Bezirk übernimmt Krankentransportkosten
Unsere Mandantin bezieht seit mehreren Jahren vom Bezirk Oberfranken Eingliederungshilfe. Während Familienheimfahrten musste unsere Mandantin während des Bezugs der Eingliederungsleistungen krankheitsbedingt zweimal per Kranentransport in ein Krankenhaus zur Behandlung gebracht werden. Die dafür angefallenen Kosten wollte der Bezirk zunächst nicht übernehmen.
In dem vor dem Sozialgericht Bayreuth (Aktenzeichen S 5 SO 70/20) geführten Prozess erklärte der Bezirk Oberbayern dann aber durch Schriftsatz vom 8. April ein Anerkenntnis und erstattet damit nun unserer Mandantin die Krankentransportkosten.