Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Amtsgericht Kelheim

Das Amtsgericht (AG) Kelheim  befindet sich in der Klosterstraße 6 in 93309 Kelheim (Telefon: 09441/5090, Telefax: 09441/509200) gegenüber dem Finanzamt Kelheim. Das AG Kelheim verfügt nur über wenige eigene Parkplätze. Kostenlose Parkmöglichkeiten für Besucher finden sich aber in unmittelbarer Nähe zum Gericht, beispielsweise in der Kellergasse, der Hienheimer Straße oder in der Klosterstraße selbst.

Das AG Kelheim verfügt neben einer Abteilung für die freiwillige Gerichtsbarkeit, einer Abteilung für Zivilsachen und einer Abteilung für Familiensachen über eine Abteilung für Strafsachen. Insgesamt sind derzeit am Amtsgericht Kelheim acht Richter tätig. In den einzelnen Abteilungen gibt es wiederum einzelne Geschäftsaufgaben, in Strafsachen sind die einzelnen Geschäftsaufgaben dann wiederum mit einem Richter und zwei Schöffen (Schöffengericht) oder einem Richter (Strafrichter) besetzt.

In Strafsachen sind die Amtsgerichte zuständig, wenn nicht die Zuständigkeit des Landgerichts (LG) oder des Oberlandesgerichts (OLG)  begründet ist. Der Richter am Amtsgericht entscheidet als Strafrichter bei Vergehen, wenn sie im Wege der Privatklage verfolgt werden oder wenn eine höhere Strafe als Freiheitsstrafe von zwei Jahren nicht zu erwarten ist; ansonsten entscheidet das Schöffengericht. Die konkrete Zuständigkeit richtet sich nach dem Geschäftsverteilungsplan des AG Kelheim. Örtlich zuständig ist das Amtsgericht Kelheim in Strafsachen gegen Jugendliche und Heranwachsende (Jugendstrafrecht) bzw. gegen Erwachsene (Erwachsenenstrafrecht), wenn entweder die Straftat im Landkreis Kelheim begangen worden ist, der Beschuldigte im Landkreis Kelheim seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat oder er dort “ergriffen” wurde

Gegen die Urteile der Strafrichter und Schöffengerichte ist das Rechtsmittel der Berufung und der Revision zulässig. Über Revisionen gegen Urteile des AG Kelheim entscheidet das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg. Über Berufungen gegen Urteile des AG Kelheim entscheidet das Landgericht (LG) Regensburg.

 

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