zu unterhalten (§ 10 Abs. 2 Nr. 4 SGB V). Dabei sind die konkreten Beschäftigungsmöglichkeiten des behinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu berücksichtigen (Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 27.06.2013, Az. S 39 KR 490/10).
(30.07.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht - Bindungswirkung eines Betriebsprüfungsbescheids (§ 28p SGB IV)
Die Bestandskraft eines Betriebsprüfungsbescheids nach § 28p Abs. 1 Satz 5 SGB IV ermöglicht eine spätere weitere Beitragsnachforderung für den geprüften Zeitraum ohne Aufhebung des früheren Becheids nach den §§ 44 ff. SGB X nur, wenn im Bescheidstenor des bestandskräftigen Betriebsprüfungsbescheids z.B. durch eine Nebenbestimmung nach § 32 SGB X oder durch einen Vorläufigkeitsvermerk klar zum Ausdruck gebracht wurde, dass dieser Zeitraum noch nicht abschließend geprüft wurde (SG Landshut, 12.07.2013, Az. S 10 R 5076/12).
(26.07.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht (Rentenrecht) - Rentenversicherer muss bei unterbliebener Beratung Hinterbliebenenrente nachzahlen
Das Sozialgericht Gießen hat jetzt der Klage einer 58-jährigen Frau aus Mittelhessen stattgegeben, mit der diese rückwirkend Witwenrente geltend gemacht hatte. Die Frau lebte in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Nachdem ihre Lebenspartnerin im Juni 2003 verstorben war, stellte sie im Juli 2003 bei der Rentenversicherung einen Antrag auf Hinterbliebenenrente. Den Antrag lehnte die Rentenversicherung ab, weil zu diesem Zeitpunkt noch eine entsprechende Rechtsgrundlage für eine solche Rente fehlte. Durch das am 01.01.2005 in Kraft getretene „Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrecht“ wurden dann eingetragene Lebenspartnerschaften auch umfassend in die Hinterbliebenenversorgung der gesetzlichen Rentenversorgung einbezogen. Einen neuen Antrag auf eine Witwenrente stellte die Klägerin aber erst im Juni 2009, nachdem sie zu diesem Zeitpunkt von der neuen Regelung erfahren hatte. Die Rentenversicherung bewilligte ihr daraufhin eine Witwenrente ab dem 01.06.2008. Mit ihrer Klage wollte die Frau erreichen, dass ihr Witwenrente ab Inkrafttreten der Neuregelung gezahlt wird. Sie begründete dies damit, die Rentenversicherung hätte sie aufgrund des ersten Rentenantrags rechtzeitig auf das neue Gesetz hinweisen müssen, sie hätte den Antrag dann auch früher gestellt. Das Sozialgericht gab der Klägerin Recht. Die Rentenversicherung hätte die Klägerin zeitnah nach dem Inkrafttreten der Neuregelung beraten müssen, dass nunmehr ein Anspruch auf eine Witwenrente besteht. Die Pflicht hierfür ergibt sich im Rentenversicherungsrecht aus § 115 Abs. 6 SGB VI (Sozialgericht Gießen, Urteil vom 19.06.2013, Az. S 4 R 403/10; PM 17.07.2013).
(22.07.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht (Krankenversicherungsrecht) - Keine Laserepilationsbehandlung bei übermäßigem Haarwuchs auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat im Fall einer Klägerin, die auch im Gesicht unter übermäßigem Haarwuchs (Hirsutismus) leidet, entschieden, dass diese keinen Anspruch auf eine Laserepilationsbehandlung hat. Die Erkrankung der Klägerin könne auch mit einer Nadelepilation wirksam behandelt werden (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 17. Oktober 2012, Az. L 1 KR 443/11).
(19.07.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht (Behindertenrecht) - Behinderter Lehrer hat Anspruch auf Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen
Menschen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30 sollen mit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten können. Bei Lehrern ist insoweit auf die Tätigkeit im Beamtenverhältnis abzustellen. Ob ein Angestelltenverhältnis besteht, ist unbeachtlich (Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 19.06.2013, Az. L 6 AL 116/12).
(18.07.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht (Opferentschädigungsrecht) - Im Gewaltopferentschädigungsrecht (OEG) kann Glaubhaftmachung des schädigenden Vorganges ausreichen
Der Entscheidung über die Gewährung einer Beschädigtenrente nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) sind die glaubhaften Angaben der Antrag stellenden Person zu Grunde zu legen, wenn - außer dem möglichen Täter - keine Tatzeugen vorhanden sind. Körperliche Misshandlungen und sexueller Missbrauch müssen zwar grundsätzlich voll bewiesen sein. Eine Ausnahme sieht § 15 Gesetz über das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung (KOVVfG) vor. Nach dieser im Gewaltopferentschädigungsrecht nach dem OEG anwendbaren Vorschrift sind unter bestimmten Voraussetzungen die Angaben des Antragstellers zu Grunde zu legen, soweit sie nach den Umständen des Falles glaubhaft erscheinen (Urteil des Bundessozialgerichts vom 17.04.2013, Az. B 9 V 1/12 R).
(16.07.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht (Krankenversicherungsrecht) - Krankenversicherung im SGB II
Empfänger von Arbeitslosengeld II sind, soweit keine Familienversicherung (§ 10 SGB V) besteht, grundsätzlich in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig (§ 5 Abs. 2a SGB V), ausser der SGB-II-Leistungsempfänger war unmittelbar vor dem Bezug von Arbeitslosengeld II privat krankenversichert (§ 5 Abs. 5a SGB V). Eine solche unmittelbare Vorversicherung in der privaten Krankenversicherung ist aber nicht mehr anzunehmen, wenn bei Beginn des Grundsicherungsleistungsbezugs bereits mehr als eineinhalb Jahre verstrichen (BSG, 03.07.2013, Az. B 12 R 11/11 R).
(11.07.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht (Arbeitsförderungsrecht) - Keine Sperrzeit nach Abschluss eines Aufhebungsvertrags
Im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Aufhebungsvertrags hat das Bayerische Landessozialgericht in einer nunmehr veröffentlichten Entscheidung klargestellt, dass eine Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld nicht eintritt, wenn der Arbeitgeber spätestens zum Zeitpunkt des Beendigungsvertrages hätte kündigen können (Bayerisches LSG, Urteil vom 28.02.2013, Az. L 9 AL 42/10).
