Entschuldigen Sie meine Intelligenz, Frau Richterin!
Eine - aufgrund der Persönlichkeit und des Auftretens der Gegnerin - durchaus unterhaltsame Verhandlung fand am 6. September vor dem Amtsgericht Kelheim statt.
Im Prozess vertraten wir den Kläger und machten für unseren Mandanten eine Forderung geltend. Im Laufe der Verhandlung fragte die Vorsitzende die Gegnerin nach einem bestimmten Sachverhalt. Die Gegnerin berichtete dann den Sachverhalt in einer Art und Weise, die der Richterin scheinbar nicht ganz nachvollziehbar war bzw. nicht glaubhaft war. Sie fragte daher bei der Gegnerin nochmals nach. Aufgebracht, nahezu entrüstet, dass man ihre Version nicht vorbehaltlos und vollständig übernahm, bekräftigte sie ihre Angaben nochmals und schloss mit den drchaus selbstbewusst wirkend wollenden Worten:
Entschuldigen Sie, dass ich so intelligent bin, Frau Richterin!
Trotz - oder wegen? - dieser sehr ungewöhnlichen Argumentation konnte die Gegnerin die Vorsitzende nicht überzeugen. Das Gericht sah für die Gegenseite im Prozess keine Erfolgschance und legte der Beklagten ein Anerkenntnis nahe. Dieses gab die Beklagte dann zugunsten unseres Mandanten ab.
Das Verfahren endete mit Anerkenntnisurteil gegen die Gegenseite (AG Kelheim, Urteil vom 06.09.2022, Aktenzeichen 3 C 162/22).