Rente wegen voller Erwerbsminderung vor dem Sozialgericht Regensburg erreicht
Unser Mandant ist gesundheitlich erheblich beeinträchtigt durch u.a. Funktionseinschränkungen der Schultergelenke, Bluthochdruck, eine Sinustachykardie, rheumatoide Arthritis, Gonalgien und eine depressive Störung. Trotz dieser und weiterer Erkrankungen sah sich die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd nicht veranlasst, unserem Mandanten die beantragte Erwerbsminderungsrente zu gewähren. Vielmehr teilte sie ihm mit, er könne vollschichtig erwerbstätig sein. Dem ist tatsächlich aber nicht so.
Dies zeigten auch medizinische Sachverständigengutachten, die durch das Sozialgericht Regensburg (Az. S 9 R 764/21) eingeholt wurden, das letztlich den Streit zwischen unserem Mandanten und der DRV Bayern Süd zu entscheiden hatte.
Aufgrund der Ergebnisse der Sachverständigengutachten änderte auch die DRV ihre Ansicht und bot einen Vergleich an, der von unserem Mandanten im Termin zur Erörterung der Sach- und Rechtslage vor dem SG Regensburg am 17. Januar 2023 gerne angenommen wurde:
"Die Beklagte erklärt sich ... bereit, dem Kläger ... eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ab 01.05.2022 auf Dauer und aufgrund der Verschlossenheit des Teilzeit-Arbeitsmarkts eine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung für die Zeit vom 01.11.2022 bis 31.10.2025 zu gewähren."