(08.07.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht (Elterngeldrecht) - Doppeltes Elterngeld bei Zwillingen
Wer sein Kind selbst betreut und keine volle Erwerbstätigkeit ausübt, kann bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen grundsätzlich bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes Elterngeld erhalten. Die Eltern haben für das Kind ‑ unter Berücksichtigung von zwei Partnermonaten ‑ insgesamt Anspruch auf höchstens vierzehn Monatsbeträge. Die Höhe der Leistung orientiert sich an dem vor der Geburt des Kindes erzielten Erwerbseinkommen des jeweiligen Berechtigten. Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld um je 300 Euro für das zweite und jedes weitere Kind. Ob Eltern von Zwillingen, die beide die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, einen oder zwei Elterngeldansprüche für jeweils 12 bzw. 14 Lebensmonate der Kinder haben, ist im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt. Der 10. Senat des Bundessozialgerichts hat nun entschieden, dass nach der Grundkonzeption des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) jeder Elternteil für jedes Kind die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen kann (BSG, 27.06.2013, Az. B 10 EG 3/12 R; B 10 EG 8/12 R).
(01.07.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Verfassungsbeschwerde gegen Einkommensanrechnung des “unechten Stiefvaters” bei “Hartz IV-Leistungen” nicht zur Entscheidung angenommen
Die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat eine Verfassungsbeschwerde, die sich gegen eine Regelung zur Einkommens- und Vermögensanrechnung bei den Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II richtet, wegen Unzulässigkeit nicht zur Entscheidung angenommen. Eine Verletzung der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) war nicht schlüssig behauptet. In der Nichtgewährung einer staatlichen Leistung liegt nach Auffassung des BVerfG kein Grundrechtseingriff, weil nicht die abwehrrechtliche Dimension der Grundrechte betroffen ist. In Rede steht vielmehr das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums, für dessen Ausgestaltung aus grundrechtlicher Sicht allein Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG maßgeblich ist. Soweit die Verletzung dieses Grundrechts behauptet wurde, war die Verfassungsbeschwerde nicht hinreichend substantiiert. Es fehlte an den notwendigen Ausführungen dazu, inwieweit eine Regelleistung trotz der Zahlung von Kindergeld und der Gewährung von Kost und Logis, die in Abzug zu bringen wären, zur Deckung des menschenwürdigen Existenzminimums noch erforderlich gewesen wäre. Auch eine Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG war nicht plausibel dargetan (BVerfG, 29.05.2013, Az. 1 BvR 1083/09; PM 42/13).
(26.06.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht (Unfallversicherungsrecht) - Halswirbelsäulenerkrankungen von Berufsgeigern keine Berufskrankheit
Der 2. Senat des Bundessozialgerichts hat entschieden, dass bei Berufsgeigern die Anerkennung einer HWS-Erkrankung als Wie-Berufskrankheit derzeit nicht in Betracht kommt. Nach § 9 Abs 2 SGB VII haben die Unfallversicherungsträger eine Krankheit, die noch nicht in der Berufskrankheiten-Liste (BK-Liste) bezeichnet ist, nur dann wie eine Berufskrankheit anzuerkennen, sofern im Zeitpunkt der Entscheidung nach neuen Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft die Voraussetzungen für eine Bezeichnung in der BK-Liste erfüllt sind. Streicher sind zwar durch die “Schulter-Kinn-Zange” besonderen Einwirkungen in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt. Allerdings fehlt es an den notwendigen gesicherten medizinischen Erkenntnissen, dass eine “Schulter-Kinn-Zange” geeignet ist, Halswirbelsäulenbeschwerden hervorzurufen (BSG, 18.06.2013 ,Az. B 2 U 3/12 R und B 2 U 6/12 R).
(20.06.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht (Pflegerecht) - Schadensersatz bei Verbrühung durch heißen Tee im Pflegeheim
Wird vom Pflegeheimpersonal heißer Tee in Thermoskannen unbeaufsichtigt in einem Raum mit pflegebedürftigen und auch demenzkranken Heimbewohnern zurückgelassen, so haftet der Heimbetreiber, wenn sich eine im Rollstuhl sitzende pflegebedürftige Heimbewohnerin mit heißem Tee verbrüht (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 31.05.2013, Az. 4 U 85/12).
(17.06.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht (Unfallversicherungsrecht) - Kein Unfallversicherungsschutz während betrieblichem Fußballturnier
Ein betriebliches Fußballturnier steht, selbst wenn es von der Unternehmensleitung organisiert und finanziert worden ist, nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (SGB VII), wenn das zugrunde liegende Programm nur den fußballbegeisterten Teil der Mitarbeiterschaft angesprochen hat und fast keine Beteiligung von Frauen am Turnier zu verzeichnen ist (LSG Baden-Württemberg Urteil vom 14.5.2013, L 9 U 2557/10).
(14.06.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht (Arbeitsförderungsrecht) - Kurzarbeitergeld für hochwasserbetroffene Betriebe
Betriebe, die von hochwasserbedingten Arbeitsausfällen betroffen sind, können für ihre Beschäftigten und Auszubildenden Kurzarbeitergeld beantragen. Über die gesetzlichen Regelungen und die besonderen Bestimmungen bei unabwendbaren Ereignissen hinaus wird es mit sofortiger Wirkung eine weitere zentrale Erleichterung geben: Wie bei der Hochwasserkatastrophe 2002 werden Unternehmen, die von der Flut unmittelbar betroffen sind und in Kurzarbeit gehen müssen, nun zusätzlich komplett von den Sozialversicherungsbeiträgen entlastet PM des BMAS vom 12.06.2013).
(13.06.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht - Der “gewöhnliche Aufenthalt” in Deutschland als Anspruchsvoraussetzung
Viele Sozialleistungen setzen voraus, dass der Anspruchsberechtigte in Deutschland wohnt oder zumindest in Deutschland seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Das Wiederbegründen eines gewöhnlichen Aufenthalts i.S.v. § 30 Abs. 1 SGB I in Deutschland erfordert aber mehr als ein tage- oder stundenweise Verweilen im Bundesgebiet (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.05.2013, L 13 AS 1389/11).
