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Anerkenntnis der DRV in Prozess um Reha-Leistungen

Unser Mandant beantragte bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund eine stationäre medizinische Reha-Maßnahme, weil seine Erwerbsfähigkeit infolge verschiedener Erkrankungen gefährdet war. Die DRV Bund teilte diese Einschätzung jedoch nicht und verwehrte die beantrage Rehabilitationsleistung trotz bei unserem Mandanten vorhandenen Hodgkin-Lymphoms, Urtikaria, nummulärem Ekzem, HWS- Syndrom und weiteren Erkrankungen. Nachdem auch der Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid erfolglos blieb, befasste sich das Sozialgericht Regensburg mit dem Fall. 

Nachdem im Prozess vor dem Sozialgericht Regensburg (Az. S 9 R 142/22) ein medizinisches Sachverständigengutachten bei dem Facharzt Dr. med. B. L. eingeholt worden war, der die medizinischen Reha-Voraussetzungen bestätigte, gab die DRV Bund im Termin zur Erörterung der Sach- und Rechtslage am 19. Juli 2022 ein volles Anerkenntnis ab. Unser Mandant erhält somit endlich die beantragte medizinische Rehabilitation und auch die Rechtsanwaltsgebühren werden ihm erstattet.

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