Pflegeversicherung muss Versorgung mit Pflegehilfsmitteln auch bei Wechsel des Leistungserbringers weiterhin leisten
Die Pflegekasse unseres Mandanten, die BKK Wirtschaft & Finanzen - Pflegekasse hatte unserem Mandanten die Übernahme der Kosten verschiedener Pflegehilfsmittel (z.B. Mundschutz, Einweghanschuhe) bewilligt. Nach einem Wechsel des Leistungserbringers lehnt es die Pflegekasse dann aber ab, die Kosten weiterhin zu übernehmen. Dagegen wurde erfolgreich Widerspruch für unseren Mandanten erhoben.
Im Widerspruchsverfahren wurde unsererseits argumentiert, dass dei ursprüngliche Bewilligung weiterhin gilt und der Wechsel des konkreten Leistungserbringers, des Sanitätshauses, unerheblich ist. Die Argumentation überzeugte offensichtlich auch die Pflegekasse. Diese half mit Bescheid vom 17.05.2022 dem Widerspruch ab und übernimmt die Kosten der Pflegehilfsmittel weiter.