(10.06.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Jugendbett als Erstausstattung im SGB II
Bei der erstmaligen Beschaffung eines Jugendbettes ‑ nachdem das Kind dem Kinderbett entwachsen ist ‑ handelt es sich um eine Erstausstattung für die Wohnung im Sinne des SGB II (“Hartz IV”), die auch dem Grunde nach angemessen ist, so dass die Kosten vom Grundsicherungsträger zusätzlich zum Regelbedarf zu tragen sind (Bundessozialgericht, 23.05.2013, Az. B 4 AS 79/12 R).
(29.05.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht (Unfallversicherungsrecht) - Knieschuss im Home-Office kein Arbeitsunfall
Ein Überfall auf einen Beschäftigten mit Büro im eigenen Haus stellt nur dann einen Arbeitsunfall dar, wenn ein Zusammenhang zur betrieblichen Tätigkeit besteht, wenn der Angriff des Täters aus betriebsbezogenen Motiven erfolgt. Ein bloßer zeitlicher Zusammenhang ist hier nicht ausreichend (Sozialgericht Dresden, 08.05.2013, Az. S 5 U 293/12).
(28.05.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht - Sozialversicherungspflicht eines Arztes
Die Ausübung des ärztlichen Berufs erfolgt - vom Beamtenverhältnis abgesehen - entweder in freier Niederlassung oder im Angestelltenverhältnis. Krankenhausärzte sind in der Regel angestellte Ärzte. Die Aneinanderreihung zeitlich befristeter Beschäftigungen eines - nicht niedergelassenen - Arztes an einem oder mehreren Krankenhäusern auf der Grundlage eines Rahmenvertrags ist rechtlich zulässig und verstößt nicht gegen das Verbot der Ausübung des ärztlichen Berufs im Umherziehen. Sie unterfällt der Sozialversicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, da sie regelmäßig nicht als unständige Beschäftigung zu qualifizieren sein wird (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 17.4.2013, L 5 R 3755/11).
(21.05.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht - Reichweite des sozialgerichtlichen Eilrechtsschutzes
Im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ist grundsätzlich eine vorläufige Feststellung möglich, um eine Rechtsposition vorläufig zu sichern oder zu regeln. Erwartete künftige Rechtspositionen, hier die dahingehende vorläufige Feststellung, dass der Verfahrensgegner verpflichtet sei, Anträge zügig zu bearbeiten, können jedoch in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nicht gesichert werden (Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 22.04.2013, Az. L 16 AS 158/13 B ER).
(17.05.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht (Krankenversicherungsrecht) - Kein Kostenerstattungsanspruch für zu teure Reha
Die beklagte Krankenkasse bewilligte den bei ihr versicherten Klägern auf Grund medizinischer Indikation stationäre medizinische Rehabilitationsmaßnahmen (Reha). Sie wählte kostengünstigere Reha-Einrichtungen mit bestehendem Versorgungsvertrag aus und lehnte eine volle oder anteilige Kostenübernahme für Reha in den teureren, von den Klägern gewünschten Einrichtungen mit bestehendem Versorgungsvertrag ab. Die Kläger verschafften sich gleichwohl die Reha als Selbstzahler in ihren Wunscheinrichtungen. Ihre auf Kostenerstattung gerichteten Klagen, Berufungen und Revisionen sind erfolglos geblieben. Die Krankenkasse bestimmt die Reha-Einrichtung nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der medizinischen Erfordernisse des Einzelfalls und des Wirtschaftlichkeitsgebots. Das hierbei zu berücksichtigende Wunsch- und Wahlrecht Versicherter erweitert ihren Leistungsanspruch nicht über die gesetzlichen Grenzen hinaus. Wählen Versicherte eine teurere als die von der Krankenkasse rechtmäßig bestimmte Vertragseinrichtung, können sie weder volle noch teilweise Kostenerstattung beanspruchen (BSG, 07.05.2013, Az. B 1 KR 12/12 R , B 1 KR 53/12 R; PM 11/13).
(10.05.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht (Unfallversicherungsrecht) - Schweinegrippeimpfung kann Arbeitsunfall sein
Das Sozialgericht Mainz hat der Klage einer Krankenschwester auf Anerkennung einer Schweinegrippeimpfung als Arbeitsunfall stattgegeben. Die Betroffne nahm an einer von der Klinik, in der sie beschäftigt war, dringend empfohlenen Impfung gegen die Schweinegrippe (H1N1) teil, welche in der Klinik durchgeführt wurde. In der Folgezeit erkrankte die Klägerin schwer, so dass sie mittlerweile eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bezieht (SG Mainz, 21.03.2013, Az. S 10 U 48/11).
(08.05.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht (Rentenrecht) - Anwendungsvoraussetzungen der sog. Nahtlosigkeitsregelung
Gemäß § 145 Abs. 1 S. 1 SGB III hat Anspruch auf Arbeitslosengeld I auch eine Person, die alleine deshalb nicht arbeitslos ist, weil sie wegen einer mehr als sechsmonatigen Minderung ihrer Leistungsfähigkeit eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung nicht unter den üblichen Bedingungen ausüben kann, die auf dem für sie in Betracht kommenden Arbeitsmarkt ohne Berücksichtigung der Minderung der Leistungsfähigkeit üblich sind, wenn eine verminderte Erwerbsfähigkeit i. S. d. gesetzlichen Rentenversicherung nicht festgestellt worden ist. Diese sog. Nahtlosigkeitsregelung findet aber keine Anwendung, wenn beide Versicherungsträger von einem objektiv vorhandenen Leistungsvermögen ausgehen und nur der Arbeitslose meint, sein Leistungsvermögen sei aufgehoben (Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 22.04.2013, S 11 AL 3545/12).
(06.05.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Elterngeld als Einkommen im SGB II
Die Berücksichtigung von Elterngeld seit dem 01.01.2011 als ein die Leistung minderndes Einkommen bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II (“Hartz IV”) ist - zumindest nach Auffassung des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz - rechtmäßig und verfassungsrechtlich nicht beanstanden (Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.03.2013, Az. L 6 AS 623/11).
(02.05.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht (Krankenversicherungsrecht) - Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung
Die Koalition will die Säumniszuschläge der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für rückständige Beiträge senken und einen Notlagentarif in der privaten Krankenversicherung (PKV) einführen. Auf diese Weise sollen Versicherte vor Überschuldung geschützt werden, heisst es in einem Gesetzentwurf (17/13079) von Union und FDP (hib Nr. 239 vom 29.04.2013).
