Erwerbsminderungsrentenantrag: Rechtzeitig und richtig stellen!
Zu unserer täglichen Arbeit gehört es auch, Anträge auf Renten wegen Erwerbsminderung für unsere Mandanten zu stellen. Denn häufig befürchten unsere Mandanten - nicht zu Unrecht - dass es im Rentenverfahren zu Schwierigkeiten kommen könnte. Dass solche Schwierigkeiten umgangen werden können, zeigt ein aktuelles Beispiel, konkret ein Rentenbescheid der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd aus Landhut, der mit der erfreulichen und erwarteten Formulierung beginnt:
"Sehr geehrter Herr XXX,
auf lhren Antrag vom 25.02.2021 erhalten Sie von uns Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung..."
Wie das Antragsdatum aber leider auch zeigt, ist der Weg zur Rente oft ein sehr langer, insbesondere wenn, wie hier, noch Rentenzeiten aus dem Ausland zu berücksichtigen sind und umfangreiche medizinische Untersuchungen erforderlich werden. Soll über eine Erwerbsminderungsrente der Weg in den endgültigen Ruhestand gelingen oder ist sie Teil der Ruhestandsplanung, gilt es daher, die erforderlichen Schritte im Zusammenhang mit der Rente rechtzeitig in die Wehe zu leiten, um später Versorgungsengpässe oder -lücken möglichst zu vermeiden.