Rechtsanwaltskanzlei Klose
In der Rechtsanwaltskanzlei Klose beraten und vertreten Sie die Rechtsanwälte Mathias Klose (Fachanwalt für Sozialrecht und Fachanwalt für Strafrecht), Christian Falke (Fachanwalt für Sozialrecht) und Dr. Martin Bartmann (Fachanwalt für Arbeitsrecht) bei der Lösung Ihrer rechtlichen Probleme im Sozialrecht, im Arbeitsrecht und im Strafrecht.
Alle Anwälte der Kanzlei blicken zurück auf langjährige praktische Erfahrung, verfügen über hervorragendes Fachwissen, das durch regelmäßige Fortbildung stetig erweitert wird, und sind immer auch offen gegenüber neuen Lösungswegen und -möglichkeiten für die uns anvertrauten Rechtsstreitigkeiten, damit sowohl Effektivität als auch Effizienz zugunsten unserer Mandanten stets bestmöglich gewährleistet ist.
Wir verstehen die konsequente Spezialisierung auf ausgesuchte Rechtsgebiete als Schlüssel zum Erfolg in der Anwaltstätigkeit. Daher sind wir nahezu ausschließlich auf den Rechtsgebieten des Sozial-, Arbeits- und Strafrechts tätig.
Im Sozialrecht und Strafrecht werden unsere Kenntnisse und Erfahrungen belegt insbesondere durch die Fachanwaltsbezeichnungen Fachanwalt für Sozialrecht und Fachanwalt für Strafrecht.
Rechtsanwalt Mathias Klose ist seit 2011 befugt, die Bezeichnungen Fachanwalt für Sozialrecht und Fachanwalt für Strafrecht zu führen. Rechtsanwalt Christian Falke ist seit 2024 zugleich Fachanwalt für Sozialrecht.
Im Arbeitsrecht werden unsere Kenntnisse und Erfahrungen belegt vor allem durch die Fachanwaltsbezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht, die Rechtsanwalt Dr. Bartmann seit 2008 führen darf.
Selbstverständlich bilden wir uns in unseren Tätigkeitsbereichen regelmäßig fort und verfolgen die aktuellen Entwicklungen in der Gesetzgebung und Rechtsprechung, um Sie bestmöglich anwaltlich beraten und vertreten zu können.
Aktuelles aus der Kanzlei:
Sozialrecht
Das Sozialrecht ist unsere Kernkompetenz. Im Sozialrecht sind wir umfassend tätig, beispielsweise im Rentenrecht, Krankenversicherungsrecht, Unfallversicherungsrecht, Arbeitslosenrecht, Behindertenrecht, Ausbildungsförderungsrecht und im Zusammenhang mit Betriebsprüfungen.
Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht sind wir für Arbeitnehmer und Arbeitgeber tätig - von der Anbahnung des Arbeitsverhältnis bis hin zu dessen Beendigung, etwa bei der Arbeitsvertragsgestaltung, im Falle einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrags und vor allem auch bei sonstigen Problemen mit sozialrechtlichem Bezug.
Strafrecht
Im Strafrecht sind wir sowohl für Beschuldigte als auch für Geschädigte tätig, sowohl im Ermittlungsverfahren als auch im Haupt- und Rechtsmittelverfahren.
Beispielsweise bei Körperverletzungs-, Verkehrs- oder Vermögensdelikten sowie besonders in Verfahren mit sozialrechtlichem Bezug.