(30.04.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht (Krankenversicherungsrecht) - Krankenkasse muss für Fettabsaugung aufkommen
Ist eine stationäre Liposuktion medizinisch notwendig, kann sich die Krankenkasse nicht darauf berufen, dass der Gemeinsame Bundesausschuss diese Behandlungsmethode nicht in Richtlinien empfohlen hat (Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 05.02.2013, Az. L 1 KR 391/12).
(26.04.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Zugang eines Vermittlungsvorschlags
Das Jobcenter übersendet seinen Leistungsempfängern oftmals Vermittlungsvorschläge für Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisse. Erwerbsfähige SGB-II-Leistungsberechtigte verletzen ihre Pflichten, wenn sie trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis sich weigern, eine zumutbare Arbeit, Ausbildung, Arbeitsgelegenheit nach § 16d SGB II oder ein nach § 16e SGB II gefördertes Arbeitsverhältnis aufzunehmen, fortzuführen oder deren Anbahnung durch ihr Verhalten verhindern. Ein mit einfachem Brief versandter Vermittlungsvorschlag gilt jedoch nicht schon deshalb als zugegangen, weil beim Jobcenter kein Postrücklauf zu verzeichnen ist. Bleibt der Zugang des Vermittlungsvorschlags beim Leistungsempfänger offen, kommt eine sanktionswürdige Pflichtverletzung nicht in Betracht (SG Karlsruhe, 27.03.2013, S 12 AS 184/13).
(25.04.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Vermieter muss Miete nicht an das Jobcenter erstatten
Wer Hartz-IV-Leistungen erhält, bekommt auch die Kosten für Unterkunft und Heizung. In Einzelfällen dürfen die Jobcenter auch Mieten direkt an dem Vermieter ausbezahlen, insbesondere wenn der Mietvertrag erhalten werden soll. Was passiert, wenn das Jobcenter noch die Miete direkt zahlt, obwohl der Hartz-IV-Empfänger nicht mehr bedürftig ist, ob das Jobcenter die Zahlung vom Vermieter zurück erhält, hat das Bayerische Landessozialgericht nun - vermieterfreundlich - geklärt. Eine Direktüberweisung lässt nach Ansicht des Gerichts keine eigenständige Leistungsbeziehung zwischen Jobcenter und Vermieter entstehen. Deshalb fehlt es bereits an einem Rechtsanspruch des Jobcenters gegen den Vermieter auf Rückzahlung. Das Jobcenter darf gegenüber dem Vermieter weder einen Verwaltungsakt erlassen noch auf einen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch zurückgreifen (Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 21.01.2013 - Az. L 7 AS 381/12; PM vom 19.04.2013)
(24.04.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht (Unfallversicherungsrecht) - Bäckereien und Konditoreien schulden in der gesetzlichen Unfallversicherung gleiche Beiträge
Die Unfallversicherungsträger setzen die Gefahrklassen durch ihre Vertreterversammlungen in einem Gefahrtarif fest. Bei der Bildung von Gefahrklassen steht der Vertreterversammlung ein selbständig auszufüllender Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum zu. Die Regelung im Gefahrtarif 2005 der Berufsgenossenschaft für Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN), der Bäckereien und Konditoreien in dem Gefahrtarif zu der Gefahrtarifstelle 1 mit Gefahrklasse 6,0 veranlagte, hält sich noch im Rahmen dieses Gestaltungsspielraums (Bundessozialgericht, 11.04.2013, Az. B 2 U 4/12 R, B 2 U 8/12 R).
(22.04.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht (Sozialversicherungsrecht) - Sozialversicherungspflicht des GmbH-Geschäftsführers
Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Pflegeversicherung und der Krankenversicherung setzt u.a. ein Beschäftigungsverhältnis voraus. Eine Beschäftigung ist nach § 7 Abs. 1 SGB IV die nichtselbstständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Nach der ständigen Rechtsprechung der Sozialgerichte setzt eine Beschäftigung voraus, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber persönlich abhängig ist. Bei einer Beschäftigung in einem fremden Betrieb ist dies der Fall, wenn der Beschäftigte in den Betrieb eingegliedert ist und dabei einem Zeit, Dauer, Ort und Art der Ausführung umfassenden Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliegt. Demgegenüber ist eine selbstständige Tätigkeit vornehmlich durch das eigene Unternehmerrisiko, das Vorhandensein einer eigenen Betriebsstätte, die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft sowie die im Wesentlichen frei gestaltete Tätigkeit und Arbeitszeit gekennzeichnet. Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen. Nach diesen Grundsätzen kann auch der nicht an einer GmbH beteiligte Geschäftsführer Beschäftigter i.S.v. § 7 SGB IV sein und damit sozialversicherungspflichtig. Der nicht an einer GmbH beteiligte Geschäftsführer kann sogar dann nicht als selbstständig Tätiger anzusehen sein, wenn ihm nach seinem Anstellungsvertrag gegen Beschlüsse der Gesellschafterversammlung in bestimmten Fällen ein Vetorecht zusteht, er der GmbH Darlehen gewährt sowie er die in seinem Eigentum befindlichen Betriebsgrundstücke an die GmbH verpachtet (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.3.2013, Az. L 4 KR 3725/11).
(17.04.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht (Kinder- und Jugendhilfe) - Keine Rechtsgrundlage zur Erhebung jugendhilferechtlicher Kostenbeiträge
Das aus Art. 20 Abs. 3 GG abzuleitende Bestimmtheitsgebot erfordert im jugendhilferechtlichen Kostenbeitragsrecht nach dem SGB VIII eine hinreichende normative Festlegung der für die Bestimmung der konkreten Beitragshöhe maßgebenden Berechnungsmodalitäten. Die vorhandenen normativen Vorgaben für die Berechnung eines jugendhilferechtlichen Kostenbeitrages sind lückenhaft. Es fehlt eine Bestimmung, die festlegt, von welchen Daten für die Ermittlung des zu Grunde zu legenden Einkommens auszugehen ist (VG Hannover, Urteil vom 08.03.2013, 3 A 2347/11).
