Verteidigungsziel erreicht: Strafe halbiert
Strafverteidigung ist häufig "Strafmaßverteidigung", d.h. Ziel der Verteidigung ist nicht ein Freispruch oder die Verfahrenseinstellung, sondern - im Bewußtsein einer mit großer Wahrscheinlichkeit erfolgenden Verurteilung - eine möglichst milde Strafe, wie in einer aktuellen Körperverletzungsstrafsache.
Wegen Körperverletzung hatte das Amtsgericht Regensburg (Az. 24 Cs 304 Js 2691/22) gegen unseren Mandanten durch Strafbefehl eine Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen zu je 60,00 € verhängt. Nachdem am Vorwurf der Körperverletzung nicht zu rütteln war, wurde die von Rechtsanwalt Christian Falke geführte Verteidigung auf die Reduzierung der Höhe der Geldstraf konzentriert. Die Strategie war erfolgreich. Durch Beschluss vom 29.03.2022 reduzierte die zuständige Strafrichterin die Tagessatzhöhe von 60,00 € auf 30,00 €. Die Strafe wurde also halbiert - eine Ersparnis von 1.800,00 € für unseren Mandanten.
Bechten Sie zum Thema "Strafbefehl" auch unsere FAQs.