DRV Bund zahlt Erwerbsminderungsrente als Dauerrente weiter
Unserer Mandantin war von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund eine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung gewährt worden. Vor Fristende wurde ein Weiterbewilligungsantrag gestellt. Nachdem sich im Gesundheitszustand keine relevanten Besserungen eingestellt hatten, gewährt die DRV Bund in Berlin unserer Mandantin die Rente wegen voller Erwerbsminderung nun als unbefristete Dauerleistung bis zum Erreichen der Regelaltersrentengrenze im Dezember 2031 (Vers.-Nr. 52 23 ...7).
Eine natürlich sehr erfreuliche Entscheidung der DRV, die wieder einmal zeigt, dass die rechtliche Problematik eher beim erstmaligen Erreichen der Erwerbsminderungsrente liegt und weniger bei der Verlängerung der Erwerbsminderungsrente.