(15.04.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht (Krankenversicherungsrecht) - Leistungspflicht trotz Unzuständigkeit: Arbeitsagentur muss Hörgerät bezahlen
Stellt ein behinderter Mensch einen Antrag zur Teilhabe, so hat der Rehabilitationsträger innerhalb von zwei Wochen seine Zuständigkeit zu prüfen. Hält er sich für unzuständig und leitet den Antrag nicht rechtzeitig an die zuständige Stelle weiter, muss er auch bei Unzuständigkeit leisten (§ 14 SGB IX). Hier beantragte eine schwerhörige Frau bei der Bundesagentur für Arbeit die Kostenübernahme für ein Hörgerät, das sie zur Berufsausübung benötige. Zwei Monate später teilte ihr die Bundesagentur mit, dass die Krankenversicherung zuständig sei, da es sich nicht um eine berufliche, sondern um eine medizinische Rehabilitation handele. Zwar sei dem Einwand der Bundesagentur, dass es sich um eine Leistung der medizinischen und nicht der beruflichen Rehabilitation handele zuzustimmen. Dennoch verurteilte das Hessische Landessozialgericht die Bundesagentur zur Zahlung, da sie den Antrag der behinderten Frau nicht rechtzeitig an die Krankenkasse weitergeleitet habe. Die Bundesagentur müsse daher die Kosten für das Hörgerät erstatten, obgleich hierfür eigentlich die Krankenkasse zuständig gewesen wäre (Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 12.12.2012, Az.: L 6 AL 160/09; PM v. 9.04.2013).
(12.04.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht (Unfallversicherungsrecht) - Versorgung mit Kontaktlinsen durch die Berufsgenossenschaft nach einem Arbeitsunfall
Der Heilbehandlungsanspruch auf Versorgung mit Kontaktlinsen im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung (SGB VII) umfasst auch den Sachleistungsanspruch auf Bereitstellung notwendiger Kontaktlinsenpflegemittel (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.03.2013, Az. L 8 U 3733/12).
(10.04.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - In Deutschland lebende Spanier haben Anspruch auf Grundsicherungsleistungen
Spanische Staatsangehörige, die zum Zweck der Arbeitsuche in Deutschland wohnen, haben, wenn sie auch die übrigen Anspruchsvoraussetzungen des § 7 Abs. 1 SGB II erfüllen, einen im Wege des sozialgerichtlichen einstweiligen Rechtsschutzes durchsetzbaren Anspruch auf auf Grundsicherungsleistungen (Hartz IV) nach dem SGB II (Sozialgericht Regensburg, 27.03.2013, Az. S 9 AS 138/13 ER).
(09.04.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Hartz IV
Viele Informationen rund um das SGB II finden Sie auch auf meinen speziellen Themenseiten: www.grundsicherungs-handbuch.de
(09.04.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht (Rentenrecht) - Überführung von Versorgungsanwartschaften aus der ehemaligen DDR
Nach dem Gesetz zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebiets (AAÜG) können unter bestimmten Voraussetzungen in der ehemaligen DDR erworbene Versorgungsanwartschaften in die BRD-Rentenversicherung übertragen werden. Dies gilt aber nicht für Mitarbeiter der Handwerkskammer des Bezirks Frankfurt/Oder. Bei einer Handwerkskammer des Bezirks handelt es sich evident weder um einen volkseigenen Produktionsbetrieb noch um einen gleichgestellten Betrieb. Das AAÜG ist deswegen nicht anwendbar (Bundessozialgericht, 20.03.2013, Az. B 5 RS 27/12 R).
(08.04.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht (Pflegeversicherungsrecht) - Pflegeversicherung muss die Anschaffung eines elektrischen Pflegebetts übernehmen
Pflegebedürftige, die die meiste Zeit im Bett verbringen müssen, erleben ein elektrisches Pflegebett als große Erleichterung. Das Bayerische Landessozialgericht hat nun dem Betroffenen, nachdem die (private) Pflegeversicherung die Kostenübernahme zunächst verweigert hatte, vollen Kostenersatz für das elektrische Pflegebett zugesprochen (Bayer. LSG, Urteil vom 07.11.2012, Az. L 2 P 66/11).
(05.04.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht (Ausbildungsförderung) - Auskunftspflichten von Eltern im Rahmen des BAföG
Nach § 47 Abs. 4 BAföG i.V.m. § 60 SGB I haben Eltern von Auszubildenden alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind, und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen, Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind oder über die im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind, unverzüglich mitzuteilen sowie Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen.Der nach § 47 Abs. 4 BAföG i.V.m. § 60 SGB I auskunftspflichtige Elternteil kann dem Auskunftsverlangen des Amtes für Ausbildungsförderung nach § 47 Abs. 6 BAföG nicht mit Erfolg entgegenhalten, dass er gegenüber dem Auszubildenden (hier: wegen bereits finanzierter Erstausbildung) nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet ist (OVG Lüneburg, Beschluss vom 19.03.2013, 4 PA 52/13).
(03.04.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht (Kinder- und Jugendhilfe) - Kostenbeitrag nach dem SGB VIII auch für Selbstständige
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) ermöglicht nach Ansicht des BVerwG auch eine Heranziehung selbstständig tätiger Eltern zu den Kosten der Unterbringung ihres Kindes in einer Pflegefamilie. Die Kostenbeitragsvorschriften der §§ 91 ff. SGB VIII genügen dem rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgebot. Ihr Inhalt ist durch Auslegung ermittelbar. Soweit bei einzelnen Berechnungsfragen Unklarheiten bestehen, können grundsätzlich die im Sozialhilferecht für die Einkommensbestimmung geltenden Regelungen entsprechend herangezogen werden. Daher kann auch bei Selbstständigen das für die Kostenbeitragserhebung maßgebliche Einkommen berechnet werden (BVerwG, 19.03.2013, Az. 5 C 16.12; PM 18/13).
(02.04.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Rechtsschutz gegen eine vorläufige Zahlungseinstellung
Die Agentur für Arbeit kann nach § 331 Abs. 1 SGB III die Zahlung einer laufenden Leistung ohne Erteilung eines Bescheides vorläufig einstellen, wenn sie Kenntnis von Tatsachen erhält, die kraft Gesetzes zum Ruhen oder zum Wegfall des Anspruchs führen und wenn der Bescheid, aus dem sich der Anspruch ergibt, deshalb mit Wirkung für die Vergangenheit aufzuheben ist. Dies gilt gemäß § 40 Abs. 2 Nr. 4 auch im Bereich der Grundsicherung nach dem SGB II. Gegen eine vorläufige Zahlungseinstellung nach § 331 SGB III ist im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes ein Antrag auf Erlass einer Sicherungsanordnung nach § 86b Abs. 2 S. 1 SGG statthaft. Die durch die vorherige Bewilligung entstandene Rechtsposition soll gegen den Eingriff durch die Zahlungseinstellung verteidigt werden (Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 07.03.2013, L 7 AS 77/13 B PKH).
