Von 30 auf 50 - GdB durch Verschlechterungsantrag deutlich erhöht
Unser Mandant leidet an zahlreichen Krankheiten, u.a. ADS, Autismus, Depression, Schlafapnoe-Synndrom und Tinnitus. Seit 2019 war bei ihm wegen seiner Erkrankungen ein GdB von 20 durch das Zenrum Bayern Familie und Soziales - Versorgungsamt - Region Oberpfalz in Regensburg (ZBFS) festgestellt. Im Jahr 2022 stellte unser Mandant, nachdem sich sein Gesundheitszustand deutlich verschlechtert hatte, selbst einen Neufeststellungsantrag (§ 48 SGB X i.V.m. § 152 SGB IX). Nach Durchführung des Widerspruchsverfahrens konnte er selbst eine Erhöhung auf einen GdB von 30 erreichen. Sein eigentliches Ziel, die Schwerbehinderteneigenschaft mit einem GdB von 50, verfehlte er aber noch. Im erneuten Neufeststellungsverfahren, das wir für unseren Mandanten anstrengten, wurde das Ziel - GdB 50 - aber erreicht.
Für unseren Mandanten stellten wir am 23.03.2023 erneut einen Verschlechterungsantrag. Jetzt würdigte das ZBFS (Az. 42...7) die gesundheitlichen Problematiken wesentlich besser. Insbesondere im Bereich der Psyche wurde bereits ein Einzel-GdB von 40 gebildet, der zusammen mit den weiteren Teil-GdB zu einem Gesamt-GdB in Höhe von 50 führt.