(25.03.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht (Sozialversicherungsrecht) - Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen vom Arbeitgeber
Die Betriebsprüfungsbehörde darf nach einer Betriebsprüfung einen Summenbeitragsbescheid nicht erlassen, wenn personenbezogene Feststellungen zu Versicherungspflicht und Beitragshöhe möglich sind (Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 19.02.2013, Az. L 5 R 933/12 B ER).
(18.03.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Arbeitsunfähigkeit und Anspruch auf Arbeitslosengeld
Die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schließt die Verfügbarkeit für Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit und damit den Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht von vornherein aus, da sich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in aller Regel nur auf die bisher ausgeübte Tätigkeit bezieht (Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 25.02.2013, Az. L 9 AL 8/13 B ER).
(12.03.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht (Krankenversicherungsrecht) - Herkömmliches Tandem ist kein Hilfsmittel im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung
Bei einem herkömmlichen Tandem handelt es sich um einen Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens. Zwar haben Versicherte grundsätzlich einen Anspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse auf die Gewährung von Hilfsmitteln, nach der gesetzlichen Regelung besteht dieser Anspruch jedoch nur, soweit die Hilfsmittel nicht als Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen sind. Ein Anspruch auf Kostenerstattung scheidet daher aus (Sozialgericht Mainz, 25.02.2013, Az. S 14 KR 379/12).
(11.03.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Abgrenzung von eigenem Vermögen und Treuhandvermögen im SGB II
Bei der Prüfung eines Treuhandverhältnisses zwischen nahen Angehörigen und nahen Freunden gilt der Grundsatz, dass ein solcher Vertrag und seine tatsächliche Durchführung im Wesentlichen einem Fremdvergleich standhalten muss, also dem zwischen fremden Dritten Üblichen (SG Karlsruhe, Urteil vom 21.2.2013, S 4 AS 4619/11).
(08.03.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht (Schwerbehindertenrecht) - Voraussetzungen für das Merkzeichen “RF”
Verschiedene Beeinträchtigungen - hier: partielle Stuhlinkontinenz, Phobie, erhöhte Infektanfälligkeit durch Immunschwäche - , die jede für sich genommen nicht ausreichend für die Zuerkennung des behindertenrechtliche Merkzeichen RF wären, können in der Zusammenschau einem behinderten Menschen ausnahmsweise den Besuch öffentlicher Veranstaltungen unzumutbar machen (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.1.2013, Az. L 3 SB 3862/12).
(07.03.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht - Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen
Ohne anwendbaren Tarifvertrag besteht keine durchsetzbare Nachforderung von Sozialversicherungsabgaben auf Grundlage des Tariflohns vom Arbeitgeber. Konkret streitig war, ob ein Tarifvertrag wirksam für allgemeinverbindlich erklärt worden war (SG Düsseldorf, Az. S 26 R 1670/12 ER, PM 28.02.2013).
(04.03.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Rückforderung des Gründungszuschusses durch die Agentur für Arbeit
Es spricht nicht gegen eine von Anfang an selbständige Tätigkeit als Kurierfahrer, dass zu Beginn der Existenzgründung nur für einen Auftraggeber mit dessen zur Verfügung gestelltem Fahrzeug Fahrten unternommen werden, wenn das Gesamtbild des Tätigkeitsverlaufes durch objektive Umstände zeigt, dass der typische Fall eines im Aufbau befindlichen Unternehmens vorliegt. Der Gründungszuschuss kann dann nicht zurückverlangt werden (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.01.2013, Az. L 8 AL 3283/11).
(28.02.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht (Berufsunfähigkeitsversicherung) - Keine Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung bei falsch beantworteten Gesundheitsfragen
Bei falsch beantworteten Gesundheitsfragen bei der Beantragung einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung kann der Versicherer den geschlossenen Vertrag nachträglich wegen arglistiger Täuschung anfechten. Von einem arglistigen Verhalten ist schon auszugehen, wenn der Täuschende weiß oder damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass er unzutreffende Angaben macht, und dass dadurch bei dem Empfänger seiner Erklärung eine falsche Vorstellung entsteht und diese ihn zu einer Erklärung veranlasst, die er bei richtiger Kenntnis der Dinge nicht oder nicht so abgegeben haben würde (OLG Karlsruhe, Urteil vom 05.02.2013 - 12 U 140/12).
(26.02.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht (Elterngeldrecht) - Nichtberücksichtigung von Insolvenzgeld bei der Berechnung des Elterngelds
Elterngeld wird nach § 2 Abs. 1 S. 1 BEEG in Höhe von 67 Prozent des Einkommens aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt des Kindes gewährt. Insolvenzgeld ist bei der Bemessung des Elterngeldes allerdings nicht zu berücksichtigen, weil es von der Steuer befreit ist (Bundessozialgericht, 21.02.2013 - Az. B 10 EG 12/12 R).
(25.02.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Informationspflichten der Agentur für Arbeit im Zusammenhang mit der Beantragung eines Gründungszuschusses
Das Inaussichtstellen eines Gründungszuschusses (= § 93 SGB III in der heutigen Gesetzesfassung) per E-Mail, das die Voraussetzungen einer verbindlichen Zusicherung zwar nicht erfüllt, beim Antragsteller aber gleichwohl ein berechtigtes Vertrauen in die Fördervoraussetzungen begründet, kann das Entschließungsermessen auf Null reduzieren. Ändern sich die gesetzlichen Voraussetzungen (hier: Gesetzesänderung zum 01.01.2012), ist die Agentur für Arbeit in einem solchen Fall in der Pflicht, den Antragsteller zu informieren, so dass er sein Verhalten danach ausrichten und zulässige Gestaltungsmöglichkeiten wahrnehmen kann (SG Karlsruhe, Urteil vom 17.01.2013, S 16 AL 949/12).
(20.02.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht - Nachweis des Zugangs eines Bescheids
Ein schriftlicher Verwaltungsakt, der im Inland durch die Post übermittelt wird, gilt am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 37 Abs. 2 S. 1 SGB X). Enthält die Akte keinen Vermerk über den Tag der Aufgabe zur Post, gilt diese Zugangsfiktion des § 37 Abs. 2 S. 1 SGB X jedoch nicht. Die Behörde muss dann den Zugang beweisen (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 04.02.2013, L 15 AS 378/12 B ER).
(19.02.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht (Schwerbehindertenrecht) - Kfz-Beihilfe nur bei Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln
Ein behinderter Mensch hat u.a. Anspruch auf Kfz-Hilfe, wenn er infolge seiner Behinderung mehr als nur vorübergehend auf die Benutzung eines Kfz angewiesen sei, um seinen Arbeits- oder Ausbildungsort zu erreichen. Dabei muss die Behinderung so erheblich sein, dass sie allein schon geeignet sei, den Behinderten zur Benutzung eines Kfz zu zwingen (SG Mainz, 31.01.2013, Az. S 10 R 9/11).
(18.02.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht - Krankenhaus haftet für nicht erkannte Blutung im Gehirn
Ein Krankenhaus haftet für eine nicht erkannte, durch Aneurysmen im Gehirn entstandene Subarachnoidalblutung in Form einer Warnblutung (warning leak), wenn der Patient aufgrund 13 Tage später erneut aufgetretener Subarachnoidalblutungen schwere Gesundheitsschäden erleidet (Oberlandesgerichts Hamm, 09.11.2012, Az. I-26 U 142/09).
(14.02.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht (Krankenversicherungsrecht) - Krankenkasse muss nur Frauen unter 20 Jahren die Pille zahlen
Versicherte haben gem. § 24a Abs. 1 SGB V Anspruch auf ärztliche Beratung über Fragen der Empfängnisregelung. Zur ärztlichen Beratung gehören auch die erforderliche Untersuchung und die Verordnung von empfängnisregelnden Mitteln. Versicherte bis zum vollendeten 20. Lebensjahr haben nach § 24a Abs. 2 SGB V Anspruch auf Versorgung mit empfängnisverhütenden Mitteln, soweit sie ärztlich verordnet werden. Diese Altersgrenze gilt ausnahmslos auch für behinderte Menschen (Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 23.01.2013, Az. L 4 KA 17/12).
(13.02.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht (Unfallversicherungsrecht) - Armbruch während der Raucherpause ist kein Arbeitsunfall
Wer sich auf dem Rückweg von der Raucherpause zum Arbeitsplatz verletzt, erleidet keinen Arbeitsunfall und steht damit nicht unter dem Schutz der Unfallversicherung. Das Rauchen ist eine persönliche Angelegenheit ohne sachlichen Bezug zur Berufstätigkeit. Deshalb besteht bei einer Verletzung kein Anspruch auf Heilbehandlung, Verletztengeld oder Rente gegen die gesetzliche Unfallversicherung (Sozialgericht Berlin, Urteil vom 23.01.2013, Az. S 68 U 577/12).
(11.02.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Anrechnung von unregelmäßigen Einkünften beim Arbeitslosengeld II
Eine jährliche Berechnung des Einkommens bei selbständiger Tätigkeit mit einer anteiligen Verteilung auf die 12 Kalendermonate kann nicht nur bei Saisonbetrieben vorgenommen werden, sondern auch in anderen Betrieben, wenn eine jahresbezogene Betrachtung erforderlich ist. Eine solche Berechnung kann vorzunehmen sein, wenn nur in einzelnen Monaten des jeweiligen Jahres Einkünfte erzielt werden, es ist dann nicht nur auf den sechsmonatigen Bewilligungszeitraum abzustellen. Dies hat zur Folge, dass auch im Bewilligungszeitraum monatlich nur ein Zwölftel der Einkünfte berücksichtigt wird, was zu höheren Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II ("Hartz IV") führen kann (Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.12.2012, Az. L 6 AS 611/11).
(07.02.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht (Rentenrecht) - Berechnung der Rente von DDR-Flüchtlingen
Für DDR-Beitragszeiten gilt für Versicherte ab Jahrgang 1937 das Sozialgesetzbuch VI und nicht das Fremdrentengesetz. Die Rentenberechnung der am 18. Mai 1990 bereits in die Bundesrepublik übergesiedelten ehemaligen DDR-Bürger richtet sich nur für vor dem Jahr 1937 Geborene nach dem Fremdrentengesetz. Diese im Zuge der Wiedervereinigung durch die Rentenüberleitungsvorschriften erfolgte Stichtagsregelung ist verfassungsgemäß. Es gibt auch keine Rechtsgrundlage dafür, das Fremdrentenrecht für nach 1936 geborene Flüchtlinge und Übersiedler heranzuziehen (Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 18.01.2013, Az.: L 5 R 144/12 ZVW).
(04.02.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht (Unfallversicherungsrecht) - Feststellung eines Bandscheibenvorfalls als Unfallfolge
Die Feststellung eines traumatischen Bandscheibenvorfalls als Folge eines Arbeitsunfalls setzt den Nachweis knöcherner und/oder ligamentärer Begleitverletzungen der maßgebenden Wirbelkörper selbst oder doch zumindest der den maßgebenden Abschnitt der Wirbelsäule begleitenden Muskel- und Bandstrukturen voraus (Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 15.1.2013, Az. S 1 U 2218/12).
(01.02.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Unterhalt als Einkommen im SGB II
Das zunächst zum Kindesunterhalt vom Vater aufgrund eines an diesen gerichteten Gebührenbescheides unmittelbar an die Kindertagesstätte gezahlte Verpflegungs-/ Getränkegeld in Höhe von 50,00 € monatlich stellt kein Einkommen des Kindes i.S.d. SGB II dar (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 18.12.2012, Az. L 7 AS 1416/10).
(30.01.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht (Krankenversicherungsrecht) - Zuständigkeit des Rehabilitationsträgers
Um Zuständigkeitsstreitigkeiten zwischen Bürger und Sozialleistungsträger zu vermeiden, normiert § 14 SGB IX in seinen ersten beiden Absätzen: Werden Leistungen zur Teilhabe beantragt, stellt der Rehabilitationsträger (z.B. Berufsgenossenschaft, Krankenkasse oder Rentenversicherung) innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Antrages bei ihm fest, ob er nach dem für ihn geltenden Leistungsgesetz für die Leistung zuständig ist. Stellt er bei der Prüfung fest, dass er für die Leistung nicht zuständig ist, leitet er den Antrag unverzüglich dem nach seiner Auffassung zuständigen Rehabilitationsträger zu. Wird der Antrag nicht weitergeleitet, stellt der Rehabilitationsträger den Rehabilitationsbedarf unverzüglich fest. Dies gilt auch für die Versorgung mit einem Hörgerät durch die Krankenversicherung als erstangegangener Versorgungsträger nach § 14 Abs. 1 S. 1 SGB IX, wenn eigentlich die Rentenversicherung zuständig gewesen wäre, der Antrag aber durch die Krankenkasse nicht weitergeleitet worden war (Bundessozialgericht, 24.01.2013, Az. B 3 KR 5/12 R).
(29.01.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht (Elterngeld) - Bemessungszeitraum für die Berechnung des Elterngeldes
Ein Vater, der vor der Geburt des Kindes zeitweilig unbezahlten Urlaub aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung der Kindesmutter genommen hat, kann nach den Vorgaben des BEEG keine Verschiebung des für die Berechnung des Elterngeldes maßgebenden zwölfmonatigen Bemessungszeitraums beanspruchen (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 21.11.2012, Az. L 2 EG 10/12).
(24.01.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht (Kinder-/Jugendhilfe) - Heranziehung zu einem Kostenbeitrag nach § 94 SGB VIII
Für die Bemessung der Höhe des zu zahlenden Kostenbeitrags nach § 94 Abs. 1 SGB VIII ist das im jeweiligen Monat der Kostenbeitragspflicht erzielte Einkommen des Kostenbeitragspflichtigen maßgebend (OVG Lüneburg, Beschluss vom 06.12.2012, Az. 4 LA 220/12).
(21.01.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht (Krankenversicherungsrecht) - Ausschluss nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung verfassungsgemäß
Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen hat. Die Belastung der Versicherten mit Zusatzkosten steht in angemessenem Verhältnis zu dem unter anderem vom Gesetzgeber verfolgten Ziel, die Kosten im Gesundheitswesen zu dämmen (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12. Dezember 2012, Az. 1 BvR 69/09).
(18.01.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht (Elternunterhalt) - Auskunftspflichten im Rahmen des Elternunterhalts
Eine erwachsenes Kind, das seine fehlende unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit nicht darlegen oder nachweisen kann, hat sich an den Heimkosten des pflegebedürftigen Elternteils im Rahmen des Elternunterhalts zu beteiligen. Der Unterhaltspflichtige hat seine Leistungsunfähigkeit darzulegen und ggf. auch nachzuweisen. Hierzu habe er die seine Lebensstellung bestimmenden Tatsachen wie Alter, Familienstand, Höhe seines Vermögens und Einkommens, Verbindlichkeiten, Werbungskosten und die sonstigen einkommensmindernden Posten vorzutragen. Schuldet ein verheirateter Unterhaltspflichtiger Elternunterhalt, kommt es für die Frage seiner Leistungsfähigkeit auf das Familieneinkommen an, weil der Unterhaltspflichtige den Unterhalt entweder aus seinem nicht nur geringfügigen “Taschengeldanspruch” gegen den Ehegatten oder aus seinen eigenen Einkünften schuldet. Deswegen hat er auch zum Einkommen der anderen Familienmitglieder vorzutragen (Oberlandesgericht Hamm, 21.11.2012, Az. II-8 UF 14/12.
(16.01.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht (Berufsunfähigkeit) - Verweisbarkeit eines früher selbständig Tätigen auf eine Angestelltentätigkeit
In der Berufsunfähigkeitsversicherung mit abstrakter Verweisung kann der Versicherte nicht auf eine Tätigkeit als Angestellter verwiesen werden, die gegenüber der früheren selbständigen Tätigkeit bei geringeren Anforderungen an die Qualifikation und geringerer gesellschaftlicher Wertschätzung eine kürzere Arbeitszeit, ein höheres Entgelt und eine sozialversicherungsrechtliche Absicherung bietet (OLG Karlsruhe, 06.12.2012, Az. 12 U 93/12).
(15.01.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht (Unfallversicherungsrecht) - Längerer Weg zur Arbeit nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert
In der gesetzlichen Unfallversicherung liegt ein versicherter Wegeunfall nicht vor, wenn der von der Wohnung der Freundin angetretene Weg zur Arbeit mehr als achtmal so lang ist, wie der übliche Fahrweg von der eigenen Wohnung (Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.09.2012, Az. L 4 U 225/10; PM vom 07.01.2013).
(09.01.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht (Arbeitslosenrecht) - Mietverhältnisse unter Verwandten im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)
Gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II werden Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. Ob ein tatsächlich wirksames Mietverhältnis zwischen Verwandten vorliegt - oder ob es sich um ein unwirksames Scheingeschäft i.S.v. § 117 BGB handelt - und ob der Leistungsberechtigte einer wirksamen, nicht dauerhaft gestundeten Mietforderung ausgesetzt ist, beurteilt sich nach den Umstände des jeweiligen Einzelfalls (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 21.11.2012, Az. L 2 AS 5209/11).
(04.01.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)
Sozialrecht (Krankenversicherungsrecht) - Haftung der gesetzlichen Krankenkasse für falsche Leistungszusagen ihrer Mitarbeiter
Dass eine gesetzliche Krankenversicherung für falsche Angaben eines Mitarbeiters zum Leistungsumfang haftet, hat der 12. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe - Amtshaftungssenat - entschieden. Der Mitarbeiter hatte unrichtig zugesichert, dass die Krankenversicherung sämtliche Kosten der medizinischen Versorgung übernehmen würde, etwa auch Nahrungsergänzungsmittel, Vitamine, Dinkelkaffee, Kräuterblut, Natron, Mineraltabletten und Bierhefe. Die Krankenklasse haftet für Falschauskünfte der Mitarbeiter gemäß § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG bei Amtspflichtverletzungen (Amtshaftung) und schuldet Schadensersatz (Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 18.12.2012 - 12 U 105/12).
(02.01.2013 - Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Sozialrecht & Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose)